Kapitalertragsteuer Rechner Deutschland

Der Kapitalertragsteuer Rechner zeigt Steuer und Netto-Ertrag Ihrer Zinsen und Dividenden, mit Freistellungsauftrag, Sparerpauschbetrag und Soli.

Kapitalertragsteuer Rechner Deutschland
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Steuer gesamt —
Netto-Ertrag —
Kapitalertragsteuer (25%) —
Solidaritätszuschlag —
Steuerpflichtiger Ertrag nach Freibetrag —
Verbleibender Freibetrag —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Kapitalertragsteuer-Rechner ermittelt die Steuer auf Zinsen und Dividenden. Er berücksichtigt den noch verfügbaren Teil des Sparerpauschbetrags über den Freistellungsauftrag und ergänzt den Solidaritätszuschlag.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)0,25gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)
Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)1.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Restfreibetrag = max(0; Sparerpauschbetrag − genutzter Freibetrag); steuerpflichtig = max(0; Ertrag − Restfreibetrag); Steuer = steuerpflichtig × 25 %; Soli = Steuer × 5,5 %

So funktioniert es

Er zieht vom Ertrag den noch nicht genutzten Freibetrag ab, besteuert den Rest mit 25 Prozent und schlägt den Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer auf.

Wo es verwendet wird

  • Steuer auf Zinsen und Dividenden abschätzen
  • Freistellungsauftrag optimal aufteilen
  • Netto-Ertrag nach Steuer berechnen

Rechenbeispiel

Bei einem Ertrag von 3.000,00 € und ungenutztem Freibetrag bleiben … steuerpflichtig. Daraus ergeben sich … Steuer und ein Netto-Ertrag von ….

Mit dem Kapitalertragsteuer Rechner bestimmen Sie die Steuer auf Zinsen und Dividenden und setzen Ihren Freistellungsauftrag richtig ein. Sie geben Ihren Kapitalertrag und den bereits anderweitig genutzten Freibetrag ein, und der Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Anteil, die Steuer, den Solidaritätszuschlag und den Netto-Ertrag.

Was die Kapitalertragsteuer ist

Die Kapitalertragsteuer ist der Steuerabzug auf Erträge aus Kapitalvermögen. Dazu zählen vor allem Zinsen auf Guthaben, Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen von Fonds. Der Satz beträgt 25 Prozent. In der Regel behält die Bank die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab, deshalb spricht man von einer Quellensteuer mit abgeltender Wirkung.

Weil der Abzug an der Quelle erfolgt, merken viele Anlegerinnen und Anleger kaum, wie viel Steuer tatsächlich anfällt. Der Rechner macht diese Beträge sichtbar und trennt die Kapitalertragsteuer vom Solidaritätszuschlag, der zusätzlich auf die Steuer erhoben wird.

Der Freistellungsauftrag und der Sparerpauschbetrag

Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, bei Ehepaaren 2.000 Euro, bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Damit die Bank diesen Freibetrag berücksichtigt, erteilen Sie ihr einen Freistellungsauftrag. Ohne Auftrag zieht die Bank auch auf kleine Erträge sofort Steuer ab, die Sie dann erst über die Steuererklärung zurückholen könnten.

Wer Depots oder Konten bei mehreren Banken hat, muss den Freibetrag aufteilen. Dafür gibt es das Feld für den bereits genutzten Freibetrag: Der Rechner berücksichtigt, wie viel des Sparerpauschbetrags Sie anderswo schon vergeben haben, und rechnet nur mit dem Rest. So sehen Sie, ob Ihr Freibetrag hier noch reicht oder bereits ausgeschöpft ist.

Rechenbeispiel

Angenommen, Sie erzielen bei einer Bank 3.000 Euro Erträge und haben den Sparerpauschbetrag dort noch nicht genutzt. Der Rechner geht so vor:

  • Verbleibender Freibetrag: 1.000 Euro stehen voll zur Verfügung.
  • Steuerpflichtiger Ertrag: 3.000 Euro minus 1.000 Euro ergeben 2.000 Euro.
  • Kapitalertragsteuer: 25 Prozent von 2.000 Euro sind 500 Euro.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent von 500 Euro sind 27,50 Euro.
  • Steuer gesamt: 527,50 Euro, netto bleiben 2.472,50 Euro.

Liegt Ihr Ertrag unter dem verbleibenden Freibetrag, etwa bei 800 Euro, fällt keine Steuer an.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie den Kapitalertrag ein, den Sie bei dieser Bank oder für diese Anlage erwarten.
  2. Geben Sie an, wie viel Ihres Sparerpauschbetrags Sie bereits anderweitig genutzt haben.
  3. Lesen Sie steuerpflichtigen Ertrag, Steuer, Soli und Netto-Ertrag ab.

So finden Sie heraus, wie Sie Ihre Freistellungsaufträge über mehrere Banken verteilen, um den Freibetrag vollständig auszuschöpfen.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner bildet den Grundfall des Steuerabzugs ab: 25 Prozent auf den Ertrag nach Abzug des verbleibenden Freibetrags, plus Solidaritätszuschlag. Nicht berücksichtigt sind die Kirchensteuer, die für Mitglieder zusätzlich anfällt, die Günstigerprüfung bei niedrigem persönlichem Steuersatz und besondere Regeln wie die Teilfreistellung bei Investmentfonds oder die Verrechnung von Verlusten in den Verlustverrechnungstöpfen.

Behandeln Sie das Ergebnis als Orientierung. Maßgeblich sind die Jahressteuerbescheinigung Ihrer Bank und, wenn Sie die Erträge in der Steuererklärung angeben, der Steuerbescheid. Sätze und Freibeträge sind gesetzlich geregelt und im Rechner als Parameter hinterlegt.

Ein zweites Rechenbeispiel: Freibetrag bereits teilweise genutzt

In der Praxis ist der Freibetrag oft schon anderswo vergeben. Nehmen wir denselben Ertrag von 3.000 Euro, doch diesmal haben Sie bei einer anderen Bank bereits 600 Euro Ihres Sparerpauschbetrags per Freistellungsauftrag verbraucht. Hier stehen damit nur noch 400 Euro zur Verfügung.

  • Verbleibender Freibetrag: 400 Euro statt 1.000 Euro.
  • Steuerpflichtiger Ertrag: 3.000 Euro minus 400 Euro ergeben 2.600 Euro.
  • Kapitalertragsteuer: 25 Prozent von 2.600 Euro sind 650 Euro.
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 Prozent von 650 Euro sind 35,75 Euro.
  • Steuer gesamt: 685,75 Euro.

Die Gesamtsteuer steigt damit von 527,50 Euro auf 685,75 Euro. Die Differenz von rund 158 Euro ist genau die Steuer samt Soli auf die 600 Euro, die hier nicht mehr freigestellt werden können.

Häufige Fehler beim Kapitalertragsteuer Rechner

Bei Freistellungsaufträgen und der Steuer auf Kapitalerträge treten immer wieder dieselben Fehler auf:

  • Freibetrag doppelt vergeben: Wer bei mehreren Banken den vollen Sparerpauschbetrag einträgt, überschreitet in Summe die Grenze. Das führt zu Rückfragen und Korrekturen.
  • Keinen Freistellungsauftrag erteilen: Ohne Auftrag zieht die Bank auch auf kleine Erträge sofort Steuer ab, die Sie dann über die Steuererklärung zurückholen müssen.
  • Freigrenze und Freibetrag verwechseln: Der Sparerpauschbetrag ist ein Freibetrag. Besteuert wird nur der übersteigende Teil, nicht der gesamte Ertrag.
  • Verlusttöpfe ignorieren: Verluste aus Aktienverkäufen lassen sich nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Diese Verrechnung bildet der Rechner nicht ab.
  • Kirchensteuer vergessen: Für Kirchenmitglieder fällt zusätzlich Kirchensteuer an, die dieser Rechner nicht abbildet.

Praxistipps: Freistellungsaufträge klug verteilen

Verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag auf die Banken, bei denen die höchsten Erträge anfallen. So schöpfen Sie ihn vollständig aus, ohne ihn zu überschreiten. Prüfen Sie zu Jahresbeginn, wo Zinsen und Dividenden zu erwarten sind, und passen Sie die Aufträge entsprechend an. Ehepaare können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen, dann lässt sich der doppelte Freibetrag flexibel über beide Depots nutzen.

Ändern sich Ihre Erträge, etwa durch ein neues Depot oder eine höhere Ausschüttung, passen Sie die Aufträge vor dem Jahresende an. Ein bereits einbehaltener Steuerabzug lässt sich nur noch über die Steuererklärung zurückholen. Prüfen Sie außerdem, ob sich eine Günstigerprüfung lohnt: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kann die Veranlagung der Kapitalerträge zu einer Erstattung führen.

Bank, Finanzamt und die Anlage KAP

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer: Ihre Bank behält sie ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab. In der Regel ist die Steuer damit abgegolten, und Sie müssen die Erträge nicht gesondert erklären. Sinnvoll oder nötig ist die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung trotzdem, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und die Günstigerprüfung eine Erstattung bringt, wenn Verluste über Banken hinweg verrechnet werden sollen oder wenn eine Bank keinen Steuerabzug vorgenommen hat. Grundlage Ihrer Angaben ist die Jahressteuerbescheinigung, die Ihnen jede Bank ausstellt.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über diesen Kapitalertragsteuer Rechner

Nutzen Sie diesen Kapitalertragsteuer Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist die Steuer auf Erträge aus Kapitalvermögen wie Zinsen und Dividenden. Sie beträgt 25 Prozent und wird in der Regel direkt von der Bank einbehalten und abgeführt.
Was bringt ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank an, bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags keine Steuer einzubehalten. Erträge bis zu diesem Betrag bleiben dann steuerfrei, ohne dass Sie die Steuer über die Steuererklärung zurückholen müssen.
Was bedeutet der bereits genutzte Freibetrag?
Haben Sie den Sparerpauschbetrag schon bei einer anderen Bank per Freistellungsauftrag verwendet, steht Ihnen hier nur der Rest zur Verfügung. Der Rechner zieht den genutzten Teil ab und ermittelt den verbleibenden Freibetrag.
Ist die Kapitalertragsteuer dasselbe wie die Abgeltungsteuer?
Beide beschreiben denselben Vorgang aus unterschiedlicher Sicht. Die Kapitalertragsteuer ist der Steuerabzug an der Quelle, die Abgeltungsteuer die abgeltende Wirkung dieses Abzugs. Der Satz von 25 Prozent ist gleich.
Fällt auch der Solidaritätszuschlag an?
Ja. Auf die Kapitalertragsteuer wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent ohne Freigrenze erhoben. Der Rechner weist ihn getrennt aus.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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