Entgeltumwandlung bAV Rechner Deutschland
Der Entgeltumwandlung Rechner zeigt den Netto-Aufwand Ihrer bAV, den Arbeitgeberzuschuss, die steuer- und SV-freien Grenzen und die spätere Betriebsrente.

Wozu es dient
Der Entgeltumwandlung-Rechner zeigt, was ein Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge wirklich kostet: Er vergleicht das Nettogehalt mit und ohne Umwandlung, rechnet den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss hinzu und projiziert die spätere Betriebsrente nach Steuern und Krankenkassenbeiträgen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Entgeltumwandlung bAV steuerfrei bis 8% der BBG-RV (§3 Nr. 63 EStG) | 0,08 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Entgeltumwandlung bAV steuerfrei bis 8% der BBG-RV (§3 Nr. 63 EStG) |
| Entgeltumwandlung bAV sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-RV (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) | 0,04 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Entgeltumwandlung bAV sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-RV (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) |
| Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (Entgeltumwandlung) | 0,15 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,093 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. |
| Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,013 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert. |
| Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,0875 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V. |
| Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,018 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Pflege Kinderlosenzuschlag | 0,006 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| GKV allgemeiner Beitragssatz | 0,146 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| GKV durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,029 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V); Satz noch zu bestätigen. |
| KVdR Freibetrag auf Versorgungsbezuege/Betriebsrente monatlich (= Bezugsgroesse / 20, §226 SGB V) | 197,75 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert. |
| Werbungskostenpauschale | 1.230 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Durchschnittsentgelt (jährlich) | 51.944 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft an Anlage 1 zum SGB VI: vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026 nach § 69 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI = 51.944 Euro. |
| Aktueller Rentenwert West (monatlich) | 42,52 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-07-01Geprüft an § 1 RWBestV 2026: der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro. |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Netto-Aufwand = Netto ohne Umwandlung − Netto mit Umwandlung; Jahresbeitrag = Umwandlung + Arbeitgeberzuschuss; Hebel = Jahresbeitrag ÷ Netto-Aufwand
So funktioniert es
Er zieht den umgewandelten Betrag bis zu den gesetzlichen Grenzen von der Steuer- und der Beitragsbemessungsgrundlage ab, berechnet Sozialversicherung und Lohnsteuer für beide Szenarien neu und stellt der Differenz den Arbeitgeberzuschuss gegenüber.
Wo es verwendet wird
- Den echten Netto-Aufwand einer Entgeltumwandlung ermitteln
- Den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent beziffern
- Steuer- und SV-freien Rahmen sowie die spätere Betriebsrente einschätzen
Rechenbeispiel
Bei 60.000,00 € Jahresbrutto und 200,00 € monatlicher Umwandlung sinkt das Nettogehalt von … auf … im Monat. Der Netto-Aufwand beträgt damit … monatlich, während … pro Jahr in den Vertrag fließen — darin … Arbeitgeberzuschuss, … Steuerersparnis und … eingesparte Sozialabgaben. Nach 20 Jahren stehen … zur Verfügung, aus denen … monatliche Betriebsrente nach Abzug von … Kranken- und Pflegeversicherung bleiben.
Was der Entgeltumwandlung Rechner zeigt
Was kostet ein Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge netto? Sie geben Ihr Jahresbrutto und den gewünschten Monatsbeitrag ein, und der Rechner stellt Ihr Nettogehalt vor und nach der Umwandlung gegenüber. Die Differenz ist Ihr tatsächlicher Aufwand, und der liegt meist deutlich unter dem Betrag im Vertrag.
Drei Effekte wirken gleichzeitig: Der umgewandelte Betrag mindert die Lohnsteuer, bis zu einer eigenen Grenze auch die Sozialabgaben, und der Arbeitgeber muss einen gesetzlichen Zuschuss zahlen. Der Rechner rechnet alle drei einzeln aus und zeigt sie im Diagramm als Bausteine des Jahresbeitrags.
Zwei Grenzen
Die Entgeltumwandlung hat zwei Obergrenzen, beide hängen an der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung:
- steuerfrei bis acht Prozent nach § 3 Nr. 63 EStG, 2026 also 8.112 Euro im Jahr,
- sozialversicherungsfrei nur bis vier Prozent nach § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, 2026 also 4.056 Euro im Jahr.
Wer mehr als vier Prozent umwandelt, spart im oberen Teil weiter Steuern, aber keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Rechner zeigt deshalb zwei getrennte Restbeträge: den freien steuerfreien und den freien sozialversicherungsfreien Rahmen. Beide Grenzen sind als Parameter hinterlegt und werden mit der jährlichen Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung aktualisiert.
Liegt das Gehalt bereits über der Beitragsbemessungsgrenze, sind die Sozialabgaben ohnehin gedeckelt, und die Umwandlung senkt sie nicht weiter. Die Ersparnis bei der Sozialversicherung fällt dann auf null. Auch der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss ist dann nicht mehr vorgeschrieben, viele Arbeitgeber zahlen ihn trotzdem pauschal. Der Rechner zeigt das, sobald Sie ein Gehalt über der Grenze eingeben.
Der Arbeitgeberzuschuss
Seit 2022 gilt der Pflichtzuschuss aus § 1a Abs. 1a BetrAVG für alle Entgeltumwandlungen, auch für Altverträge. Der Arbeitgeber gibt 15 Prozent des umgewandelten Betrags weiter, soweit er selbst Sozialbeiträge spart. Weil seine Ersparnis an denselben vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze endet wie Ihre, setzt der Rechner den Pflichtzuschuss auf diesen Anteil an.
Viele Tarifverträge, Versorgungsordnungen und freiwillige Zusagen zahlen 20, 30 oder 50 Prozent auf den gesamten Beitrag. Dafür gibt es in den erweiterten Optionen das Feld für einen freiwilligen Zuschuss. Ein hoher Arbeitgeberzuschuss erhöht den Jahresbeitrag, ohne Ihren Netto-Aufwand zu verändern.
So funktioniert die Berechnung
Der Rechner erstellt zwei vollständige Gehaltsabrechnungen. In der ersten bleibt das Brutto unverändert. In der zweiten sinkt die Bemessungsgrundlage der Sozialversicherung um den beitragsfreien Anteil und die der Lohnsteuer um den steuerfreien Anteil. Auf beiden Grundlagen berechnet er die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung mit ihren Beitragsbemessungsgrenzen, dann die Lohnsteuer nach § 32a EStG, den Solidaritätszuschlag und auf Wunsch die Kirchensteuer.
Als zu versteuerndes Einkommen setzt er das Brutto abzüglich Arbeitnehmerbeiträgen und Werbungskosten-Pauschbetrag an. Das vereinfacht die Vorsorgepauschale und nutzt dieselbe Grundlage wie der Brutto-Netto-Rechner. Der Unterschied der beiden Nettobeträge ist der Netto-Aufwand.
Der Hebel setzt den Jahresbeitrag ins Verhältnis zum Netto-Aufwand. Ein Wert von 2,2 bedeutet: Für jeden Euro, den Sie netto weniger haben, landen 2,20 Euro im Vertrag.
Rechenbeispiel
Bei 60.000 Euro Jahresbrutto und 200 Euro Umwandlung im Monat sinkt das Nettogehalt um rund 105 Euro im Monat. In den Vertrag fließen 2.760 Euro im Jahr: 2.400 Euro Umwandlung plus 360 Euro Arbeitgeberzuschuss. Getragen wird das von etwa 1.259 Euro eigenem Netto-Aufwand, rund 633 Euro gesparter Lohnsteuer und rund 508 Euro gesparten Sozialabgaben. Der Hebel liegt bei etwa 2,2.
Mit den Voreinstellungen (20 Jahre bis zur Rente, 3 Prozent Rendite, 20 Jahre Auszahlung, 25 Prozent Steuersatz in der Rente) wächst das Kapital auf rund 74.162 Euro. Daraus ergibt sich eine Bruttorente von etwa 309 Euro im Monat. Nach Kranken- und Pflegebeitrag von rund 23 Euro und Steuer bleiben etwa 208 Euro netto. Dem steht ein Verlust an gesetzlicher Rente von rund 39 Euro im Monat gegenüber.
Die Auszahlungsphase
Die Entgeltumwandlung verschiebt die Steuer in die Rentenphase. Dort gilt:
- Die Betriebsrente ist voll steuerpflichtig, mit Ihrem dann geltenden Steuersatz.
- Gesetzlich Versicherte zahlen auf Versorgungsbezüge den vollen Kranken- und Pflegebeitrag, also auch den Arbeitgeberanteil, aber erst oberhalb des Freibetrags nach § 226 SGB V.
- Der beitragsfreie Anteil der Umwandlung bringt weniger Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rente.
Der Rechner beziffert alle drei Punkte: das Kapital bei Rentenbeginn, die monatliche Bruttorente, den Kranken- und Pflegebeitrag, die Nettorente und den Verlust an gesetzlicher Rente. Erst diese Gegenüberstellung zeigt, ob sich die Umwandlung lohnt.
Für wen sich die Umwandlung eher lohnt
Für die Umwandlung sprechen ein hoher Grenzsteuersatz heute und ein niedrigerer in der Rente, ein Arbeitgeberzuschuss deutlich über 15 Prozent und ein Vertrag mit niedrigen Kosten. Wer privat krankenversichert ist, zahlt später keine Beiträge auf die Betriebsrente, was die Rechnung deutlich verbessert.
Weniger spricht dafür, wenn das Gehalt schon über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, der Arbeitgeber nur das gesetzliche Minimum zahlt oder die Rente später ähnlich hoch besteuert wird wie das heutige Gehalt. Auch ein möglicher Arbeitgeberwechsel gehört in die Überlegung, weil nicht jede Zusage übertragbar ist. Variieren Sie Zuschuss und Steuersatz in der Rente und beobachten Sie, wo der Vorteil kippt.
Eingaben und Annahmen
Gehalt, Umwandlungsbetrag, Kirchensteuer und Kinderlosigkeit sind Ihre Vertragsdaten. Rendite, Jahre bis zur Rente, Auszahlungsdauer und Steuersatz in der Rentenphase sind Annahmen, für die es keinen gesetzlichen Wert gibt. Spielen Sie vor allem den Steuersatz in der Rente in mehreren Varianten durch, er beeinflusst das Ergebnis stärker als die Renditeannahme.
Alle gesetzlichen Größen, also Umwandlungsgrenzen, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Einkommensteuertarif, Arbeitgeberzuschuss und Freibetrag auf Versorgungsbezüge, sind als Parameter hinterlegt und werden bei Gesetzesänderungen zentral gepflegt.
Die Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzen keine Beratung durch Arbeitgeber, Steuerberatung oder Versorgungsträger.
Über diesen Entgeltumwandlung Rechner
Nutzen Sie diesen Entgeltumwandlung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026

