Homeoffice-Pauschale-Rechner Deutschland

Der Homeoffice Pauschale Rechner ermittelt aus Ihren Homeoffice-Tagen den absetzbaren Betrag: 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Homeoffice-Pauschale-Rechner Deutschland
Homeoffice-Pauschale —
Anrechenbare Tage —
Höchstbetrag —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Homeoffice-Pauschale-Rechner ermittelt die abzugsfähige Tagespauschale für das Arbeiten von zu Hause. Je Homeoffice-Tag werden 6 EUR angesetzt, höchstens jedoch 1.260 EUR im Jahr.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Homeoffice-Pauschale je Tag (EUR)6gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 1 EStG geprüft: 6 Euro je Homeoffice-Tag.
Homeoffice-Pauschale Höchstbetrag (EUR/Jahr)1.260gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 1 EStG geprüft: höchstens 1.260 Euro im Jahr.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Pauschale = min(Tage × 6 EUR, 1.260 EUR)

So funktioniert es

Die Zahl der Homeoffice-Tage wird mit der Tagespauschale multipliziert und auf den jährlichen Höchstbetrag begrenzt.

Wo es verwendet wird

  • Werbungskosten für das Homeoffice ermitteln
  • Steuererklärung vorbereiten
  • Prüfen, ab wann der Höchstbetrag erreicht ist

Mit dem Homeoffice-Pauschale-Rechner ermitteln Sie den steuerlichen Vorteil des Arbeitens von zu Hause. Sie geben die Zahl Ihrer Homeoffice-Tage ein, und der Rechner berechnet die absetzbare Tagespauschale und den Punkt, ab dem der jährliche Höchstbetrag erreicht ist. So bereiten Sie Ihre Steuererklärung vor und schöpfen die Pauschale aus.

Was der Homeoffice-Pauschale-Rechner berechnet

Für viele Berufstätige ist das Arbeiten von zu Hause Alltag geworden. Die Tagespauschale macht die damit verbundenen Kosten steuerlich absetzbar. Der Rechner

  • multipliziert Ihre Homeoffice-Tage mit der Tagespauschale,
  • begrenzt das Ergebnis auf den jährlichen Höchstbetrag,
  • zeigt, wie viele Tage tatsächlich anrechenbar sind,
  • zeigt den verbleibenden Spielraum bis zum Höchstbetrag.

So sehen Sie, welchen Betrag Sie geltend machen können und ab wann zusätzliche Homeoffice-Tage keinen weiteren Vorteil bringen.

Wie die Tagespauschale funktioniert

Die Homeoffice-Pauschale ist bewusst einfach. Für jeden Kalendertag, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend von zu Hause ausüben und Ihre erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchen, setzen Sie 6 Euro an. Wie hoch Ihre tatsächlichen Kosten für Strom, Heizung oder Einrichtung sind, spielt keine Rolle.

Der Betrag ist allerdings gedeckelt. Der jährliche Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro, das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Arbeiten Sie an mehr Tagen von zu Hause, bleibt es beim Höchstbetrag.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner geht in zwei Schritten vor. Zuerst multipliziert er die Zahl Ihrer Homeoffice-Tage mit der Tagespauschale von 6 Euro. Dann prüft er, ob das Ergebnis den Höchstbetrag übersteigt, und begrenzt es gegebenenfalls darauf.

Ein Beispiel: Bei 250 Homeoffice-Tagen ergäbe die reine Multiplikation 1.500 Euro. Weil der Höchstbetrag bei 1.260 Euro liegt, beträgt die anrechenbare Pauschale 1.260 Euro. Der Höchstbetrag ist schon bei 210 Tagen erreicht, jeder weitere Tag bleibt ohne zusätzliche steuerliche Wirkung.

Kein Arbeitszimmer nötig

Die Tagespauschale setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus. Früher war ein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer, das strenge Anforderungen erfüllen musste, oft die einzige Möglichkeit, Kosten für das Arbeiten zu Hause abzusetzen. Die Tagespauschale steht dagegen allen offen, die von zu Hause arbeiten, unabhängig von den räumlichen Verhältnissen.

Ob Sie an einem eigenen Schreibtisch, am Esstisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer arbeiten, spielt keine Rolle. Bildet ein eigenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit, können Sie stattdessen dessen tatsächliche Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro ansetzen. Beides zugleich mit der Tagespauschale geht nicht.

Verhältnis zur Pendlerpauschale

Für einen einzelnen Tag lassen sich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale in der Regel nicht kombinieren. An einem Homeoffice-Tag entfällt üblicherweise der Weg zur Arbeit und damit die Entfernungspauschale. An Tagen, an denen Sie zur Arbeitsstätte fahren, gilt die Pendlerpauschale. Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie die Tagespauschale ausnahmsweise auch an Tagen ansetzen, an denen Sie zusätzlich auswärts arbeiten.

Für Ihre Steuererklärung heißt das: Teilen Sie Ihre Arbeitstage auf, Homeoffice-Tage für die Tagespauschale, Präsenztage für die Entfernungspauschale. Der Rechner hilft Ihnen, den Homeoffice-Anteil richtig zu erfassen.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie die Zahl Ihrer Homeoffice-Tage im Jahr ein.
  2. Lesen Sie die anrechenbare Pauschale und die berücksichtigten Tage ab.
  3. Prüfen Sie, ob und wann Sie den Höchstbetrag erreichen.

Ändern Sie die Zahl der Tage, um zu sehen, ab wann sich zusätzliche Homeoffice-Tage steuerlich nicht mehr auswirken.

Grenzen der Schätzung

Der Rechner ermittelt die reine Homeoffice-Pauschale. Ob sie sich auswirkt, hängt von Ihren übrigen Werbungskosten ab, weil sie nur oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags zusätzlich entlastet. Nicht berücksichtigt sind das Arbeitszimmer als Alternative und besondere berufliche Fälle.

Behandeln Sie das Ergebnis daher als Orientierung. Verbindlich ist Ihre persönliche steuerliche Situation. Für eine Einschätzung des steuerlichen Werts Ihrer Homeoffice-Tage reicht der Rechner aber aus.

Ein zweites Rechenbeispiel

Im ersten Beispiel führten 250 Homeoffice-Tage zu einer rechnerischen Pauschale von 1.500 Euro, die auf den Höchstbetrag von 1.260 Euro gedeckelt wurde.

Bei genau 210 Tagen ergibt 210 × 6 Euro exakt 1.260 Euro, also den vollen Höchstbetrag. Die zusätzlichen 40 Tage bis 250 erhöhen die Pauschale nicht mehr. Die 240 Euro Differenz zwischen der rechnerischen Summe und dem Höchstbetrag bleiben steuerlich wirkungslos.

Häufige Fehler bei der Homeoffice-Pauschale

Ein häufiger Fehler ist, mehr als den Höchstbetrag anzusetzen, weil an mehr als 210 Tagen von zu Hause gearbeitet wurde. Über 1.260 Euro hinaus wirkt sich die Pauschale nicht aus. Ein zweiter Fehler ist, Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale ohne Ausnahmegrund für denselben Tag geltend zu machen.

Verbreitet ist auch die Annahme, die Pauschale wirke sich immer aus. Sie zählt zu den Werbungskosten und entlastet nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Und wer die Zahl der Homeoffice-Tage nur schätzt, statt sie festzuhalten, kann sie im Zweifel nicht belegen.

Ein weiterer Fehler ist, die Pauschale für sich zu betrachten statt zusammen mit den übrigen Werbungskosten. Erst gemeinsam mit Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitsmitteln entscheidet sich, ob der Pauschbetrag überschritten wird und die Homeoffice-Tage zusätzlich entlasten. Eine saubere Aufteilung der Arbeitstage ist deshalb die Grundlage einer korrekten Erklärung.

Praxistipps zur Homeoffice-Pauschale

  • Halten Sie Ihre Homeoffice-Tage laufend fest, etwa im Kalender.
  • Teilen Sie Ihre Arbeitstage auf: Homeoffice-Tage für die Tagespauschale, Präsenztage für die Entfernungspauschale.
  • Prüfen Sie, ob ein Arbeitszimmer als Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit für Sie in Frage kommt und günstiger wäre.
  • Behalten Sie im Blick, ob Ihre gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag überschreiten.

Der Homeoffice Pauschale Rechner, das Finanzamt und ELSTER

Die Tagespauschale ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG geregelt und gilt für Arbeitnehmer über § 9 EStG als Werbungskosten. In der Steuererklärung tragen Sie sie in der Anlage N ein, die Sie in der Regel über ELSTER, das Portal der Finanzverwaltung, einreichen. Ob sich die Pauschale auswirkt, hängt von Ihren übrigen Werbungskosten und dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Der Rechner ermittelt die reine Pauschale, verbindlich ist der Bescheid des Finanzamts.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über diesen Homeoffice Pauschale Rechner

Nutzen Sie diesen Homeoffice Pauschale Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was berechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner?
Der Rechner ermittelt die Tagespauschale, die Sie für das Arbeiten von zu Hause als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen können. Aus der Zahl Ihrer Homeoffice-Tage berechnet er den absetzbaren Betrag und begrenzt ihn auf den gesetzlichen Höchstbetrag.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Für jeden Kalendertag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, können Sie 6 Euro ansetzen. Der Höchstbetrag liegt bei 1.260 Euro im Jahr, was 210 Homeoffice-Tagen entspricht. Weitere Tage erhöhen die Pauschale nicht.
Brauche ich ein separates Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale setzt kein häusliches Arbeitszimmer voraus. Sie können sie auch nutzen, wenn Sie am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeiten. Wer ein Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kann stattdessen dessen tatsächliche Kosten oder eine Jahrespauschale ansetzen.
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren?
Für denselben Tag in der Regel nicht. An einem Homeoffice-Tag fällt üblicherweise kein Arbeitsweg an, sodass die Entfernungspauschale entfällt. An Tagen, an denen Sie zur Arbeitsstätte fahren, gilt die Pendlerpauschale. Eine Ausnahme gibt es, wenn Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wie es etwa bei vielen Lehrkräften der Fall ist.
Wirkt sich die Pauschale immer aus?
Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen nur, soweit Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Bleiben Sie darunter, gilt ohnehin der Pauschbetrag.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert