EÜR-Rechner (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) Deutschland
Der EÜR Rechner für Selbstständige ermittelt den Gewinn, die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer nach Anrechnung und die Umsatzsteuer-Zahllast.

Wozu es dient
Der EÜR-Rechner stellt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung so auf, wie sie in der Anlage EÜR beim Finanzamt landet: Betriebseinnahmen oben, die Ausgabenzeilen darunter, Gewinn als Differenz. Anschließend rechnet er weiter, wo die meisten Aufstellungen aufhören, und beziffert Gewerbesteuer, Einkommensteuer nach der Anrechnung und Solidaritätszuschlag auf diesen Gewinn.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Mehrwertsteuer Regelsatz | 19 | gesetze-im-internet.de | — |
| Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze des Vorjahres von 25.000 Euro (§ 19 UStG, Reform 2025) | 25.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze des Vorjahres von 25.000 Euro (§ 19 UStG, Reform 2025) |
| Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze im laufenden Kalenderjahr von 100.000 Euro; bei Überschreiten entfällt der Status sofort (§ 19 UStG, Reform 2025) | 100.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze im laufenden Kalenderjahr von 100.000 Euro; bei Überschreiten entfällt der Status sofort (§ 19 UStG, Reform 2025) |
| GWG-Sofortabzug Netto-Obergrenze (§ 6 Abs. 2 EStG) | 800 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01GWG-Sofortabzug Netto-Obergrenze (§ 6 Abs. 2 EStG) |
| Homeoffice-Pauschale je Tag (EUR) | 6 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 1 EStG geprüft: 6 Euro je Homeoffice-Tag. |
| Homeoffice-Pauschale Höchstbetrag (EUR/Jahr) | 1.260 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 1 EStG geprüft: höchstens 1.260 Euro im Jahr. |
| Gewerbesteuer Freibetrag | 24.500 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Gewerbesteuer Steuermesszahl | 0,035 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Gewerbesteuer-Anrechnung auf ESt: Faktor auf den GewSt-Messbetrag (§ 35 EStG) | 4 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gewerbesteuer-Anrechnung auf ESt: Faktor auf den GewSt-Messbetrag (§ 35 EStG) |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Progressionskoeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Progressionskoeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze (auf Steuer) | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Gewinn = Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben; GewSt = (Gewinn − Freibetrag) × Messzahl × Hebesatz; ESt = Tarif(Gewinn) − Anrechnung nach § 35 EStG
So funktioniert es
Die EÜR arbeitet nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: gezählt wird, was im Jahr tatsächlich geflossen ist. Der Rechner addiert Wareneinsatz, Personal, Raum, Fahrzeug, übrige Kosten, Abschreibungen, geringwertige Wirtschaftsgüter und die Homeoffice-Pauschale zu den Betriebsausgaben. Beim Gewerbebetrieb wird der Gewinn auf volle hundert Euro abgerundet, um den Freibetrag gekürzt, mit der Steuermesszahl multipliziert und mit dem Hebesatz der Gemeinde belegt. Auf denselben Gewinn läuft der Einkommensteuertarif; der Messbetrag wird nach § 35 EStG mit dem gesetzlichen Faktor auf die Einkommensteuer angerechnet.
Wo es verwendet wird
- Den Jahresgewinn vor der Steuererklärung überschlagen
- Die Steuerlast eines Gewerbebetriebs mit der eines Freiberuflers vergleichen
- Prüfen, wie viel Umsatz bis zur Kleinunternehmergrenze noch frei ist
Rechenbeispiel
Ein Einzelunternehmer mit Gewerbeschein nimmt 90.000 € netto ein. Wareneinkauf, Raum- und Fahrzeugkosten, übrige Ausgaben, Abschreibungen und geringwertige Wirtschaftsgüter summieren sich mit der Homeoffice-Pauschale von … für 100 Tage auf …. Es bleibt ein Gewinn von …, eine Marge von …. Bei einem Hebesatz von 400 Prozent kostet die Gewerbesteuer …; nach der Anrechnung des Messbetrags bleiben … Einkommensteuer und … Solidaritätszuschlag. Die Gesamtbelastung liegt bei …, nach Steuern bleiben …. Die Umsatzsteuer-Zahllast von … ist ein durchlaufender Posten und mindert den Gewinn nicht. Für die Kleinunternehmerregelung reicht es nicht mehr: der Spielraum beträgt ….
Der EÜR Rechner baut die Einnahmen-Überschuss-Rechnung so auf wie die Anlage EÜR beim Finanzamt und rechnet dann weiter. Sie tragen Betriebseinnahmen und Ausgaben ein und sehen den Gewinn, die Gewerbesteuer, die Einkommensteuer nach Anrechnung, den Solidaritätszuschlag und den Betrag, der am Jahresende bei Ihnen bleibt.
Was der Rechner abbildet
Die EÜR ist die einfachste Form der Gewinnermittlung im deutschen Steuerrecht, ohne Bilanz, Inventur und doppelte Buchführung. Der Gewinn ist der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben.
Der Rechner hat die typischen Ausgabenzeilen der Anlage EÜR:
- Wareneinkauf und Material,
- Personalkosten,
- Raumkosten und Miete,
- Fahrzeugkosten,
- übrige Betriebsausgaben,
- Abschreibungen auf das Anlagevermögen,
- geringwertige Wirtschaftsgüter,
- Homeoffice-Pauschale.
Das Diagramm teilt jeden eingenommenen Euro in seine Bestandteile und zeigt, welcher Anteil als Gewinn bleibt.
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip
In der EÜR entscheidet der Zahlungszeitpunkt, nicht das Rechnungsdatum. Eine im November erbrachte Leistung, die der Kunde erst im Februar überweist, gehört ins Folgejahr. Eine im Dezember bezahlte Rechnung mindert den Gewinn des laufenden Jahres, auch wenn die Leistung später kommt.
Daraus ergibt sich Gestaltungsspielraum: Nach einem guten Jahr können Sie Anschaffungen vorziehen oder Rechnungen erst im Januar schreiben und so Gewinn ins nächste Jahr verschieben. In einem schwachen Jahr können Sie Gewinn nach vorn holen, damit Freibeträge nicht verfallen.
Zwei Ausnahmen gibt es. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von zehn Tagen um den Jahreswechsel zählen zum Jahr, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben, nicht im Zahlungsjahr abgezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und Abschreibung
Liegt der Nettopreis eines einzelnen Wirtschaftsguts bei höchstens 800 Euro, ziehen Sie ihn sofort voll ab. Ein Bürostuhl für 420 Euro, ein Monitor für 380 Euro, ein Werkzeugsatz für 290 Euro netto sind alle im selben Jahr abziehbar. Deshalb fragt der Rechner nach dem Stückpreis.
Liegt der Stückpreis darüber, gehört die Anschaffung in die Abschreibung. Ein Notebook für 1.400 Euro netto wird über die Nutzungsdauer verteilt. Der Rechner nimmt die Summe dann aus dem Sofortabzug heraus. Den Jahresbetrag tragen Sie in der AfA-Zeile ein.
Gewerbesteuer und Anrechnung
Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, Gewerbetreibende schon. Der Gewinn wird auf volle hundert Euro abgerundet, um den Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt, mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert und mit dem Hebesatz der Gemeinde belegt.
Den Hebesatz tragen Sie selbst ein, weil jede Gemeinde ihn festlegt. Er reicht von mindestens 200 Prozent bis über 900 Prozent in einzelnen Städten. Ihren Wert finden Sie im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website Ihrer Gemeinde.
Das Vierfache des Messbetrags wird von der Einkommensteuer abgezogen, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und höchstens die Einkommensteuer selbst. Bei einem Hebesatz um 400 Prozent hebt die Anrechnung die Gewerbesteuer fast vollständig auf. Darüber bleibt eine echte Zusatzbelastung. Ändern Sie den Hebesatz im Rechner, um den Effekt zu sehen.
Rechenbeispiel
Ein Gewerbetreibender hat 90.000 Euro Betriebseinnahmen netto. Abzüglich Wareneinsatz, Raum- und Fahrzeugkosten, übriger Ausgaben, AfA, GWG und 600 Euro Homeoffice-Pauschale bleiben 53.300 Euro Gewinn. Bei 400 Prozent Hebesatz fallen 4.032 Euro Gewerbesteuer an. Die Einkommensteuer nach Anrechnung beträgt rund 7.694 Euro, Soli fällt nicht an. Nach allen Steuern bleiben rund 41.574 Euro. Die Umsatzsteuer-Zahllast beträgt 11.400 Euro und läuft getrennt.
Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Die Umsatzsteuer verändert nicht den Gewinn, aber die Liquidität und den Aufwand. Der Rechner prüft beide Grenzen des § 19 UStG: höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 Euro im laufenden Jahr. Er zeigt den engeren der beiden Spielräume.
Ein negativer Spielraum bedeutet, dass die Kleinunternehmerregelung nicht in Betracht kommt. Wer im laufenden Jahr 100.000 Euro überschreitet, verliert den Status sofort, nicht erst zum Jahreswechsel. Bei Regelbesteuerung zeigt der Rechner die Zahllast: Umsatzsteuer auf die Einnahmen abzüglich Vorsteuer auf die vorsteuerfähigen Ausgaben.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie die Betriebseinnahmen netto ein und wählen Sie die Umsatzsteuerform.
- Füllen Sie die Ausgabenzeilen mit den Nettobeträgen des Jahres.
- Setzen Sie Abschreibungen, GWG-Summe und Homeoffice-Tage.
- Wählen Sie zwischen Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit und tragen Sie den Hebesatz ein.
- Verfeinern Sie in den erweiterten Optionen die vorsteuerfähigen Ausgaben und den GWG-Stückpreis.
Typische Fehler
Drei Fehler kommen in selbst geführten Aufstellungen immer wieder vor. Alle führen zu einem falschen Gewinn oder zu einer Überraschung im Bescheid.
Brutto und Netto werden vermischt. Wer bei Regelbesteuerung Bruttoeinnahmen, aber Nettoausgaben erfasst, bläht den Gewinn um die Umsatzsteuer auf. Der Rechner erwartet durchgängig Nettobeträge und zeigt die Zahllast getrennt.
Private Anteile werden voll angesetzt. Ein Fahrzeug, ein Telefonanschluss oder ein Internetvertrag, die auch privat genutzt werden, dürfen nur mit dem betrieblichen Anteil in die Ausgaben. Sonst drohen Kürzung und Nachzahlungszinsen.
Privatentnahmen werden vergessen. Sachentnahmen, die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs und unentgeltliche Wertabgaben sind Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn. Bei kleinen Betrieben prüft das Finanzamt diesen Punkt besonders oft.
Grenzen der Berechnung
Der Rechner unterstellt, dass der Gewinn Ihre einzige Einkunftsart ist und der Grundtarif gilt. Splitting, weitere Einkünfte, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge, Verlustvorträge, Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen sowie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen sind nicht abgebildet. Den Solidaritätszuschlag setzt er oberhalb der Freigrenze sofort mit 5,5 Prozent an, ohne die gesetzliche Milderungszone. Knapp über der Grenze fällt er deshalb zu hoch aus.
Alle Werte sind Schätzungen auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Parameter und ersetzen weder die Buchführung noch eine Steuerberatung.
Über diesen EÜR Rechner
Nutzen Sie diesen EÜR Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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