Wohngeld Rechner Deutschland

Der Wohngeld Rechner schätzt Ihren möglichen Mietzuschuss nach § 19 WoGG aus Haushaltsgröße, Bruttoeinkommen, Miete und Mietstufe.

Wohngeld Rechner Deutschland
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Geschätztes Wohngeld (monatlich) —
Monatliches Gesamteinkommen nach §§ 13 bis 18 WoGG —
Berücksichtigte Miete einschließlich Heizkostenentlastung —
Höchstbetrag der Miete mit Klimakomponente —
Entlastung bei den Heizkosten (§ 12 Abs. 6 WoGG) —
Freibeträge und Abzugsbeträge nach §§ 17 bis 18 WoGG (monatlich) —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Wohngeld-Rechner schätzt Ihren möglichen Mietzuschuss anhand von Haushaltsgröße, monatlichem Einkommen, Miete und Mietstufe. Sie geben Ihr Bruttoeinkommen ein; das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen ermittelt der Rechner selbst. Das Ergebnis ist eine grobe Schätzung und ersetzt nicht die amtliche Wohngeldberechnung nach dem WoGG.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Wohngeld: Höchstbeträge (Anlage 1 WoGG), Koeffizienten a, b, c (Anlage 2 WoGG) und Mindestwerte (Anlage 3 WoGG)Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Auf die gesetzliche Formel umgestellt: Höchstbeträge nach Anlage 1 WoGG (Fassung BGBl. 2024 I Nr. 314), Koeffizienten a, b, c nach Anlage 2 und Rechenschritte nach Anlage 3 zu § 19 WoGG.
Werbungskostenpauschale1.230gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Werbungskosten-Pauschbetrag für Renten und sonstige Einkünfte (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG)102gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: der Wohngeld-Rechner leitet das Gesamteinkommen jetzt nach den §§ 13 bis 17 WoGG aus dem Bruttoeinkommen ab, statt es als Eingabe zu verlangen
Abzug für Steuern vom Einkommen (§ 16 Satz 1 Nr. 1 WoGG)0,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: der Wohngeld-Rechner leitet das Gesamteinkommen jetzt nach den §§ 13 bis 17 WoGG aus dem Bruttoeinkommen ab, statt es als Eingabe zu verlangen
Abzug für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 16 Satz 1 Nr. 2 WoGG)0,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: der Wohngeld-Rechner leitet das Gesamteinkommen jetzt nach den §§ 13 bis 17 WoGG aus dem Bruttoeinkommen ab, statt es als Eingabe zu verlangen
Abzug für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (§ 16 Satz 1 Nr. 3 WoGG)0,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: der Wohngeld-Rechner leitet das Gesamteinkommen jetzt nach den §§ 13 bis 17 WoGG aus dem Bruttoeinkommen ab, statt es als Eingabe zu verlangen
Jahresfreibetrag je schwerbehindertem Haushaltsmitglied (§ 17 Nr. 1 WoGG)1.800gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: der Wohngeld-Rechner leitet das Gesamteinkommen jetzt nach den §§ 13 bis 17 WoGG aus dem Bruttoeinkommen ab, statt es als Eingabe zu verlangen
Jahresfreibetrag für Alleinerziehende mit Kind unter 18 (§ 17 Nr. 3 WoGG)1.320gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: der Wohngeld-Rechner leitet das Gesamteinkommen jetzt nach den §§ 13 bis 17 WoGG aus dem Bruttoeinkommen ab, statt es als Eingabe zu verlangen
Jahresfreibetrag je Haushaltsmitglied, das Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihm gleichgestellt ist (§ 17 Nr. 2 WoGG)750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 17 Nr. 2 WoGG – 750 Euro im Jahr je Haushaltsmitglied, das Opfer der NS-Verfolgung oder ihm gleichgestellt ist.
Höchstbetrag des Freibetrags für eigene Einnahmen aus Erwerbstätigkeit je Kind unter 25 Jahren im Haushalt (jährlich, § 17 Nr. 4 WoGG)1.200gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 17 Nr. 4 WoGG – eigene Erwerbseinnahmen jedes Kindes unter 25 im Haushalt bleiben bis 1.200 Euro im Jahr frei.
Grundrentenfreibetrag: anrechnungsfreier Sockel der jährlichen gesetzlichen Rente (§ 17a Abs. 1 WoGG)1.200gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 17a Abs. 1 WoGG – 1.200 Euro der jährlichen gesetzlichen Rente bleiben bei 33 Jahren Grundrentenzeiten frei.
Grundrentenfreibetrag: anrechnungsfreier Anteil der gesetzlichen Rente über dem Sockel (§ 17a Abs. 1 WoGG)0,3gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 17a Abs. 1 WoGG – zusätzlich 30 Prozent der gesetzlichen Rente über 1.200 Euro im Jahr bleiben frei.
Grundrentenfreibetrag höchstens dieser Anteil der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII, mal zwölf (§ 17a Abs. 1 WoGG)0,5gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 17a Abs. 1 WoGG – der Grundrentenfreibetrag beträgt höchstens das Zwölffache von 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1.
Bürgergeld Regelsätze je Bedarfsstufe (monatlich)Tarifstaffelgesetze-im-internet.de, bundesregierung.deGültig ab 2026-01-01Bürgergeld-Regelbedarfe 2026, eingefroren – die Kinderstufen sind noch zu prüfen.
Höchster Abzugsbetrag für Unterhaltsleistungen je Person ohne Titel oder Vereinbarung (jährlich, § 18 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 WoGG)3.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 18 Satz 1 Nr. 1, 2 und 4 WoGG – gezahlter Unterhalt mindert das Gesamteinkommen um bis zu 3.000 Euro je Person und Jahr.
Höchster Abzugsbetrag für Unterhalt an einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten ohne Titel oder Vereinbarung (jährlich, § 18 Satz 1 Nr. 3 WoGG)6.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 18 Satz 1 Nr. 3 WoGG – Unterhalt an frühere oder getrennt lebende Ehegatten mindert das Gesamteinkommen um bis zu 6.000 Euro im Jahr.
Monatlicher Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten (CO2-Betrag und dauerhafte Heizkostenkomponente) je Haushaltsgröße, Mehrbetrag je weiterem Mitglied (§ 12 Abs. 6 WoGG)Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 12 Abs. 6 WoGG – Heizkostenentlastung, die § 11 Abs. 1 Nr. 2 WoGG der berücksichtigten Miete jedes Haushalts hinzurechnet (1 Person 110,40 Euro).
Klimakomponente: monatlicher Zuschlag zu den Höchstbeträgen je Haushaltsgröße, Mehrbetrag je weiterem Mitglied (§ 12 Abs. 7 WoGG)Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 12 Abs. 7 WoGG – Klimakomponente, um die § 11 Abs. 1 Nr. 1 WoGG den Höchstbetrag der Miete erhöht (1 Person 19,20 Euro).
Kein Wohngeldanspruch, wenn das monatliche Wohngeld weniger als dieser Betrag wäre (§ 21 Nr. 1 WoGG)10gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 21 Nr. 1 WoGG – ein Wohngeld unter 10 Euro im Monat wird nicht geleistet.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Gesamteinkommen = (12 × Bruttoeinkommen − Werbungskosten-Pauschbetrag) × (1 − Abzugssätze nach § 16 WoGG) − Freibeträge nach §§ 17 und 17a WoGG − Unterhalt nach § 18 WoGG; Y = Gesamteinkommen ÷ 12; M = min(Miete, Höchstbetrag nach Anlage 1 WoGG + Klimakomponente) + Heizkostenentlastung; Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), auf volle Euro gerundet, 0 bei weniger als 10 Euro (§ 21 Nr. 1 WoGG)

So funktioniert es

Zuerst wird aus dem Bruttoeinkommen das Gesamteinkommen: Vom Jahresbetrag geht der Werbungskosten-Pauschbetrag nach § 9a EStG ab, danach nach § 16 WoGG je 10 Prozent, wenn Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden, zusammen also bis zu 30 Prozent. Freibeträge nach §§ 17 und 17a WoGG, etwa für Alleinerziehende, schwerbehinderte Haushaltsmitglieder, Opfer der NS-Verfolgung, das Erwerbseinkommen von Kindern unter 25 und Grundrentenzeiten, sowie gezahlter Unterhalt nach § 18 WoGG werden abgezogen, das Ergebnis durch zwölf geteilt. Wer sein Gesamteinkommen schon kennt, wählt die entsprechende Einkommensart; dann wird der eingegebene Betrag ohne Abzug übernommen. Anschließend bestimmt der Rechner die berücksichtigte Miete M nach § 11 Abs. 1 WoGG: die tatsächliche Miete, höchstens der Höchstbetrag nach Anlage 1 WoGG zuzüglich der Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG, erhöht um die Entlastung bei den Heizkosten nach § 12 Abs. 6 WoGG. Er setzt M und das monatliche Gesamteinkommen Y in die Formel des § 19 Abs. 1 WoGG ein; a, b und c stammen aus Anlage 2, die Rechenschritte und die Rundung auf volle Euro aus Anlage 3.

Wo es verwendet wird

  • Möglichen Mietzuschuss vor dem Antrag abschätzen
  • Wirkung von Einkommen, Miete und Haushaltsgröße vergleichen
  • Wirkung von Grundrentenfreibetrag, Kinderverdienst und gezahltem Unterhalt prüfen
  • Einschätzen, ob sich ein Antrag bei der Wohngeldstelle lohnt

Rechenbeispiel

Ein Einpersonenhaushalt mit 1.000,00 € Bruttoarbeitslohn und 500,00 € Miete in Mietstufe 3 kommt nach dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und den drei Abzügen von je 10 Prozent auf ein Gesamteinkommen von … im Monat. Bei einem Höchstbetrag von … ergibt sich ein geschätztes Wohngeld von … pro Monat.

Mit dem Wohngeld Rechner schätzen Sie Ihren möglichen Mietzuschuss ab. Sie geben die Anzahl der Haushaltsmitglieder, Ihr monatliches Bruttoeinkommen, die Miete und die Mietstufe Ihres Wohnorts ein. Den Weg vom Brutto zum wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen geht der Rechner selbst. Er ermittelt daraus einen Richtwert für das monatliche Wohngeld. Das Ergebnis ist eine Schätzung und ersetzt nicht die amtliche Wohngeldberechnung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG).

Was der Wohngeld Rechner leistet

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen, die keine Grundsicherung beziehen, aber dennoch Unterstützung bei der Miete benötigen. Der Rechner liefert eine erste Einschätzung:

  • Er zeigt ein geschätztes monatliches Wohngeld auf Basis Ihrer Angaben.
  • Er weist das abgeleitete Gesamteinkommen und die berücksichtigte Miete aus, also den Teil der Miete, der in die Rechnung einfließt.
  • Er nennt den Höchstbetrag der Miete, der für Ihre Haushaltsgröße und Mietstufe gilt.

So erkennen Sie, ob sich ein Antrag lohnen könnte. Viele Berechtigte stellen keinen Antrag, weil sie ihren Anspruch nicht kennen.

Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietstufe

Ob und wie viel Wohngeld Ihnen zusteht, hängt im Kern von drei Größen ab, ergänzt um die örtliche Mietstufe:

  1. Einkommen: Je höher das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts, desto geringer fällt das Wohngeld aus. Ab einer bestimmten Grenze entfällt der Anspruch. Dieses Gesamteinkommen ermittelt der Rechner aus dem eingegebenen Bruttoeinkommen.
  2. Miete: Berücksichtigt wird die Bruttokaltmiete, also die Miete ohne Heiz- und Stromkosten. Sie fließt jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag ein, dazu kommt für jeden Haushalt ein fester Betrag zur Entlastung bei den Heizkosten.
  3. Haushaltsgröße: Je mehr Personen zum Haushalt gehören, desto höher sind die berücksichtigungsfähigen Höchstbeträge und die Heizkostenentlastung.

Die Mietstufe von 1 bis 7 bildet das regionale Mietniveau ab. In teuren Städten gilt eine hohe Mietstufe und damit ein höherer Höchstbetrag, in günstigen Regionen eine niedrige. Welche Mietstufe für Ihren Wohnort gilt, ist gesetzlich festgelegt und lässt sich bei Ihrer Gemeinde erfragen.

Wie der Rechner rechnet

Der Rechner geht in zwei Schritten vor. Zuerst ermittelt er das Gesamteinkommen nach den Paragrafen 13 bis 18 WoGG. Vom Zwölffachen des eingegebenen Bruttoeinkommens geht der Werbungskosten-Pauschbetrag nach Paragraf 9a EStG ab, derzeit 1.230 Euro im Jahr beim Arbeitslohn und 102 Euro bei Renten und sonstigen Einkünften. Vom verbleibenden Betrag zieht Paragraf 16 WoGG je 10 Prozent ab, wenn Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind, zusammen also bis zu 30 Prozent. Danach folgen die Jahresfreibeträge nach Paragraf 17 WoGG: 1.800 Euro je schwerbehindertem Haushaltsmitglied, 750 Euro je Haushaltsmitglied, das Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung wurde oder ihm gleichgestellt ist, 1.320 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind unter 18 Jahren und das eigene Erwerbseinkommen jedes Kindes unter 25 Jahren bis 1.200 Euro. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, behält nach Paragraf 17a WoGG außerdem 1.200 Euro seiner jährlichen gesetzlichen Rente und 30 Prozent des Rests, höchstens das Zwölffache der halben Regelbedarfsstufe 1. Zuletzt zieht Paragraf 18 WoGG gezahlten gesetzlichen Unterhalt ab, bis zu 3.000 Euro im Jahr je unterhaltener Person und bis zu 6.000 Euro für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Ist der Unterhalt tituliert, zählt der festgelegte Betrag. Ein Zwölftel des Ergebnisses ist das monatliche Gesamteinkommen Y. Wer diesen Wert bereits aus einem Bescheid kennt, wählt bei der Einkommensart den entsprechenden Eintrag; dann wird der eingegebene Betrag ohne jeden Abzug übernommen. Im zweiten Schritt bildet der Rechner die gesetzliche Formel des Paragraf 19 Absatz 1 WoGG ab. Dafür wird zuerst die berücksichtigte Miete nach Paragraf 11 Absatz 1 WoGG bestimmt. Sie entspricht der eingegebenen Bruttokaltmiete, höchstens jedoch dem Höchstbetrag nach Anlage 1 WoGG, der von Mietstufe und Haushaltsgröße abhängt, zuzüglich der Klimakomponente nach Paragraf 12 Absatz 7 WoGG. Hinzu kommt für jeden Haushalt die Entlastung bei den Heizkosten nach Paragraf 12 Absatz 6 WoGG, für eine Person derzeit 110,40 Euro im Monat:

Berücksichtigte Miete M = min(Miete, Höchstbetrag nach Anlage 1 WoGG + Klimakomponente) + Heizkostenentlastung.

Auf die berücksichtigte Miete M und das monatliche Gesamteinkommen Y wird anschließend die gesetzliche Formel angewendet. Die Werte a, b und c stehen in Anlage 2 WoGG und richten sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder:

Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y), mindestens 0.

Anlage 3 WoGG gibt die Reihenfolge der Rechenschritte vor, ebenso die Mindestwerte, auf die M und Y angehoben werden, und die kaufmännische Rundung auf volle Euro. Ergibt die Rechnung einen negativen Wert, besteht kein Anspruch und das Wohngeld beträgt null.

Rechenbeispiel

Angenommen, ein Einpersonenhaushalt hat einen Bruttoarbeitslohn von 1.000 Euro im Monat und zahlt eine Bruttokaltmiete von 500 Euro. Der Wohnort ist der Mietstufe 3 zugeordnet, und es werden Steuern vom Einkommen sowie Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt.

  • Der Höchstbetrag der Miete beträgt in diesem Fall 456 Euro (Anlage 1 WoGG, ein Haushaltsmitglied, Mietstufe 3) zuzüglich 19,20 Euro Klimakomponente, zusammen 475,20 Euro.
  • Da die tatsächliche Miete mit 500 Euro darüber liegt, wird nur dieser Höchstbetrag berücksichtigt. Hinzu kommen 110,40 Euro Entlastung bei den Heizkosten. Die berücksichtigte Miete beträgt also 585,60 Euro.
  • Das Gesamteinkommen ergibt sich aus 12 × 1.000 Euro = 12.000 Euro, abzüglich 1.230 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag also 10.770 Euro, davon 70 Prozent, mithin 7.539 Euro im Jahr oder 628,25 Euro im Monat.

Mit a = 0,04, b = 0,0004797 und c = 0,0000408 ergibt die Formel 1,15 × (585,60 − 0,34654492 × 628,25) = 423,07 Euro, gerundet 423 Euro pro Monat. Ohne Klimakomponente und Heizkostenentlastung, die Paragraf 11 Absatz 1 WoGG jedem Haushalt zurechnet, kämen nur 319 Euro heraus. Gäbe derselbe Haushalt die 1.000 Euro versehentlich als bereits ermitteltes Gesamteinkommen ein, ergäben sich nur 257 Euro. Das Ergebnis ist ein Richtwert. Freibeträge und gezahlter Unterhalt, die Sie unter den erweiterten Optionen eintragen, senken das Gesamteinkommen und erhöhen das Wohngeld. Andere Anrechnungen im amtlichen Verfahren können es senken.

Wie stark ein Freibetrag wirken kann, zeigt eine alleinstehende Rentnerin mit 1.100 Euro gesetzlicher Bruttorente und mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten, die in Mietstufe 3 eine Bruttokaltmiete von 500 Euro zahlt. Vom Jahresbetrag von 13.200 Euro gehen 102 Euro Pauschbetrag und 10 Prozent für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, es bleiben 11.788,20 Euro. Der Grundrentenfreibetrag nach Paragraf 17a WoGG beträgt 1.200 Euro plus 30 Prozent der übrigen 12.000 Euro, höchstens aber 3.378 Euro im Jahr, das Zwölffache der halben Regelbedarfsstufe 1 von 563 Euro. Das monatliche Gesamteinkommen sinkt damit von 982,35 Euro auf 700,85 Euro, und das Wohngeld steigt von 266 auf 392 Euro im Monat.

Wohngeld, Grundsicherung und Kinderzuschlag

Wohngeld steht nicht allein. Wer Grundsicherung bezieht, bis Juni 2026 Bürgergeld und seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld, erhält bereits die Kosten der Unterkunft erstattet und hat daher keinen Anspruch auf Wohngeld. Es gilt eine Vorrang- und Nachrangregelung: Reicht das Einkommen zusammen mit Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag aus, um den Lebensunterhalt zu decken, hat Wohngeld Vorrang vor der Grundsicherung.

Für Familien lohnt sich der Blick auf die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag. Beide Leistungen können gemeinsam bezogen werden und machen viele Familien unabhängig von der Grundsicherung. Ob im Einzelfall Wohngeld oder Grundsicherung günstiger ist, prüft die zuständige Stelle. Unsere weiteren Rechner zur Grundsicherung und zum Kinderzuschlag helfen Ihnen, das Zusammenspiel besser einzuordnen.

Annahmen und Grenzen der Schätzung

Der Rechner wendet die amtliche Formel nach Paragraf 19 WoGG mit den Anlagen 1 bis 3 an. Die berücksichtigte Miete bestimmt er nach Paragraf 11 Absatz 1 WoGG einschließlich der Klimakomponente und der Heizkostenentlastung nach Paragraf 12 WoGG, das Gesamteinkommen nach den Paragrafen 13 bis 18 WoGG aus Ihrem Bruttoeinkommen, einschließlich der Freibeträge nach Paragraf 17, des Freibetrags für Grundrentenzeiten nach Paragraf 17a und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen nach Paragraf 18 WoGG. Nicht abgebildet sind etwa der Ausschluss von Haushalten mit Transferleistungen nach Paragraf 7 WoGG, erhebliches Vermögen nach Paragraf 21 WoGG und die anteilige Miete bei Untermietern oder Mitbewohnern nach Paragraf 11 Absatz 2 WoGG. Bitte beachten Sie:

  • Das Ergebnis ist eine Schätzung und kein rechtsverbindlicher Bescheid.
  • Geben Sie das Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder ein. Die Abzüge nach Paragraf 16 WoGG nimmt der Rechner selbst vor, Freibeträge und gezahlten Unterhalt tragen Sie unter den erweiterten Optionen ein.
  • Das Erwerbseinkommen von Kindern geben Sie zusammen ein. Das ist genau, solange ein Kind verdient oder alle Kinder mehr oder alle weniger als 1.200 Euro im Jahr verdienen.
  • Höchstbeträge, Koeffizienten und Mindestwerte sind parametergesteuert und folgen den Anlagen 1 bis 3 WoGG in der Fassung des BGBl. 2024 I Nr. 314.
  • Tatsächliche Heiz- und Stromkosten zählen nicht zur berücksichtigungsfähigen Miete, für die Heizkosten rechnet das Gesetz stattdessen den festen Entlastungsbetrag an.

Die verbindliche Berechnung nimmt allein die Wohngeldstelle vor. Nutzen Sie das Ergebnis daher als Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt, nicht als Zusage über eine bestimmte Summe.

So beantragen Sie Wohngeld

Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Halten Sie Einkommensnachweise, den Mietvertrag und aktuelle Mietbelege bereit. Der Anspruch beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Zahlung ist meist nicht möglich. Zögern Sie den Antrag deshalb nicht hinaus, wenn die Schätzung einen Anspruch nahelegt.

Der Wohngeld Rechner zeigt Ihnen vorab, ob sich der Weg zur Wohngeldstelle lohnt.

Zweites Rechenbeispiel: wenn die Miete den Höchstbetrag übersteigt

Schon im ersten Beispiel greift die Kappung, weil die Miete über dem Höchstbetrag liegt. Der zweite Fall zeigt, was das für eine noch höhere Miete bedeutet. Bleiben wir beim Einpersonenhaushalt in Mietstufe 3, für den der Höchstbetrag der Miete mit Klimakomponente bei 475,20 Euro liegt.

Zahlt dieser Haushalt statt 500 Euro nun 600 Euro Bruttokaltmiete, ändert das am Ergebnis nichts: Berücksichtigt wird in beiden Fällen nur der Höchstbetrag von 475,20 Euro, zu dem die Heizkostenentlastung von 110,40 Euro hinzukommt. Die darüber hinausgehenden 124,80 Euro fließen nicht in die Wohngeldberechnung ein und bleiben vollständig beim Haushalt. Eine höhere Miete oberhalb des Höchstbetrags erhöht das Wohngeld also nicht weiter. Wer in einer teuren Wohnung lebt, sollte die für seine Mietstufe geltenden Höchstbeträge deshalb genau kennen.

Häufige Fehler beim Wohngeldantrag

  • Falsches Einkommen ansetzen: Maßgeblich ist das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen, nicht allein das einer Person, und einzugeben ist es brutto, nicht netto.
  • Heiz- und Stromkosten mitzählen: Berücksichtigt wird nur die Bruttokaltmiete, nicht die warmen Nebenkosten. Für die Heizkosten rechnet das Gesetz selbst einen festen Entlastungsbetrag hinzu.
  • Grundsicherungsbezug übersehen: Wer Grundsicherung bezieht und die Kosten der Unterkunft erstattet bekommt, hat keinen Wohngeldanspruch.
  • Antrag hinauszögern: Der Anspruch beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung, eine rückwirkende Zahlung ist meist ausgeschlossen.
  • Mietstufe raten: Die Mietstufe ist gesetzlich festgelegt. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, statt zu schätzen.
  • Gezahlten Unterhalt vergessen: Unterhalt an ein Kind außerhalb des Haushalts oder an einen früheren Ehegatten mindert nach Paragraf 18 WoGG das Gesamteinkommen und erhöht damit das Wohngeld.

Praxistipps für den Antrag

Reichen Sie den Antrag bei der Wohngeldstelle vollständig ein und legen Sie Einkommensnachweise, Mietvertrag und aktuelle Mietbelege bei. Nutzen Sie, wo vorhanden, das Online-Antragsverfahren Ihrer Gemeinde, das die Bearbeitung beschleunigt. Ändern sich Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße wesentlich, teilen Sie dies der Wohngeldstelle mit, da sich der Anspruch dann neu berechnen kann. Prüfen Sie zudem, ob für Ihre Familie die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag günstiger ist. Verbindlich bleibt allein der Bescheid der Wohngeldstelle nach dem Wohngeldgesetz, der Rechner liefert nur eine erste Orientierung.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über diesen Wohngeld Rechner

Nutzen Sie diesen Wohngeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Wohngeld Rechner

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Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist Wohngeld und für wen ist der Wohngeld Rechner gedacht?
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Der Wohngeld Rechner richtet sich an alle, die abschätzen möchten, ob sich ein Antrag lohnt.
Wie genau ist der Wohngeld Rechner?
Der Wohngeld Rechner liefert eine Schätzung nach der Formel des Paragrafen 19 WoGG. Das Gesamteinkommen leitet er mit den Abzügen und Freibeträgen der Paragrafen 16 bis 18 WoGG ab, etwa für Alleinerziehende, schwerbehinderte Haushaltsmitglieder, Grundrentenzeiten, das Erwerbseinkommen von Kindern und gezahlten Unterhalt. Verbindlich ist allein der Bescheid der Wohngeldstelle.
Welche Angaben brauche ich für die Schätzung?
Sie benötigen die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das monatliche Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder, die Bruttokaltmiete sowie die Mietstufe Ihres Wohnorts. Das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen leitet der Rechner nach den Paragrafen 13 bis 18 WoGG selbst daraus ab. Freibeträge und gezahlten Unterhalt tragen Sie unter den erweiterten Optionen ein.
Was ist der Grundrentenfreibetrag beim Wohngeld?
Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat, behält nach Paragraf 17a WoGG einen Teil seiner gesetzlichen Rente anrechnungsfrei: 1.200 Euro im Jahr und 30 Prozent der darüber liegenden Rente, höchstens das Zwölffache der halben Regelbedarfsstufe 1, im Jahr 2026 also 3.378 Euro. Die Wohngeldstelle berücksichtigt den Freibetrag, sobald ihr der Rentenversicherungsträger die Grundrentenzeiten mitgeteilt hat.
Wird gezahlter Unterhalt beim Wohngeld berücksichtigt?
Ja. Paragraf 18 WoGG zieht gesetzlichen Unterhalt vom Gesamteinkommen ab: bis zu 3.000 Euro im Jahr je unterhaltener Person, etwa für ein Kind beim anderen Elternteil, und bis zu 6.000 Euro für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Ist der Unterhalt durch notarielle Vereinbarung, Unterhaltstitel oder Bescheid festgelegt, zählt der festgelegte Betrag ohne diese Grenzen.
Was bedeutet die Mietstufe im Wohngeld Rechner?
Die Mietstufe von 1 bis 7 spiegelt das örtliche Mietniveau wider. Je höher die Mietstufe, desto höher ist der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag der Miete. Ihre Gemeinde ist einer festen Mietstufe zugeordnet.
Was sind Heizkostenentlastung und Klimakomponente?
Nach Paragraf 11 Absatz 1 WoGG rechnet die Wohngeldstelle jedem Haushalt eine Entlastung bei den Heizkosten nach Paragraf 12 Absatz 6 WoGG zur Miete hinzu, für eine Person 110,40 Euro im Monat, und erhöht den Höchstbetrag der Miete um die Klimakomponente nach Paragraf 12 Absatz 7 WoGG, für eine Person 19,20 Euro. Beide Beträge steigen mit der Haushaltsgröße, und der Rechner berücksichtigt sie automatisch.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde. Der Antrag ist schriftlich oder oft online möglich. Der Anspruch beginnt in der Regel mit dem Monat der Antragstellung.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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