Vorabpauschale-Rechner Deutschland

Der Vorabpauschale-Rechner ermittelt die jährliche Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds und die darauf fällige Steuer nach Teilfreistellung.

Vorabpauschale-Rechner Deutschland
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Vorabpauschale —
Geschätzte Steuer —
Basisertrag —
Steuerpflichtiger Anteil nach Teilfreistellung —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Vorabpauschale-Rechner ermittelt die jährliche Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds und die darauf fällige Steuer — die vorweggenommene Besteuerung von Fondserträgen, die nicht ausgeschüttet werden.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Basiszins für die Vorabpauschale0,032bundesfinanzministerium.deGültig ab 2026-01-01Basiszins Vorabpauschale 2026 = 3,20%
Teilfreistellung Aktienfonds 30%0,3gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Teilfreistellung Aktienfonds 30%
Abgeltungsteuer 25%0,25gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Basisertragsfaktor der Vorabpauschale (70 % des Basiszinses)0,7gesetze-im-internet.deGültig ab 2018-01-01Aus zwei Rechnern in die Parameterebene überführt; gesetzlicher Faktor, keine Modellannahme.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Basisertrag = Fondswert × Basiszins × 70 %; Vorabpauschale = min(Wertzuwachs; Basisertrag); Steuer = Vorabpauschale × (1 − Teilfreistellung) × 25 % × 1,055

So funktioniert es

Er berechnet den Basisertrag aus Fondswert und Basiszins, begrenzt ihn auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres und wendet nach der Teilfreistellung die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag an.

Wo es verwendet wird

  • Die jährliche Vorabpauschale eines thesaurierenden Fonds berechnen
  • Die vorweggenommene Steuer auf Fondserträge abschätzen
  • Die Wirkung von Basiszins und Teilfreistellung erkennen

Rechenbeispiel

Bei einem Fondswert von 100.000,00 € und einem Wertzuwachs von 8.000,00 € beträgt der Basisertrag …. Die Vorabpauschale liegt bei …, die geschätzte Steuer bei ….

Was der Vorabpauschale-Rechner macht

Wer in thesaurierende Fonds investiert, begegnet einem steuerlichen Sonderfall: der Vorabpauschale. Weil diese Fonds ihre Erträge automatisch wieder anlegen, wird jährlich ein pauschaler Betrag besteuert. Der Vorabpauschale-Rechner ermittelt, wie hoch diese Pauschale und die darauf fällige Steuer ausfallen.

Sie geben den Fondswert zu Jahresbeginn und den Wertzuwachs des Jahres ein. Der Rechner berechnet den Basisertrag, begrenzt ihn auf den tatsächlichen Gewinn und wendet nach der Teilfreistellung die Abgeltungsteuer an. So sehen Sie, welcher Betrag jährlich vorweg besteuert wird.

Warum es die Vorabpauschale gibt

Die Vorabpauschale gilt seit der Investmentsteuerreform 2018. Sie sorgt dafür, dass auch bei nicht ausgeschütteten Erträgen laufend ein Mindestbetrag versteuert wird. Dabei gilt:

  • Keine Doppelbesteuerung: Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf angerechnet.
  • Nur bei Wertzuwachs: Fällt der Fonds im Wert, entsteht keine Vorabpauschale.
  • Gedeckelt durch den Basisertrag: Der fiktive Mindestertrag begrenzt die Pauschale nach oben.

So funktioniert die Berechnung

Zuerst ermittelt der Rechner den Basisertrag. Dazu multipliziert er den Fondswert zu Jahresbeginn mit dem Basiszins und dem gesetzlichen Faktor von 70 Prozent nach § 18 InvStG. Bei einem Fondswert von 100.000 Euro und einem Basiszins von 3,2 Prozent ergibt das einen Basisertrag von 2.240 Euro.

Die Vorabpauschale ist der niedrigere Wert aus diesem Basisertrag und dem tatsächlichen Wertzuwachs. Liegt der Gewinn über dem Basisertrag, ist die Pauschale auf den Basisertrag begrenzt. Anschließend zieht der Rechner die Teilfreistellung ab und wendet die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag auf den verbleibenden Anteil an. Das Diagramm teilt die Vorabpauschale in den steuerpflichtigen und den teilfreigestellten Anteil auf.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, Ihr Fonds war zu Jahresbeginn 100.000 Euro wert und hat im Jahr 8.000 Euro an Wert gewonnen. Der Basisertrag beträgt 100.000 Euro mal 3,2 Prozent mal 70 Prozent, also 2.240 Euro. Da der Wertzuwachs von 8.000 Euro höher ist, wird die Vorabpauschale auf den Basisertrag von 2.240 Euro begrenzt.

Nach der Teilfreistellung von 30 Prozent bleiben 1.568 Euro steuerpflichtig. Darauf fallen rund 26,375 Prozent Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag an, also etwa 413,56 Euro. Diese Steuer wird in der Regel am ersten Werktag des Folgejahres vom Verrechnungskonto eingezogen.

Was Sie eingeben

Für die Berechnung brauchen Sie zwei Angaben:

  • den Fondswert zu Jahresbeginn als Grundlage für den Basisertrag,
  • den Wertzuwachs im Jahr, also den tatsächlichen Gewinn, der die Pauschale nach oben begrenzt.

Daraus ermittelt der Rechner die Vorabpauschale und die Steuer.

Das Ergebnis lesen

Sie erhalten die Vorabpauschale, den Basisertrag, den steuerpflichtigen Anteil und die geschätzte Steuer. Die Vorabpauschale ist der Betrag, der vorweg besteuert wird, die Steuer ist die konkrete jährliche Belastung. Beide Werte helfen, die Liquidität für den jährlichen Steuerabzug einzuplanen.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner bildet die Grundsystematik der Vorabpauschale für einen Aktienfonds ab. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, bei Zusammenveranlagung 2.000 Euro, der die Steuer weiter senken kann, bleibt hier unberücksichtigt, ebenso die Kirchensteuer und die Anrechnung beim späteren Verkauf. Bei Mischfonds gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent, bei Immobilienfonds von 60 oder 80 Prozent.

Der Basiszins wird jährlich neu festgelegt und ist als Parameter hinterlegt. Trotz dieser Vereinfachungen gibt der Rechner eine gute Orientierung über die jährliche Steuerlast thesaurierender Fonds.

Zweites Rechenbeispiel: begrenzt durch den Wertzuwachs

Im ersten Beispiel lag der Wertzuwachs über dem Basisertrag, sodass die Vorabpauschale auf den Basisertrag gedeckelt wurde. Nun der umgekehrte Fall bei gleichem Fondswert und unverändertem Basiszins. Ihr Fonds ist erneut 100.000 Euro wert, der Basiszins bleibt bei 3,2 Prozent und der feste Faktor bei 70 Prozent. Der Basisertrag beträgt damit weiterhin 2.240 Euro.

Diesmal ist der Fonds im Jahr jedoch nur um 1.500 Euro gestiegen. Die Vorabpauschale ist stets der niedrigere der beiden Werte, also 1.500 Euro statt 2.240 Euro. Nach der Teilfreistellung von 30 Prozent bleiben 1.050 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Anteil wendet der Rechner erneut die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag von rund 26,375 Prozent an, woraus sich eine Steuer von etwa 276,94 Euro ergibt.

Der Vergleich beider Beispiele zeigt: Solange der Fonds ordentlich zulegt, greift die Deckelung auf den Basisertrag, in mageren Jahren mit geringem Zuwachs sinkt die Pauschale entsprechend. Fällt der Fonds im Wert, entsteht überhaupt keine Vorabpauschale.

Häufige Fehler bei der Vorabpauschale

Rund um die Vorabpauschale kommt es immer wieder zu denselben Missverständnissen:

  • Doppelbesteuerung befürchten: Viele Anleger meinen, die Pauschale werde beim Verkauf ein zweites Mal fällig. Tatsächlich werden bereits versteuerte Vorabpauschalen beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen.
  • Liquidität vergessen: Die Steuer wird zu Jahresbeginn vom Verrechnungskonto eingezogen. Ist dort zu wenig Guthaben, kann die Bank den Betrag beim Kontokorrent belasten oder sich an Sie wenden. Halten Sie den geschätzten Betrag bereit.
  • Teilfreistellung falsch ansetzen: Die 30 Prozent gelten für Aktienfonds. Bei Misch- oder Immobilienfonds sind es andere Quoten, die der Rechner nicht automatisch abbildet.
  • Basiszins verwechseln: Der Basiszins ist ein jährlich festgelegter Referenzwert und hat mit der Rendite Ihres Fonds nichts zu tun.

Vorabpauschale, ELSTER und Finanzamt

In der Praxis müssen Sie die Vorabpauschale in aller Regel nicht selbst an das Finanzamt melden. Führt eine inländische depotführende Bank Ihr Konto, behält sie die Steuer automatisch ein und leitet sie ab. Der Vorabpauschale Rechner dient dann vor allem dazu, den einbehaltenen Betrag nachzuvollziehen und die Jahressteuerbescheinigung zu prüfen.

Anders liegt der Fall bei einem ausländischen Depot ohne inländischen Steuerabzug. Dann tragen Sie die Erträge selbst in die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ein, die Sie über ELSTER an das Finanzamt übermitteln. Die Systematik der Vorabpauschale ist im Investmentsteuergesetz geregelt, die Besteuerung der Kapitalerträge im Einkommensteuergesetz. Der Rechner hilft Ihnen, die Größenordnung vorab einzuschätzen, ersetzt aber weder die Steuerbescheinigung noch die verbindliche Festsetzung durch das Finanzamt.

Praxistipps und weitere Grenzen

Prüfen Sie einmal jährlich, ob ein Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank hinterlegt ist. Über den Sparerpauschbetrag bleiben Kapitalerträge bis 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, bei Ehepaaren bis 2.000 Euro. Das gilt auch für die Vorabpauschale, der Rechner bildet diesen Effekt aber nicht ab. Ebenso unberücksichtigt bleiben die Kirchensteuer und individuelle Verlustverrechnungstöpfe.

Denken Sie außerdem an die spätere Anrechnung: Jede heute gezahlte Vorabpauschale senkt den zu versteuernden Gewinn beim Verkauf. Wer die jährlichen Beträge dokumentiert, behält den Überblick und vermeidet, im Verkaufsjahr zu viel Steuer anzusetzen. Bewahren Sie dazu die jährlichen Steuerbescheinigungen Ihrer Bank sorgfältig auf, denn sie belegen die bereits versteuerten Beträge gegenüber dem Finanzamt.

Wenn Sie unterschiedliche Fondswerte und Wertzuwächse durchrechnen, sehen Sie, in welchen Jahren die Deckelung auf den Basisertrag greift. Für die konkrete steuerliche Behandlung Ihrer Fonds bleibt eine individuelle Beratung maßgeblich.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.

Über diesen Vorabpauschale Rechner

Nutzen Sie diesen Vorabpauschale Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Vorabpauschale Rechner

Nutzen Sie diesen Vorabpauschale Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung von Erträgen thesaurierender Fonds. Weil solche Fonds ihre Erträge wieder anlegen, statt sie auszuschütten, wird jährlich ein fiktiver Mindestertrag besteuert. Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Beträge vom Gewinn abgezogen, sodass nichts doppelt besteuert wird.
Wie wird die Vorabpauschale berechnet?
Zuerst wird der Basisertrag ermittelt: Fondswert am Jahresanfang mal Basiszins mal 70 Prozent. Die Vorabpauschale ist der niedrigere Wert aus diesem Basisertrag und dem tatsächlichen Wertzuwachs des Fonds im Jahr. Ist der Fonds im Wert gefallen, fällt keine Vorabpauschale an. Wer Anteile erst im Laufe des Jahres kauft, für den sinkt sie um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf.
Was ist der Basiszins?
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht den Basiszins jährlich, abgeleitet aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen. Für 2026 beträgt er 3,2 Prozent. Er ist im Rechner als Parameter hinterlegt und wird bei einer Änderung zentral angepasst.
Wie wirkt die Teilfreistellung?
Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge über die Teilfreistellung steuerfrei. Der Rechner setzt daher nur 70 Prozent der Vorabpauschale als steuerpflichtig an, bevor die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag angewendet wird. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent, bei Immobilienfonds 60 oder 80 Prozent.
Sind meine Eingaben sicher?
Ja. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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