Aktienverkauf FIFO-Steuer Rechner Deutschland

Der Aktienverkauf FIFO Rechner ermittelt die Anschaffungskosten nach First in, first out und berechnet Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer.

Aktienverkauf FIFO-Steuer Rechner Deutschland
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Erweiterte Optionen
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Steuer gesamt —
Netto-Auszahlung —
Veräußerungsgewinn —
Gewinn nach Steuer —
Steuerpflichtiger Gewinn —
Abgeltungsteuer —
Solidaritätszuschlag —
Kirchensteuer —
Anschaffungskosten nach FIFO —
Verkaufserlös brutto —
Durchschnittlicher Einstandskurs —
Tatsächlich verkaufte Stücke —
Restbestand im Depot —
Einstandswert des Restbestands —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Aktienverkauf-FIFO-Rechner ermittelt, welche Anschaffungskosten beim Teilverkauf eines Depotbestands gelten, und berechnet daraus den Veräußerungsgewinn sowie Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)0,25gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)
Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)1.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Teilfreistellung Aktienfonds 30%0,3gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Teilfreistellung Aktienfonds 30%
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Anschaffungskosten = Summe der ältesten Stücke × Kaufkurs; Gewinn = Stückzahl × Verkaufskurs − Kosten − Anschaffungskosten; Steuer = max(0, Gewinn × (1 − Teilfreistellung) − Sparerpauschbetrag) × Abgeltungsteuer, zzgl. Soli und Kirchensteuer

So funktioniert es

Er verbraucht die Kauftranchen strikt in der Reihenfolge des Erwerbs: zuerst die älteste, dann die nächste. Aus den so bestimmten Anschaffungskosten und dem Verkaufserlös abzüglich der Ordergebühr ergibt sich der Gewinn. Bei Aktienfonds wird die Teilfreistellung abgezogen, danach der verbleibende Sparerpauschbetrag, und auf den Rest fallen Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Wo es verwendet wird

  • Die Steuer eines Teilverkaufs vor der Order abschätzen
  • Sehen, welche Kauftranche der Verkauf tatsächlich trifft
  • Den Einstandswert des verbleibenden Depotbestands ermitteln
  • Die Wirkung von Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag vergleichen

Rechenbeispiel

Ein Anleger hält 260 Aktien aus drei Käufen und verkauft 150 Stück zu 120,00 €. FIFO greift zuerst auf die 120 ältesten Stücke zu und danach auf 30 Stücke der zweiten Tranche, sodass die Anschaffungskosten … betragen – ein durchschnittlicher Einstandskurs von …. Aus dem Verkaufserlös von … ergibt sich ein Veräußerungsgewinn von …, davon steuerpflichtig …. Es fallen … Abgeltungsteuer und … Solidaritätszuschlag an, zusammen …. Netto ausgezahlt werden …; im Depot bleiben … Stücke mit einem Einstandswert von ….

Der Aktienverkauf FIFO Rechner ermittelt, welche Anschaffungskosten beim Teilverkauf eines Depotbestands steuerlich gelten, und berechnet daraus den Veräußerungsgewinn mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Wer über Jahre in mehreren Tranchen gekauft hat, erlebt beim ersten Teilverkauf hier oft eine Überraschung.

Warum die Reihenfolge die Steuer bestimmt

Wer regelmäßig nachkauft, hält Stücke desselben Wertpapiers zu ganz unterschiedlichen Kursen. Bei einem Teilverkauf stellt sich die Frage, welche Stücke steuerlich das Depot verlassen. Das Gesetz lässt keinen Spielraum: immer die zuerst gekauften.

Diese Regel heißt First in, first out, kurz FIFO. Wer früh eingestiegen ist und seitdem Kursgewinne aufgebaut hat, gibt beim Teilverkauf genau die Stücke mit den niedrigsten Anschaffungskosten ab, also die mit dem höchsten Gewinn und der höchsten Steuer. Die teuer gekauften Stücke zuerst zu verkaufen, um Steuer zu sparen, geht innerhalb eines Depots nicht.

Der Durchschnittskurs, den viele Depot-Apps als Einstand anzeigen, spielt für die Steuer keine Rolle. Er dient nur der Anzeige.

Was der Rechner berechnet

Sie tragen bis zu drei Kauftranchen in der Reihenfolge des Kaufs ein, jeweils mit Stückzahl und Kurs, dazu die verkaufte Stückzahl und den Verkaufskurs. Der Rechner verbraucht die Tranchen von der ältesten an, bis die Verkaufsmenge gedeckt ist, und addiert die Anschaffungskosten genau dieser Stücke. Ist die Order größer als der Bestand, wird sie auf den Bestand begrenzt.

Verkaufserlös minus Ordergebühr minus Anschaffungskosten ergibt den Veräußerungsgewinn. Bei einem Aktienfonds wird davon die Teilfreistellung abgezogen. Dann mindert der verbleibende Sparerpauschbetrag den Gewinn, und erst auf den Rest fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer an.

Neben der Steuer zeigt der Rechner den durchschnittlichen Einstandskurs der verkauften Stücke, die Netto-Auszahlung und den Einstandswert des Restbestands. An diesem Wert messen Sie den nächsten Teilverkauf.

Rechenbeispiel

Ein Anleger hat 120 Aktien zu 45 Euro, dann 80 Stück zu 72 Euro und zuletzt 60 Stück zu 95 Euro gekauft, zusammen 260 Stück für 16.860 Euro. Nun verkauft er 150 Stück zu 120 Euro bei 19,90 Euro Ordergebühr.

FIFO nimmt zuerst die 120 ältesten Stücke, dann 30 Stück der zweiten Tranche. Die Anschaffungskosten betragen 7.560 Euro, der durchschnittliche Einstandskurs der verkauften Stücke 50,40 Euro. Bei 18.000 Euro Verkaufserlös entsteht ein Gewinn von rund 10.420 Euro. Nach dem Sparerpauschbetrag sind 9.420 Euro steuerpflichtig. Es fallen rund 2.355 Euro Abgeltungsteuer und 130 Euro Solidaritätszuschlag an, zusammen etwa 2.485 Euro. Netto ausgezahlt werden rund 15.496 Euro.

Im Depot bleiben 110 Stück mit 9.300 Euro Einstandswert, im Schnitt rund 84,55 Euro. Der nächste Teilverkauf wird deutlich niedriger besteuert, weil die billigen Stücke schon verkauft sind.

Was sich planen lässt

Die Reihenfolge steht fest, der Zeitpunkt nicht. Drei Stellschrauben bleiben.

Der Sparerpauschbetrag steht jedes Kalenderjahr neu zur Verfügung und verfällt ungenutzt. Wer einen größeren Gewinn realisieren will, kann den Verkauf über einen Jahreswechsel strecken und den Freibetrag zweimal nutzen.

Verluste aus anderen Aktienverkäufen im selben Jahr rechnet die Bank gegen. Ein bewusst realisierter Verlust kann die Steuer auf einen Gewinn also senken, aber nur innerhalb des Aktientopfs, nicht gegen Zinsen oder Dividenden.

Wer neue Käufe konsequent in ein zweites Depot legt, hat später zwei getrennte FIFO-Ketten und kann gezielt aus der günstigeren verkaufen. Das muss von Anfang an so angelegt sein, ein späterer Übertrag ändert die Anschaffungsdaten nicht.

Aktie oder Fonds

Bei einer Einzelaktie ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent frei, weil der Fonds bereits auf seine Erträge belastet wurde. Der Satz ist im Rechner als Parameter hinterlegt.

Die Teilfreistellung kürzt auch Verluste. Wer einen Aktienfonds mit Verlust verkauft, kann steuerlich nur 70 Prozent des Verlusts geltend machen.

Was die Bank einbehält und das Finanzamt korrigiert

Die Bank behält die Steuer direkt beim Verkauf ein. In drei Fällen weicht die tatsächlich geschuldete Steuer davon ab.

Ohne Freistellungsauftrag berücksichtigt die Bank den Sparerpauschbetrag nicht und zieht vom ersten Euro an Steuer ab. Den Freibetrag holen Sie dann über die Steuererklärung zurück. Bei mehreren Banken verteilen Sie ihn auf mehrere Aufträge, die zusammen den Freibetrag nicht überschreiten dürfen.

Verlustverrechnungstöpfe gelten je Bank. Ein Verlust bei Bank A mindert einen Gewinn bei Bank B nur, wenn Sie bei Bank A bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen und beides in der Anlage KAP zusammenführen.

Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, führt die Günstigerprüfung in der Steuererklärung zur Besteuerung mit dem persönlichen Satz. Die Bank kennt Ihr übriges Einkommen nicht und kann das nicht berücksichtigen.

Grenzen des Rechners

Der Rechner bildet drei Kauftranchen ab. Bei einem Sparplan mit monatlichen Käufen fassen Sie die frühen Käufe zu einer Tranche mit gewichtetem Durchschnittskurs zusammen, solange sie vollständig verkauft werden. Nur die Tranche, die der Verkauf teilweise trifft, muss genau stimmen.

Nicht abgebildet sind Kapitalmaßnahmen wie Splits, Abspaltungen und Bezugsrechte, Fremdwährungseffekte und ausländische Quellensteuern, Altbestände aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer, die Günstigerprüfung und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, die den späteren Veräußerungsgewinn mindert.

Alle Ergebnisse sind eine Schätzung zur Orientierung und keine Steuer- oder Anlageberatung. Verbindlich sind die Steuerbescheinigung Ihrer Bank und der Bescheid des Finanzamts.

Über diesen Aktienverkauf FIFO Rechner

Nutzen Sie diesen Aktienverkauf FIFO Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet FIFO beim Aktienverkauf?
First in, first out. Verkaufen Sie einen Teil eines Bestands, gelten steuerlich immer die zuerst gekauften Stücke als verkauft. Das ist zwingend: Auch wenn Sie gedanklich die teuer gekauften Stücke abgeben wollen, rechnet die Bank mit den ältesten Anschaffungskosten.
Kann ich die Reihenfolge beeinflussen?
Innerhalb eines Depots nicht. Praktikabel ist nur, Käufe von Anfang an auf getrennte Depots zu verteilen. Dann gilt FIFO je Depot, und Sie können gezielt aus dem Depot verkaufen, dessen Einstandskurse gerade passen. Ein späterer Übertrag ändert die ursprünglichen Anschaffungsdaten nicht.
Wie wirkt der Sparerpauschbetrag?
Er wird vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen, bevor die Abgeltungsteuer greift. Der Rechner arbeitet mit dem Betrag, der im laufenden Jahr noch übrig ist. Was Sie über Freistellungsaufträge bei anderen Banken schon verbraucht haben, tragen Sie in den erweiterten Optionen ein.
Was ist die Teilfreistellung?
Bei Fonds bleibt ein fester Anteil des Gewinns steuerfrei, weil der Fonds selbst bereits Steuern auf seine Erträge zahlt. Bei Aktienfonds sind das 30 Prozent. Für Einzelaktien gibt es keine Teilfreistellung. Sie wirkt auch bei Verlusten: Ein Verlust wird um denselben Anteil gekürzt.
Warum sinkt die Steuer bei Kirchensteuerpflicht nicht einfach um neun Prozent?
Weil die Kirchensteuer auf Kapitalerträge selbst abziehbar ist. Das Gesetz senkt deshalb den Abgeltungsteuersatz. Bei 9 Prozent Kirchensteuer sinkt er von 25 auf rund 24,45 Prozent. Der Rechner bildet diese Formel ab, statt einfach 9 Prozent aufzuschlagen.
Was passiert mit einem Verlust?
Die Bank stellt einen Verlust aus Aktienverkäufen in den Verlustverrechnungstopf für Aktien. Er wird nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet, nicht mit Zinsen oder Dividenden. Der Rechner weist den Verlust aus und setzt die Steuer auf null. Wie er verrechnet wird, hängt von Ihren übrigen Erträgen ab.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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