Investitionsabzugsbetrag (§7g) Rechner Deutschland
Der Rechner zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g zeigt Abzug vor der Anschaffung, Gewinngrenze, Hinzurechnung, Sonderabschreibung und Rückabwicklung.

Wozu es dient
Der Rechner beziffert den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: den Steuerabzug, den kleine und mittlere Betriebe schon vor der Anschaffung geltend machen dürfen. Er prüft die Gewinngrenze, ermittelt den Abzugsbetrag, zeigt die Wirkung im Investitionsjahr samt Sonderabschreibung und rechnet aus, was eine Rückabwicklung kostet, wenn die Investition ausbleibt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Investitionsabzugsbetrag – Gewinngrenze (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG) | 200.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Investitionsabzugsbetrag – Gewinngrenze (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG) |
| Investitionsabzugsbetrag – Anteil der geplanten AK/HK (§ 7g Abs. 1 EStG) | 0,5 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Investitionsabzugsbetrag – Anteil der geplanten AK/HK (§ 7g Abs. 1 EStG) |
| Sonderabschreibung fuer KMU (§ 7g Abs. 5 EStG) | 0,4 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Das Wachstumschancengesetz hat die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG für nach dem 31.12.2023 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter von 20 auf 40 Prozent angehoben. Die Zeile trug noch den alten Satz, beide Rechner rechneten daher zu niedrig. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
IAB = min(geplante AK × Abzugssatz; verbleibender Höchstbetrag), wenn Gewinn ≤ Gewinngrenze; gekürzte AK = AK − IAB; Sonderabschreibung = gekürzte AK × Sondersatz
So funktioniert es
Zuerst wird die Gewinngrenze von 200.000 € geprüft; liegt der Gewinn darüber, entfällt sowohl der Abzugsbetrag als auch die Sonderabschreibung. Andernfalls beträgt der Abzug 50% der geplanten Anschaffungskosten, begrenzt durch den verbleibenden Höchstbetrag je Betrieb. Im Investitionsjahr wird der Betrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet und im gleichen Zug von den Anschaffungskosten abgezogen; beides hebt sich auf, übrig bleibt eine gekürzte AfA-Bemessungsgrundlage. Auf diese wird die Sonderabschreibung von 40% und die lineare AfA angewendet. Bleibt die Investition aus, wird das Abzugsjahr wieder aufgerollt: Die Steuer fällt nach und wird verzinst.
Wo es verwendet wird
- Vor dem Jahresabschluss prüfen, wie viel Gewinn sich vorziehen lässt
- Die Steuerwirkung von Abzugsjahr und Investitionsjahr vergleichen
- Das Risiko einer Rückabwicklung samt Zinsen beziffern
Rechenbeispiel
Ein Handwerksbetrieb erwirtschaftet 95.000 € Gewinn und plant in zwei Jahren einen Transporter für 48.000 € netto. Der Investitionsabzugsbetrag beträgt … und senkt den Gewinn auf …, was bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent sofort … spart. Im Investitionsjahr werden … hinzugerechnet und zugleich von den Anschaffungskosten abgezogen; es bleibt eine Bemessungsgrundlage von …. Darauf entfallen … Sonderabschreibung und … reguläre AfA, zusammen … und damit … Steuerersparnis. Kommt der Transporter nicht, kostet die Rückabwicklung … Steuer plus … Zinsen, insgesamt ….
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g verlegt einen Teil der Abschreibung in die Jahre vor dem Kauf: Bis zur Hälfte der geplanten Anschaffungskosten mindert schon heute den Gewinn, obwohl die Maschine, der Transporter oder die Anlage noch gar nicht bestellt ist. Dieser Rechner prüft die Voraussetzungen, beziffert den Abzug und zeigt, was im Investitionsjahr davon zurückkommt.
Investitionsabzugsbetrag 7g: wie der Vorabzug funktioniert
§ 7g EStG erlaubt kleinen und mittleren Betrieben, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Anlageguts vorab gewinnmindernd abzuziehen. Der Abzug erfolgt außerhalb der Bilanz, es wird also nichts gebucht, sondern in der Steuererklärung erklärt.
Drei Bedingungen entscheiden über den Zugang:
- Gewinngrenze: Der Gewinn des Abzugsjahres vor dem Abzugsbetrag darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Wird sie überschritten, entfällt nicht nur der Abzugsbetrag, sondern nach § 7g Abs. 6 EStG auch die Sonderabschreibung. Der Rechner behandelt das deshalb als harte Schwelle ohne Übergangszone.
- Begünstigtes Wirtschaftsgut: beweglich, abnutzbar, Anlagevermögen, neu oder gebraucht. Gebäude und Grundstücke scheiden aus.
- Verbleib und Nutzung: Das Gut muss im Anschaffungsjahr und im Folgejahr in einer inländischen Betriebsstätte bleiben und dort zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.
Der Höchstbetrag von 200.000 Euro je Betrieb begrenzt die Summe aller noch offenen Abzugsbeträge der letzten drei Jahre. Weil dieser Stand von Ihrer Vorgeschichte abhängt, ist er im Rechner ein Eingabefeld mit dem gesetzlichen Ausgangswert. Tragen Sie ein, was bereits verbraucht ist.
Was im Investitionsjahr passiert
An dieser Stelle verstehen viele die Systematik falsch, deshalb zeigt der Rechner beide Schritte.
Im Jahr der Anschaffung wird der Abzugsbetrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG). Gleichzeitig dürfen die Anschaffungskosten um denselben Betrag gewinnmindernd herabgesetzt werden (§ 7g Abs. 2 S. 3 EStG). Beide Beträge sind gleich hoch und heben sich auf. Es entsteht kein Gewinnsprung, sondern eine dauerhaft gekürzte Bemessungsgrundlage für die Abschreibung.
Ein Beispiel: 60.000 Euro geplante Anschaffungskosten, 30.000 Euro Abzugsbetrag. Im Investitionsjahr werden 30.000 Euro hinzugerechnet und 30.000 Euro von den Anschaffungskosten abgezogen. Abgeschrieben werden nur noch 30.000 Euro, bei fünf Jahren Nutzungsdauer 6.000 Euro im Jahr. Dazu kommt im ersten Jahr die Sonderabschreibung von 40 Prozent, also 12.000 Euro. Im Kaufjahr mindern damit 18.000 Euro den Gewinn.
Wer die Herabsetzung nicht in Anspruch nimmt, hat im Investitionsjahr einen echten Gewinnsprung in Höhe der Hinzurechnung und schreibt dafür später von der vollen Bemessungsgrundlage ab. Das ist zulässig, in der Praxis aber selten sinnvoll. Der Rechner unterstellt die übliche volle Herabsetzung.
Die Sonderabschreibung zusätzlich
Zusätzlich erlaubt § 7g Abs. 5 EStG eine Sonderabschreibung auf die gekürzte Bemessungsgrundlage. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft werden, beträgt sie bis zu 40 Prozent, verteilbar über die ersten fünf Jahre. Der Rechner setzt sie vollständig im Investitionsjahr an. Der Satz ist ein gepflegter Parameter und wird im Ergebnis ausgewiesen, weil der Gesetzgeber ihn in den letzten Jahren geändert hat.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Kürzung durch den Abzugsbetrag, dann die Sonderabschreibung auf den Rest. Zusammen ergibt das im ersten Jahr einen sehr hohen Abzug und in den Folgejahren entsprechend wenig. Die Restwertabschreibung nach dem fünfjährigen Begünstigungszeitraum ist im Rechner vereinfacht. Das vollständige Abschreibungsprofil zeigt der AfA-Rechner für Anlagevermögen.
Was eine Rückabwicklung kostet
Bleibt die Investition aus oder werden die Nutzungsvoraussetzungen nicht erfüllt, wird der Abzug nach § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht, und zwar rückwirkend im Abzugsjahr. Der Steuerbescheid wird geändert, auch wenn er längst bestandskräftig ist.
Die gesparte Steuer wird dann nachgefordert und verzinst. Die Verzinsung nach § 233a AO beginnt fünfzehn Monate nach Ablauf des Abzugsjahres. Zinssatz und Verzinsungszeitraum sind im Rechner Eingaben, weil der gesetzliche Zinssatz regelmäßig überprüft wird und der Zeitraum vom Datum des Änderungsbescheids abhängt. Im Beispiel mit 42 Prozent Grenzsteuersatz wären 12.600 Euro nachzuzahlen, bei 1,8 Prozent Zinsen im Jahr und 21 Monaten kämen rund 397 Euro Zinsen hinzu.
Der klassische Fall in der Betriebsprüfung ist nicht die ausgebliebene Investition, sondern der Pkw. Wer den Wagen ohne ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt und nach der Ein-Prozent-Regel versteuert, kann die 90-prozentige betriebliche Nutzung im Zweifel nicht nachweisen. Dann fallen Abzugsbetrag und Sonderabschreibung rückwirkend weg.
Stundung, nicht Ersparnis
Über die gesamte Nutzungsdauer summiert sich der Abzug auf die Anschaffungskosten, nicht mehr. Der Investitionsabzugsbetrag ist damit vor allem ein Instrument für Liquidität und Progression.
Er lohnt sich, wenn ein außergewöhnlich gutes Jahr in ein voraussichtlich schwächeres verlagert wird, wenn der Grenzsteuersatz später sinkt, etwa vor dem Ruhestand, oder wenn die Liquidität für die Anzahlung gebraucht wird. Er lohnt sich nicht, wenn Gewinn und Steuersatz in den Folgejahren steigen. Dann verschieben Sie den Abzug in ein Jahr, in dem er relativ weniger wert ist.
Bedenken Sie außerdem die Gewerbesteuer: Der Abzug mindert auch den Gewerbeertrag, die spätere Hinzurechnung erhöht ihn wieder. Bei einer geplanten Betriebsaufgabe oder Veräußerung innerhalb des Investitionszeitraums gehört der Abzugsbetrag ohnehin auf den Prüfstand.
Fünf Fehler, die in der Prüfung auffallen
Der erste Fehler ist die falsche Bezugsgröße bei der Gewinngrenze. Maßgeblich ist der steuerliche Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG vor dem Abzugsbetrag, nicht der handelsrechtliche Jahresüberschuss und nicht der Gewinn nach Abzug. Wer knapp unter der Grenze liegt, nimmt die Zahl aus der Steuerbilanz oder der Anlage EÜR.
Der zweite ist die zu späte Bildung. Der Abzugsbetrag gehört in die Steuererklärung des Abzugsjahres. Eine nachträgliche Bildung nach einer Betriebsprüfung ist in engen Grenzen anerkannt, aber jedes Mal Streitstoff, weil das Finanzamt dann die Investitionsabsicht bezweifelt.
Der dritte ist die Sammelbildung ohne Bezug. Seit 2016 muss das Wirtschaftsgut nicht mehr genau benannt werden, die Summe je Betrieb ist aber gedeckelt, und die Auflösung muss einer konkreten Anschaffung zugeordnet werden. Wer über Jahre Abzugsbeträge ansammelt, verliert schnell den Überblick über den offenen Bestand. Dafür gibt es das Eingabefeld für bereits genutzte Beträge.
Der vierte ist die vergessene Herabsetzung der Anschaffungskosten. Sie erfolgt nur auf Antrag. Wer zwar hinzurechnet, die Herabsetzung aber vergisst, hat im Investitionsjahr einen echten Gewinnsprung, der den Zweck der ganzen Gestaltung umkehrt.
Der fünfte ist die Nutzungsgrenze. 90 Prozent betriebliche Nutzung sind viel, und sie müssen nachweisbar sein. Bei Fahrzeugen führt daran kein Weg an einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch vorbei.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie den voraussichtlichen Gewinn des Abzugsjahres vor dem Abzugsbetrag ein.
- Geben Sie die geplanten Anschaffungskosten netto und die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ein.
- Setzen Sie Ihren persönlichen Grenzsteuersatz und die Jahre bis zur geplanten Anschaffung.
- Ergänzen Sie unter den erweiterten Optionen bereits genutzte Abzugsbeträge und Zinssatz und Verzinsungszeitraum für den Fall der Rückabwicklung.
- Vergleichen Sie die Steuerersparnis im Abzugsjahr mit der im Investitionsjahr und mit den Kosten der Rückabwicklung.
Im Beispiel mit 120.000 Euro Gewinn und 42 Prozent Grenzsteuersatz spart der Abzug von 30.000 Euro im Abzugsjahr 12.600 Euro Steuer. Im Kaufjahr bringen die 18.000 Euro Abschreibung weitere 7.560 Euro.
Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Werte und ersetzen keine steuerliche Beratung. Verbindlich ist allein Ihr Steuerbescheid.
Über dieses Tool: Investitionsabzugsbetrag 7g
Investitionsabzugsbetrag 7g: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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