Entgeltumwandlung bAV Rechner Deutschland

Der Entgeltumwandlung Rechner zeigt den Netto-Aufwand Ihrer bAV, den Arbeitgeberzuschuss, die steuer- und SV-freien Grenzen und die spätere Betriebsrente.

Entgeltumwandlung bAV Rechner Deutschland
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Erweiterte Optionen
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Jahre
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Jahre
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Netto-Aufwand pro Monat —
Jahresbeitrag in die bAV —
Arbeitgeberzuschuss pro Jahr —
Steuerersparnis pro Jahr —
SV-Ersparnis pro Jahr —
Euro in der bAV je Euro Netto-Aufwand —
Netto-Aufwand pro Jahr —
Netto vor Umwandlung (monatlich) —
Netto nach Umwandlung (monatlich) —
Freier steuerfreier Rahmen —
Freier SV-freier Rahmen —
Kapital bei Rentenbeginn —
Betriebsrente brutto (monatlich) —
KV- und PV-Beitrag (monatlich) —
Betriebsrente netto (monatlich) —
Verlust gesetzliche Rente (monatlich) —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Entgeltumwandlung-Rechner zeigt, was ein Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge wirklich kostet: Er vergleicht das Nettogehalt mit und ohne Umwandlung, rechnet den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss hinzu und projiziert die spätere Betriebsrente nach Steuern und Krankenkassenbeiträgen.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Entgeltumwandlung bAV steuerfrei bis 8% der BBG-RV (§3 Nr. 63 EStG)0,08gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Entgeltumwandlung bAV steuerfrei bis 8% der BBG-RV (§3 Nr. 63 EStG)
Entgeltumwandlung bAV sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-RV (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)0,04gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Entgeltumwandlung bAV sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-RV (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV)
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (Entgeltumwandlung)0,15gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung101.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil0,093gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.
Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil0,013gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert.
Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil0,0875gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V.
Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pflege Kinderlosenzuschlag0,006gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
GKV allgemeiner Beitragssatz0,146gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
GKV durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz0,029gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V); Satz noch zu bestätigen.
KVdR Freibetrag auf Versorgungsbezuege/Betriebsrente monatlich (= Bezugsgroesse / 20, §226 SGB V)197,75gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert.
Werbungskostenpauschale1.230gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Durchschnittsentgelt (jährlich)51.944gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft an Anlage 1 zum SGB VI: vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI = 51.944 Euro.
Aktueller Rentenwert West (monatlich)42,52gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Geprüft an § 1 RWBestV 2026: der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro.
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Freigrenze20.350gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Netto-Aufwand = Netto ohne Umwandlung − Netto mit Umwandlung; Jahresbeitrag = Umwandlung + Arbeitgeberzuschuss; Hebel = Jahresbeitrag ÷ Netto-Aufwand

So funktioniert es

Er zieht den umgewandelten Betrag bis zu den gesetzlichen Grenzen von der Steuer- und der Beitragsbemessungsgrundlage ab, berechnet Sozialversicherung und Lohnsteuer für beide Szenarien neu und stellt der Differenz den Arbeitgeberzuschuss gegenüber.

Wo es verwendet wird

  • Den echten Netto-Aufwand einer Entgeltumwandlung ermitteln
  • Den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent beziffern
  • Steuer- und SV-freien Rahmen sowie die spätere Betriebsrente einschätzen

Rechenbeispiel

Bei 60.000,00 € Jahresbrutto und 200,00 € monatlicher Umwandlung sinkt das Nettogehalt von … auf … im Monat. Der Netto-Aufwand beträgt damit … monatlich, während … pro Jahr in den Vertrag fließen — darin … Arbeitgeberzuschuss, … Steuerersparnis und … eingesparte Sozialabgaben. Nach 20 Jahren stehen … zur Verfügung, aus denen … monatliche Betriebsrente nach Abzug von … Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.

Was der Entgeltumwandlung Rechner zeigt

Was kostet ein Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge netto? Sie geben Ihr Jahresbrutto und den gewünschten Monatsbeitrag ein, und der Rechner stellt Ihr Nettogehalt vor und nach der Umwandlung gegenüber. Die Differenz ist Ihr tatsächlicher Aufwand, und der liegt meist deutlich unter dem Betrag im Vertrag.

Drei Effekte wirken gleichzeitig: Der umgewandelte Betrag mindert die Lohnsteuer, bis zu einer eigenen Grenze auch die Sozialabgaben, und der Arbeitgeber muss einen gesetzlichen Zuschuss zahlen. Der Rechner rechnet alle drei einzeln aus und zeigt sie im Diagramm als Bausteine des Jahresbeitrags.

Zwei Grenzen

Die Entgeltumwandlung hat zwei Obergrenzen, beide hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung:

  • steuerfrei bis acht Prozent nach § 3 Nr. 63 EStG, 2026 also 8.112 Euro im Jahr,
  • sozialversicherungsfrei nur bis vier Prozent nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, 2026 also 4.056 Euro im Jahr.

Wer mehr als vier Prozent umwandelt, spart im oberen Teil weiter Steuern, aber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Rechner zeigt deshalb zwei getrennte Restbeträge: den freien steuerfreien und den freien sozialversicherungsfreien Rahmen. Beide Grenzen sind als Parameter hinterlegt und werden mit der jährlichen Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aktualisiert.

Liegt das Gehalt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, sind die Sozialabgaben ohnehin gedeckelt, und die Umwandlung senkt sie nicht weiter. Die Ersparnis bei der Sozialversicherung fällt dann auf null. Auch der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist dann nicht mehr vorgeschrieben, viele Arbeitgeber zahlen ihn trotzdem pauschal. Der Rechner zeigt das, sobald Sie ein Gehalt über der Grenze eingeben.

Der Arbeitgeberzuschuss

Seit 2022 gilt der Pflichtzuschuss aus § 1a Abs. 1a BetrAVG für alle Entgeltumwandlungen, auch für Altverträge. Der Arbeitgeber gibt 15 Prozent des umgewandelten Betrags weiter, soweit er selbst Sozialbeiträge spart. Weil seine Ersparnis an denselben vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze endet wie Ihre, setzt der Rechner den Pflichtzuschuss auf diesen Anteil an.

Viele Tarifverträge, Versorgungsordnungen und freiwillige Zusagen zahlen 20, 30 oder 50 Prozent auf den gesamten Beitrag. Dafür gibt es in den erweiterten Optionen das Feld für einen freiwilligen Zuschuss. Ein hoher Arbeitgeberzuschuss erhöht den Jahresbeitrag, ohne Ihren Netto-Aufwand zu verändern.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner erstellt zwei vollständige Gehaltsabrechnungen. In der ersten bleibt das Brutto unverändert. In der zweiten sinkt die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung um den beitragsfreien Anteil und die der Lohnsteuer um den steuerfreien Anteil. Auf beiden Grundlagen berechnet er die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung mit ihren Beitragsbemessungsgrenzen, dann die Lohnsteuer nach § 32a EStG, den Solidaritätszuschlag und auf Wunsch die Kirchensteuer.

Als zu versteuerndes Einkommen setzt er das Brutto abzüglich Arbeitnehmerbeiträgen und Werbungskosten-Pauschbetrag an. Das vereinfacht die Vorsorgepauschale und nutzt dieselbe Grundlage wie der Brutto-Netto-Rechner. Der Unterschied der beiden Nettobeträge ist der Netto-Aufwand.

Der Hebel setzt den Jahresbeitrag ins Verhältnis zum Netto-Aufwand. Ein Wert von 2,2 bedeutet: Für jeden Euro, den Sie netto weniger haben, landen 2,20 Euro im Vertrag.

Rechenbeispiel

Bei 60.000 Euro Jahresbrutto und 200 Euro Umwandlung im Monat sinkt das Nettogehalt um rund 105 Euro im Monat. In den Vertrag fließen 2.760 Euro im Jahr: 2.400 Euro Umwandlung plus 360 Euro Arbeitgeberzuschuss. Getragen wird das von etwa 1.259 Euro eigenem Netto-Aufwand, rund 633 Euro gesparter Lohnsteuer und rund 508 Euro gesparten Sozialabgaben. Der Hebel liegt bei etwa 2,2.

Mit den Voreinstellungen (20 Jahre bis zur Rente, 3 Prozent Rendite, 20 Jahre Auszahlung, 25 Prozent Steuersatz in der Rente) wächst das Kapital auf rund 74.162 Euro. Daraus ergibt sich eine Bruttorente von etwa 309 Euro im Monat. Nach Kranken- und Pflegebeitrag von rund 23 Euro und Steuer bleiben etwa 208 Euro netto. Dem steht ein Verlust an gesetzlicher Rente von rund 39 Euro im Monat gegenüber.

Die Auszahlungsphase

Die Entgeltumwandlung verschiebt die Steuer in die Rentenphase. Dort gilt:

  • Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig, mit Ihrem dann geltenden Steuersatz.
  • Gesetzlich Versicherte zahlen auf Versorgungsbezüge den vollen Kranken- und Pflegebeitrag, also auch den Arbeitgeberanteil, aber erst oberhalb des Freibetrags nach § 226 SGB V.
  • Der beitragsfreie Anteil der Umwandlung bringt weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente.

Der Rechner beziffert alle drei Punkte: das Kapital bei Rentenbeginn, die monatliche Bruttorente, den Kranken- und Pflegebeitrag, die Nettorente und den Verlust an gesetzlicher Rente. Erst diese Gegenüberstellung zeigt, ob sich die Umwandlung lohnt.

Für wen sich die Umwandlung eher lohnt

Für die Umwandlung sprechen ein hoher Grenzsteuersatz heute und ein niedrigerer in der Rente, ein Arbeitgeberzuschuss deutlich über 15 Prozent und ein Vertrag mit niedrigen Kosten. Wer privat krankenversichert ist, zahlt später keine Beiträge auf die Betriebsrente, was die Rechnung deutlich verbessert.

Weniger spricht dafür, wenn das Gehalt schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, der Arbeitgeber nur das gesetzliche Minimum zahlt oder die Rente später ähnlich hoch besteuert wird wie das heutige Gehalt. Auch ein möglicher Arbeitgeberwechsel gehört in die Überlegung, weil nicht jede Zusage übertragbar ist. Variieren Sie Zuschuss und Steuersatz in der Rente und beobachten Sie, wo der Vorteil kippt.

Eingaben und Annahmen

Gehalt, Umwandlungsbetrag, Kirchensteuer und Kinderlosigkeit sind Ihre Vertragsdaten. Rendite, Jahre bis zur Rente, Auszahlungsdauer und Steuersatz in der Rentenphase sind Annahmen, für die es keinen gesetzlichen Wert gibt. Spielen Sie vor allem den Steuersatz in der Rente in mehreren Varianten durch, er beeinflusst das Ergebnis stärker als die Renditeannahme.

Alle gesetzlichen Größen, also Umwandlungsgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Einkommensteuertarif, Arbeitgeberzuschuss und Freibetrag auf Versorgungsbezüge, sind als Parameter hinterlegt und werden bei Gesetzesänderungen zentral gepflegt.

Die Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzen keine Beratung durch Arbeitgeber, Steuerberatung oder Versorgungsträger.

Über diesen Entgeltumwandlung Rechner

Nutzen Sie diesen Entgeltumwandlung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich steuerfrei umwandeln?
Nach § 3 Nr. 63 EStG bleiben Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung lohnsteuerfrei. Bei einer Grenze von 101.400 Euro (2026) sind das 8.112 Euro im Jahr oder 676 Euro im Monat. Was darüber liegt, wird normal versteuert, bleibt aber Teil der Betriebsrentenzusage.
Warum ist die sozialversicherungsfreie Grenze niedriger?
Die Beitragsfreiheit nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV reicht nur bis vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also bis 4.056 Euro im Jahr. Zwischen vier und acht Prozent sparen Sie deshalb Steuern, aber keine Sozialabgaben. Der Rechner trennt beide Grenzen und weist den verbleibenden Rahmen einzeln aus.
Wann muss der Arbeitgeber 15 Prozent dazugeben?
Seit 2022 gilt § 1a Abs. 1a BetrAVG für alle Entgeltumwandlungen. Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Betrags weitergeben, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Der Rechner setzt den Zuschuss deshalb auf den sozialversicherungsfreien Anteil an. Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sehen mehr vor, das ergänzen Sie als freiwilligen Zuschuss.
Wird die Betriebsrente später besteuert?
Ja. In der Ansparphase bleibt der Beitrag steuerfrei, in der Auszahlungsphase zählt die Betriebsrente voll zu den Einkünften. Gesetzlich Versicherte zahlen außerdem den vollen Kranken- und Pflegebeitrag auf den Teil oberhalb des Freibetrags nach § 226 SGB V.
Verliere ich gesetzliche Rente?
Auf den sozialversicherungsfreien Teil fließen weniger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, Sie erwerben also weniger Entgeltpunkte. Der Rechner beziffert diesen Verlust aus Durchschnittsentgelt und aktuellem Rentenwert, damit Sie ihn der späteren Betriebsrente gegenüberstellen können.
Sind meine Eingaben sicher?
Ja. Die gesamte Berechnung läuft in Ihrem Browser. Es werden keine Gehaltsdaten übertragen oder gespeichert.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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