Gründungszuschuss-Rechner Deutschland
Mit dem Gründungszuschuss Rechner sehen Sie die Förderung beider Phasen aus Arbeitslosengeld I und Pauschale sowie den nötigen Restanspruch.

Wozu es dient
Der Gründungszuschuss-Rechner zeigt, wie viel Förderung die Agentur für Arbeit in beiden Phasen auszahlt, wenn Sie aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Gründungszuschuss: Pauschale von 300 Euro monatlich zur sozialen Sicherung (Phase 1 zusätzlich zum ALG-I-Betrag, Phase 2 allein), § 94 SGB III | 300 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gründungszuschuss: Pauschale von 300 Euro monatlich zur sozialen Sicherung (Phase 1 zusätzlich zum ALG-I-Betrag, Phase 2 allein), § 94 SGB III |
| Gründungszuschuss, Dauer der Phase 1: 6 Monate (ALG-I-Betrag zuzüglich 300 Euro), § 94 SGB III | 6 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gründungszuschuss, Dauer der Phase 1: 6 Monate (ALG-I-Betrag zuzüglich 300 Euro), § 94 SGB III |
| Gründungszuschuss, Dauer der Phase 2: 9 Monate (nur 300 Euro, auf Antrag), § 94 SGB III | 9 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gründungszuschuss, Dauer der Phase 2: 9 Monate (nur 300 Euro, auf Antrag), § 94 SGB III |
| Gründungszuschuss: bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen (§ 93 SGB III) | 150 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gründungszuschuss: bei Aufnahme der Selbstständigkeit müssen mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bestehen (§ 93 SGB III) |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Gründungszuschuss = (Arbeitslosengeld I + Pauschale) × Monate der ersten Phase + Pauschale × Monate der zweiten Phase
So funktioniert es
In der ersten Phase rechnet er Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld I plus die Pauschale von 300,00 € monatlich für 6 Monate; in der zweiten Phase bleibt die Pauschale allein für 9 Monate. Liegt der Restanspruch unter 150 Tagen, entfällt die Förderung.
Wo es verwendet wird
- Die Gesamtförderung über beide Phasen abschätzen
- Prüfen, ob der Restanspruch auf Arbeitslosengeld I für den Zuschuss reicht
- Die monatlichen Einnahmen aus Zuschuss und erwartetem Gewinn planen
- Sehen, welchen Teil der Kranken- und Pflegeversicherung die Pauschale deckt
Rechenbeispiel
Bei 1.300 Euro Arbeitslosengeld I und 300 Tagen Restanspruch zahlt die erste Phase … monatlich, zusammen …. Mit der zweiten Phase kommen … dazu, also … über … Monate.
Der Gründungszuschuss Rechner zeigt, mit welcher Förderung Sie rechnen können, wenn Sie aus dem Arbeitslosengeld I heraus selbstständig werden. Sie tragen Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld und den verbleibenden Restanspruch ein und sehen die Summe beider Förderphasen, den monatlichen Betrag und die gesamte Förderdauer.
Was der Gründungszuschuss Rechner abbildet
Der Gründungszuschuss nach §§ 93 und 94 SGB III hat zwei Stufen, und der Rechner bildet beide ab:
- In der ersten Phase erhalten Sie sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld I weiter und zusätzlich 300 Euro im Monat zur sozialen Sicherung.
- In der zweiten Phase wird auf gesonderten Antrag neun weitere Monate lang nur noch die Pauschale gezahlt.
Alle vier Größen, also Pauschale, Dauer der ersten Phase, Dauer der zweiten Phase und Mindestrestanspruch, sind Parameter. Ändert der Gesetzgeber einen Wert, rechnet der Rechner mit der neuen Regel weiter, ohne dass Sie etwas nachschlagen müssen.
Der Restanspruch entscheidet über den Zugang
Die wichtigste Hürde ist der Restanspruch. Am Tag, an dem Sie die selbstständige Tätigkeit aufnehmen, muss Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I noch mindestens 150 Tage umfassen. Wer erst kurz vor dem Ende des Bezugs gründet, geht leer aus.
Beantragen Sie den Gründungszuschuss deshalb früh. Der Rechner setzt die Förderung auf null, sobald der eingetragene Restanspruch die Schwelle unterschreitet, und weist aus, wie viele Tage fehlen. So sehen Sie an einer Zahl, ob der Antrag noch möglich ist oder ob Sie die Gründung vorziehen sollten.
Neben dem Restanspruch verlangt das Gesetz weitere Voraussetzungen: Die Tätigkeit muss hauptberuflich sein und mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen, Sie müssen die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringen, und eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit des Vorhabens bescheinigen. Der Rechner prüft nur die finanzielle Seite, nicht diese persönlichen Voraussetzungen.
Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch
Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch. Er ist eine Ermessensleistung, über die die Agentur für Arbeit im Einzelfall entscheidet. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann also beantragen, hat aber noch keine Zusage.
In der Praxis zählt deshalb die Qualität der Unterlagen. Der Businessplan sollte den Markt, die Kalkulation und die private Lebenshaltung realistisch abbilden. Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle sollte konkret sein und die Tragfähigkeit nachvollziehbar begründen. Und stellen Sie den Antrag vor dem Start der Tätigkeit, denn für eine bereits laufende Selbstständigkeit wird die Förderung nicht rückwirkend gewährt.
Wofür die Pauschale gedacht ist
Die monatliche Pauschale ist ausdrücklich für die soziale Sicherung bestimmt. Als Selbstständige sind Sie nicht mehr über die Arbeitslosenversicherung abgesichert und zahlen Ihre Kranken- und Pflegeversicherung selbst, meist als freiwillig gesetzlich Versicherte oder privat. Der Rechner stellt der Pauschale Ihre erwarteten Beiträge gegenüber und zeigt, welchen Anteil sie deckt.
Den Mindestbeitrag zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung deckt die Pauschale in der Regel. Bei höherem Gewinn oder zusätzlichen Beiträgen reicht sie nicht mehr. Wer zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung fortführt, sollte die Differenz von Anfang an einplanen. Dafür gibt es das Eingabefeld für die monatlichen Beiträge.
Liquidität in den ersten Monaten
Der Zuschuss ist nur eine von zwei Einnahmequellen. Die zweite ist der Gewinn aus der neuen Tätigkeit, und der wächst meist langsam. Tragen Sie deshalb den erwarteten Monatsgewinn ein. Die Grafik zeigt dann den Zuschuss und die Gesamteinnahmen über die gesamte Förderdauer.
Dabei wird die kritische Stelle sichtbar. Am Ende der ersten Phase fällt der größere Teil der Förderung weg, in der zweiten Phase bleibt nur die Pauschale, und danach trägt sich das Vorhaben allein aus dem Gewinn. Planen Sie den Gewinnaufbau so, dass er den Wegfall im siebten Monat auffängt.
Steuern und Beiträge nicht vergessen
Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei und wird nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Ihr Gewinn dagegen unterliegt der Einkommensteuer, bei gewerblicher Tätigkeit zusätzlich der Gewerbesteuer, und das Finanzamt setzt nach dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Vorauszahlungen fest. Legen Sie von jedem Zahlungseingang einen Anteil für Steuern zurück, sonst trifft Sie die erste Nachzahlung genau dann, wenn die Förderung ausläuft.
Auch die Umsatzsteuer gehört auf die Liste. Wer nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt, führt sie monatlich oder vierteljährlich ab. Vereinnahmte Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und kein Gewinn, auch wenn sie auf dem Konto zunächst so aussieht.
Was nach dem Ende der Förderung kommt
Die Förderung ist eine Brücke für 15 Monate. Danach muss sich das Unternehmen selbst tragen. In jede Planung gehört deshalb die Frage, welcher Monatsumsatz nötig ist, damit nach Kosten, Sozialversicherung und Steuern genug für die private Lebenshaltung übrig bleibt.
Rechnen Sie dafür rückwärts. Setzen Sie den Betrag an, den Sie privat im Monat brauchen, addieren Sie Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und eine Rücklage für die Einkommensteuer, und rechnen Sie die betrieblichen Fixkosten dazu. Diese Summe ist der Gewinn, den das Vorhaben dauerhaft erwirtschaften muss. Der Wert im Feld für den erwarteten Gewinn sollte sich diesem Ziel im Laufe der Förderdauer annähern.
Eine zweite Frage betrifft die Absicherung. Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern, wenn der Antrag rechtzeitig nach dem Start gestellt wird. Das kostet Beiträge, sichert aber im Fall des Scheiterns einen erneuten Anspruch. Der Rechner bildet diese Weiterversicherung nicht ab. Im Feld für die monatlichen Beiträge können Sie aber die Summe aus Kranken-, Pflege- und freiwilliger Arbeitslosenversicherung der Pauschale gegenüberstellen.
Auch die Altersvorsorge verdient einen Blick. Selbstständige sind in vielen Berufen nicht pflichtversichert, sodass in der Gründungsphase leicht eine Lücke im Rentenverlauf entsteht. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind möglich, erhalten den Schutz bei Erwerbsminderung aber in der Regel nicht, weil dafür Pflichtbeiträge nötig sind. Wer diesen Schutz behalten will, kann innerhalb von fünf Jahren nach dem Start die Pflichtversicherung auf Antrag wählen. Beides kostet Geld, das in der Anlaufphase knapp ist.
Rechenbeispiel
Eine Gründerin bezog zuletzt 1.300 Euro Arbeitslosengeld I im Monat und hat bei Aufnahme der Tätigkeit noch 300 Tage Restanspruch. In der ersten Phase erhält sie sechs Monate lang 1.600 Euro, also 9.600 Euro. In der zweiten Phase kommen neun Monate lang 300 Euro hinzu, zusammen 2.700 Euro. Die Gesamtförderung beträgt 12.300 Euro über 15 Monate.
Zahlt sie 250 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, deckt die Pauschale diese Beiträge vollständig. Steigen die Beiträge mit dem Gewinn über 300 Euro, zeigt der Rechner die Lücke. Zusammen mit dem erwarteten Gewinn ergibt sich die monatliche Einnahmenlinie der ersten 15 Monate.
Die Ergebnisse sind eine Schätzung auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Werte und ersetzen keine Beratung. Verbindlich entscheidet allein die Agentur für Arbeit über Ihren Antrag.
Über diesen Gründungszuschuss Rechner
Nutzen Sie diesen Gründungszuschuss Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026
