Sparerpauschbetrag-Rechner Deutschland
Der Sparerpauschbetrag-Rechner zeigt, wie viel Steuer der Freibetrag von 1.000 Euro auf Ihre Kapitalerträge spart und welcher Teil steuerpflichtig bleibt.

Wozu es dient
Der Sparerpauschbetrag-Rechner zeigt, wie viel Steuer der Freibetrag auf Ihre Kapitalerträge spart und welcher Teil der Erträge oberhalb des Freibetrags steuerpflichtig bleibt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli) | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) |
| Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
genutzt = min(Kapitalerträge; Freibetrag); steuerpflichtig = max(0; Kapitalerträge − Freibetrag); gesparte Steuer = genutzt × 25 % × (1 + 5,5 %); Steuer auf Rest = steuerpflichtig × 25 % × (1 + 5,5 %)
So funktioniert es
Er zieht den Sparerpauschbetrag von Ihren Kapitalerträgen ab, ermittelt den genutzten und den ungenutzten Freibetrag und rechnet die ersparte sowie die noch fällige Steuer aus Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag aus.
Wo es verwendet wird
- Steuerersparnis durch den Sparerpauschbetrag beziffern
- Ungenutzten Freibetrag für einen Freistellungsauftrag erkennen
- Steuerpflichtigen Ertrag oberhalb des Freibetrags abschätzen
Rechenbeispiel
Bei Kapitalerträgen von 1.500,00 € nutzen Sie den Freibetrag von … vollständig aus und sparen damit … Steuer. Steuerpflichtig bleiben …, worauf … Steuer entfallen.
Der Sparerpauschbetrag-Rechner zeigt, was der Freibetrag für Kapitalerträge konkret wert ist. Sie tragen Ihre Kapitalerträge des Jahres ein, und der Rechner zeigt, wie viel des Freibetrags Sie nutzen, wie viel Steuer Sie dadurch sparen und welcher Teil Ihrer Erträge oberhalb des Freibetrags steuerpflichtig bleibt. So sehen Sie, ob Ihr Freistellungsauftrag ausreicht oder ob noch Spielraum besteht.
Was der Sparerpauschbetrag ist
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er stellt einen festen Betrag Ihrer Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Erst was darüber hinausgeht, unterliegt der Abgeltungsteuer. Für Alleinstehende beträgt der Freibetrag 1.000 Euro pro Jahr, für zusammen veranlagte Paare 2.000 Euro. Der Rechner berücksichtigt die Verdopplung über die Option zur gemeinsamen Veranlagung.
Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag und keine Freigrenze: Auch wer mehr verdient, behält die ersten 1.000 Euro steuerfrei, nur der Rest wird besteuert. Solange Ihre Erträge den Betrag nicht überschreiten, zahlen Sie keine Steuer auf Ihr Erspartes.
Wie die Ersparnis entsteht
Auf Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent, der auf die Steuer und nicht auf den Ertrag berechnet wird. Zusammen ergibt sich ein effektiver Steuerfaktor von 26,375 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag.
Dieser Faktor entscheidet, wie viel der Freibetrag wert ist. Jeder Euro, der dank des Sparerpauschbetrags steuerfrei bleibt, spart Ihnen 26,375 Cent Steuer. Bei voller Ausschöpfung des Freibetrags von 1.000 Euro summiert sich die Ersparnis auf 263,75 Euro im Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung und 2.000 Euro Freibetrag auf 527,50 Euro.
Genutzter und ungenutzter Freibetrag
Der Rechner unterscheidet zwei Größen, die oft übersehen werden. Der genutzte Freibetrag ist der Teil, den Ihre Erträge tatsächlich ausschöpfen. Liegen Ihre Kapitalerträge unter dem Freibetrag, nutzen Sie ihn nur teilweise. Der ungenutzte Freibetrag ist der Rest, der ohne weitere Erträge verfällt.
Ein ungenutzter Freibetrag ist verlorene Steuerersparnis. Wer noch Spielraum hat, kann etwa Gewinne gezielt realisieren oder Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld einplanen, um den Betrag auszuschöpfen. Der Rechner macht den ungenutzten Teil sichtbar, damit Sie den Freistellungsauftrag richtig einstellen und den Freibetrag nicht ungewollt verschenken.
Freistellungsauftrag richtig aufteilen
Damit die Bank Ihre Erträge bis zur Höhe des Freibetrags ohne Steuerabzug auszahlt, benötigen Sie einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn führt das Institut die Steuer automatisch ab, und Sie müssen sich das Geld erst über die Steuererklärung zurückholen. Bei mehreren Banken teilen Sie den Freibetrag auf. Die Summe aller Aufträge darf den Gesamtfreibetrag nicht übersteigen.
Der Sparerpauschbetrag-Rechner hilft bei der Planung, indem er Ihnen zeigt, wie viel Freibetrag ein bestimmtes Depot bindet und wie viel für andere Konten übrig bleibt. So verteilen Sie den Betrag dort, wo die höchsten Erträge anfallen.
Rechenbeispiel
Angenommen, Sie erzielen 1.500 Euro Kapitalerträge und werden einzeln veranlagt. Der Rechner geht so vor:
- Freibetrag ausschöpfen: Von 1.000 Euro Freibetrag nutzen Sie die vollen 1.000 Euro.
- Gesparte Steuer: 1.000 Euro mal 26,375 Prozent ergeben 263,75 Euro Ersparnis.
- Steuerpflichtiger Ertrag: 1.500 Euro minus 1.000 Euro sind 500 Euro.
- Steuer auf den Rest: 500 Euro mal 26,375 Prozent ergeben 131,88 Euro.
Bleiben Ihre Erträge unter dem Freibetrag, etwa bei 600 Euro bei gemeinsamer Veranlagung mit 2.000 Euro Freibetrag, dann nutzen Sie nur 600 Euro. Die Ersparnis beträgt 158,25 Euro, es bleibt kein steuerpflichtiger Ertrag, und 1.400 Euro Freibetrag stehen noch zur Verfügung.
Annahmen und Grenzen
Der Rechner bildet den pauschalen Fall ab. Nicht berücksichtigt wird die Günstigerprüfung, bei der ein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent zu einer niedrigeren Belastung führen kann. Auch die Kirchensteuer, die Teilfreistellung bei bestimmten Fonds und die Vorabpauschale bleiben außen vor. Der effektive Steuerfaktor beruht auf Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.
Behandeln Sie das Ergebnis als Orientierung für Ihre Planung. Sätze und der Freibetrag sind gesetzlich geregelt und im Rechner als Parameter hinterlegt. Bei komplexen Depots oder ausländischen Erträgen lohnt der Blick in die Jahressteuerbescheinigung oder eine steuerliche Beratung.
Ein zweites Rechenbeispiel
Betrachten wir ein zusammen veranlagtes Paar mit einem Freibetrag von 2.000 Euro und Kapitalerträgen von genau 2.000 Euro. In diesem Fall wird der Freibetrag vollständig genutzt, es bleibt kein steuerpflichtiger Ertrag, und der ungenutzte Teil ist null. Bei einem effektiven Steuerfaktor von 26,375 Prozent spart das Paar 2.000 mal 26,375 Prozent, also 527,50 Euro Steuer im Jahr.
Mit Kirchensteuer steigt der Faktor leicht, bei 9 Prozent Kirchensteuer auf knapp 28 Prozent. Die maximale Ersparnis ist erreicht, sobald die Erträge den Freibetrag erreichen. Wer darunter bleibt, nutzt einen Teil des möglichen Vorteils nicht.
Häufige Fehler beim Sparerpauschbetrag
Rund um den Freibetrag entstehen typische Fehler:
- Freistellungsauftrag vergessen: Ohne ihn behält die Bank Steuer ein, die Sie erst über die Steuererklärung zurückholen müssen.
- Aufträge falsch verteilen: Bei mehreren Banken darf die Summe aller Freistellungsaufträge den Gesamtfreibetrag nicht übersteigen.
- Ungenutzten Freibetrag verfallen lassen: Ein nicht ausgeschöpfter Betrag lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen.
- Günstigerprüfung übersehen: Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent hat, kann über die Steuererklärung eine niedrigere Belastung erreichen.
Der Sparerpauschbetrag Rechner, Freistellungsauftrag und Anlage KAP
Der Sparer-Pauschbetrag ist in § 20 Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes geregelt. Damit die Bank Ihre Erträge bis zu dieser Höhe ohne Steuerabzug auszahlt, erteilen Sie einen Freistellungsauftrag nach § 44a EStG. Bleibt der Freibetrag zunächst ungenutzt oder wurde zu viel Steuer einbehalten, holen Sie sich den Betrag über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück, die Sie über ELSTER an Ihr Finanzamt übermitteln.
Der Sparerpauschbetrag Rechner zeigt, wie viel Freibetrag ein Depot bindet und wie viel Steuer Sie sparen, ersetzt aber weder den Freistellungsauftrag noch die Anlage KAP. Als Praxistipp lohnt bei sehr niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung nach § 32d Absatz 6 EStG. Beachten Sie die Grenzen: Kirchensteuer, Teilfreistellung bei Fonds und die Vorabpauschale bleiben außen vor.
Wer mehrere Konten und Depots bei verschiedenen Banken führt, sollte den Freibetrag bewusst dorthin lenken, wo die höchsten Erträge anfallen. Ein zu Jahresbeginn erteilter oder angepasster Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass die Bank die Steuer gar nicht erst einbehält, sodass Sie sich den Umweg über die Steuererklärung sparen. Prüfen Sie regelmäßig, ob die Verteilung noch zur tatsächlichen Ertragslage passt, denn ungenutzter Freibetrag bei einer Bank wird mit steuerpflichtigen Erträgen bei einer anderen erst über die Anlage KAP der Steuererklärung verrechnet.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.
Über diesen Sparerpauschbetrag Rechner
Nutzen Sie diesen Sparerpauschbetrag Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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