Grundsicherung im Alter Rechner Deutschland
Mit dem Rechner zur Grundsicherung im Alter prüfen Sie Regelsatz, Unterkunft und Heizung sowie Einkommen und sehen den monatlichen Aufstockungsbetrag.

Wozu es dient
Der Rechner zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schätzt, wie viel das Sozialamt monatlich aufstockt, wenn Rente und übriges Einkommen den Bedarf nach dem SGB XII nicht decken.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Bürgergeld Regelsätze je Bedarfsstufe (monatlich) | Tarifstaffel | gesetze-im-internet.de, bundesregierung.de | Gültig ab 2026-01-01Bürgergeld-Regelbedarfe 2026, eingefroren – die Kinderstufen sind noch zu prüfen. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Grundsicherung = Regelsatz + Unterkunft und Heizung + Mehrbedarf − Rente − weiteres Einkommen − (Erwerbseinkommen − Freibetrag), mindestens 0
So funktioniert es
Er bildet den Bedarf aus dem Regelsatz Ihrer Regelbedarfsstufe, den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und einem anerkannten Mehrbedarf, zieht Rente und weiteres Einkommen voll ab und rechnet Erwerbseinkommen erst nach seinem Freibetrag an.
Wo es verwendet wird
- Prüfen, ob die eigene Rente unter dem Grundsicherungsbedarf liegt
- Den monatlichen Aufstockungsbetrag und den Jahresbetrag abschätzen
- Die Wirkung eines Minijobs neben der Rente einschätzen
- Unterkunft und Heizung getrennt vom Regelsatz nachvollziehen
Rechenbeispiel
Eine alleinstehende Rentnerin mit 900 Euro Rente, 480 Euro Kaltmiete und 90 Euro Heizkosten hat einen Gesamtbedarf von …. Nach Abzug des Einkommens bleiben … monatlich, im Jahr ….
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung springt ein, wenn die Rente nicht zum Leben reicht. Dieser Rechner schätzt den monatlichen Aufstockungsbetrag: Sie wählen Ihre Regelbedarfsstufe, tragen Kaltmiete, Heizkosten und Ihre Einkünfte ein und sehen Bedarf, anrechenbares Einkommen und den verbleibenden Anspruch nebeneinander.
Wer Grundsicherung im Alter erhält
Die Leistung ist im vierten Kapitel des SGB XII geregelt und richtet sich an zwei Gruppen: Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, und Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Beide erhalten sie nur, wenn Einkommen und Vermögen den notwendigen Lebensunterhalt nicht decken.
Zuständig ist das Sozialamt der Kommune, nicht das Jobcenter, und die Regeln unterscheiden sich von der Grundsicherung für Arbeitsuchende an mehreren Stellen. Der bekannteste Unterschied betrifft die Angehörigen: Auf den Unterhalt von Kindern oder Eltern greift der Träger nur zurück, wenn deren Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Die Sorge, dass die eigenen Kinder zahlen müssen, ist damit in den allermeisten Fällen unbegründet. Trotzdem verzichten viele Berechtigte allein deshalb auf den Antrag.
Wie sich der Bedarf zusammensetzt
Der Bedarf besteht aus drei Bausteinen, die der Rechner getrennt ausweist:
- dem Regelsatz Ihrer Regelbedarfsstufe für Ernährung, Kleidung, Haushalt und Teilhabe,
- den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe,
- anerkannten Mehrbedarfen, etwa bei Merkzeichen G oder kostenaufwendiger Ernährung.
Die Regelbedarfsstufen sind dieselben Beträge wie in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, weil beide Leistungen auf dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz beruhen. Stufe 1 gilt für Alleinstehende und beträgt 2026 563 Euro, Stufe 2 mit 506 Euro für jeden Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, Stufe 3 mit 451 Euro für Erwachsene, die im Haushalt anderer leben. Diese Werte sind im Rechner als Parameter hinterlegt und werden bei gesetzlichen Anpassungen zentral aktualisiert.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt der Träger bei Bedarf gesondert. Der Rechner bildet sie nicht ab, weil sie meist direkt abgeführt werden und den Auszahlungsbetrag nicht verändern.
Unterkunft und Heizung
Unterkunfts- und Heizkosten gehören zum Bedarf, soweit sie angemessen sind. Maßstab sind die örtlichen Richtwerte für Ihre Haushaltsgröße, die jede Kommune selbst festlegt.
Deshalb fragt der Rechner Kaltmiete und Heizkosten getrennt ab. Beide gehören zum Bedarf, werden aber unterschiedlich beurteilt: Die Heizkosten prüft der Träger auf einen angemessenen Verbrauch, die Kaltmiete an der örtlichen Mietobergrenze. Liegt Ihre Miete darüber, wird meist eine Frist gesetzt, in der die Kosten gesenkt werden sollen. Einen Umzug verlangt der Träger nicht, wenn er unzumutbar ist, und das ist im höheren Alter häufig der Fall. Der Rechner setzt die eingegebenen Kosten in voller Höhe an.
Welches Einkommen angerechnet wird
Auf der Einkommensseite unterscheidet der Rechner drei Arten von Einkünften. Die gesetzliche Rente wird mit ihrem Zahlbetrag voll angerechnet, ebenso weiteres Einkommen wie Betriebsrenten, Zinsen oder Unterhalt. Erwerbseinkommen bleibt dagegen teilweise anrechnungsfrei.
Nach § 82 SGB XII bleiben von Einkommen aus einer Tätigkeit 30 Prozent frei, höchstens aber 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Beide Größen können Sie im Rechner unter den erweiterten Optionen einstellen: den Prozentsatz des Absetzbetrags und die Obergrenze als Anteil der Regelbedarfsstufe 1. Für die beiden Prozentwerte ist kein fester Parameter hinterlegt. Die Felder sind mit diesen üblichen Werten vorbelegt, der Betrag der Regelbedarfsstufe 1 stammt aus dem Parameter.
Für zusätzliche Altersvorsorge und für lange Versicherungszeiten sieht das Gesetz weitere Freibeträge vor, etwa den Grundrentenfreibetrag. Wer davon profitiert, trägt das entsprechende Einkommen am besten schon gekürzt in das Feld für weiteres Einkommen ein.
Ein Rechenbeispiel
Eine alleinstehende Rentnerin erhält 900 Euro Rente, zahlt 480 Euro Kaltmiete und 90 Euro Heizkosten. Ihr Bedarf besteht aus dem Regelsatz der Stufe 1 von 563 Euro und den 570 Euro für Unterkunft und Heizung, zusammen 1.133 Euro. Die Rente deckt den größten Teil davon, die Differenz von 233 Euro im Monat zahlt das Sozialamt als Grundsicherung. Der Rechner zeigt zusätzlich den Jahresbetrag und den Anteil des Bedarfs, den die Leistung abdeckt.
Nimmt dieselbe Rentnerin einen Minijob an, wirkt der Absetzbetrag: Ein Teil des Verdienstes bleibt anrechnungsfrei, der Rest mindert den Anspruch Euro für Euro. Übersteigt das Gesamteinkommen den Bedarf, entfällt die Leistung, und der Rechner weist null aus. Spielen Sie die Rechnung an dieser Stelle durch, bevor Sie sich entscheiden.
Mehrbedarfe und einmalige Leistungen
Neben dem Regelsatz kennt das SGB XII Mehrbedarfe für Situationen, die dauerhaft mehr Geld erfordern. Anerkannt werden sie unter anderem bei einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G, bei einer aus medizinischen Gründen kostenaufwendigen Ernährung, für werdende Mütter und für Alleinerziehende. Auch eine dezentrale Warmwasserbereitung wird gesondert berücksichtigt, wenn das Wasser nicht über die Heizung erwärmt wird.
Weil diese Zuschläge sehr unterschiedlich ausfallen und teilweise ärztlich begründet werden müssen, gibt der Rechner sie nicht selbst vor. Steht in Ihrem Bescheid oder in der Beratung ein Betrag, tragen Sie ihn in das Feld für den Mehrbedarf ein. Er erhöht den Gesamtbedarf und damit den Anspruch direkt.
Außerdem gibt es einmalige Leistungen, die nicht im monatlichen Regelsatz stecken: die Erstausstattung einer Wohnung, Erstausstattung mit Bekleidung, Anschaffungen bei Schwangerschaft und Geburt und die Reparatur oder Miete therapeutischer Geräte. Diese Leistungen werden gesondert beantragt und bleiben in der monatlichen Rechnung außen vor.
Grundsicherung im Alter, Wohngeld und Grundsicherungsgeld unterscheiden
Drei Leistungen werden im Alltag häufig verwechselt, obwohl sie unterschiedliche Zwecke haben. Das Grundsicherungsgeld, bis Juni 2026 Bürgergeld, richtet sich an erwerbsfähige Menschen und wird vom Jobcenter gezahlt. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit eigenem Einkommen und wird von der Wohngeldstelle bewilligt. Die Grundsicherung im Alter deckt den gesamten Lebensunterhalt und kommt vom Sozialamt.
Für Rentnerinnen und Rentner mit knapper Rente lohnt der Vergleich zwischen Wohngeld und Grundsicherung. Wohngeld betrifft nur die Wohnkosten und ist mit einer weniger umfassenden Prüfung verbunden. Deckt die Rente den übrigen Bedarf aber nicht, führt am Antrag auf Grundsicherung kein Weg vorbei. Beide Leistungen zugleich gibt es nicht, weil die Unterkunftskosten in der Grundsicherung schon im Bedarf stecken.
Antrag und Bewilligung
Die Leistung wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gezahlt, nicht für frühere Monate. Ein formloser Antrag beim Sozialamt genügt zunächst, die Unterlagen können Sie nachreichen. Bewilligt wird meist für zwölf Monate, danach folgt ein Weiterbewilligungsantrag. Ändern sich Miete, Einkommen oder Haushaltsgröße, müssen Sie das mitteilen, weil sich der Anspruch dann sofort ändert.
Dieser Rechner gibt eine vereinfachte Schätzung auf Basis Ihrer Angaben und der hinterlegten Regelbedarfe und ersetzt keine Sozialberatung. Verbindlich berechnet und bewilligt allein der zuständige Sozialhilfeträger.
Über dieses Tool: Grundsicherung im Alter
Grundsicherung im Alter: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026
