Abgeltungsteuer Rechner Deutschland

Der Abgeltungsteuer Rechner ermittelt die 25 Prozent Steuer auf Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, mit Soli und Kirchensteuer.

Abgeltungsteuer Rechner Deutschland
€
Steuer gesamt —
Netto-Ertrag —
Abgeltungsteuer (25%) —
Solidaritätszuschlag —
Kirchensteuer —
Steuerpflichtiger Ertrag nach Freibetrag —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Abgeltungsteuer-Rechner ermittelt die pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags, zuzüglich Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Welcher Kirchensteuersatz in welchem Land gilt: 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen 14 Ländern. BW-MZ ist der zum Bistum Mainz gehörende Teil Baden-Württembergs (Bad Wimpfen, PLZ 74206), wo römisch-katholisch 9 % gilt.Tarifstaffellandesrecht-bw.deGültig ab 2026-01-01Auto-update: replaced dead source link
Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)0,25gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)
Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)1.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

steuerpflichtig = max(0; Kapitalerträge − Sparerpauschbetrag); Abgeltungsteuer = steuerpflichtig × 25 %; Soli = Abgeltungsteuer × 5,5 %; Kirchensteuer = Abgeltungsteuer × Satz

So funktioniert es

Er zieht zunächst den Sparerpauschbetrag ab, wendet auf den steuerpflichtigen Rest 25 Prozent an und ergänzt Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer.

Wo es verwendet wird

  • Steuer auf Aktien- und Fondsgewinne abschätzen
  • Wirkung des Sparerpauschbetrags erkennen
  • Netto-Ertrag nach allen Abzügen berechnen

Rechenbeispiel

Bei Kapitalerträgen von 5.000,00 € bleiben nach dem Sparerpauschbetrag … steuerpflichtig. Daraus ergeben sich … Steuer und ein Netto-Ertrag von ….

Der Abgeltungsteuer Rechner zeigt, wie viel von Ihren Kapitalerträgen nach Steuern übrig bleibt. Er zieht den Sparerpauschbetrag ab, wendet auf den Rest den pauschalen Satz von 25 Prozent an und ergänzt den Solidaritätszuschlag sowie auf Wunsch die Kirchensteuer. Als Ergebnis sehen Sie Ihre Steuerlast und den Netto-Ertrag.

Was die Abgeltungsteuer ist

Die Abgeltungsteuer ist die pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen. Statt Ihres persönlichen Einkommensteuersatzes gilt ein einheitlicher Satz von 25 Prozent. Mit dem Abzug ist die Steuer in der Regel abgegolten, daher der Name: Die Bank führt sie direkt an das Finanzamt ab, und Sie müssen die Erträge nicht zwingend in der Steuererklärung angeben.

Zur Steuer von 25 Prozent kommen zwei Zuschläge. Der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent wird auf die Abgeltungsteuer erhoben, und zwar ohne Freigrenze. Für Kirchenmitglieder fällt außerdem Kirchensteuer an, je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer. Der Rechner weist diese Bestandteile getrennt aus.

Der Sparerpauschbetrag

Bevor Steuer anfällt, greift der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Nur der Teil der Erträge, der darüber hinausgeht, wird besteuert. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro, was Sie im Rechner über die entsprechende Option einstellen.

Damit die Bank bis zur Höhe des Freibetrags keine Steuer einbehält, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Wer mehrere Depots hat, verteilt den Freibetrag auf die Banken. Wenn Sie die Steuer auf einzelne Erträge mit einem bereits teilweise genutzten Freibetrag berechnen möchten, hilft der Kapitalertragsteuer-Rechner.

Rechenbeispiel

Angenommen, Sie erzielen 5.000 Euro Kapitalerträge und werden einzeln veranlagt:

  • Sparerpauschbetrag abziehen: 5.000 Euro minus 1.000 Euro ergeben 4.000 Euro steuerpflichtigen Ertrag.
  • Abgeltungsteuer: 25 Prozent von 4.000 Euro sind 1.000 Euro.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent von 1.000 Euro sind 55 Euro.
  • Steuer gesamt: 1.055 Euro, der Netto-Ertrag beträgt 3.945 Euro.

Erzielen Sie stattdessen 10.000 Euro, werden zusammen veranlagt und zahlen Kirchensteuer in Baden-Württemberg, bleiben nach dem doppelten Freibetrag 8.000 Euro steuerpflichtig. Daraus ergeben sich 2.000 Euro Abgeltungsteuer, 110 Euro Soli und 160 Euro Kirchensteuer, zusammen 2.270 Euro. Liegen Ihre Erträge unter dem Freibetrag, etwa bei 800 Euro, fällt keine Steuer an.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Ihre Kapitalerträge des Jahres ein.
  2. Geben Sie an, ob der doppelte Freibetrag der Zusammenveranlagung gilt.
  3. Wählen Sie, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, und gegebenenfalls Ihr Bundesland.
  4. Lesen Sie Steuer, Zuschläge und Netto-Ertrag ab.

Wenn Sie die Erträge verändern, sehen Sie, wie stark der Freibetrag bei kleinen Beträgen wirkt und wie die Belastung mit steigenden Gewinnen wächst.

Die effektive Belastung

Bezogen auf die gesamten Erträge liegt die Belastung im ersten Beispiel bei rund 21 Prozent (1.055 Euro von 5.000 Euro), obwohl der Steuersatz 25 Prozent beträgt. Den Unterschied macht der Sparerpauschbetrag, der die ersten 1.000 Euro steuerfrei stellt.

Im zweiten Beispiel summiert sich die Belastung auf 2.270 Euro, etwa 22,7 Prozent der Erträge. Je weiter die Erträge über dem Freibetrag liegen, desto näher rückt die effektive Belastung an den vollen Satz mit Zuschlägen heran. Bei Erträgen unter 1.000 Euro entfällt die Steuer ganz, bei großen Beträgen wirkt der Freibetrag nur noch als fester Abzug.

Häufige Fehler

Oft fehlt der Freistellungsauftrag oder er ist falsch verteilt. Wer Depots bei mehreren Banken führt und den Sparerpauschbetrag nicht passend aufteilt, zahlt bei einer Bank Steuer, obwohl der Freibetrag insgesamt noch nicht ausgeschöpft ist. Die zu viel gezahlte Steuer holen Sie über die Steuererklärung zurück, das kostet aber Zeit und Liquidität.

Viele nehmen außerdem an, Kapitalerträge gehörten nie in die Steuererklärung. Das stimmt nur, wenn die Bank die Steuer korrekt einbehalten hat. Bei ausländischen Depots, nicht ausgeschöpften Freibeträgen oder einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent kann sich die Anlage KAP auszahlen. Und Verluste aus Wertpapiergeschäften mindern die steuerpflichtigen Gewinne. Diese Verlustverrechnung bildet der Rechner nicht ab.

Anlage KAP und Günstigerprüfung

Der Rechner zeigt die pauschale Belastung, die die Bank in der Regel direkt abführt. Für die Steuererklärung ist die Jahressteuerbescheinigung der Bank die wichtigste Unterlage, ihre Werte übertragen Sie in die Anlage KAP. Rechtsgrundlage ist der gesonderte Steuertarif für Kapitaleinkünfte nach § 32d Einkommensteuergesetz. Welche Erträge dazugehören, regelt § 20 Einkommensteuergesetz.

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, etwa bei geringem Gesamteinkommen im Ruhestand oder in der Ausbildung, können Sie über die Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, welche Variante günstiger ist, und erstattet zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer. Die Erklärung können Sie über ELSTER einreichen. Der Rechner ersetzt diese Prüfung nicht, liefert aber den pauschalen Fall als Vergleichswert.

Praxistipps

Richten Sie bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag ein und legen Sie den Sparerpauschbetrag dorthin, wo tatsächlich Erträge anfallen. Ohne Freistellungsauftrag würde die Bank im ersten Beispiel auf die vollen 5.000 Euro Steuer einbehalten statt auf 4.000 Euro.

Als Ehepaar nutzen Sie den doppelten Freibetrag: Im zweiten Beispiel bleiben dadurch 2.000 Euro der 10.000 Euro steuerfrei. Prüfen Sie am Jahresende, ob der Freibetrag ausgeschöpft ist. Bleibt Spielraum, kann es sinnvoll sein, gezielt Gewinne zu realisieren.

Bei niedrigem Gesamteinkommen denken Sie an die Günstigerprüfung. Der pauschale Satz von 25 Prozent ist eine Obergrenze und nicht in jedem Fall der Satz, der tatsächlich fällig wird.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner bildet den pauschalen Fall der Abgeltungsteuer ab. Die Günstigerprüfung berücksichtigt er nicht. Auch die besondere Formel für Kirchenmitglieder, nach der die Kirchensteuer die Bemessungsgrundlage leicht mindert, fehlt: Der Rechner setzt die Kirchensteuer vereinfacht als festen Anteil der Abgeltungsteuer an und überschätzt die Belastung von Kirchenmitgliedern deshalb leicht. Die Teilfreistellung bei bestimmten Fonds und die Vorabpauschale sind ebenfalls nicht abgebildet.

Das Ergebnis dient der Orientierung. Sätze und Freibeträge sind gesetzlich geregelt und im Rechner als Parameter hinterlegt. Bei komplexen Depots oder ausländischen Erträgen helfen die Jahressteuerbescheinigung oder eine steuerliche Beratung weiter.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über diesen Abgeltungsteuer Rechner

Nutzen Sie diesen Abgeltungsteuer Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungsteuer?
Sie beträgt pauschal 25 Prozent auf Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und, wenn Sie Kirchenmitglied sind, die Kirchensteuer.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Ein Freibetrag für Kapitalerträge von 1.000 Euro im Jahr. Bis zu dieser Höhe bleiben Gewinne, Zinsen und Dividenden steuerfrei. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich auf 2.000 Euro.
Auf welche Erträge fällt Abgeltungsteuer an?
Unter anderem auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Aktien und Fonds. Der Rechner besteuert den Ertrag, der nach Abzug des Sparerpauschbetrags übrig bleibt.
Kann sich die Günstigerprüfung lohnen?
Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kann die Günstigerprüfung die Belastung senken. Dieser Rechner bildet nur den pauschalen Satz ab, die individuelle Günstigerprüfung rechnet er nicht.
Wird der Soli auf Kapitalerträge erhoben?
Ja. Bei der Abgeltungsteuer gibt es keine Freigrenze für den Solidaritätszuschlag, anders als bei der veranlagten Einkommensteuer. Er fällt auf die gesamte Abgeltungsteuer an.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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