Grundrente Rechner Deutschland
Der Grundrente Rechner schätzt den Grundrentenzuschlag für langjährig Versicherte mit niedrigem Verdienst, einschließlich der Einkommensanrechnung.

Wozu es dient
Der Grundrente Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung des Grundrentenzuschlags, der langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Verdienst zusätzlich zur gesetzlichen Rente erhalten können.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Aktueller Rentenwert West (monatlich) | 42,52 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-07-01Geprüft an § 1 RWBestV 2026: der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro. |
| Höchstwert aufgewertete Entgeltpunkte pro Jahr | 0,8 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Grundrente, Aufwertung der Entgeltpunkte (SGB VI § 76g", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Abschlag auf den Grundrentenzuschlag | 0,125 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Grundrente, Abschlag 12,5 % (SGB VI § 76g", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Mindestjahre Grundrentenzeiten | 33 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Grundrente, Anspruchsvoraussetzungen (SGB VI § 76g", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Jahre für vollen Grundrentenzuschlag | 35 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Grundrente, Anspruchsvoraussetzungen (SGB VI § 76g", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Einkommensfreibetrag Grundrente (monatlich, Alleinstehende) | 1.492 | deutsche-rentenversicherung.de | Gültig ab 2026-01-01Korrigiert (audit 2026-09-23): 1.375 € war veraltet. Ab 01.01.2026 bleiben 1.492 € anrechnungsfrei, darüber bis 1.909 € zu 60 % angerechnet (Paare 2.327 €/2.744 €). Quelle: DRV Grundrente-FAQ, § 97a SGB VI. |
| Obergrenze der 60-Prozent-Anrechnung Grundrente (monatlich, Alleinstehende) | 1.909 | deutsche-rentenversicherung.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Einkommensfreibetrag Grundrente (monatlich, gemeinsames Einkommen Ehepaar/Lebenspartner) | 2.327 | deutsche-rentenversicherung.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Obergrenze der 60-Prozent-Anrechnung Grundrente (monatlich, gemeinsames Einkommen Ehepaar/Lebenspartner) | 2.744 | deutsche-rentenversicherung.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Anrechnungssatz auf Einkommen über dem Freibetrag | 0,6 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Grundrente, Einkommensanrechnung (SGB VI § 97a", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Aufwertung = (min(2 × Ø-EP; Höchstwert) − Ø-EP) × Jahre × (1 − Abschlag); Zuschlag = Aufwertung × Rentenwert − Einkommensanrechnung
So funktioniert es
Die durchschnittlichen Entgeltpunkte der Grundrentenzeiten werden aufgewertet, gedeckelt und um einen Abschlag gemindert. Eigenes Einkommen über dem Freibetrag wird auf den Zuschlag angerechnet.
Wo es verwendet wird
- Grundrentenzuschlag grob abschätzen
- Anspruch bei langer Versicherungsdauer prüfen
- Wirkung der Einkommensanrechnung verstehen
Rechenbeispiel
Bei durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten über 35 Jahre ergibt sich ein Grundrentenzuschlag von rund … vor Steuern.
Was der Grundrente Rechner macht
Der Grundrente Rechner liefert eine vereinfachte Schätzung des Grundrentenzuschlags. Dieser Zuschlag ist für Menschen gedacht, die lange in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber unterdurchschnittlich verdient haben. Der Rechner zeigt den Zuschlag vor und nach der Einkommensanrechnung.
Viele langjährig Versicherte mit niedrigem Verdienst wissen nicht, ob und in welcher Höhe ihnen ein Grundrentenzuschlag zusteht. Eine grobe Einschätzung hilft, die Größenordnung zu verstehen und die eigene Altersvorsorge einzuordnen. Weil die tatsächliche Berechnung komplex ist, ist dieser Rechner ausdrücklich nur eine Orientierung.
Wer die Grundrente erhalten kann
Die Grundrente ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag zur bestehenden Rente. Voraussetzung sind mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Dazu zählen unter anderem Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung und Zeiten der Kindererziehung und Pflege. Den vollen Zuschlag gibt es ab 35 Jahren.
Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt gewährt. Wer die Mindestzeit von 33 Jahren nicht erreicht, hat keinen Anspruch. Der Rechner prüft diese Voraussetzung und weist bei zu kurzer Versicherungsdauer keinen Zuschlag aus.
Das Prinzip der Aufwertung
Kern der Grundrente ist die Aufwertung der Entgeltpunkte. Wer wenig verdient hat, sammelt pro Jahr nur wenige Entgeltpunkte. Die Grundrente verdoppelt rechnerisch die durchschnittlichen Entgeltpunkte der Grundrentenzeiten, höchstens aber auf 0,8 Entgeltpunkte pro Jahr. Das entspricht 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.
Die Differenz zwischen aufgewerteten und ursprünglichen Entgeltpunkten wird für höchstens 35 Jahre angesetzt und um 12,5 Prozent gemindert. Die verbleibenden zusätzlichen Punkte werden mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert.
Rechenbeispiel
Angenommen, jemand hat über 35 Jahre durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte pro Jahr erworben. Die Verdopplung ergibt 0,8 Punkte und erreicht genau den Höchstwert. Die Aufwertung beträgt damit 0,4 Punkte pro Jahr. Über 35 Jahre und nach dem Abschlag von 12,5 Prozent ergeben sich rund 12,25 zusätzliche Entgeltpunkte.
Multipliziert mit dem Rentenwert von 42,52 Euro ergibt sich ein Zuschlag von rund 521 Euro im Monat vor Einkommensanrechnung. Das ist zugleich ungefähr der höchste mögliche Zuschlag: Wer mehr oder weniger als 0,4 Punkte im Schnitt erworben hat, erhält weniger. Die tatsächlichen Werte hängen stark vom Versicherungsverlauf ab.
Die Einkommensanrechnung
Die Grundrente ist einkommensabhängig. Übersteigt Ihr monatliches Einkommen einen Freibetrag, werden 60 Prozent des übersteigenden Betrags auf den Zuschlag angerechnet. Oberhalb einer zweiten Grenze wird das Einkommen voll angerechnet. Freibeträge und Grenzen sind für Alleinstehende und Paare unterschiedlich und werden jährlich angepasst.
Der Rechner wendet diese Anrechnung vereinfacht an und weist sie gesondert aus. Bei Verheirateten setzt er das gemeinsame Einkommen gegen die Grenzen für Paare. So sehen Sie, wie stark eigenes Einkommen den Zuschlag mindert, bis er bei ausreichend hohem Einkommen ganz entfällt.
Warum eine Einschätzung sinnvoll ist
Auch eine grobe Schätzung hilft Ihnen,
- einzuschätzen, ob ein Zuschlag überhaupt in Betracht kommt,
- die mögliche Größenordnung des Zuschlags einzuordnen,
- die Wirkung eigenen Einkommens auf den Zuschlag zu verstehen,
- das Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger vorzubereiten.
Die Grundrente wird automatisch geprüft, einen gesonderten Antrag müssen Sie in der Regel nicht stellen. Eine eigene Einschätzung zeigt Ihnen trotzdem, mit welcher Größenordnung Sie rechnen können.
Annahmen und Grenzen der Schätzung
Der Rechner arbeitet mit einem stark vereinfachten Modell. Er nutzt den angegebenen Durchschnittswert der Entgeltpunkte, verdoppelt ihn bis zum Höchstwert, mindert das Ergebnis um den Abschlag und wendet eine vereinfachte Einkommensanrechnung an. Die gesetzliche Berechnung ist deutlich komplexer.
Nicht abgebildet sind die genaue Ermittlung der Grundrentenzeiten und die gestaffelte Berücksichtigung zwischen 33 und 35 Jahren. Außerdem werden nach dem Gesetz nur Monate aufgewertet, in denen Sie mindestens rund 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt haben. Betrachten Sie das Ergebnis deshalb nur als grobe Orientierung. Eine verbindliche Auskunft gibt Ihr Rentenversicherungsträger.
Ein zweites Rechenbeispiel
Im ersten Beispiel ergaben 35 Jahre mit durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten pro Jahr rund 12,25 zusätzliche Entgeltpunkte und einen Zuschlag von etwa 521 Euro vor Einkommensanrechnung.
Schritt für Schritt: Die 0,4 zusätzlichen Punkte pro Jahr summieren sich über 35 Jahre auf 14 Entgeltpunkte. Der Abschlag von 12,5 Prozent zieht davon 1,75 Punkte ab, es bleiben 12,25 Punkte. Aufs Jahr gerechnet entspricht der monatliche Zuschlag von rund 521 Euro etwa 6.250 Euro brutto. Übersteigt Ihr Einkommen den maßgeblichen Freibetrag, mindert die Anrechnung diesen Zuschlag, oberhalb bestimmter Grenzen entfällt er ganz.
Häufige Fehler beim Verständnis der Grundrente
Ein häufiger Irrtum ist, die Grundrente für eine eigene Rente zu halten. Sie ist ein Zuschlag zur bestehenden Rente und setzt mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten voraus. Ein zweiter Fehler ist, alle Versicherungszeiten als Grundrentenzeiten zu zählen. Berücksichtigt werden nur bestimmte Zeiten, etwa aus Pflichtbeiträgen, Kindererziehung und Pflege.
Oft wird auch die Einkommensanrechnung übersehen und der volle Zuschlag erwartet. Wer glaubt, einen Antrag stellen zu müssen, irrt: Die Grundrente wird automatisch geprüft. Und viele verwechseln die grobe Schätzung eines Rechners mit dem deutlich komplexeren gesetzlichen Verfahren.
Ein weiterer Irrtum betrifft die Höhe. Die Grundrente ist ein Zuschlag und keine Aufstockung auf ein bestimmtes Zielniveau, sie gleicht ein niedriges Einkommen nur teilweise aus. Viele unterschätzen außerdem die Bedeutung eines vollständigen Versicherungsverlaufs: Fehlen im Rentenkonto Zeiten, kann die Zahl der anerkannten Grundrentenzeiten zu niedrig ausfallen und den Anspruch mindern oder ganz ausschließen. Eine Kontenklärung ist daher gerade für langjährig Versicherte mit niedrigem Verdienst wichtig.
Praxistipps rund um die Grundrente
- Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Mindestzeit von 33 Jahren an Grundrentenzeiten erreichen.
- Nutzen Sie die Schätzung, um die mögliche Größenordnung einzuordnen, nicht als genauen Wert.
- Berücksichtigen Sie eigenes Einkommen, da es den Zuschlag mindern oder ganz entfallen lassen kann.
- Bereiten Sie mit dem Ergebnis das Gespräch mit dem Rentenversicherungsträger vor.
Ordnen Sie den möglichen Zuschlag in Ihre gesamte Altersvorsorge ein, statt ihn isoliert zu betrachten. Wer früh erkennt, dass der Zuschlag eine Versorgungslücke nur teilweise schließt, kann rechtzeitig zusätzlich vorsorgen. Prüfen Sie außerdem regelmäßig Ihren Versicherungsverlauf, damit alle anrechenbaren Zeiten richtig erfasst sind.
Der Grundrente Rechner und die Deutsche Rentenversicherung
Die Grundrente ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt und wurde mit dem Grundrentengesetz eingeführt. Die Ermittlung der Grundrentenzeiten, die gestaffelte Berücksichtigung zwischen 33 und 35 Jahren und die Einkommensanrechnung nimmt die Deutsche Rentenversicherung automatisch vor, ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig. Der Rechner arbeitet mit einem stark vereinfachten Modell und dient nur der groben Orientierung. Die verbindliche Auskunft erteilt allein Ihr Rentenversicherungsträger.
Dies sind allgemeine Informationen und keine Finanzberatung.
Über diesen Grundrente Rechner
Nutzen Sie diesen Grundrente Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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