Nettolohn-Optimierung Rechner Deutschland

Der Nettolohnoptimierung Rechner vergleicht Sachbezug, Jobticket, Kindergartenzuschuss und Pauschalversteuerung mit einer gleich teuren Gehaltserhöhung.

Nettolohn-Optimierung Rechner Deutschland
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Netto-Vorteil des Pakets je Jahr —
Netto-Vorteil je Monat —
Netto-Wert des Pakets je Jahr —
Netto-Wert des Pakets je Monat —
Gleich teure Gehaltserhöhung je Jahr —
Gleich teure Gehaltserhöhung je Monat —
Netto aus dieser Gehaltserhöhung —
Arbeitgeberkosten je Jahr —
Arbeitgeberkosten je Monat —
Steuer- und beitragsfrei je Jahr —
Über die Freigrenze und damit Arbeitslohn —
Pauschal versteuerte Leistungen je Jahr —
Pauschsteuer des Arbeitgebers —
Sachbezug je Jahr —
Aufmerksamkeiten je Jahr —
Grenzbelastung der Gehaltserhöhung —
Vorsprung gegenüber der Gehaltserhöhung —
Netto je Euro Arbeitgeberaufwand, Paket —
Netto je Euro Arbeitgeberaufwand, Gehalt —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Rechner zur Nettolohn-Optimierung stellt ein Paket steuerfreier und pauschal versteuerter Arbeitgeberleistungen einer ganz normalen Gehaltserhöhung gegenüber — und zwar bei gleichem Aufwand für den Arbeitgeber. Er zeigt, wie viel netto aus beiden Wegen beim Mitarbeiter ankommt, wie hoch die Grenzbelastung der Gehaltserhöhung ist und was passiert, wenn eine Freigrenze gerissen wird.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Monatliche Freigrenze für Sachbezüge: 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)50gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Monatliche Freigrenze für Sachbezüge: 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
Freigrenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen: 60 Euro je Anlass einschließlich Umsatzsteuer (R 19.6 LStR)60gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Freigrenze für steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen: 60 Euro je Anlass einschließlich Umsatzsteuer (R 19.6 LStR); Betrag noch zu bestätigen.
Insolvenzgeldumlage (U3) des Arbeitgebers: 0,15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (§ 358 SGB III)0,0015gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Insolvenzgeldumlage (U3) des Arbeitgebers: 0,15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (§ 358 SGB III); Satz noch zu bestätigen.
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung101.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil0,093gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.
Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil0,013gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert.
Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil0,0875gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V.
Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pflege Kinderlosenzuschlag0,006gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Werbungskostenpauschale1.230gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Freigrenze20.350gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Arbeitgeberaufwand Paket = steuerfreie Leistungen + pauschal versteuerte Leistungen + Pauschsteuer + über die Freigrenze gefallene Beträge samt Arbeitgeberbeiträgen; gesucht ist die Erhöhung E mit E + Arbeitgeberbeiträge(E) = Arbeitgeberaufwand; Netto-Vorteil = Netto aus dem Paket − Netto aus E

So funktioniert es

Das Paket wird in drei Schichten zerlegt. Jobticket und Kindergartenzuschuss sind ohne Obergrenze steuer- und beitragsfrei. Sachbezug und Aufmerksamkeiten sind Freigrenzen: Ein Cent darüber macht den gesamten Betrag zu Arbeitslohn, nicht nur den Überhang. Erholungsbeihilfe und Internetpauschale versteuert der Arbeitgeber pauschal, sie bleiben beitragsfrei. Aus diesen Bausteinen ergibt sich ein Gesamtaufwand für den Arbeitgeber. Für genau diesen Betrag sucht der Rechner per Intervallhalbierung die gleich teure Bruttogehaltserhöhung — halbierend, weil die Arbeitgeberbeiträge an den Beitragsbemessungsgrenzen enden — und schickt beide Wege durch dieselbe Lohnabrechnung nach § 32a EStG.

Wo es verwendet wird

  • Ein Gehaltsgespräch mit Zahlen führen statt mit Bauchgefühl
  • Prüfen, wie viel netto von einer Gehaltserhöhung nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt
  • Die Freigrenzen bei Gutscheinen und Geschenken einhalten, statt sie unbemerkt zu reißen

Rechenbeispiel

Eine Angestellte mit 48.000 € Bruttojahresgehalt verhandelt über mehr Geld. Der Arbeitgeber bietet statt einer Gehaltserhöhung ein Paket an: 50 € Sachbezug und 60 € Jobticket im Monat, 156 € Erholungsbeihilfe im Jahr, 50 € Internetpauschale im Monat sowie 2 Aufmerksamkeiten zu je 60 €; einen Kindergartenzuschuss braucht sie nicht (0 €). Steuerfrei bleiben davon … im Jahr, alle Freigrenzen werden eingehalten (… fallen heraus). Pauschal versteuert werden …, wofür der Arbeitgeber bei einem Pauschsteuersatz von 25 Prozent … abführt. Insgesamt kostet ihn das Paket … im Jahr, also … im Monat. Beim Mitarbeiter kommen daraus … an, … im Monat. Dieselbe Summe als Gehaltserhöhung wäre eine Anhebung um … brutto im Jahr oder … im Monat — netto blieben davon nur …, weil die Grenzbelastung aus Steuer und Sozialabgaben bei … liegt. Das Paket bringt also … mehr im Jahr oder … im Monat, ein Vorsprung von …. Je Euro Arbeitgeberaufwand kommen beim Paket … an, bei der Gehaltserhöhung …. Der Sachbezug summiert sich dabei auf … und die Aufmerksamkeiten auf … im Jahr. Kirchensteuer fällt nicht an und der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung ebenfalls nicht.

Der Nettolohnoptimierung Rechner beantwortet eine Frage, die in fast jedem Gehaltsgespräch untergeht: Was bringt dem Mitarbeiter bei gleichem Aufwand des Arbeitgebers mehr, eine Gehaltserhöhung oder ein Paket steuerfreier Sachbezüge? Der Rechner stellt beide Wege mit identischem Arbeitgeberbudget nebeneinander.

Warum von einer Gehaltserhöhung so wenig ankommt

Auf eine Bruttogehaltserhöhung legt sich die volle Grenzbelastung: Einkommensteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Bei einem mittleren Einkommen liegt die Summe regelmäßig zwischen vierzig und fünfzig Prozent.

Für den Arbeitgeber wird es gleichzeitig teurer als der Bruttobetrag, denn er zahlt seinen Anteil zur Sozialversicherung und die Insolvenzgeldumlage obendrauf. Von einem Euro Aufwand landen so oft weniger als fünfzig Cent auf dem Konto des Mitarbeiters.

An dieser Lücke setzen die steuerfreien und pauschal versteuerten Leistungen an.

Was der Nettolohnoptimierung Rechner ausweist

Damit das Gespräch mit der Personalabteilung nicht an einer einzigen Kennzahl hängt, gibt der Rechner beide Seiten der Rechnung aus:

  • Netto-Vorteil des Pakets je Jahr und je Monat.
  • Netto-Wert des Pakets und Netto aus der gleich teuren Gehaltserhöhung.
  • Arbeitgeberkosten je Jahr und je Monat, für beide Wege gleich hoch.
  • Steuerfreier Anteil und der Teil, der über eine Freigrenze gefallen und damit Arbeitslohn geworden ist.
  • Pauschal versteuerte Leistungen und die vom Arbeitgeber getragene Pauschsteuer.
  • Grenzbelastung der Gehaltserhöhung sowie die Effizienz beider Wege, also wie viel Netto je Euro Arbeitgeberaufwand ankommt.

Die Grafik stellt Arbeitgeberkosten, beide Nettobeträge und den Vorsprung des Pakets nebeneinander. Jeder Balken entspricht einer der Ergebniszeilen.

Ein Beispiel mit 48.000 Euro Bruttojahresgehalt: Das Paket aus 50 Euro Sachbezug und 60 Euro Jobticket im Monat, zwei Aufmerksamkeiten zu je 60 Euro, 156 Euro Erholungsbeihilfe und 50 Euro Internetpauschale im Monat bringt dem Mitarbeiter 2.196 Euro netto im Jahr. Den Arbeitgeber kostet es mit 189 Euro Pauschsteuer 2.385 Euro. Für denselben Aufwand wäre eine Bruttoerhöhung von 1.966,20 Euro möglich, von der bei 45,41 Prozent Grenzbelastung 1.073,35 Euro netto bleiben. Das Paket bringt also 1.122,65 Euro im Jahr mehr.

Die drei Schichten des Pakets

Der Rechner behandelt die Bausteine getrennt, weil sie rechtlich unterschiedlich funktionieren.

Die erste Schicht ist ohne Obergrenze steuer- und beitragsfrei. Das Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG und der Kindergartenzuschuss nach § 3 Nr. 33 EStG bleiben in voller Höhe frei. Beim Jobticket mindert sich allerdings die Entfernungspauschale in der Steuererklärung. Der Kindergartenzuschuss ist auf die tatsächlichen Betreuungskosten begrenzt und gilt nur für nicht schulpflichtige Kinder.

Die zweite Schicht sind Freigrenzen. Der monatliche Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis 50 Euro und die Aufmerksamkeit zu einem persönlichen Anlass nach R 19.6 LStR bis 60 Euro sind Freigrenzen. Beide Beträge stammen aus den hinterlegten Parametern, und der Rechner prüft jede Eingabe dagegen.

Die dritte Schicht ist die Pauschalversteuerung. Erholungsbeihilfe und Internetpauschale versteuert der Arbeitgeber pauschal nach § 40 Abs. 2 EStG. Beim Mitarbeiter kommt der volle Betrag an, die Steuer trägt der Betrieb, Sozialabgaben fallen nicht an.

Die Freigrenze ist der teuerste Fehler

Der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag klingt nach Wortklauberei und kostet in der Praxis dreistellige Beträge im Jahr.

Bei einem Freibetrag wird nur der übersteigende Teil besteuert. Bei einer Freigrenze kippt der gesamte Betrag: Wer den monatlichen Sachbezug um zehn Euro überzieht, versteuert den gesamten Betrag mit Steuer und Sozialabgaben, beim Mitarbeiter wie beim Arbeitgeber.

Der Rechner bildet diesen Sprung ab. Erhöhen Sie den Sachbezug testweise über die Freigrenze, fällt der ausgewiesene steuerfreie Betrag schlagartig, der Posten für Arbeitslohn springt nach oben, und der Netto-Vorteil des Pakets schrumpft, obwohl der Arbeitgeber mehr ausgibt als vorher.

Guthabenkarten müssen deshalb überwacht werden. Verfallene Restbeträge, nachträgliche Aufladungen und mehrere parallele Sachbezüge im selben Monat werden zusammengerechnet.

Der Vergleich bei gleichem Arbeitgeberaufwand

Als gemeinsame Basis dient der Aufwand des Arbeitgebers, nicht der Betrag beim Mitarbeiter.

Der Rechner addiert deshalb zunächst alles, was das Paket den Betrieb kostet: die gewährten Leistungen, die Pauschsteuer und, falls eine Freigrenze überschritten wurde, die Arbeitgeberbeiträge auf den dadurch entstandenen Arbeitslohn. Für diese Summe sucht er anschließend die gleich teure Bruttogehaltserhöhung.

Eine einfache Division reicht dafür nicht. Arbeitgeberbeiträge enden an den Beitragsbemessungsgrenzen, oberhalb derer eine Erhöhung den Betrieb nur noch den Bruttobetrag kostet. Der Zusammenhang ist deshalb nicht linear, und der Rechner löst ihn durch Intervallhalbierung. Bei einem Gehalt über beiden Bemessungsgrenzen sehen Sie den Effekt sofort: Arbeitgeberaufwand und Bruttoerhöhung sind dann identisch.

Was das Paket nicht kann

Steuerfreiheit hat einen Preis, der nicht sofort sichtbar ist: Beiträge, die nicht gezahlt werden, bauen auch keine Ansprüche auf.

Steuer- und beitragsfreie Leistungen erhöhen nicht die Rentenanwartschaft, nicht die Bemessungsgrundlage für Kranken- und Arbeitslosengeld und nicht das Elterngeld. Wer in absehbarer Zeit Elternzeit plant oder kurz vor der Rente steht, sollte das gegenrechnen. Eine Bruttogehaltserhöhung ist außerdem die bessere Basis für jede weitere Erhöhung, weil sie den Referenzwert dauerhaft anhebt.

Hinzu kommt das Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Abs. 4 EStG: Die Leistungen müssen obendrauf kommen. Eine Umwandlung von ohnehin geschuldetem Arbeitslohn in einen steuerfreien Sachbezug ist ausdrücklich nicht begünstigt und wird in der Lohnsteuer-Außenprüfung aufgegriffen.

Dokumentation in der Lohnbuchhaltung

Steuerfrei ist eine Leistung nur, wenn ihre Voraussetzungen nachweisbar erfüllt sind. Danach fragt die Lohnsteuer-Außenprüfung.

Für den Sachbezug bedeutet das eine monatliche Aufstellung je Mitarbeiter, aus der hervorgeht, dass die Freigrenze über alle Sachbezüge desselben Monats hinweg eingehalten wurde. Aufmerksamkeiten brauchen den Anlass im Beleg, etwa Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes, denn ohne persönlichen Anlass greift die Regelung nicht.

Bei der Erholungsbeihilfe muss der Erholungszweck erkennbar sein und die Zahlung in zeitlichem Zusammenhang mit dem Urlaub stehen. Die Internetpauschale setzt eine Erklärung des Mitarbeiters über die tatsächlichen Kosten voraus. Der Kindergartenzuschuss wird nur gegen Vorlage der Rechnung der Einrichtung steuerfrei gestellt.

Der Rechner kann das nicht prüfen, in der Praxis zählt es aber: Ein Paket, das formal falsch abgerechnet wird, wird bei der Prüfung nachversteuert, samt Sozialversicherungsbeiträgen, die der Arbeitgeber dann meist allein trägt.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner nutzt dieselbe vereinfachte Lohnabrechnung wie die übrigen Brutto-Netto-Tools dieser Seite: zu versteuerndes Einkommen aus Bruttolohn abzüglich Arbeitnehmerbeiträgen und Werbungskostenpauschale, Grundtarif ohne Splitting, ohne Kinderfreibeträge und ohne individuelle Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Die Umlagen U1 und U2 unterscheiden sich je Krankenkasse und bleiben außen vor, ebenso die abweichende Aufteilung der Pflegeversicherung in Sachsen.

Die Jahreshöchstbeträge der Erholungsbeihilfe, die Obergrenze der Internetpauschale und der Pauschsteuersatz sind Eingaben und keine gepflegten Parameter. Tragen Sie die Werte ein, die Ihre Lohnbuchhaltung anwendet.

Alle Ergebnisse sind eine rechnerische Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzen weder die Lohnabrechnung noch eine steuerliche Beratung.

Über diesen Nettolohnoptimierung Rechner

Nutzen Sie diesen Nettolohnoptimierung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

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Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Nettolohn-Optimierung überhaupt?
Der Arbeitgeber gibt statt eines höheren Bruttogehalts Leistungen, die steuerfrei oder pauschal versteuert sind. Bei gleichem Aufwand für ihn kommt beim Mitarbeiter mehr netto an, weil auf diese Leistungen keine oder nur eine geringe Abgabenlast liegt.
Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?
Ein Freibetrag bleibt immer frei, nur der übersteigende Teil wird besteuert. Eine Freigrenze kippt: Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig. Sachbezug (50 Euro im Monat) und Aufmerksamkeiten (60 Euro je Anlass) sind Freigrenzen, deshalb ist ein Cent zu viel teuer.
Muss die Leistung zusätzlich zum Gehalt gewährt werden?
Bei fast allen Bausteinen ja. Das Zusätzlichkeitserfordernis des § 8 Abs. 4 EStG verlangt, dass die Leistung obendrauf kommt und nicht an die Stelle von ohnehin geschuldetem Arbeitslohn tritt. Eine Gehaltsumwandlung in einen steuerfreien Sachbezug funktioniert deshalb nicht.
Warum ist der Pauschsteuersatz eine Eingabe und kein Parameter?
Für den Satz des § 40 EStG und die Jahreshöchstbeträge der Erholungsbeihilfe liegt kein gepflegter Parameter im System. Der Rechner nimmt sie deshalb als Eingabe entgegen. Voreingestellt sind 25 Prozent Pauschsteuer.
Zahlt der Mitarbeiter Sozialabgaben auf die Leistungen?
Auf die steuerfreien Bausteine nicht, und auf die pauschal versteuerten ebenfalls nicht. Sobald aber eine Freigrenze überschritten wird, wird der volle Betrag zu regulärem Arbeitslohn mit Steuer und Sozialabgaben. Diesen Sprung zeigt der Rechner.
Wirkt sich das Paket auf Rente und Arbeitslosengeld aus?
Ja. Steuer- und beitragsfreie Leistungen erhöhen weder die Rentenanwartschaft noch die Bemessungsgrundlage für Kranken-, Arbeitslosen- oder Elterngeld. Eine Bruttogehaltserhöhung erhöht sie. Das ist der größte Nachteil des Pakets.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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