Unterhaltsvorschuss Rechner Deutschland
Unterhaltsvorschuss Rechner 2026: Höhe je Altersstufe nach Abzug des vollen Kindergeldes, Anrechnung von Zahlungen und die Einkommensbedingung ab zwölf Jahren.

Wozu es dient
Der Unterhaltsvorschuss Rechner ermittelt, wie viel Unterhaltsvorschuss ein alleinerziehender Elternteil monatlich und im Jahr erhält. Grundlage ist der Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe, von dem das volle Kindergeld abgezogen wird. Zahlungen des anderen Elternteils und eigene Einkünfte des Kindes mindern den Betrag.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Düsseldorfer Tabelle: Bedarfssätze je Einkommensgruppe und Altersstufe (monatlich) | Tarifstaffel | olg-duesseldorf.nrw.de | Gültig ab 2026-01-01Auf die Düsseldorfer Tabelle Stand 01.01.2026 des OLG Düsseldorf aktualisiert; die Sätze waren noch die der Tabelle 2025 (1. Gruppe 482/554/649/693 statt 486/558/653/698). |
| Kindergeld je Kind (monatlich) | 259 | bmbfsfj.bund.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 66 Abs. 1 EStG geprüft: 259 Euro je Kind und Monat. Quellenlink erneuert (audit 2026-09-23): die alte BMFSFJ-Seite leitete auf die Startseite des BMBFSFJ um. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Höchstbetrag = Mindestunterhalt der Altersstufe − volles Kindergeld; Unterhaltsvorschuss = Höchstbetrag − Unterhalt des anderen Elternteils − eigenes Einkommen des Kindes; in der Altersstufe ab 12 mit Bürgergeldbezug entfällt der Anspruch, wenn das Bruttoeinkommen unter der Mindestgrenze liegt
So funktioniert es
Der Rechner nimmt den Mindestunterhalt der gewählten Altersstufe, also die unterste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, und zieht davon das volle Kindergeld ab. Das Ergebnis ist der Höchstbetrag der Altersstufe. Davon werden der tatsächlich gezahlte Unterhalt des anderen Elternteils und eigene Einkünfte des Kindes wie eine Halbwaisenrente abgezogen. In der Altersstufe ab zwölf Jahren prüft der Rechner zusätzlich die Einkommensbedingung: Lebt das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit Bürgergeld, besteht der Anspruch nur, wenn der alleinerziehende Elternteil das eingetragene Mindestbruttoeinkommen erreicht.
Wo es verwendet wird
- Den monatlichen Unterhaltsvorschuss je Altersstufe ermitteln
- Prüfen, wie viel Vorschuss noch bleibt, wenn der andere Elternteil teilweise zahlt
- Die Einkommensbedingung für Kinder ab zwölf Jahren durchspielen
- Den Jahresbetrag und die Summe über eine geplante Bezugsdauer hochrechnen
- Die verbleibende Lücke zum Mindestunterhalt sichtbar machen
Rechenbeispiel
Eine alleinerziehende Mutter erzieht ihre neunjährige Tochter allein; der Vater zahlt seit Monaten keinen Unterhalt. Für die Altersstufe von sechs bis elf Jahren beträgt der Mindestunterhalt … im Monat. Davon wird das volle Kindergeld von 259,00 € abgezogen, sodass der Höchstbetrag bei … liegt. Weil vom Vater nichts kommt, wird nichts angerechnet: Das Jugendamt zahlt die vollen … monatlich, im Jahr also …. Zusammen mit dem Kindergeld stehen dem Kind damit … im Monat zur Verfügung, das entspricht … des Mindestunterhalts. Eine Lücke bleibt in dieser Konstellation nicht: …. Die Einkommensbedingung für ältere Kinder greift hier nicht, der geforderte Mindestverdienst liegt deshalb bei ….
Ein Unterhaltsvorschuss Rechner beantwortet die Frage, die sich stellt, sobald der andere Elternteil nicht mehr zahlt: Wie viel springt der Staat ein? Die Antwort folgt einer gesetzlichen Formel, wird aber regelmäßig mit dem Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle verwechselt und liegt deutlich darunter, weil hier das volle Kindergeld abgezogen wird.
Die Formel hinter dem Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss ist keine frei bemessene Sozialleistung, sondern eine Differenz aus zwei Größen. Die erste ist der Mindestunterhalt nach Paragraf 1612a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also der Betrag, den ein Kind der jeweiligen Altersstufe mindestens braucht. Er entspricht der untersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle und beträgt 2026 486 Euro bis fünf Jahre, 558 Euro von sechs bis elf und 653 Euro von zwölf bis siebzehn Jahren.
Die zweite Größe ist das Kindergeld für ein erstes Kind von 259 Euro. Es wird in voller Höhe abgezogen, nicht zur Hälfte. Hier liegt der Unterschied zum Kindesunterhalt zwischen Eltern: Dort teilen sich beide Elternteile die Entlastung durch das Kindergeld, weshalb bei minderjährigen Kindern nur die Hälfte angerechnet wird. Beim Vorschuss zahlt der Staat, und das Unterhaltsvorschussgesetz zieht das Kindergeld voll ab.
Was bleibt, ist der Höchstbetrag der Altersstufe. Er ist die Obergrenze, nicht automatisch der Auszahlungsbetrag.
Was den Betrag mindert
Vom Höchstbetrag geht ab, was tatsächlich fließt. Zahlt der andere Elternteil regelmäßig einen Teilbetrag, stockt die Unterhaltsvorschusskasse nur die Differenz auf. Zahlt er mindestens den Höchstbetrag, entfällt der Vorschuss vollständig, auch dann, wenn seine Zahlung unter dem vollen Tabellenunterhalt liegt.
Ebenfalls angerechnet werden eigene Einkünfte des Kindes. Der praktisch wichtigste Fall ist die Halbwaisenrente nach dem Tod eines Elternteils, sie mindert den Vorschuss Euro für Euro. Nicht angerechnet wird dagegen das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils, mit einer Ausnahme, die die nächste Stufe betrifft.
Die Einkommensbedingung ab zwölf Jahren
Für Kinder ab zwölf Jahren gilt eine zusätzliche Voraussetzung. Lebt das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft, die Grundsicherung bezieht, bis Juni 2026 Bürgergeld und seitdem Grundsicherungsgeld, wird der Vorschuss nur gezahlt, wenn der alleinerziehende Elternteil mindestens 600 Euro brutto im Monat verdient. Der Gedanke dahinter: Wo die Grundsicherung ohnehin den Bedarf deckt, soll der Vorschuss keine Doppelleistung erzeugen. Wer arbeitet, soll den Vorschuss dagegen behalten.
Diese Einkommensgrenze ist im Rechner bewusst eine Eingabe und kein hinterlegter Wert, weil dafür kein gepflegter Parameter vorliegt. Voreingestellt sind die 600 Euro aus § 1 Abs. 1a UVG. Der Rechner zeigt daraufhin sowohl den geforderten Mindestverdienst als auch, wie viel Bruttoeinkommen im konkreten Fall noch fehlt.
Bezieht das Kind keine Grundsicherung, entfällt die Prüfung vollständig, und der Anspruch besteht wie in den jüngeren Altersstufen.
So rechnet der Unterhaltsvorschuss Rechner
Die Berechnung läuft in vier Schritten, und jeder Schritt bleibt im Ergebnis einzeln sichtbar, damit sich ein Bescheid nachvollziehen lässt.
Schritt eins ist der Mindestunterhalt: Der Rechner schlägt die gewählte Altersstufe in der untersten Einkommensgruppe der hinterlegten Tabelle nach. Das ist derselbe Wert, den auch ein Gericht als Mindestbedarf zugrunde legt.
Schritt zwei ist der Kindergeldabzug: Das volle Kindergeld wird abgezogen. Übrig bleibt der Höchstbetrag der Altersstufe.
Schritt drei ist die Anrechnung: Tatsächliche Zahlungen des anderen Elternteils und eigene Einkünfte des Kindes werden vom Höchstbetrag abgezogen. Ist die Summe größer als der Höchstbetrag, ergibt sich kein negativer Betrag, sondern kein Anspruch.
Schritt vier ist die Einkommensprüfung: Nur in der Altersstufe ab zwölf Jahren und nur bei Grundsicherungsbezug des Kindes wird das Bruttoeinkommen des alleinerziehenden Elternteils mit der eingetragenen Grenze verglichen.
Zusätzlich weist der Rechner aus, welche Mittel dem Kind insgesamt zur Verfügung stehen, also Kindergeld, Zahlungen des anderen Elternteils, eigene Einkünfte und Vorschuss zusammen, und wie viel davon den Mindestunterhalt deckt. Bleibt eine Lücke, steht sie als eigener Betrag da, statt in einer Prozentzahl unterzugehen.
Ein Rechenbeispiel
Ein neunjähriges Kind, der Vater zahlt nichts. Der Mindestunterhalt der mittleren Altersstufe von 558 Euro abzüglich des vollen Kindergeldes von 259 Euro ergibt den Höchstbetrag von 299 Euro, und weil nichts anzurechnen ist, wird er in voller Höhe ausgezahlt, 3.588 Euro im Jahr. Zusammen mit dem Kindergeld deckt das den Mindestunterhalt zu hundert Prozent.
Zahlt derselbe Vater 120 Euro im Monat, sinkt der Vorschuss um genau diese 120 Euro auf 179 Euro. Die Summe aus Kindergeld, Vaterzahlung und Vorschuss bleibt gleich, der Staat gleicht nur aus, was fehlt. Erst wenn die Zahlung den Höchstbetrag übersteigt, liegt das Kind über dem Mindestunterhalt, und der Vorschuss entfällt.
Antrag, Rückgriff und was danach passiert
Der Vorschuss wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beim Jugendamt beziehungsweise bei der Unterhaltsvorschusskasse der Kommune beantragt werden. Rückwirkend wird er höchstens für den Monat vor der Antragstellung geleistet, und auch das nur, wenn in diesem Monat bereits alle Voraussetzungen vorlagen. Ein früher Antrag zahlt sich deshalb aus.
Mit der Auszahlung geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des Vorschusses auf das Land über. Die Kasse fordert das Geld anschließend vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück, soweit dieser leistungsfähig ist. Für den alleinerziehenden Elternteil ändert dieser Rückgriff nichts: Die monatliche Zahlung läuft unabhängig davon, ob der Rückgriff Erfolg hat.
Wichtig ist außerdem die Mitteilungspflicht. Ändern sich die Zahlungen des anderen Elternteils, die Einkünfte des Kindes oder die Haushaltssituation, muss das gemeldet werden. Überzahlungen fordert die Kasse zurück.
Was der Rechner nicht abbildet
Er prüft nicht, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Kind muss bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland leben, dieser darf nicht mit dem anderen Elternteil zusammenwohnen und nicht verheiratet oder verpartnert mit ihm sein. Auch der Aufenthaltsstatus spielt eine Rolle.
Er kennt keine Wechselmodelle. Wird ein Kind von beiden Eltern annähernd gleich betreut, ist die Frage des Alleinerziehens rechtlich umstritten und einzelfallabhängig.
Und er ist kein Bescheid. Die Unterhaltsvorschusskasse entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und kann Sachverhalte anders bewerten als die hier eingetragenen Annahmen.
Alle Ergebnisse sind Schätzwerte auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzen weder den Bescheid der Unterhaltsvorschusskasse noch eine Rechtsberatung.
Über diesen Unterhaltsvorschuss Rechner
Nutzen Sie diesen Unterhaltsvorschuss Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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