Grunderwerbsteuer-Rechner Deutschland
Mit dem Grunderwerbsteuer Rechner ermitteln Sie aus Kaufpreis und Steuersatz Ihres Bundeslands die Steuer und die Gesamtkosten beim Immobilienkauf.

Wozu es dient
Der Grunderwerbsteuer-Rechner ermittelt die beim Immobilienkauf fällige Grunderwerbsteuer aus dem Kaufpreis und dem Steuersatz Ihres Bundeslandes.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Grunderwerbsteuersatz je Bundesland (Prozent). § 11 Abs. 1 GrEStG nennt 3,5 Prozent; nach Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG setzt jedes Land seinen Satz per Landesgesetz. Kein Land hat einen ermäßigten Satz oder Freibetrag. | Tarifstaffel | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Alle 16 Saetze einzeln gegen das jeweilige Landesgesetz bzw. die Landesfinanzverwaltung geprueft und bestaetigt. Zitat von finanz-tools.de (kommerziell) auf das Grunderwerbsteuergesetz umgestellt; eine amtliche Gesamtuebersicht des Bundes existiert nicht. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Satz(Bundesland) ÷ 100
So funktioniert es
Der Kaufpreis wird mit dem Grunderwerbsteuersatz des gewählten Bundeslandes multipliziert. Der Satz reicht je nach Land von 3,5 bis 6,5 Prozent.
Wo es verwendet wird
- Kaufnebenkosten einer Immobilie planen
- Bundesländer nach Steuersatz vergleichen
- Gesamtkosten inklusive Steuer ermitteln
Mit dem Grunderwerbsteuer-Rechner schätzen Sie einen der größten Nebenkostenposten beim Immobilienkauf ein. Sie geben den Kaufpreis und das Bundesland an, und der Rechner ermittelt die fällige Grunderwerbsteuer und die Gesamtkosten einschließlich Steuer. So planen Sie Ihr Budget realistisch.
Was der Grunderwerbsteuer-Rechner berechnet
Beim Immobilienerwerb ist der Kaufpreis nur ein Teil der Rechnung. Dazu kommen erhebliche Nebenkosten, und die Grunderwerbsteuer ist oft der größte Einzelposten. Der Rechner
- wendet den Steuersatz Ihres Bundeslandes auf den Kaufpreis an,
- weist die Grunderwerbsteuer als Betrag aus,
- zeigt die Gesamtkosten aus Kaufpreis und Steuer,
- erlaubt den schnellen Vergleich verschiedener Bundesländer.
So sehen Sie, welchen Betrag Sie zusätzlich zum Kaufpreis einplanen müssen.
Warum der Standort entscheidet
Die Grunderwerbsteuer ist nicht bundeseinheitlich, jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest. Die Spanne reicht von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Die Unterschiede sind erheblich. Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergibt ein Satz von 3,5 Prozent eine Steuer von 14.000 Euro, bei 6,5 Prozent sind es 26.000 Euro. Der Standort der Immobilie bestimmt also direkt die Höhe der Nebenkosten.
So funktioniert die Berechnung
Der Kaufpreis wird mit dem Steuersatz des gewählten Bundeslandes multipliziert. Da die Sätze als Prozentwerte hinterlegt sind, teilt der Rechner intern durch hundert.
Ein Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro in Bayern beträgt der Satz 3,5 Prozent. Die Grunderwerbsteuer beläuft sich damit auf 14.000 Euro, die Gesamtkosten auf 414.000 Euro. Wählen Sie ein anderes Bundesland, passt der Rechner den Satz automatisch an.
Die Grunderwerbsteuer im Gesamtbild der Nebenkosten
Die Grunderwerbsteuer ist meist der größte, aber nicht der einzige Nebenkostenposten. Dazu kommen in der Regel:
- Notar- und Grundbuchkosten für Beurkundung und Eintragung,
- die Maklerprovision, sofern ein Makler beteiligt ist,
- gegebenenfalls Kosten für Gutachten oder Finanzierung.
Zusammen machen die Kaufnebenkosten je nach Bundesland und Makler grob 5 bis 12 Prozent des Kaufpreises aus. Weil Banken diese Kosten meist nicht mitfinanzieren und sie aus Eigenmitteln zu tragen sind, sollten Sie sie früh einplanen. Für den größten dieser Posten liefert der Rechner die Grundlage.
Bemessungsgrundlage und Gestaltungsspielraum
Grundlage der Steuer ist grundsätzlich der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. In bestimmten Fällen lässt sich die Bemessungsgrundlage senken. Wird mitverkauftes bewegliches Inventar wie eine Einbauküche oder eine Sauna gesondert im Vertrag ausgewiesen, kann dieser Anteil unter Umständen herausgerechnet werden. Klären Sie diesen Punkt mit Ihrem Notar oder Steuerberater.
So nutzen Sie den Rechner
- Geben Sie den Kaufpreis der Immobilie ein.
- Wählen Sie das Bundesland, in dem die Immobilie liegt.
- Lesen Sie Grunderwerbsteuer und Gesamtkosten ab.
Ändern Sie das Bundesland, um zu sehen, wie stark der Standort die Belastung beeinflusst. Das hilft vor allem, wenn Sie zwischen Objekten in unterschiedlichen Regionen abwägen.
Grenzen der Schätzung
Der Rechner bildet die geltenden Landessätze ab und liefert eine verlässliche Größenordnung. Individuelle Besonderheiten wie herausgerechnetes Inventar, Befreiungen oder Sonderfälle bei Erbschaft und Schenkung berücksichtigt er nicht. Auch die Landessätze können sich ändern.
Behandeln Sie das Ergebnis daher als Orientierung und nicht als verbindliche Festsetzung. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts. Prüfen Sie im Zweifel den aktuellen Satz Ihres Bundeslandes.
Ein zweites Rechenbeispiel
Bleiben wir beim Kaufpreis von 400.000 Euro. In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 14.000 Euro, die Gesamtkosten 414.000 Euro. In einem Bundesland mit 6,5 Prozent würden 26.000 Euro fällig.
Die Differenz von 12.000 Euro entsteht allein durch den Standort, bei gleichem Objekt und Kaufpreis. Da diese Nebenkosten in aller Regel aus Eigenmitteln zu tragen sind, verändert der Standort spürbar, wie viel Eigenkapital Sie für denselben Kauf bereithalten müssen.
Häufige Fehler beim Immobilienkauf
Ein häufiger Fehler ist, die Grunderwerbsteuer nicht in die Eigenkapitalplanung einzubeziehen. Weil sie meist nicht mitfinanziert wird, kann eine knapp kalkulierte Finanzierung ins Wanken geraten. Ein zweiter Fehler ist, den Steuersatz des eigenen Wohnorts anzunehmen, obwohl der Standort der Immobilie maßgeblich ist.
Verbreitet ist auch, mitverkauftes bewegliches Inventar nicht gesondert im Vertrag auszuweisen und damit eine mögliche Senkung der Bemessungsgrundlage zu verschenken. Und viele vergessen die übrigen Nebenkosten wie Notar, Grundbuch und Maklerprovision.
Ein weiterer Fehler ist, die Grunderwerbsteuer in die Finanzierung einzurechnen und dann festzustellen, dass die Bank sie nicht mitfinanziert. Manche unterschätzen zudem den zeitlichen Ablauf: Die Steuer wird nach Vertragsschluss per Bescheid fällig, und ohne gezahlte Steuer gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keine Eigentumsumschreibung. Wer Ablauf und Höhe der Steuer von Beginn an einplant, vermeidet diese Engpässe.
Praxistipps zur Grunderwerbsteuer
- Planen Sie die Steuer von Anfang an fest in Ihr Eigenkapital ein.
- Prüfen Sie den aktuellen Satz des Bundeslandes, in dem die Immobilie liegt, da er sich ändern kann.
- Lassen Sie mitverkauftes Inventar wie Einbauküche oder Sauna im Vertrag gesondert ausweisen und klären Sie dies mit dem Notar.
- Vergleichen Sie bei Objekten in verschiedenen Regionen die Gesamtkosten einschließlich Steuer, nicht nur den Kaufpreis.
Rechnen Sie mehrere Kaufpreise durch und beobachten Sie, wie stark der Steuersatz die Gesamtkosten verschiebt. So erkennen Sie früh, wie viel Eigenkapital ein Objekt in einem bestimmten Bundesland verlangt. Gerade bei knappem Eigenkapital kann der Unterschied im Steuersatz darüber entscheiden, ob ein Kauf tragfähig ist.
Der Grunderwerbsteuer Rechner, das Finanzamt und das Grundbuch
Die Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), die Höhe des Satzes legt jedes Bundesland selbst fest. Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf dem Finanzamt, das die Steuer per Bescheid festsetzt. Erst nach der Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die das Grundbuchamt für die Eigentumsumschreibung benötigt. Der Rechner schätzt die Steuer auf Basis der Landessätze, maßgeblich bleibt der Steuerbescheid des Finanzamts.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über diesen Grunderwerbsteuer Rechner
Nutzen Sie diesen Grunderwerbsteuer Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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