Arbeitslosengeld Rechner Deutschland
Der Arbeitslosengeld Rechner schätzt Ihr ALG I pro Monat aus Bruttolohn, Steuerklasse und Kind, mit dem Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent.

Wozu es dient
Der Arbeitslosengeld-Rechner schätzt Ihr Arbeitslosengeld I (ALG I) pro Monat aus Ihrem bisherigen Bruttolohn, Ihrer Steuerklasse und der Berücksichtigung eines Kindes.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| ALG I Leistungssatz ohne Kind | 0,6 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| ALG I Leistungssatz mit Kind | 0,67 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Sozialversicherungspauschale (ALG-Bemessung) | 0,2 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft an § 153 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III: Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 Prozent des Bemessungsentgelts. |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Pauschaliertes Nettoentgelt = Bruttolohn − Sozialversicherungspauschale − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag; Arbeitslosengeld I pro Monat = Leistungssatz × pauschaliertes Nettoentgelt
So funktioniert es
Er ermittelt aus dem Bruttolohn das pauschalierte Nettoentgelt und wendet darauf den Leistungssatz von 60 Prozent ohne Kind beziehungsweise 67 Prozent mit Kind an.
Wo es verwendet wird
- Monatliches Arbeitslosengeld I schätzen
- Wirkung der Steuerklasse auf das ALG I vergleichen
- Einkommen während der Arbeitslosigkeit planen
Rechenbeispiel
Bei einem Bruttomonatslohn von 3.000 Euro in Steuerklasse I und ohne Kind ergibt sich ein pauschaliertes Nettoentgelt von rund 1.902 Euro und daraus ein Arbeitslosengeld I von etwa … pro Monat.
Der Arbeitslosengeld Rechner schätzt, wie viel Arbeitslosengeld I (ALG I) Ihnen nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes im Monat zusteht. Sie geben Ihren bisherigen Bruttomonatslohn und Ihre Steuerklasse an und wählen, ob mindestens ein Kind zu berücksichtigen ist. Der Rechner ermittelt das pauschalierte Nettoentgelt, wendet den Leistungssatz an und zeigt den Betrag pro Monat und für zwölf Monate.
Was der Rechner berechnet
Das Arbeitslosengeld I ist die Hauptleistung der Arbeitslosenversicherung. Es ersetzt für eine begrenzte Zeit einen Teil des weggefallenen Einkommens. Die Höhe richtet sich nach Ihrem früheren Verdienst, nicht nach Ihrem Bedarf. Der Rechner
- berechnet das pauschalierte Nettoentgelt aus Ihrem Bruttolohn,
- wendet den Leistungssatz von 60 oder 67 Prozent an,
- zeigt den monatlichen ALG-I-Betrag und die Summe über zwölf Monate.
Damit können Sie Ausgaben planen und einschätzen, wie lange Ihre Rücklagen reichen.
Wie sich das Arbeitslosengeld I berechnet
Zuerst wird aus dem Bruttolohn ein pauschaliertes Nettoentgelt gebildet:
Pauschaliertes Nettoentgelt = Bruttolohn − Sozialversicherungspauschale − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag
Die Sozialversicherungspauschale beträgt 20 Prozent und steht für die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Lohnsteuer wird fiktiv nach Ihrer Steuerklasse angesetzt, dazu kommt gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag. Aus diesem Netto ergibt sich das Arbeitslosengeld:
Arbeitslosengeld I pro Monat = Leistungssatz × pauschaliertes Nettoentgelt
Der Leistungssatz beträgt 60 Prozent, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Für die Jahresbetrachtung multipliziert der Rechner den Monatsbetrag mit zwölf.
Rechenbeispiel
Ihr bisheriger Bruttomonatslohn betrug 3.000 Euro, Sie sind in Steuerklasse I und haben kein Kind. Vom Brutto geht die Sozialversicherungspauschale von 20 Prozent ab, also 600 Euro. Danach zieht der Rechner die fiktive Lohnsteuer nach Steuerklasse I ab. Ein Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Einkommen nicht an. Übrig bleibt ein pauschaliertes Nettoentgelt von rund 1.902 Euro.
Darauf wird der Leistungssatz von 60 Prozent angewendet:
1.902 Euro × 60 Prozent ≈ 1.141 Euro pro Monat
Über zwölf Monate sind das rund 13.700 Euro. Wenn Sie im Rechner Bruttolohn oder Steuerklasse ändern, sehen Sie direkt, wie sich das Ergebnis verschiebt.
Dasselbe Beispiel mit Kind
Mit mindestens einem Kind steigt der Leistungssatz auf 67 Prozent. Auf dasselbe pauschalierte Netto von 1.902 Euro ergeben sich rund 1.275 Euro im Monat, etwa 133 Euro mehr. Über zwölf Monate sind das rund 15.295 Euro statt rund 13.700 Euro.
Die Rolle der Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt die fiktive Lohnsteuer, die vom Brutto abgezogen wird. Je höher diese Steuer, desto niedriger das pauschalierte Nettoentgelt und damit das ALG I.
- Die Klassen I, II und IV liegen im Mittelfeld.
- Klasse III führt zu einem höheren pauschalierten Netto.
- Die Klassen V und VI senken das Ergebnis.
Wer absehbar arbeitslos wird, prüft deshalb manchmal einen Steuerklassenwechsel. Die Agentur für Arbeit legt aber in der Regel die Steuerklasse zugrunde, die zu Beginn des Jahres eingetragen war. Ein sehr kurzfristiger Wechsel wird deshalb oft nicht mehr berücksichtigt. Im Rechner können Sie die Steuerklassen vergleichen.
Anspruch, Dauer und Meldung
Grundlage der Berechnung ist der Bemessungszeitraum, in der Regel das beitragspflichtige Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Daraus werden das Bemessungsentgelt und das pauschalierte Netto abgeleitet.
Die Anspruchsdauer hängt von der Dauer Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung und von Ihrem Alter ab. Sie reicht von sechs Monaten bis zu zwei Jahren. Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses wissen, und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos. Wer diese Fristen versäumt, riskiert eine Sperrzeit und damit einen späteren Leistungsbeginn.
Unterschied zum Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld I ist eine befristete Versicherungsleistung und richtet sich nach Ihrem früheren Einkommen. Läuft der Anspruch aus oder besteht keiner, kommt das Bürgergeld in Betracht, früher Arbeitslosengeld II. Es hängt vom Bedarf ab, nicht vom früheren Verdienst, und berücksichtigt Vermögen und Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Dafür gibt es einen eigenen Bürgergeld-Rechner.
Häufige Fehler
Viele nehmen an, das Arbeitslosengeld I betrage 60 Prozent des Bruttolohns. Der Leistungssatz bezieht sich aber auf das pauschalierte Nettoentgelt. Im Beispiel sind 1.141 Euro deutlich weniger als 60 Prozent von 3.000 Euro, weil vorher Sozialversicherungspauschale und fiktive Lohnsteuer abgezogen werden.
Ein zweiter Fehler sind versäumte Meldefristen, die zu einer Sperrzeit führen können. Und die Wirkung der Steuerklasse wird oft unterschätzt: Die zu Jahresbeginn eingetragene Klasse bestimmt die fiktive Lohnsteuer und damit das Ergebnis.
Die Agentur für Arbeit entscheidet
Verbindlich setzt allein die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld fest. Rechtsgrundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III), das Voraussetzungen, Höhe und Dauer des Anspruchs regelt.
Die Meldungen und den Antrag können Sie online über die Dienste der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Halten Sie Ihre Lohnabrechnungen und die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers bereit, damit sich das Bemessungsentgelt belegen lässt. Mit dem Rechner können Sie den Bescheid später auf Plausibilität prüfen.
Annahmen und Grenzen
Das Ergebnis ist eine Schätzung und kein Bescheid. Der Rechner arbeitet mit typisierten Werten. Die fiktive Lohnsteuer setzt er vereinfacht nach dem Einkommensteuertarif auf den vollen Bruttolohn an, ohne Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Vorsorgepauschale. Die Agentur rechnet mit der amtlichen Lohnsteuer, die diese Abzüge berücksichtigt. Ihr tatsächliches ALG I fällt deshalb in der Regel etwas höher aus als hier angezeigt.
Nicht abgebildet sind schwankende Einkommen im Bemessungszeitraum, Einmalzahlungen, Kurzarbeit, Zeiten ohne Beitragspflicht und individuelle Freibeträge. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über diesen Arbeitslosengeld Rechner
Nutzen Sie diesen Arbeitslosengeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026

