Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Der Brutto Netto Rechner ermittelt aus Ihrem Bruttolohn den Nettolohn nach Sozialabgaben, Lohnsteuer, Soli und optionaler Kirchensteuer.

Brutto-Netto-Rechner Deutschland
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Nettolohn (jährlich) —
Lohnsteuer —
Solidaritätszuschlag —
Kirchensteuer —
Sozialversicherung —
Nettoquote —
Abzüge gesamt —
Nettolohn (monatlich) —
Zu versteuerndes Einkommen —
In Altersvorsorge umgewandelt —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Brutto-Netto-Rechner ermittelt aus dem Bruttojahreslohn den Nettolohn nach Sozialversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und optionaler Kirchensteuer.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Freigrenze20.350gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.
Rentenversicherung (AN)0,093gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.
Arbeitslosenversicherung (AN)0,013gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert.
Krankenversicherung (AN, inkl. halber Zusatzbeitrag)0,0875gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V.
Pflegeversicherung (AN)0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pflege Kinderlosenzuschlag0,006gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung101.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
Werbungskostenpauschale1.230gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Netto = Brutto − Sozialversicherung − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer

So funktioniert es

Die Sozialversicherung umfasst Rentenversicherung (9,3%) und Arbeitslosenversicherung (1,3%) bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 € sowie Kranken- (8,75%) und Pflegeversicherung (1,8%) bis 69.750 €. Die Lohnsteuer folgt dem Tarif nach §32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen.

Wo es verwendet wird

  • Den tatsächlichen Nettolohn abschätzen
  • Gehaltsverhandlungen und Jobangebote vergleichen
  • Die Wirkung von Kirchensteuer oder Kinderlosenzuschlag sehen

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € brutto ohne Kirchensteuer beträgt der Nettolohn etwa … nach … Lohnsteuer und … Sozialversicherung.

Der Brutto Netto Rechner zeigt, wie viel von Ihrem Bruttolohn auf dem Konto ankommt. Sie geben Ihr Bruttojahreseinkommen und einige Angaben zu Kirche, Kindern und Vorsorge ein. Der Rechner zieht Sozialabgaben, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer ab und ermittelt Ihren Nettolohn.

Was der Rechner macht

Zwischen dem vereinbarten Bruttogehalt und dem ausgezahlten Betrag liegen mehrere Abzüge. Der Rechner macht aus der Bruttozahl den Betrag, mit dem Sie planen können. Das hilft bei Gehaltsverhandlungen, beim Vergleich von Jobangeboten und bei der Haushaltsplanung.

So funktioniert es

Der Nettolohn ist das Brutto abzüglich dieser Positionen:

  • Sozialversicherung: Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze. In der Krankenversicherung ist der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag enthalten, in der Pflegeversicherung bei Kinderlosen der Zuschlag.
  • Lohnsteuer: die Einkommensteuer nach dem Tarif des § 32a EStG. Als zu versteuerndes Einkommen setzt der Rechner das Brutto abzüglich Sozialbeiträgen und Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro an.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent der Lohnsteuer, sofern die Freigrenze überschritten ist.
  • Kirchensteuer: optional, nur bei Kirchenzugehörigkeit.

Weil diese Bausteine unterschiedlich wirken, ist das Netto kein fester Prozentsatz des Bruttos. Sozialbeiträge enden an den Bemessungsgrenzen, die Lohnsteuer steigt progressiv, Soli und Kirchensteuer hängen an der Lohnsteuer.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 Euro Bruttojahreslohn, mit Kindern und ohne Kirchensteuer, fallen rund 10.575 Euro Sozialbeiträge an. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei 38.195 Euro, die Lohnsteuer bei 6.643 Euro. Ein Solidaritätszuschlag fällt nicht an. Netto bleiben 32.782 Euro im Jahr, rund 2.732 Euro im Monat oder knapp 66 Prozent des Bruttos.

So nutzen Sie ihn

  1. Geben Sie Ihr Bruttojahreseinkommen ein.
  2. Wählen Sie, ob Kirchensteuer anfällt und ob Sie kinderlos sind.
  3. Tragen Sie bei Bedarf eine Entgeltumwandlung oder einen Freibetrag ein.
  4. Lesen Sie den Nettolohn und die einzelnen Abzüge ab.

Wenn Sie zwei Angebote vergleichen, sehen Sie den Unterschied erst im Netto richtig.

So lesen Sie das Ergebnis

Im Mittelpunkt steht der Nettolohn. Die Aufschlüsselung zeigt, wohin das Geld fließt. Die Sozialbeiträge finanzieren Rente, Gesundheitsversorgung und Absicherung bei Arbeitslosigkeit, aus denen Sie später selbst Leistungen beziehen. Die Lohnsteuer hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer Steuerklasse ab.

Der Lohnsteuerabzug ist eine Vorauszahlung. Die endgültige Steuer wird mit der Steuererklärung ermittelt, zu viel Gezahltes wird erstattet, zu wenig nachgefordert.

Steuerklasse und Grenzen der Rechnung

Der Rechner arbeitet mit dem Grundtarif, das entspricht Steuerklasse I, und rechnet das ganze Jahr in einem Schritt. Er vereinfacht die Vorsorgepauschale, die im echten Lohnsteuerabzug gilt, über den Abzug der tatsächlichen Sozialbeiträge. Das Ergebnis liegt meist wenige Prozent neben dem amtlichen Lohnsteuerrechner. Für Steuerklasse III, V oder das Faktorverfahren nutzen Sie den Steuerklassen-Vergleich.

Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden im Lohnsteuerabzug als sonstige Bezüge gesondert behandelt. Zählen Sie sie zum Jahresbrutto, wenn Sie das Jahresnetto sehen möchten.

Warum Brutto und Netto so weit auseinanderliegen

Ein Teil des Bruttolohns fließt in die Sozialversicherung. Diesen Beiträgen stehen Leistungen gegenüber, auch wenn sie das monatliche Netto mindern. Ein weiterer Teil geht an die Lohnsteuer, die progressiv gestaltet ist: Höhere Einkommen werden anteilig stärker belastet.

Eine Bruttoerhöhung kommt deshalb nicht eins zu eins im Netto an, weil ein Teil des Zuwachses an Steuer und Sozialabgaben geht. Wer das weiß, misst Verhandlungserfolge am verfügbaren Betrag.

Oberhalb der Bemessungsgrenzen steigen einzelne Sozialbeiträge nicht weiter, 2026 bei 69.750 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung und 101.400 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei höheren Einkommen verändert sich das Verhältnis von Brutto zu Netto deshalb. Der Rechner berücksichtigt diese Grenzen.

Der Rechner in Ihrer Finanzplanung

Der Nettolohn ist die Grundlage jeder Haushaltsplanung. Rechnen Sie neu, wenn sich etwas ändert: bei einer Gehaltserhöhung, einem Jobwechsel, einem Steuerklassenwechsel oder einer neuen familiären Situation.

Bei zwei Stellenangeboten ist der Nettovergleich aussagekräftiger als der Bruttovergleich. Angebote mit gleichem Brutto können sich im Netto unterscheiden, etwa durch Zuschläge, Dienstwagen oder Entgeltumwandlung.

Häufige Fehler

  • Mit dem Brutto planen: Für Ausgaben zählt nur das Netto.
  • Kirchensteuer übersehen: Bei Kirchenzugehörigkeit erhöht sie die Abzüge spürbar.
  • Bemessungsgrenzen ignorieren: Oberhalb der Grenzen steigen einzelne Beiträge nicht weiter.
  • Die Lohnabrechnung für endgültig halten: Erst die Steuererklärung stellt Ihre tatsächliche Steuer fest.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Finanzberatung. Prüfen Sie Zahlen und Regeln vor einer Entscheidung mit einer qualifizierten Fachperson.

Über diesen Brutto Netto Rechner

Nutzen Sie diesen Brutto Netto Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was macht der Brutto-Netto-Rechner?
Er ermittelt aus dem Bruttojahreslohn den Nettolohn, indem er Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer abzieht. So sehen Sie, was auf Ihrem Konto ankommt, im Jahr und im Monat.
Welche Abzüge werden berücksichtigt?
Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen, die Lohnsteuer nach dem Tarif 2026, der Solidaritätszuschlag und optional die Kirchensteuer. Eine Entgeltumwandlung und einen eingetragenen Freibetrag können Sie ebenfalls angeben.
Warum hängt das Netto von der Steuerklasse ab?
Die Steuerklasse bestimmt, welche Freibeträge im Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Bei gleichem Brutto führt eine andere Steuerklasse deshalb zu einem anderen monatlichen Netto. Dieser Rechner arbeitet mit dem Grundtarif, das entspricht Steuerklasse I. Für andere Steuerklassen nutzen Sie den Steuerklassen-Vergleich.
Muss ich Kirchensteuer zahlen?
Nur wenn Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören. Der Rechner behandelt die Kirchensteuer deshalb als Option. Sie beträgt 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent.
Sind die Ergebnisse verbindlich?
Nein. Es handelt sich um eine Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und der hinterlegten Sätze. Die genaue Abrechnung macht Ihr Arbeitgeber, endgültig wird die Steuer mit der Steuererklärung festgesetzt.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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