Pflegegeld-Rechner nach Pflegegrad Deutschland

Der Pflegegeld Rechner zeigt die monatliche Leistung nach Pflegegrad, die Kürzung durch den Pflegedienst, die Kombinationsleistung und den Entlastungsbetrag.

Pflegegeld-Rechner nach Pflegegrad Deutschland
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Pflegegeld je Monat —
Voller Pflegegeldanspruch je Monat —
Kürzung durch genutzte Sachleistungen —
Wert der genutzten Sachleistungen —
Ausgeschöpfter Anteil des Sachleistungsbetrags —
Entlastungsbetrag je Monat —
Gesamtleistung je Monat —
Verfallenes anteiliges Pflegegeld —
Pflegegeld im Betrachtungszeitraum —
Gesamtleistung im Betrachtungszeitraum —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Pflegegeld-Rechner zeigt, wie viel Pflegegeld die Pflegekasse nach § 37 SGB XI je Pflegegrad monatlich auszahlt — und wie sich dieser Betrag verändert, sobald zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen wird.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Pflegegeld bei häuslicher Pflege, monatlich in Euro je Pflegegrad (§ 37 SGB XI); Werte seit 01.01.2025 nach der Erhöhung um 4,5 Prozent, Pflegegrad 1 erhält kein Pflegegeld, nächste gesetzliche Anpassung 2028Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Pflegegeld bei häuslicher Pflege je Pflegegrad und Monat (§ 37 SGB XI); Werte seit 01.01.2025 nach der Erhöhung um 4,5 Prozent; für 2026 ist noch zu bestätigen, dass sich nichts geändert hat.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Pflegegeld = Anspruch je Pflegegrad × (1 − genutzte Sachleistung ÷ Sachleistungsbetrag); Gesamtleistung = Pflegegeld + genutzte Sachleistung + Entlastungsbetrag

So funktioniert es

Der Rechner liest den vollen Pflegegeldanspruch aus der hinterlegten Tabelle zum gewählten Pflegegrad. Bei reiner Angehörigenpflege wird dieser Betrag ungekürzt ausgezahlt. Wird zusätzlich ein Pflegedienst eingesetzt, greift die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Der Rechner ermittelt, welcher Anteil des monatlichen Sachleistungsbetrags tatsächlich abgerufen wurde, und kürzt das Pflegegeld um genau diesen Prozentsatz. Wer die Sachleistung allein wählt, erhält kein Pflegegeld; der Rechner weist in diesem Fall aus, welcher anteilige Betrag dadurch verfällt. Ein eingetragener Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kommt ungekürzt hinzu, weil er neben Pflegegeld und Sachleistung steht. Zum Schluss rechnet der Rechner alle Leistungen auf den gewählten Betrachtungszeitraum hoch.

Wo es verwendet wird

  • Den monatlichen Pflegegeldanspruch für den festgestellten Pflegegrad ermitteln
  • Prüfen, wie stark ein Pflegedienst das ausgezahlte Pflegegeld kürzt
  • Kombinationsleistung und reine Sachleistung gegenüberstellen, bevor die Pflegekasse gebunden wird

Rechenbeispiel

Eine Familie pflegt den Vater mit Pflegegrad 4 zu Hause. Der volle Pflegegeldanspruch beträgt … im Monat. Weil die Tochter berufstätig ist, kommt an drei Vormittagen ein ambulanter Dienst; von dem Sachleistungsbetrag über 1.859,00 € werden monatlich 929,50 € abgerufen, also … des Budgets. Damit kürzt sich das Pflegegeld um … auf …. Zusammen mit dem Wert der Sachleistungen von … und dem Entlastungsbetrag von … stehen der Familie … im Monat zur Verfügung. Über 12 Monate sind das …, davon … als frei verfügbares Pflegegeld. Würde die Familie stattdessen die reine Sachleistung wählen und den Dienst weiterhin nur zur Hälfte nutzen, entfiele das Pflegegeld vollständig — der anteilige Anspruch wäre verloren.

Der Pflegegeld Rechner beantwortet zwei Fragen: Wie viel Geld überweist die Pflegekasse monatlich für den festgestellten Pflegegrad, und wie viel bleibt davon übrig, wenn zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst kommt? Die zweite Frage entscheidet in vielen Familien darüber, wie die Pflege organisiert wird, wird aber selten genau durchgerechnet.

Was Pflegegeld ist und was es nicht ist

Pflegegeld nach § 37 SGB XI ist eine Geldleistung an die pflegebedürftige Person. Es setzt voraus, dass die Pflege zu Hause stattfindet und dass sie in ausreichendem Umfang selbst organisiert wird, meist durch Angehörige, Nachbarn oder eine Betreuungskraft im Haushalt.

Pflegegeld ist rechtlich keine Vergütung für eine Pflegekraft und kein Ersatz für tatsächliche Kosten. Die pflegebedürftige Person erhält das Geld auf ihr Konto und verfügt frei darüber. Ob sie es an die pflegende Tochter weitergibt, in Fahrtkosten steckt oder für eine Haushaltshilfe verwendet, prüft niemand nach. Es ist steuerfrei und wird nicht auf andere Einkünfte angerechnet.

Die Höhe hängt allein vom Pflegegrad ab. Sie steigt von Grad zu Grad deutlich an, weil mit dem Grad auch der Umfang der Selbstständigkeitsverluste steigt. Pflegegrad 1 bleibt außen vor: Hier stellt das Gesetz andere Leistungen bereit, aber kein Pflegegeld. Seit 2025 zahlt die Pflegekasse monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Die Beträge stammen aus einer zentral gepflegten Parametertabelle und werden bei jeder gesetzlichen Anpassung übernommen.

So rechnet der Pflegegeld Rechner

Der Rechner arbeitet in drei Schritten.

Im ersten Schritt ermittelt er den vollen Anspruch. Aus dem gewählten Pflegegrad wird der monatliche Pflegegeldbetrag gelesen. Bei reiner Angehörigenpflege ist die Rechnung damit fertig, der Betrag wird ungekürzt ausgezahlt.

Im zweiten Schritt folgt die Kürzung durch den Pflegedienst. Sobald ein zugelassener Pflegedienst eingesetzt wird, greift die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Prinzip ist einfach: Maßgeblich ist der Anteil des monatlichen Sachleistungsbetrags, der tatsächlich abgerufen wurde. Wer die Hälfte des Budgets nutzt, erhält die Hälfte des Pflegegeldes. Wer ein Fünftel nutzt, erhält vier Fünftel. Der Rechner ermittelt diesen Prozentsatz aus den beiden Eingabefeldern und wendet ihn auf den vollen Anspruch an. Ein Beispiel: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Sachleistungsbudget 1.497 Euro. Ruft der Pflegedienst 598,80 Euro ab, also 40 Prozent, bleiben 60 Prozent von 599 Euro, das sind 359,40 Euro Pflegegeld.

Im dritten Schritt berechnet er Gesamtleistung und Hochrechnung. Zum gekürzten Pflegegeld addiert der Rechner den Wert der genutzten Sachleistungen und einen eventuell eingetragenen Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI. Dieser Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat ist ein eigener Topf und wird von der Kombinationsleistung nicht berührt, er kürzt das Pflegegeld also nicht. Im Beispiel ergibt das 1.089,20 Euro Gesamtleistung im Monat. Die Summe wird auf den gewählten Zeitraum hochgerechnet, im Beispiel sind es 13.070,40 Euro im Jahr.

Ein teurer Fehler: reine Sachleistung bei halbem Budget

Viele Familien melden bei der Pflegekasse die reine Pflegesachleistung an, weil ein Dienst kommt, nutzen dann aber nur einen Teil des Budgets. Der nicht abgerufene Teil verfällt am Monatsende, er wird weder ausgezahlt noch übertragen.

Bei der Kombinationsleistung ist das anders: Der nicht genutzte Anteil des Sachleistungsbudgets wird als anteiliges Pflegegeld in bar ausgezahlt. Wählen Sie im Rechner die Option für reine Sachleistung und tragen Sie eine Nutzung unterhalb des Budgets ein, weist die Zeile für das verfallene anteilige Pflegegeld den Betrag aus, der dadurch jeden Monat verloren geht. Bei Pflegegrad 3 und halb genutztem Budget sind das 299,50 Euro im Monat oder 3.594 Euro im Jahr.

Wer einen Pflegedienst einsetzt, ihn aber nicht voll ausschöpft, sollte die Kombinationsleistung beantragen. Die Umstellung erfolgt formlos bei der Pflegekasse und bindet für sechs Monate.

Das Diagramm lesen

Das Kreisdiagramm zerlegt die monatliche Gesamtleistung in ihre Bestandteile: das ausgezahlte Pflegegeld, den Wert der abgerufenen Sachleistungen und den Entlastungsbetrag. Anteile mit dem Wert null werden ausgeblendet.

Interessant wird es im Vergleich. Erhöhen Sie die genutzte Sachleistung, wandert Fläche vom Pflegegeld zur Sachleistung, aber nicht eins zu eins, weil die Sachleistung deutlich höher ist als das Pflegegeld desselben Pflegegrades. Professionelle Pflege bringt also mehr Leistung ins Haus, dafür können Sie über weniger Geld frei verfügen.

Welche Beträge Sie selbst eintragen müssen

Der Pflegegeldbetrag je Pflegegrad ist im Rechner hinterlegt. Der monatliche Sachleistungsbetrag nach § 36 SGB XI und der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI sind dagegen Eingabefelder, weil für sie kein gepflegter Parameter vorliegt.

Beide Zahlen stehen im Leistungsbescheid Ihrer Pflegekasse. Der Sachleistungsbetrag hängt wie das Pflegegeld vom Pflegegrad ab und ist je Grad gut doppelt so hoch. Voreingestellt sind 1.497 Euro für Pflegegrad 3. Bei einem anderen Pflegegrad prüfen Sie diese Zeile zuerst, denn mit einem falschen Budget stimmt der berechnete Kürzungsprozentsatz nicht.

Was der Rechner bewusst nicht abbildet

Nicht enthalten sind die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI, deren Jahresbudgets seit der Zusammenführung zu einem gemeinsamen Entlastungsbudget eigenen Regeln folgen. Ebenfalls außen vor bleiben der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der Zuschlag für ambulant betreute Wohngruppen und die vollstationäre Pflege, für die eigene und deutlich höhere Leistungsbeträge sowie einrichtungseinheitliche Eigenanteile gelten.

Auch die Rentenbeiträge, die die Pflegekasse für eine nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson zahlt, sind nicht Teil dieser Rechnung, obwohl sie wirtschaftlich zur Leistung gehören.

Vor dem Gespräch mit der Pflegekasse

Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie sich festlegen: einmal die reine Angehörigenpflege, einmal die Kombination mit dem Umfang an Diensteinsätzen, den Sie realistisch brauchen. Der Unterschied in der Zeile für die Gesamtleistung zeigt, was die professionelle Unterstützung bringt. Der Unterschied in der Zeile für das ausgezahlte Pflegegeld zeigt, was sie an frei verfügbarem Geld kostet.

Betrachten Sie die Ergebnisse als Schätzung für Ihre Planung. Verbindlich sind allein der Bescheid Ihrer Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes. Dieser Rechner ersetzt weder eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI noch eine Zusage der Kasse.

Über diesen Pflegegeld Rechner

Nutzen Sie diesen Pflegegeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Pflegegeld Rechner

Nutzen Sie diesen Pflegegeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was berechnet ein Pflegegeld Rechner?
Er ermittelt, wie viel Pflegegeld die Pflegekasse nach § 37 SGB XI für den festgestellten Pflegegrad monatlich auszahlt. Zusätzlich zeigt er, um welchen Betrag sich diese Zahlung kürzt, sobald ein ambulanter Pflegedienst einen Teil des Sachleistungsbudgets abruft, und wie hoch die Gesamtleistung aus Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag ausfällt.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2, dort sind es 347 Euro im Monat. Bei Pflegegrad 1 sieht das Gesetz kein Pflegegeld vor. Hier bleiben der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, Beratungsleistungen und Zuschüsse zu Hilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserung. Der Rechner gibt für Pflegegrad 1 deshalb null aus.
Wie funktioniert die Kombinationsleistung?
Nach § 38 SGB XI wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt, zu dem der monatliche Sachleistungsbetrag ausgeschöpft wurde. Werden vierzig Prozent des Sachleistungsbudgets abgerufen, bleiben sechzig Prozent des Pflegegeldes als Barzahlung übrig. Maßgeblich ist der abgerufene Anteil des Budgets, nicht die Zahl der Einsätze.
Wird das Pflegegeld an die Pflegeperson ausgezahlt?
Nein, die Pflegekasse überweist es an die pflegebedürftige Person selbst. Diese entscheidet frei, wie sie das Geld verwendet, meist als Anerkennung für pflegende Angehörige, für Fahrtkosten, Betreuung oder Hilfen im Haushalt. Ein Nachweis über die Verwendung ist nicht zu führen.
Ist Pflegegeld steuerpflichtig oder muss es angegeben werden?
Pflegegeld ist nach § 3 Nr. 36 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es wird weder auf die Rente noch auf das Einkommen der Pflegeperson angerechnet, kann aber bei Sozialleistungen wie der Grundsicherung eine Rolle spielen, wenn es an eine dritte Person weitergegeben wird.
Muss ich Beratungseinsätze nachweisen, wenn ich Pflegegeld beziehe?
Ja. Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss nach § 37 Absatz 3 SGB XI regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bleibt der Nachweis aus, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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