Übergangsgeld-Rechner (Reha) Deutschland
Der Übergangsgeld Rechner nach § 66 SGB IX zeigt die Höhe je Kalendertag, die Berechnungsgrundlage, die Sozialbeiträge und die Lücke zum bisherigen Netto.

Wozu es dient
Der Übergangsgeld-Rechner ermittelt, wie viel Geld die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder die Krankenkasse während einer medizinischen Rehabilitation oder einer Umschulung zahlt — je Kalendertag, je 30 Tage und über die gesamte Maßnahme, jeweils im Vergleich zum bisherigen Nettoentgelt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation: 75 Prozent des angepassten Regelentgelts mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind oder pflegebedürftigem Ehegatten (§ 66 SGB IX) | 0,75 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation: 75 Prozent des angepassten Regelentgelts mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind oder pflegebedürftigem Ehegatten (§ 66 SGB IX) |
| Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation: 68 Prozent des angepassten Regelentgelts ohne berücksichtigungsfähiges Kind (§ 66 SGB IX) | 0,68 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Übergangsgeld bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation: 68 Prozent des angepassten Regelentgelts ohne berücksichtigungsfähiges Kind (§ 66 SGB IX) |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| Rentenversicherung (AN) | 0,093 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 0,013 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert. |
| Pflegeversicherung (AN) | 0,018 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Pflege Kinderlosenzuschlag | 0,006 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Vom Krankengeld einbehaltener Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; auf Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an) – Näherungswert, gegen die Beitragssätze 2026 zu prüfen | 0,125 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Vom Krankengeld einbehaltener Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; auf Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an) – Näherungswert, gegen die Beitragssätze 2026 zu prüfen. |
| Krankengeld: 70 Prozent des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), § 47 Abs. 1 SGB V | 0,7 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Krankengeld: 70 Prozent des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), § 47 Abs. 1 SGB V |
| Krankengeld, Obergrenze: höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V) | 0,9 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Krankengeld, Obergrenze: höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts (§ 47 Abs. 1 SGB V) |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Berechnungsgrundlage je Tag = min(Anteil × Regelentgelt je Tag; Nettoentgelt je Tag); Übergangsgeld brutto = Berechnungsgrundlage × Satz (mit Kind oder ohne Kind); Übergangsgeld netto = brutto × (1 − Beitragsabzug); Regelentgelt je Tag = min(Brutto ÷ 30 + Einmalzahlungen ÷ 360; BBG ÷ 360)
So funktioniert es
Der Rechner bildet zuerst das Regelentgelt je Kalendertag: das regelmäßige Bruttoentgelt geteilt durch 30, erhöht um ein Dreihundertsechzigstel der Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate und begrenzt auf die kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze des zuständigen Trägers. Daraus entsteht die Berechnungsgrundlage nach § 66 SGB IX: der eingestellte Anteil des Regelentgelts, höchstens jedoch das Nettoentgelt je Kalendertag. Auf diese Grundlage wendet der Rechner den gesetzlichen Satz an — den höheren Satz mit Kind oder pflegebedürftigem Partner, sonst den niedrigeren. Je nach Träger zieht er anschließend keine, pauschale oder einzeln berechnete Sozialbeiträge ab und stellt das Ergebnis dem Krankengeld gegenüber, das dasselbe Entgelt auslösen würde.
Wo es verwendet wird
- Vor einer Reha oder Umschulung abschätzen, wie viel Einkommen tatsächlich ankommt
- Die Lücke zwischen Übergangsgeld und gewohntem Nettoentgelt beziffern und einplanen
- Erkennen, ob das Übergangsgeld über oder unter dem bisherigen Krankengeld liegt
Rechenbeispiel
Ein Facharbeiter verdient 3.800,00 € brutto und 2.450,00 € netto im Monat und tritt eine sechsmonatige Umschulung an. Sein Regelentgelt beträgt … je Kalendertag, das Nettoentgelt …. Der Anteil des Regelentgelts ergäbe … — maßgeblich ist aber die niedrigere Größe, also das Nettoentgelt: Die Berechnungsgrundlage liegt bei …. Da er kein Kind im Sinne des § 32 EStG hat, gilt der Satz von …, das ergibt ein Übergangsgeld von … brutto je Tag. Weil der Reha-Träger die Beiträge übernimmt, bleiben davon … netto je Kalendertag oder … je 30 Tage. Das entspricht einer Ersatzquote von …; monatlich fehlen ihm …. Über die … Kalendertage der Maßnahme erhält er insgesamt … und verzichtet gegenüber seinem gewohnten Netto auf …. Zum Vergleich: Krankengeld hätte in seinem Fall … brutto je Tag gebracht, also … Unterschied.
Der Übergangsgeld Rechner beantwortet die Frage, die vor jeder Reha und vor jeder Umschulung ansteht: Wovon leben Sie, solange die Maßnahme läuft? Sie geben Ihr bisheriges Brutto- und Nettoentgelt sowie die Dauer der Maßnahme ein, und der Rechner ermittelt das Übergangsgeld je Kalendertag, den möglichen Beitragsabzug und die Lücke, die zu Ihrem gewohnten Nettoeinkommen bleibt.
Was das Übergangsgeld ist
Das Übergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung nach den Paragrafen 65 bis 72 SGB IX. Es wird gezahlt, solange Sie an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen und deshalb kein Arbeitsentgelt beziehen.
Der Name ist wörtlich zu nehmen: Es überbrückt die Zeit zwischen zwei Erwerbsphasen. Anders als das Krankengeld setzt es keine Arbeitsunfähigkeit voraus, sondern eine bewilligte Maßnahme. Wer eine zweijährige Umschulung zum Fachinformatiker absolviert, ist nicht krank, aber auch nicht erwerbstätig, und diese Lücke schließt das Übergangsgeld.
Zuständig ist in aller Regel derselbe Träger, der die Maßnahme bewilligt hat. Das ist meist die Deutsche Rentenversicherung, bei berufsfördernden Leistungen häufig die Agentur für Arbeit, bei einer Anschlussheilbehandlung die Krankenkasse und nach einem Arbeitsunfall die gesetzliche Unfallversicherung. Der Träger entscheidet nicht nur über die Bewilligung, sondern auch über die Beitragsbemessungsgrenze, die in die Berechnung eingeht. Deshalb ist sie im Rechner eine Auswahl und keine feste Größe.
Wie sich das Übergangsgeld berechnet
Die Berechnung läuft in drei Schritten ab, und in jedem Schritt kann eine andere Grenze bindend werden.
Schritt 1: das Regelentgelt je Kalendertag
Ausgangspunkt ist nicht das Monatsgehalt, sondern das Regelentgelt je Kalendertag. Der Rechner teilt dafür das regelmäßige Bruttoentgelt des letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraums durch 30.
Einmalzahlungen der letzten zwölf Monate wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni gehen zusätzlich ein. Ein Dreihundertsechzigstel des beitragspflichtigen Betrags wird dem täglichen Regelentgelt zugeschlagen. Wer ein dreizehntes Monatsgehalt bezieht, sollte dieses Feld deshalb ausfüllen: Es hebt die Leistung spürbar an.
Nach oben ist das Regelentgelt gedeckelt. Berücksichtigt wird es höchstens bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze, also bis zur Jahresgrenze geteilt durch 360. Welche Jahresgrenze gilt, die der Rentenversicherung mit 101.400 Euro oder die der Kranken- und Pflegeversicherung mit 69.750 Euro, hängt vom zuständigen Träger ab. Die Grenze der Rentenversicherung liegt also deutlich höher, weshalb Gutverdiener bei einer Maßnahme der Rentenversicherung besser fahren als bei einer der Krankenkasse.
Schritt 2: die Berechnungsgrundlage
Auf das Regelentgelt wird der gesetzliche Anteil angewendet, den Paragraf 66 SGB IX vorgibt. Das Ergebnis ist aber nur der erste von zwei Kandidaten. Der zweite ist das Nettoarbeitsentgelt je Kalendertag.
Maßgeblich ist stets der niedrigere der beiden Werte. Für die meisten Beschäftigten ist das die Nettogrenze, weil Steuern und Sozialabgaben in Deutschland mehr als ein Fünftel des Bruttoentgelts binden. Erst bei sehr niedrigen Einkommen, unterhalb des Grundfreibetrags oder im Übergangsbereich, liegt das Netto so nah am Brutto, dass der Anteil des Bruttoentgelts die bindende Größe wird.
Der Rechner weist beide Kandidaten getrennt aus, damit Sie sehen, welche Grenze in Ihrem Fall greift. Das Balkendiagramm stellt sie nebeneinander.
Für diesen Anteil des Bruttoentgelts ist kein zentral gepflegter Parameter hinterlegt. Er ist im Rechner deshalb eine Eingabe, vorbelegt mit dem gesetzlichen Regelwert von 80 Prozent, und lässt sich ändern, falls Ihr Bescheid eine abweichende Größe ausweist.
Schritt 3: der Prozentsatz
Auf die Berechnungsgrundlage wird schließlich der Leistungssatz angewendet. Es gibt genau zwei.
Den höheren Satz von 75 Prozent erhalten Sie, wenn mindestens ein Kind im Sinne des Paragrafen 32 Absatz 1, 3 bis 5 EStG zu berücksichtigen ist oder wenn Ihr Ehegatte beziehungsweise eingetragener Lebenspartner Sie pflegt und deshalb keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Alle anderen erhalten den niedrigeren Satz von 68 Prozent. Beide Sätze stammen aus der zentralen Parameterverwaltung.
Der Unterschied beträgt sieben Prozentpunkte der Berechnungsgrundlage. Bei 3.800 Euro brutto und 2.450 Euro netto sind das 55,53 statt 61,25 Euro am Tag, über eine zweijährige Umschulung rund 4.100 Euro. Prüfen Sie deshalb sorgfältig, ob der höhere Satz für Sie infrage kommt, und weisen Sie das gegenüber dem Träger nach.
Beiträge, Steuern und der Progressionsvorbehalt
Ob vom Übergangsgeld noch etwas abgezogen wird, hängt vom Träger und von der Art der Maßnahme ab. In vielen Konstellationen trägt der Reha-Träger die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung allein. Dann entspricht der Bruttobetrag dem Auszahlungsbetrag. In anderen Fällen bleibt ein Eigenanteil.
Der Rechner bildet alle drei Varianten ab. Im Standardfall zieht er nichts ab. Alternativ rechnet er mit dem hinterlegten pauschalen Abzugssatz oder setzt die Beitragssätze zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzeln an, ergänzt um den Zuschlag für Kinderlose. Welche Variante zutrifft, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid.
Steuerlich ist das Übergangsgeld nach Paragraf 3 Nummer 1 EStG steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt rechnet die Leistung dem zu versteuernden Einkommen hinzu, ermittelt daraus den Steuersatz und wendet diesen dann auf die tatsächlich steuerpflichtigen Einkünfte an. Wer im selben Kalenderjahr noch Arbeitslohn bezogen hat, muss deshalb häufig nachzahlen. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist in diesen Jahren Pflicht.
Übergangsgeld und Krankengeld im Vergleich
Viele Betroffene kommen aus einer langen Arbeitsunfähigkeit in die Reha. Sie beziehen also erst Krankengeld und dann Übergangsgeld und stellen fest, dass sich der Betrag ändert.
Der Grund liegt in der Systematik. Das Krankengeld nach Paragraf 47 SGB V bemisst sich mit 70 Prozent des Regelentgelts, gedeckelt bei 90 Prozent des Nettoentgelts. Das Übergangsgeld setzt dagegen erst eine Berechnungsgrundlage aus einem Anteil des Bruttoentgelts an, gedeckelt am vollen Nettoentgelt, und wendet darauf den Leistungssatz an.
Rechnerisch führt das bei durchschnittlichen Einkommen zu einem niedrigeren Übergangsgeld als Krankengeld. Im Beispiel stehen 55,53 Euro Übergangsgeld ohne Kind und 61,25 Euro mit Kind 73,50 Euro Krankengeld brutto gegenüber. Allerdings werden vom Krankengeld noch Sozialbeiträge abgezogen, vom Übergangsgeld oft nicht. Der Rechner weist das Krankengeld als Vergleichswert mit aus. Außerdem ruht der Anspruch auf Krankengeld, solange Übergangsgeld gezahlt wird, beide Leistungen laufen nie nebeneinander.
Was der Rechner nicht abbildet
Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten Parameter. Nicht abgebildet sind unter anderem der Mindestbetrag, den einzelne Träger für Versicherte ohne vorheriges Arbeitsentgelt vorsehen, die abweichende Bemessung für Selbstständige und Auszubildende, Zuschüsse zu Fahrt-, Unterkunfts- und Haushaltshilfekosten sowie die Anrechnung von Nebeneinkommen während der Maßnahme.
Maßgeblich ist allein der Bescheid Ihres Reha-Trägers. Diese Berechnung ist eine Schätzung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Über diesen Übergangsgeld Rechner
Nutzen Sie diesen Übergangsgeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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