Erwerbsminderungsrente Rechner Deutschland

Der Erwerbsminderungsrente Rechner berechnet die volle und die halbe Rente aus Ihren Entgeltpunkten einschließlich Zurechnungszeit und aktuellem Rentenwert.

Erwerbsminderungsrente Rechner Deutschland
Monatliche EM-Rente —
Volle EM-Rente —
Halbe EM-Rente —
Jahresrente —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Erwerbsminderungsrente Rechner schätzt die monatliche Rente wegen Erwerbsminderung anhand der Entgeltpunkte einschließlich der Zurechnungszeit und unterscheidet zwischen voller und halber Erwerbsminderung.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Aktueller Rentenwert West (monatlich)42,52gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Geprüft an § 1 RWBestV 2026: der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Volle EM-Rente = Entgeltpunkte × Rentenwert; Halbe EM-Rente = 50 % der vollen EM-Rente

So funktioniert es

Die volle Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus den Entgeltpunkten multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Die halbe Erwerbsminderungsrente beträgt 50 Prozent dieses Betrags.

Wo es verwendet wird

  • Schätzung der Rente bei Erwerbsminderung
  • Vergleich voller und halber Erwerbsminderung
  • Einschätzung der Absicherung bei Krankheit

Rechenbeispiel

Mit 30 Entgeltpunkten ergibt sich bei voller Erwerbsminderung eine EM-Rente von …, während die halbe EM-Rente … betragen würde.

Was der Rechner macht

Der Erwerbsminderungsrente Rechner schätzt die monatliche Rente, die Sie erhalten können, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Er zeigt die volle und die halbe Erwerbsminderungsrente und damit, wie stark die verbliebene Erwerbsfähigkeit die Höhe der Rente bestimmt.

Eine Erwerbsminderung kommt oft unerwartet und verändert die finanzielle Lage grundlegend. Mit der ungefähren Höhe der Rente sehen Sie, welche Lücke zum bisherigen Einkommen entsteht und welche zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.

Entgeltpunkte und Zurechnungszeit

Wie bei der Altersrente stehen die Entgeltpunkte im Mittelpunkt. Sie zeigen, wie viel und wie lange Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst gibt es einen Entgeltpunkt, bei höherem oder niedrigerem Verdienst entsprechend mehr oder weniger.

Bei der Erwerbsminderungsrente kommt die Zurechnungszeit hinzu. Weil Sie krankheitsbedingt früher ausscheiden, werden Sie so gestellt, als hätten Sie bis zu einer bestimmten Altersgrenze weiter eingezahlt. Die dafür gutgeschriebenen Entgeltpunkte erhöhen die Rente spürbar. Sie gehören in die Punktzahl, die Sie eingeben.

Volle und halbe Erwerbsminderung

Das Gesetz kennt zwei Stufen. Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die halbe greift, wenn Sie noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können.

Die halbe Rente beträgt genau 50 Prozent der vollen. Mit dem Schalter im Rechner wechseln Sie zwischen beiden Varianten.

Vom Punkt zur Rente

Die Punktzahl wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Er gibt an, wie viel ein Entgeltpunkt im Monat wert ist, und wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Seit Juli 2026 beträgt er 42,52 Euro. Der Rechner nutzt den hinterlegten aktuellen Wert.

Rechenbeispiele

Sie haben einschließlich Zurechnungszeit 30 Entgeltpunkte. Bei 42,52 Euro Rentenwert ergibt sich eine volle Erwerbsminderungsrente von 30 mal 42,52 Euro, rund 1.275,60 Euro im Monat. Die halbe Rente betrüge rund 637,80 Euro.

Mit 40 Entgeltpunkten beträgt die volle Rente rund 1.700,80 Euro, die halbe rund 850,40 Euro. Die zehn zusätzlichen Punkte bringen also rund 425,20 Euro im Monat mehr. Jeder Punkt, auch aus der Zurechnungszeit, erhöht die Rente um denselben Betrag.

Abschläge sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Bei einem Abschlag von 10,8 Prozent sinkt die volle Rente aus 30 Punkten auf etwa 1.138 Euro.

Warum eine frühe Einschätzung hilft

Eine Erwerbsminderung lässt sich nicht planen, die Vorsorge dafür schon. Mit einer Schätzung können Sie

  • die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und Erwerbsminderungsrente erkennen,
  • den Bedarf an privater Absicherung einschätzen,
  • volle und halbe Erwerbsminderung vergleichen,
  • über eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung besser entscheiden.

Für viele liegt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deutlich unter dem bisherigen Einkommen. Eine private Versicherung kann die Differenz ganz oder teilweise schließen. Je früher Sie sie abschließen, desto günstiger sind meist die Beiträge, weil Alter und Gesundheitszustand eine Rolle spielen.

Häufige Fehler

  • Abschläge vergessen: Beginnt die Rente vor einer bestimmten Altersgrenze, fallen Abschläge von bis zu 10,8 Prozent an.
  • Zurechnungszeit unterschätzen: Sie erhöht die Punktzahl spürbar.
  • Volle und halbe Rente verwechseln: Die Einstufung hängt vom verbliebenen Leistungsvermögen in Stunden pro Tag ab.
  • Hinzuverdienst ausblenden: Ein Zuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze wird auf die Rente angerechnet.

Rentenantrag und Rechtsgrundlage

Die Erwerbsminderungsrente regelt § 43 SGB VI. Er unterscheidet volle und teilweise Erwerbsminderung nach dem verbliebenen Leistungsvermögen. Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, die auch die Erwerbsminderung feststellen lässt.

Lassen Sie vorher Ihr Rentenkonto klären, damit alle Beitragszeiten erfasst sind, und nutzen Sie die jährliche Renteninformation als Anhaltspunkt.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner berechnet die Rente aus den eingegebenen Entgeltpunkten und dem Rentenwert. Nicht abgebildet sind Abschläge bei frühem Rentenbeginn, die genaue Ermittlung der Zurechnungszeit, die Anrechnung von Hinzuverdienst und Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung.

Ihre tatsächliche Rente hängt vom Versicherungsverlauf und der Feststellung der Erwerbsminderung ab. Das Ergebnis ist eine Orientierung für Ihre Planung, keine Zusage.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Finanzberatung.

Über diesen Erwerbsminderungsrente Rechner

Nutzen Sie diesen Erwerbsminderungsrente Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen voller und halber Erwerbsminderungsrente?
Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Die halbe greift, wenn Sie noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten können. Die halbe Rente beträgt 50 Prozent der vollen.
Was ist die Zurechnungszeit?
Sie stellt Sie so, als hätten Sie bis zu einer bestimmten Altersgrenze weiter Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten Sie zusätzliche Entgeltpunkte, obwohl Sie krankheitsbedingt früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Diese Punkte gehören in die Entgeltpunkte, die Sie in den Rechner eingeben.
Wie werden die Entgeltpunkte in eine Rente umgerechnet?
Die Summe der Entgeltpunkte wird mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert, der angibt, wie viel ein Entgeltpunkt im Monat wert ist. Bei voller Erwerbsminderung zählt das volle Ergebnis, bei halber Erwerbsminderung die Hälfte.
Gibt es Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente?
Ja, wenn die Rente vor einer bestimmten Altersgrenze beginnt, was bei Erwerbsminderung meist der Fall ist. Der Abschlag beträgt höchstens 10,8 Prozent. Dieser Rechner bildet nur die Grundberechnung aus Entgeltpunkten und Rentenwert ab. Abschläge können Sie mit dem Rentenabschlag-Rechner abschätzen.
Sind die berechneten Werte verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis vereinfachter Annahmen. Ihre tatsächliche Rente hängt vom gesamten Versicherungsverlauf und der Feststellung der Erwerbsminderung ab. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihr Rentenversicherungsträger.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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