Aufstiegs-BAföG Rechner Deutschland

Der Aufstiegs-BAföG Rechner zeigt Zuschuss, KfW-Darlehen, Erfolgserlass und Unterhaltsbeitrag für Meister- und Fachwirtkurse, mit Familienzuschlägen.

Aufstiegs-BAföG Rechner Deutschland
€
Monate
Erweiterte Optionen
€
Nicht rückzahlbare Förderung gesamt —
Maßnahmezuschuss (Gebühren) —
Unterhaltsbeitrag über die Maßnahme —
Erfolgserlass auf das Darlehen —
Verbleibendes Darlehen —
Darlehensanteil der Gebühren —
Unterhaltsbeitrag pro Monat —
Angerechnetes Einkommen des Ehegatten (monatlich) —
Nicht förderfähige Gebühren —
Zuschussquote der Gebühren —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Aufstiegs-BAföG Rechner teilt die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz in den geschenkten und den zurückzuzahlenden Anteil auf: Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, KfW-Darlehen für den Rest, Erfolgserlass nach bestandener Prüfung und den Unterhaltsbeitrag während einer Vollzeitmaßnahme.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Aufstiegs-BAföG: förderfähige Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), höchstens 15.000 Euro, AFBG15.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Aufstiegs-BAföG: förderfähige Maßnahmekosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), höchstens 15.000 Euro, AFBG; Betrag noch zu bestätigen.
Aufstiegs-BAföG: Maßnahmebeitrag, Zuschuss von 50 Prozent auf förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (AFBG); die übrigen 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen0,5gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Aufstiegs-BAföG: Maßnahmebeitrag als Zuschuss von 50 Prozent auf förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (AFBG), die übrigen 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen; Satz noch zu bestätigen.
Aufstiegs-BAföG: Erlass von 50 Prozent des Maßnahmedarlehens bei bestandener Prüfung (Erfolgsbonus), AFBG0,5gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Aufstiegs-BAföG: Erlass von 50 Prozent des Maßnahmedarlehens bei bestandener Prüfung (Erfolgsbonus), AFBG; Satz noch zu bestätigen.
Aufstiegs-BAföG: monatlicher Unterhaltsbeitrag (Vollzuschuss) für ledige Vollzeitteilnehmende ohne Kinder, AFBG – Wert für 2026 noch zu bestätigen1.019gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert.
Aufstiegs-BAföG: Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14 Jahren, monatlich in Euro (Vollzuschuss), AFBG150gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Aufstiegs-BAföG: Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14 Jahren, monatlich in Euro (Vollzuschuss), AFBG; Betrag noch zu bestätigen.
Aufstiegs-BAföG: Erhöhung des monatlichen Unterhaltsbedarfs für den Ehegatten oder Lebenspartner (§ 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG)235gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG – der Unterhaltsbedarf bei Vollzeitmaßnahmen erhöht sich für den Ehegatten oder Lebenspartner um 235 Euro im Monat.
Aufstiegs-BAföG: Erhöhung des monatlichen Unterhaltsbedarfs je Kind mit Kindergeldanspruch (§ 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG)235gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 10 Abs. 2 Satz 3 AFBG – der Unterhaltsbedarf bei Vollzeitmaßnahmen erhöht sich je Kind mit Kindergeldanspruch um 235 Euro im Monat.
Freibetrag vom Einkommen jedes Elternteils in sonstigen Fällen und vom Einkommen des Ehegatten der auszubildenden Person (monatlich, § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG)1.690gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG – 1.690 Euro je Elternteil bei getrennt lebenden oder nie verheirateten Eltern und für den Ehegatten der auszubildenden Person.
Zusätzlicher Freibetrag je weiteres Kind (monatlich)770gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Korrigiert von 730 auf 770 Euro: § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG nennt je weiterem Unterhaltsberechtigten 770 Euro.
Anrechnungssatz des Einkommens über dem Freibetrag0,5gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: § 25 Abs. 4 Nr. 1 BAföG lässt vom übersteigenden Einkommen 50 v.H. anrechnungsfrei; die weiteren 5 v.H. je Kind (Nr. 2) bildet die Schätzung nicht ab.
Zusätzlich anrechnungsfreier Anteil je Kind (§ 25 Abs. 4 Nr. 2 BAföG)0,05gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Neu: § 25 Abs. 4 Nr. 2 BAföG fehlte im Rechner, sodass das Elterneinkommen von Familien mit Geschwistern zu hoch angerechnet wurde

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Zuschuss = min(Gebühren; Höchstbetrag) × Zuschusssatz; Darlehen = min(Gebühren; Höchstbetrag) − Zuschuss; Erfolgserlass = Darlehen × Erlasssatz; Unterhalt = (Grundbetrag + Ehegattenzuschlag + Kinder × Kinderzuschlag − angerechnetes Einkommen des Ehegatten) × Monate bei Vollzeit; Kinderbetreuungszuschlag = Kinder unter 14 × Zuschlag × Monate für Alleinerziehende

So funktioniert es

Zuerst werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf den förderfähigen Höchstbetrag von 15.000 € gedeckelt. Von diesem Betrag sind 50% ein echter Zuschuss, der Rest ein zinsgünstiges Darlehen. Wird die Prüfung bestanden, entfallen davon nochmals 50%. Bei einer Vollzeitmaßnahme kommt der Unterhaltsbeitrag von 1.019 € je Monat hinzu, nach § 10 Abs. 2 AFBG erhöht um 235 € für den Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 € je Kind mit Kindergeld; das Einkommen des Ehegatten wird nach § 17 AFBG wie im BAföG angerechnet, mit einem Freibetrag von 1.690 € und 770 € je Kind. Alleinerziehende erhalten in beiden Varianten 150 € Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14 Jahren.

Wo es verwendet wird

  • Den Zuschussanteil einer Meister- oder Fachwirtfortbildung abschätzen
  • Das verbleibende KfW-Darlehen nach dem Erfolgserlass beziffern
  • Den Unterhaltsbeitrag einer Vollzeitmaßnahme über die gesamte Dauer hochrechnen
  • Vollzeit- und Teilzeitvariante einer Fortbildung finanziell vergleichen

Rechenbeispiel

Eine Vollzeitfortbildung mit 8.000,00 € Gebühren über 12 Monate ohne Kinder und mit bestandener Prüfung ergibt einen Maßnahmezuschuss von …, einen Unterhaltsbeitrag von … und einen Erfolgserlass von …. Nicht zurückgezahlt werden müssen damit …; vom Darlehen bleiben … offen.

Was der Aufstiegs-BAföG Rechner macht

Der Aufstiegs-BAföG Rechner zeigt, welcher Teil einer beruflichen Fortbildung geschenkt ist und welcher als Darlehen zurückgezahlt werden muss. Er trennt die vier Bausteine der Förderung: den Zuschuss auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, das KfW-Darlehen für den Rest der Gebühren, den Erfolgserlass nach bestandener Prüfung und den Unterhaltsbeitrag während einer Vollzeitmaßnahme.

Eine Meisterschule mit acht- oder zehntausend Euro Gebühren wirkt zunächst abschreckend. Nach Zuschuss und Erfolgserlass bleibt aber nur ein Viertel der förderfähigen Gebühren als echte Belastung, über Jahre verteilt und zinsgünstig finanziert. Mit dieser Zahl lässt sich eine Fortbildung anders beurteilen als mit der Rechnung der Bildungsstätte.

Die vier Bausteine der Förderung

Der Maßnahmebeitrag betrifft die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Förderfähig sind sie bis 15.000 Euro. Alles darüber zahlen Sie selbst. Der Rechner weist diesen Anteil als nicht förderfähige Gebühren gesondert aus.

Vom förderfähigen Betrag ist die Hälfte ein Zuschuss. Er fließt unabhängig vom Prüfungsergebnis und muss nie zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte steht als zinsgünstiges Darlehen der KfW bereit. Sie müssen es nicht abrufen, die meisten Teilnehmenden tun es aber, weil die Gebühren sonst sofort fällig wären.

Der Erfolgserlass greift, sobald die Fortbildungsprüfung bestanden ist. Dann wird die Hälfte des Maßnahmedarlehens gestrichen. Im Rechner steuern Sie das über das Häkchen zur bestandenen Prüfung und sehen, wie stark der Erlass die Restschuld senkt.

Der Unterhaltsbeitrag ist bei Vollzeitmaßnahmen der größte Posten. Er wird monatlich gezahlt, solange die Maßnahme läuft, und ist ein voller Zuschuss. Nach § 10 Absatz 2 AFBG erhöht er sich um 235 Euro für den Ehegatten oder Lebenspartner und um 235 Euro für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird. Alleinerziehende erhalten nach § 10 Absatz 3 AFBG zusätzlich 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren. Bei einer Teilzeitmaßnahme entfällt der Unterhaltsbeitrag, weil das Erwerbseinkommen weiterläuft. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende bleibt.

So rechnet der Rechner

Zuerst werden die eingegebenen Gebühren auf den förderfähigen Höchstbetrag begrenzt. Die Hälfte davon ist Zuschuss, die andere Hälfte Darlehen. Ist die Prüfung bestanden, wird die Hälfte des Darlehens vom Rückzahlungsbetrag abgezogen.

Daneben ermittelt der Rechner den Unterhaltsbeitrag. Bei einer Vollzeitmaßnahme ergibt sich der monatliche Bedarf aus dem Grundbetrag von 1.019 Euro, erhöht für den Ehegatten und je Kind mit Kindergeld. Davon zieht der Rechner das Einkommen des Ehegatten ab, soweit es nach § 17 AFBG und § 25 BAföG anzurechnen ist: Frei bleiben 1.690 Euro im Monat und 770 Euro je Kind, vom Rest wird die Hälfte angerechnet, je Kind 5 Prozentpunkte weniger. Alleinerziehende erhalten den Kinderbetreuungszuschlag je Kind unter 14 Jahren dazu, auch bei Teilzeit. Mal der Dauer der Maßnahme ergibt sich die Summe für die gesamte Fortbildung.

Zwei Beispiele zu den Familienzuschlägen: Eine alleinerziehende Teilnehmerin mit zwei Kindern unter 14 Jahren erhält in Vollzeit 1.019 Euro Grundbedarf, 2 × 235 Euro für die Kinder und 2 × 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag, zusammen 1.789 Euro im Monat. Ein verheirateter Teilnehmer mit einem Kind hat einen Bedarf von 1.019 + 235 + 235 = 1.489 Euro. Verdient seine Ehefrau anrechenbar 2.500 Euro im Monat, liegen davon 40 Euro über den Freibeträgen von 1.690 + 770 Euro. Davon werden 45 Prozent angerechnet, also 18 Euro, und es bleiben 1.471 Euro im Monat.

Am Ende addiert der Rechner alles, was nicht zurückgezahlt werden muss: Maßnahmezuschuss, Unterhaltsbeitrag und Erfolgserlass. Daneben steht der Betrag, der als Darlehen offen bleibt.

Rechenbeispiel

Eine Meisterschule kostet 8.000 Euro an Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und läuft zwölf Monate in Vollzeit. Der Betrag liegt unter dem Höchstbetrag und ist vollständig förderfähig. Die Hälfte, 4.000 Euro, ist Zuschuss, die andere Hälfte steht als Darlehen bereit. Nach bestandener Prüfung entfällt die Hälfte des Darlehens, also 2.000 Euro. Offen bleiben 2.000 Euro.

Dazu kommt der Unterhaltsbeitrag über zwölf Monate. Bei einer alleinstehenden Teilnehmerin ohne Kinder und ohne eigenes Einkommen sind das 12.228 Euro. Insgesamt stehen damit 18.228 Euro nicht rückzahlbarer Förderung einer Restschuld von 2.000 Euro gegenüber.

Vollzeit oder Teilzeit

Die Wahl zwischen Vollzeit und Teilzeit verändert das Ergebnis am stärksten. In Vollzeit fällt das Arbeitseinkommen weg, dafür gibt es den Unterhaltsbeitrag. In Teilzeit läuft das Gehalt weiter, der Unterhaltsbeitrag entfällt. Welche Variante finanziell besser abschneidet, hängt von Ihrem Nettoeinkommen ab: Liegt es deutlich über dem Unterhaltsbeitrag, ist Teilzeit meist im Vorteil. Liegt es darunter oder ist eine Freistellung ohnehin nötig, spricht mehr für Vollzeit.

Schalten Sie im Rechner zwischen beiden Varianten um und vergleichen Sie die nicht rückzahlbare Förderung. Der Gebührenteil bleibt dabei gleich, denn Zuschuss und Erfolgserlass hängen nicht von der Maßnahmeart ab.

Wofür sich die Schätzung eignet

Mit dem Rechner können Sie

  • den geschenkten Anteil einer Fortbildung vom Darlehensanteil trennen,
  • die Restschuld nach bestandener Prüfung beziffern,
  • den Unterhaltsbeitrag über die gesamte Maßnahmedauer hochrechnen,
  • Vollzeit- und Teilzeitvarianten derselben Fortbildung vergleichen,
  • Gebühren oberhalb des Höchstbetrags früh erkennen.

Für eine Erstausbildung oder ein Studium gibt es den BAföG-Rechner, für rein private Finanzierungen den Studienkredit-Rechner.

Das KfW-Darlehen und seine Rückzahlung

Den Darlehensteil der Gebühren stellt die KfW zur Verfügung, nicht das Amt. Es ist ein zinsgünstiges Darlehen mit einer Karenzphase: Während der Fortbildung und eine Übergangszeit danach zahlen Sie nichts zurück. Erst anschließend beginnt die Tilgung in Monatsraten.

Ob Sie das Darlehen abrufen, entscheiden Sie selbst. Wer die Gebühren aus eigenen Mitteln zahlen kann, verzichtet darauf und behält trotzdem den vollen Zuschuss. Wer es abruft, profitiert nach bestandener Prüfung vom Erfolgserlass, der dann die Restschuld mindert. Der Rechner zeigt beide Zustände, wenn Sie das Häkchen zur Prüfung setzen oder entfernen.

Zinsen und Tilgungsplan bildet der Rechner nicht ab, weil sie von den Konditionen bei der Auszahlung abhängen. Für die Entscheidung über eine Fortbildung ist die Restschuld nach dem Erfolgserlass die aussagekräftigere Zahl.

Weitere Zuschüsse

Das AFBG kennt weitere Positionen, die der Rechner nicht abbildet. Für ein Meisterprüfungsprojekt oder eine vergleichbare fachpraktische Arbeit gibt es einen gesonderten Zuschuss zu den Materialkosten. Wer sich nach bestandener Prüfung selbstständig macht, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen weiteren Teil des Darlehens erlassen bekommen.

Diese Sonderfälle hängen vom Einzelfall ab und werden hier nicht geschätzt. Sie verbessern das Ergebnis in der Regel, der Rechner liegt also eher vorsichtig. Fragen Sie beim zuständigen Amt gezielt danach, bevor Sie den Antrag abschicken.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Sätzen des AFBG und Ihren Eingaben. Das Einkommen eines Ehegatten rechnet er nach § 17 AFBG mit den Freibeträgen des § 25 BAföG an. Nicht abgebildet sind die Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen, ein Härtefreibetrag für den Ehegatten, der je nach Krankenversicherung abweichende Zuschlag nach § 13a BAföG (im Grundbetrag mit 102 und 35 Euro angesetzt), Regelungen für Alleinerziehende über den Kinderbetreuungszuschlag hinaus und die Prüfung, ob Ihr Lehrgang die formalen Voraussetzungen erfüllt. Zinsen und Tilgungsplan des KfW-Darlehens fehlen ebenfalls.

Die Höhe des Unterhaltsbeitrags wird regelmäßig angepasst. Der Rechner verwendet den hinterlegten Wert. Ändert sich das Gesetz, wird der Parameter aktualisiert.

Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine Rechtsberatung oder Förderzusage. Verbindlich entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung über Ihren Antrag.

Über diesen Aufstiegs-BAföG Rechner

Nutzen Sie diesen Aufstiegs-BAföG Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), früher als Meister-BAföG bekannt. Sie unterstützt berufliche Fortbildungen zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher in zwei Bausteinen: die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren über den Maßnahmebeitrag und, bei einer Vollzeitmaßnahme, die Lebenshaltung über den Unterhaltsbeitrag. Anders als beim BAföG für Studierende spielen das Alter und das Einkommen der Eltern keine Rolle.
Wie hoch ist der Zuschuss auf die Lehrgangsgebühren?
Förderfähig sind Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro. Davon ist die Hälfte ein Zuschuss, der nie zurückgezahlt werden muss. Die andere Hälfte können Sie als zinsgünstiges Darlehen der KfW aufnehmen. Gebühren über dem Höchstbetrag tragen Sie selbst, der Rechner weist diesen Anteil getrennt aus.
Was ist der Erfolgserlass?
Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt die Hälfte des Maßnahmedarlehens erlassen. Aus diesem Teil des Darlehens wird nachträglich ein Zuschuss. Im Rechner steuern Sie das über das Häkchen zur bestandenen Prüfung: Ist es gesetzt, sinkt der Rückzahlungsbetrag, und die nicht rückzahlbare Förderung steigt.
Wer bekommt den Unterhaltsbeitrag?
Teilnehmende an Vollzeitmaßnahmen, bei denen die Fortbildung die Erwerbstätigkeit weitgehend ersetzt. Er wird monatlich als voller Zuschuss gezahlt. Nach § 10 Absatz 2 AFBG erhöht er sich für den Ehegatten oder Lebenspartner und für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Bei einer Teilzeitmaßnahme entfällt er, weil das Einkommen weiterläuft. Alleinerziehende erhalten in beiden Varianten den Kinderbetreuungszuschlag für jedes Kind unter 14 Jahren.
Wird eigenes Einkommen angerechnet?
Ja. Eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehe- oder Lebenspartners mindern den Unterhaltsbeitrag, nach § 17 AFBG gelten dafür die Regeln des BAföG. Beim Einkommen des Ehegatten bleiben 1.690 Euro im Monat frei, dazu 770 Euro je Kind, und vom Rest wird die Hälfte angerechnet, je Kind 5 Prozentpunkte weniger. Eigenes Einkommen und Vermögen bildet der Rechner nicht ab. Wer selbst Einkommen hat, erhält entsprechend weniger.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis der gesetzlichen Sätze. Über Ihren Antrag entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, das auch prüft, ob Lehrgang und Abschluss förderfähig sind.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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