VL-Rechner (Vermögenswirksame Leistungen) Deutschland
Der VL-Rechner ermittelt das Endkapital aus vermögenswirksamen Leistungen mit Arbeitgeberzuschuss, Eigenanteil, Zinsen und Arbeitnehmersparzulage.

Wozu es dient
Der VL-Rechner zeigt, wie viel Kapital aus vermögenswirksamen Leistungen entsteht: aus dem Arbeitgeberzuschuss, einem freiwilligen Eigenanteil, den Zinsen und der staatlichen Arbeitnehmersparzulage.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Arbeitnehmersparzulage (Beteiligungen) | 0,2 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Foerderhoechstbetrag Beteiligungen (pro Jahr) | 400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Eingezahlt = (AG + AN) × 12 × Jahre; Zinsertrag = Endwert der Beiträge − Eingezahlt; Sparzulage = min((AG + AN) × 12; Höchstbetrag) × Zulagensatz × Jahre; Endkapital = Endwert + Sparzulage
So funktioniert es
Die monatlichen Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über die Laufzeit monatlich verzinst; anschließend wird die Arbeitnehmersparzulage als Anteil des geförderten Jahresbetrags (bis zum Höchstbetrag) ergänzt.
Wo es verwendet wird
- Den vollen Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen
- Wirkung der Arbeitnehmersparzulage abschätzen
- Beitrag, Zinsen und Zulage über die Laufzeit vergleichen
Rechenbeispiel
Bei 40,00 € Arbeitgeberzuschuss und 40,00 € Eigenanteil pro Monat über 6 Jahre zu 3 % ergibt sich ein Endkapital von …. Davon sind … eingezahlt, … Zinsertrag und … Arbeitnehmersparzulage.
Was der VL-Rechner macht
Der VL-Rechner zeigt, welches Kapital aus vermögenswirksamen Leistungen über die Jahre entsteht. Er verbindet vier Bausteine: den monatlichen Arbeitgeberzuschuss, einen freiwilligen Eigenanteil, die Verzinsung über die Laufzeit und die staatliche Arbeitnehmersparzulage. So sehen Sie, wie viel eingezahlt wird, wie viel davon Zinsen sind und welchen Anteil die staatliche Förderung ausmacht.
Vermögenswirksame Leistungen sind eine oft übersehene Möglichkeit, mit kleinen monatlichen Beträgen Vermögen aufzubauen, vor allem weil der Arbeitgeber und in vielen Fällen auch der Staat mitzahlen.
Wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren
Vermögenswirksame Leistungen sind ein zusätzlicher Betrag, den viele Arbeitgeber monatlich in einen Sparvertrag einzahlen. Häufig sind das bis zu rund 40 Euro im Monat. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss gezahlt wird, hängt vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt angelegt.
Als Anlageform kommen unter anderem ein Fondssparplan, ein Banksparplan oder die Tilgung eines Wohnbaukredits in Frage. Der Rechner bildet den Fall einer Beteiligungs-Anlage ab, weil dafür die Arbeitnehmersparzulage mit 20 Prozent am höchsten ist. Bei Bausparverträgen beträgt sie 9 Prozent auf höchstens 470 Euro. Wer möchte, kann zusätzlich einen Eigenanteil einzahlen und so die monatliche Sparrate erhöhen.
Die Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung obendrauf. Bei einer Anlage in Beteiligungen beträgt sie im Rechner 20 Prozent auf einen geförderten Betrag von höchstens 400 Euro pro Jahr. Rechnerisch sind das bis zu 80 Euro Zulage im Jahr, sofern das zu versteuernde Einkommen höchstens 40.000 Euro beträgt, bei Ehepaaren 80.000 Euro.
Wichtig ist die Höchstgrenze: Gefördert werden höchstens 400 Euro pro Jahr, auch wenn mehr eingezahlt wird. Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen also bereits 480 Euro im Jahr ein, wird die Zulage dennoch nur auf 400 Euro berechnet. Der Rechner berücksichtigt diese Deckelung automatisch und setzt die Zulage der Einfachheit halber ohne eigene Verzinsung an.
So funktioniert die Berechnung
Der Rechner geht in drei Schritten vor:
- Eingezahlte Summe: Arbeitgeberzuschuss und Eigenanteil werden addiert, mit zwölf Monaten und der Laufzeit in Jahren multipliziert.
- Verzinsung: Die monatlichen Beiträge werden über die Laufzeit monatlich verzinst. Aus dem Endwert der Beiträge abzüglich der eingezahlten Summe ergibt sich der Zinsertrag.
- Zulage: Auf den geförderten Jahresbetrag von höchstens 400 Euro wird der Zulagensatz angewandt und mit der Anzahl der Jahre multipliziert.
Am Ende steht das Endkapital: die verzinsten Beiträge plus die Arbeitnehmersparzulage. Jeder Baustein wird einzeln ausgewiesen.
Rechenbeispiel
Angenommen, der Arbeitgeber zahlt 40 Euro und Sie selbst 40 Euro im Monat, die Laufzeit beträgt sechs Jahre und der Zinssatz 3 Prozent pro Jahr.
- Monatliche Sparrate: 80 Euro, über sechs Jahre also 72 Einzahlungen.
- Eingezahlt: 80 Euro × 72 = 5.760 Euro.
- Endwert der verzinsten Beiträge: 6.302,35 Euro, der Zinsertrag also 542,35 Euro.
- Geförderter Jahresbetrag: 960 Euro im Jahr, gedeckelt auf 400 Euro. Zulage: 400 Euro × 20 Prozent × 6 Jahre = 480 Euro.
- Endkapital: 6.302,35 Euro + 480 Euro = 6.782,35 Euro.
Aus 5.760 Euro eigener und betrieblicher Einzahlung werden so 6.782,35 Euro.
Warum sich VL lohnen
Bei vermögenswirksamen Leistungen zahlen andere mit. Der Arbeitgeberzuschuss ist praktisch geschenktes Kapital, und die Arbeitnehmersparzulage legt bei berechtigten Sparern noch etwas obendrauf. Selbst kleine monatliche Beträge summieren sich über mehrere Jahre zu einem ordentlichen Betrag.
Wer den Zuschuss nicht abruft, verschenkt Geld. Es lohnt sich daher, im Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung nachzufragen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt. Der Rechner hilft, den Effekt vorab realistisch einzuschätzen und verschiedene Sparraten und Laufzeiten zu vergleichen.
Annahmen und Grenzen
Der Rechner arbeitet mit einer gleichmäßigen monatlichen Verzinsung und einem konstanten Zinssatz. In der Praxis schwanken Renditen, es können Gebühren anfallen, und bei Fonds bestehen Kursrisiken. Die Arbeitnehmersparzulage wird vereinfachend ohne eigene Verzinsung angesetzt und setzt voraus, dass die Einkommensgrenze eingehalten und eine Beteiligungs-Anlageform gewählt wird.
Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Sperr- und Ruhefristen, die vertraglichen Details der jeweiligen Anlage sowie steuerliche Besonderheiten bei der späteren Auszahlung. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung, kein garantierter Auszahlungsbetrag. Üblich ist eine Sperrfrist von sieben Jahren ab dem ersten Januar des Jahres der ersten Einzahlung. Für eine verbindliche Beratung sollten Sie die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags prüfen und bei Bedarf fachlichen Rat einholen.
Ein weiteres Rechenbeispiel: ohne Eigenanteil
Wie sich das Ergebnis verändert, wenn Sie keinen Eigenanteil einzahlen, zeigt eine zweite Rechnung mit denselben Rahmenwerten wie oben: Zinssatz 3 Prozent pro Jahr, Laufzeit sechs Jahre, Zulagensatz 20 Prozent auf höchstens 400 Euro pro Jahr. Diesmal zahlt nur der Arbeitgeber 40 Euro im Monat, Ihr Eigenanteil beträgt 0 Euro.
- Monatliche Sparrate: 40 Euro, über sechs Jahre also 72 Einzahlungen.
- Eingezahlt: 40 Euro × 72 = 2.880 Euro.
- Da alle Beträge halb so hoch sind wie im ersten Beispiel, halbiert sich auch der verzinste Endwert auf 3.151,18 Euro, der Zinsertrag liegt bei 271,18 Euro.
- Geförderter Jahresbetrag: 480 Euro im Jahr, gedeckelt auf 400 Euro. Zulage: 400 Euro × 20 Prozent × 6 Jahre = 480 Euro.
Das Endkapital beträgt damit 3.151,18 Euro + 480 Euro = 3.631,18 Euro. Auffällig ist: Obwohl Sie hier nur die Hälfte einzahlen, bleibt die Arbeitnehmersparzulage mit 480 Euro gleich hoch wie im ersten Beispiel. Der Grund ist der geförderte Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr, der bereits durch den Arbeitgeberzuschuss allein ausgeschöpft wird. Ein zusätzlicher Eigenanteil erhöht in diesem Fall zwar das angesparte Kapital und die Zinsen, bringt aber keine höhere staatliche Zulage mehr.
Häufige Fehler bei vermögenswirksamen Leistungen
Rund um die VL werden immer wieder dieselben Chancen verschenkt oder Zahlen falsch eingeordnet:
- Den Zuschuss gar nicht abrufen: Wer keinen VL-Vertrag abschließt, lässt den Arbeitgeberzuschuss ungenutzt verfallen.
- Den Höchstbetrag falsch einschätzen: Gefördert werden höchstens 400 Euro pro Jahr. Oberhalb der Grenze steigt die Zulage nicht weiter, ein hoher Eigenanteil bringt also keine zusätzliche Zulage.
- Die Einkommensgrenze übersehen: Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Ohne diese Voraussetzung fällt die Förderung im realen Vertrag weg.
- Sperrfristen ignorieren: VL-Verträge sind über mehrere Jahre gebunden. Wer vorzeitig über das Geld verfügen will, kann die Förderung verlieren.
- Angenommene mit garantierter Rendite verwechseln: Bei einem Fondssparplan ist die im Rechner angesetzte Verzinsung nur eine Annahme, die tatsächliche Rendite schwankt und kann auch negativ sein.
Praxistipps für die optimale Nutzung
Prüfen Sie zuerst in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, und fragen Sie im Zweifel in der Personalabteilung nach. Reicht der Arbeitgeberzuschuss allein nicht aus, um den geförderten Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr auszuschöpfen, kann ein passender Eigenanteil sinnvoll sein, um die volle Zulage mitzunehmen.
Spielen Sie mit dem VL Rechner verschiedene Kombinationen aus Zuschuss, Eigenanteil und Laufzeit durch, bevor Sie sich für eine Anlageform entscheiden. Achten Sie beim konkreten Vertrag zusätzlich auf Kosten und Gebühren, die der Rechner nicht abbildet, und wählen Sie die Anlageform bewusst. Nur eine Beteiligungs-Anlage wie ein Aktienfondssparplan ermöglicht die hier angesetzte Zulage von 20 Prozent.
Bezug zu Finanzamt und Behörden
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch mit dem Sparvertrag ausgezahlt. Sie beantragen sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung, in der Regel über ELSTER, und weisen die eingezahlten Leistungen über die Bescheinigung Ihres Anbieters nach. Das Finanzamt setzt die Zulage anschließend fest. Ausgezahlt wird sie meist erst nach Ablauf der Sperrfrist zusammen mit dem angesparten Kapital.
Die gesetzliche Grundlage für die Förderung bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Ob im Einzelfall Anspruch besteht, hängt von der gewählten Anlageform und der Einhaltung der Einkommensgrenze ab. Das Ergebnis des Rechners ist deshalb eine Orientierung, die verbindliche Festsetzung der Zulage trifft Ihr Finanzamt.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.
Über diesen VL Rechner
Nutzen Sie diesen VL Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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