Rechtsformvergleich GmbH vs. Einzelunternehmen Deutschland
Der Rechner GmbH oder Einzelunternehmen vergleicht Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und § 35-Anrechnung für denselben Jahresgewinn.

Wozu es dient
Der Rechtsformvergleich stellt denselben Jahresgewinn zweimal durch: einmal als Einzelunternehmen mit Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Anrechnung nach § 35 EStG, einmal als GmbH mit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Verglichen wird, was am Ende beim Inhaber ankommt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Koerperschaftsteuer-Satz (KSt, § 23 KStG) | 0,15 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Koerperschaftsteuer-Satz (KSt, § 23 KStG) |
| Gewerbesteuer Freibetrag | 24.500 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Gewerbesteuer Steuermesszahl | 0,035 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Gewerbesteuer-Anrechnung auf ESt: Faktor auf den GewSt-Messbetrag (§ 35 EStG) | 4 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gewerbesteuer-Anrechnung auf ESt: Faktor auf den GewSt-Messbetrag (§ 35 EStG) |
| Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) |
| Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Progressionskoeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Progressionskoeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze (auf Steuer) | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Milderungszone Höchstsatz auf den Überhang | 0,119 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Einzelunternehmen: GewSt + (Tarif(Gewinn) − § 35-Anrechnung) + Soli + KiSt; GmbH: GewSt + KSt + Soli + Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung
So funktioniert es
Beim Einzelunternehmen mindert der Gewerbesteuer-Freibetrag die Bemessungsgrundlage, und der Steuermessbetrag wird mit dem gesetzlichen Faktor auf die Einkommensteuer angerechnet. Die GmbH bekommt keinen Freibetrag und zahlt Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag auf den vollen Gewinn; erst die ausgeschüttete Hälfte oder Gesamtheit des Restgewinns löst beim Gesellschafter Abgeltungsteuer aus. Was thesauriert wird, bleibt im laufenden Jahr unbelastet.
Wo es verwendet wird
- Vor der Gründung prüfen, ob sich die GmbH beim erwarteten Gewinn rechnet
- Den Kipppunkt zwischen Ausschüttung und Thesaurierung suchen
- Den Einfluss des Hebesatzes auf beide Rechtsformen sichtbar machen
Rechenbeispiel
Bei einem Jahresgewinn von 120.000 € und einem Hebesatz von 400 Prozent zahlt das Einzelunternehmen … Gewerbesteuer, bekommt davon aber … nach § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet; die Gesamtbelastung liegt bei … oder …. Die GmbH zahlt ohne Freibetrag … Gewerbesteuer und … Körperschaftsteuer samt Zuschlag; auf die volle Ausschüttung kommen noch … hinzu, zusammen … oder …. Beim Inhaber bleiben … gegenüber … – ein Vorsprung des Einzelunternehmens von ….
GmbH oder Einzelunternehmen: Diese Frage entscheidet sich selten am Haftungsargument allein, meist an der Steuerrechnung über ein volles Jahr. Dieser Rechner stellt denselben Jahresgewinn beiden Rechtsformen gegenüber. Auf der einen Seite steht das Einzelunternehmen mit Gewerbesteuer, Einkommensteuer und der Anrechnung nach § 35 EStG, auf der anderen die GmbH mit Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und der Abgeltungsteuer auf die Ausschüttung. Verglichen wird, was am Ende beim Inhaber ankommt.
GmbH oder Einzelunternehmen: worin sie sich unterscheiden
Beide Rechtsformen zahlen Gewerbesteuer auf denselben Gewerbeertrag, schon dort trennen sich aber die Wege:
- Das Einzelunternehmen zieht vom Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro ab und rechnet den Steuermessbetrag anschließend mit dem Faktor vier auf die Einkommensteuer an. Der Gewinn selbst unterliegt dem progressiven Tarif, bei kleinen Gewinnen also einem niedrigen Satz.
- Die GmbH bekommt keinen Freibetrag und keine Anrechnung. Sie zahlt 15 Prozent Körperschaftsteuer plus Solidaritätszuschlag auf den vollen Gewinn, unabhängig von dessen Höhe. Der erste Euro Gewinn wird genauso belastet wie der millionste.
Progressiver Tarif gegen festen Satz und Anrechnung gegen keine Anrechnung: Diese beiden Unterschiede erklären die meisten Ergebnisse des Rechners.
Die zweite Ebene: ausschütten oder einbehalten
Bei der GmbH ist die Steuer mit der Körperschaftsteuer nur erledigt, solange der Gewinn in der Gesellschaft bleibt. Sobald er an den Gesellschafter fließt, kommt eine zweite Ebene hinzu. Die Ausschüttung ist beim privaten Gesellschafter Kapitalertrag und wird mit der Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet, gemindert um den Sparerpauschbetrag.
Hier liegt der Kipppunkt. Bei voller Ausschüttung summieren sich Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Abgeltungsteuer regelmäßig auf eine Gesamtbelastung um die 50 Prozent, deutlich mehr als ein Einzelunternehmen bei mittleren Gewinnen zahlt. Bleibt der Gewinn in der GmbH, sind es zunächst nur rund 30 Prozent, und die GmbH liegt vorn. Im Rechner schieben Sie die Ausschüttungsquote von null bis hundert Prozent und sehen, wo die Differenz das Vorzeichen wechselt.
Einbehaltener Gewinn bedeutet aufgeschobene Steuer, keine ersparte. Wird er später ausgeschüttet, fällt die zweite Ebene nachträglich an. Der Vorteil ist ein Zins- und Zeitvorteil, solange das Geld im Unternehmen gebunden bleibt und dort arbeitet.
Rechenbeispiel
Bei 120.000 Euro Jahresgewinn, 400 Prozent Hebesatz, Grundtarif und ohne Kirchensteuer zahlt das Einzelunternehmen 13.370 Euro Gewerbesteuer, die vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Die Gesamtbelastung liegt bei rund 39.924 Euro oder 33,3 Prozent, netto bleiben 80.076 Euro.
Die GmbH zahlt 16.800 Euro Gewerbesteuer und 18.990 Euro Körperschaftsteuer mit Solidaritätszuschlag. Schüttet sie alles aus, kommen 21.947 Euro Abgeltungsteuer und Soli hinzu. Netto bleiben 62.263 Euro, die Belastung liegt bei 48,1 Prozent, gut 17.800 Euro mehr als beim Einzelunternehmen. Bleibt der Gewinn dagegen vollständig in der GmbH, liegt die Belastung bei 29,8 Prozent, und die GmbH hat rund 4.100 Euro mehr übrig.
Der Hebesatz verschiebt das Ergebnis
Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist eine Eingabe, weil ihn jede Gemeinde selbst festsetzt. Die Spanne reicht in Deutschland von etwa 200 bis über 500 Prozent. Er wirkt auf beide Rechtsformen, aber nicht gleich stark:
- Beim Einzelunternehmen gleicht die Anrechnung nach § 35 EStG die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 400 Prozent in der Regel vollständig aus. Darüber bleibt ein nicht anrechenbarer Rest, der zur Mehrbelastung wird. Unterhalb von 400 Prozent ist die Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer begrenzt, ein noch niedrigerer Hebesatz bringt dem Einzelunternehmen dann praktisch nichts.
- Bei der GmbH schlägt jeder Prozentpunkt Hebesatz voll durch, weil es keine Anrechnung gibt. Ein Standortwechsel von 450 auf 350 Prozent senkt die Gesamtbelastung der GmbH spürbar, die des Einzelunternehmens deutlich weniger.
Wer die Rechtsformfrage stellt, sollte die Standortfrage deshalb gleich mitbedenken. Die beiden Entscheidungen hängen zusammen.
Was dieser Rechner nicht abdeckt
Der Vergleich hält den Gewinn konstant und ändert nur die Rechtsform. Das ist die saubere Ausgangsfrage, aber nicht die einzige. Zwei Nachbarthemen behandeln eigene Rechner, weil sie eigene Annahmen brauchen:
- Das Geschäftsführergehalt. In der Praxis zahlt sich der Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt, das den Gewinn der GmbH mindert und bei ihm als Arbeitslohn versteuert wird, mit Sozialversicherung oder deren Befreiung. Das verändert die Rechnung erheblich und ist Gegenstand des Rechners für das Geschäftsführergehalt.
- Die Ausschüttung einer bestehenden GmbH. Wer die Rechtsform nicht mehr wählt und nur wissen will, was von einer konkreten Gewinnausschüttung netto ankommt, nutzt den Ausschüttungsrechner. Er startet beim Gewinn und endet beim Betrag auf dem Privatkonto.
Dieser Rechner setzt eine Ebene darüber an und vergleicht die gesamte Jahresbelastung zweier Rechtsformen für denselben Gewinn.
Ebenfalls nicht enthalten sind die laufenden Kosten der Kapitalgesellschaft: Gründungs- und Notarkosten, Stammkapital, doppelte Buchführung, Jahresabschluss und dessen Offenlegung. Sie sind kein Steuerposten, verschieben die Gesamtrechnung aber zulasten der GmbH. Ergänzen Sie sie mit einem eigenen Jahresbetrag.
Was die Steuerrechnung nicht entscheidet
Die Zahlen dieses Rechners beantworten eine Frage von mehreren. Drei weitere Punkte wiegen in der Praxis oft schwerer als ein paar tausend Euro Steuerunterschied.
Haftung: Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen, unbegrenzt und ohne Trennung zwischen Betrieb und Haushalt. Die GmbH beschränkt die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen. Wer in einem Geschäft mit echtem Schadensrisiko arbeitet, gewinnt mit der Kapitalgesellschaft einen Schutz, der in keiner Steuertabelle auftaucht. Banken und Vermieter verlangen bei jungen Gesellschaften allerdings regelmäßig persönliche Bürgschaften, die den Haftungsschutz genau dort aushebeln, wo er zählen würde.
Kapital und Formalien: Die GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, von dem bei der Gründung die Hälfte eingezahlt sein muss, dazu Notartermin und Handelsregistereintragung. Die Unternehmergesellschaft kommt mit weniger Kapital aus, muss dafür aber einen Teil des Jahresgewinns in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das reguläre Stammkapital erreicht ist. Das Einzelunternehmen entsteht mit der Gewerbeanmeldung.
Sozialversicherung und Außenwirkung: Der Status in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung unterscheidet sich je nach Rechtsform und Beteiligungshöhe und ist im Zweifel durch ein Statusfeststellungsverfahren zu klären. Und die Rechtsform steht auf jeder Rechnung. In manchen Branchen öffnet das Kürzel GmbH Türen, in anderen zählt die Person mehr als die Gesellschaft.
So lesen Sie das Ergebnis
Die oberste Zahl ist die Differenz: Positiv bedeutet, dass beim Einzelunternehmen mehr übrig bleibt, negativ spricht für die GmbH. Darunter stehen beide Netto-Ergebnisse und beide effektiven Belastungen, dazu die Einzelposten, an denen der Unterschied entsteht: die Gewerbesteuer mit und ohne Freibetrag, die Anrechnung, die Körperschaftsteuer und die Steuer auf die Ausschüttung.
Setzen Sie zuerst Ihren tatsächlichen Hebesatz. Senken Sie dann die Ausschüttungsquote von hundert auf den Anteil, den Sie privat wirklich brauchen. Der Punkt, an dem die Differenz das Vorzeichen wechselt, ist Ihre persönliche Antwort auf die Rechtsformfrage. Er kann deutlich von gängigen Faustregeln abweichen.
Alle Werte sind Schätzungen auf Grundlage der eingegebenen Annahmen und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die Wahl der Rechtsform hat außerdem haftungsrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und bilanzielle Folgen, die eine reine Steuerrechnung nicht abbildet. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid des Finanzamts.
Über dieses Tool: GmbH oder Einzelunternehmen
GmbH oder Einzelunternehmen: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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