Bürgergeld Rechner Deutschland
Der Bürgergeld Rechner schätzt Ihren Anspruch auf Grundsicherungsgeld aus Regelsatz, Kosten der Unterkunft, Einkommen und Vermögen für 2026.

Wozu es dient
Der Grundsicherungsgeld-Rechner (bis 30.06.2026 Bürgergeld) schätzt Ihren monatlichen Anspruch aus dem Regelsatz Ihrer Bedarfsstufe, den Kosten der Unterkunft und Ihrem anrechenbaren Einkommen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Vermögensfreibetrag je Person nach Lebensalter (Schlüssel = vollendetes Lebensalter ab dem der Betrag gilt; § 12 Abs. 2 SGB II) | Tarifstaffel | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-07-01 |
| Bürgergeld Regelsätze je Bedarfsstufe (monatlich) | Tarifstaffel | gesetze-im-internet.de, bundesregierung.de | Gültig ab 2026-01-01Bürgergeld-Regelbedarfe 2026, eingefroren – die Kinderstufen sind noch zu prüfen. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Grundsicherungsgeld-Anspruch = Regelsatz + Kosten der Unterkunft − anrechenbares Einkommen − Vermögen über dem Altersfreibetrag (mindestens 0)
So funktioniert es
Er wählt den Regelsatz zur Bedarfsstufe, addiert die Kaltmiete zum Gesamtbedarf und zieht das anrechenbare Einkommen sowie das Vermögen oberhalb des Freibetrags nach Lebensalter (5.000 bis 20.000 €) ab; das Ergebnis ist mindestens null.
Wo es verwendet wird
- Monatlichen Grundsicherungsgeld-Anspruch abschätzen
- Gesamtbedarf aus Regelsatz und Miete ermitteln
- Wirkung des anrechenbaren Einkommens einschätzen
Rechenbeispiel
Alleinstehend mit einer Kaltmiete von 500 € und ohne anrechenbares Einkommen ergibt einen Grundsicherungsgeld-Anspruch von … pro Monat.
Mit dem Bürgergeld Rechner schätzen Sie Ihren voraussichtlichen monatlichen Anspruch. Seit dem 1. Juli 2026 heißt die Leistung Grundsicherungsgeld, die Regelsätze sind dabei gleich geblieben. Sie wählen Ihre Bedarfsstufe, tragen Kaltmiete, anrechenbares Einkommen, Alter und Vermögen ein und erhalten eine Orientierung, wie viel Ihnen zustehen könnte, bevor Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.
Was der Rechner berechnet
Das Grundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen nach dem SGB II. Es sichert das Existenzminimum und umfasst neben dem Lebensunterhalt auch die Kosten für Wohnung und Heizung. Der Rechner
- wählt den Regelsatz Ihrer Bedarfsstufe,
- addiert die angegebenen Kosten der Unterkunft,
- zieht Ihr anrechenbares Einkommen ab,
- rechnet verwertbares Vermögen über dem Freibetrag für Ihr Alter an
und weist Gesamtbedarf, Regelsatz und den verbleibenden Anspruch aus.
Die Berechnung
Die Grundformel lautet:
Anspruch = Regelsatz + Kosten der Unterkunft − anrechenbares Einkommen − Vermögen über dem Freibetrag
Der Regelsatz deckt Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Haushalt und Teilhabe am sozialen Leben. Zusammen mit den Kosten der Unterkunft, hier der Kaltmiete, ergibt er den Gesamtbedarf.
Davon zieht der Rechner das anrechenbare Einkommen ab. Reicht das Einkommen, um den Bedarf zu decken, besteht rechnerisch kein Anspruch, und der Rechner zeigt null an.
Die Regelbedarfsstufen
Der Regelsatz richtet sich nach der Bedarfsstufe. Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 2026 den vollen Regelsatz von 563 Euro. Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten je 506 Euro, weil manche Ausgaben gemeinsam anfallen. Für weitere Erwachsene im Haushalt sowie für Kinder und Jugendliche gelten eigene, nach Alter gestaffelte Stufen: 471 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren, 390 Euro für Kinder von 6 bis 13 Jahren und 357 Euro für Kinder bis 5 Jahre.
Im Rechner wählen Sie die passende Stufe aus. Die Beträge sind als Parameter hinterlegt und werden bei gesetzlichen Anpassungen aktualisiert.
Kosten der Unterkunft
Die Kosten der Unterkunft regelt § 22 SGB II. Übernommen wird die Miete, soweit sie für Haushaltsgröße und Wohnort angemessen ist. Die Grenzen legen die Kommunen fest, sie fallen deshalb regional sehr unterschiedlich aus. Liegt Ihre Miete darüber, kann das Jobcenter verlangen, dass Sie die Wohnkosten senken.
Tragen Sie die Kaltmiete ein. Heiz- und Betriebskosten behandelt das Jobcenter im Bescheid gesondert, der Rechner bildet sie nicht ab.
Einkommen und Vermögen
Der Rechner erwartet das anrechenbare Einkommen, also den Betrag nach Abzug der gesetzlichen Freibeträge. Von einem Erwerbseinkommen bleiben ein Grundfreibetrag und ein einkommensabhängiger Anteil anrechnungsfrei. Diese Freibeträge ermittelt der Rechner nicht selbst.
Seit der Reform zum 1. Juli 2026 richtet sich der Vermögensfreibetrag nach dem Alter (§ 12 Abs. 2 SGB II): 5.000 Euro bis zum 30. Geburtstag, 10.000 Euro ab 30, 12.500 Euro ab 40 und 20.000 Euro ab 50 Jahren. Verwertbares Vermögen darüber muss zuerst eingesetzt werden. Der Rechner zieht es vereinfacht vom Bedarf des Antragsmonats ab und verteilt es nicht auf spätere Monate.
Rechenbeispiel
Sie sind alleinstehend, 35 Jahre alt, zahlen 500 Euro Kaltmiete und haben weder anrechenbares Einkommen noch Vermögen über dem Freibetrag:
- Regelsatz (alleinstehend): 563 €
- Kosten der Unterkunft: 500 €
- Anrechenbares Einkommen: 0 €
Gesamtbedarf und Anspruch betragen 563 € + 500 € − 0 € = 1.063 € im Monat.
Mit 300 € anrechenbarem Einkommen sinkt der Anspruch auf 763 €. Jeder Euro anrechenbares Einkommen mindert ihn hier eins zu eins. Hätten Sie 15.000 € Erspartes, lägen 5.000 € über Ihrem Freibetrag von 10.000 €. Der Rechner zeigt dann für den ersten Monat keinen Anspruch, weil dieses Vermögen den Bedarf zunächst deckt.
Häufige Fehler
Am häufigsten werden Brutto- und anrechenbares Einkommen verwechselt. Weil die Freibeträge den anrechenbaren Betrag spürbar senken, besteht oft ein höherer Anspruch, als eine Rechnung mit dem Bruttolohn vermuten lässt. Tragen Sie nur den bereinigten Wert ein.
Ein zweiter Fehler ist, bei den Kosten der Unterkunft die Warmmiete einzutragen. Der Rechner erwartet die Kaltmiete. Und Mehrbedarfe, etwa für Alleinerziehende oder Schwangere, werden oft übersehen. Sie erhöhen den Anspruch, sind im Rechner aber nicht abgebildet und müssen beim Jobcenter geltend gemacht werden.
Der Antrag beim Jobcenter
Verbindlich setzt das Jobcenter die Leistung fest. Rechtsgrundlage ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) mit Regelbedarfen, Kosten der Unterkunft und Einkommensanrechnung. Den Antrag können Sie schriftlich oder online stellen.
Halten Sie Nachweise über Einkommen, Miete und Vermögen bereit. Änderungen bei Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße müssen Sie dem Jobcenter melden, weil sie den Anspruch verändern.
Bedarfsgemeinschaft und Grenzen
Leben mehrere Personen zusammen und wirtschaften gemeinsam, bilden sie meist eine Bedarfsgemeinschaft. Dann werden die Regelsätze aller Mitglieder addiert und das gemeinsame Einkommen berücksichtigt. Der Rechner bildet eine Bedarfsstufe ab. Für eine mehrköpfige Bedarfsgemeinschaft summieren Sie die Regelsätze der einzelnen Personen.
Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung, kein Bescheid. Mehrbedarfe, Heizkosten, Leistungsminderungen, einmalige Leistungen und die genaue Angemessenheitsprüfung der Wohnkosten sind nicht abgebildet. Bei Fragen wenden Sie sich an das Jobcenter Ihrer Kommune.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über diesen Bürgergeld Rechner
Nutzen Sie diesen Bürgergeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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