VL-Rechner (Vermögenswirksame Leistungen) Deutschland

Der VL-Rechner ermittelt das Endkapital aus vermögenswirksamen Leistungen mit Arbeitgeberzuschuss, Eigenanteil, Zinsen und Arbeitnehmersparzulage.

VL-Rechner (Vermögenswirksame Leistungen) Deutschland
€
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Jahre
%
Endkapital —
Eingezahlt (AG + AN) —
Zinsertrag —
Arbeitnehmersparzulage —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der VL-Rechner zeigt, wie viel Kapital aus vermögenswirksamen Leistungen entsteht: aus dem Arbeitgeberzuschuss, einem freiwilligen Eigenanteil, den Zinsen und der staatlichen Arbeitnehmersparzulage.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Arbeitnehmersparzulage (Beteiligungen)0,2gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Foerderhoechstbetrag Beteiligungen (pro Jahr)400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Eingezahlt = (AG + AN) × 12 × Jahre; Zinsertrag = Endwert der Beiträge − Eingezahlt; Sparzulage = min((AG + AN) × 12; Höchstbetrag) × Zulagensatz × Jahre; Endkapital = Endwert + Sparzulage

So funktioniert es

Die monatlichen Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden über die Laufzeit monatlich verzinst; anschließend wird die Arbeitnehmersparzulage als Anteil des geförderten Jahresbetrags (bis zum Höchstbetrag) ergänzt.

Wo es verwendet wird

  • Den vollen Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen
  • Wirkung der Arbeitnehmersparzulage abschätzen
  • Beitrag, Zinsen und Zulage über die Laufzeit vergleichen

Rechenbeispiel

Bei 40,00 € Arbeitgeberzuschuss und 40,00 € Eigenanteil pro Monat über 6 Jahre zu 3 % ergibt sich ein Endkapital von …. Davon sind … eingezahlt, … Zinsertrag und … Arbeitnehmersparzulage.

Was der VL-Rechner macht

Der VL-Rechner zeigt, welches Kapital aus vermögenswirksamen Leistungen über die Jahre entsteht. Er verbindet vier Bausteine: den monatlichen Arbeitgeberzuschuss, einen freiwilligen Eigenanteil, die Verzinsung über die Laufzeit und die staatliche Arbeitnehmersparzulage. So sehen Sie, wie viel eingezahlt wird, wie viel davon Zinsen sind und welchen Anteil die staatliche Förderung ausmacht.

Vermögenswirksame Leistungen sind eine oft übersehene Möglichkeit, mit kleinen monatlichen Beträgen Vermögen aufzubauen, vor allem weil der Arbeitgeber und in vielen Fällen auch der Staat mitzahlen.

Wie vermögenswirksame Leistungen funktionieren

Vermögenswirksame Leistungen sind ein zusätzlicher Betrag, den viele Arbeitgeber monatlich in einen Sparvertrag einzahlen. Häufig sind das bis zu rund 40 Euro im Monat. Ob und in welcher Höhe der Zuschuss gezahlt wird, hängt vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt angelegt.

Als Anlageform kommen unter anderem ein Fondssparplan, ein Banksparplan oder die Tilgung eines Wohnbaukredits in Frage. Der Rechner bildet den Fall einer Beteiligungs-Anlage ab, weil dafür die Arbeitnehmersparzulage mit 20 Prozent am höchsten ist. Bei Bausparverträgen beträgt sie 9 Prozent auf höchstens 470 Euro. Wer möchte, kann zusätzlich einen Eigenanteil einzahlen und so die monatliche Sparrate erhöhen.

Die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung obendrauf. Bei einer Anlage in Beteiligungen beträgt sie im Rechner 20 Prozent auf einen geförderten Betrag von höchstens 400 Euro pro Jahr. Rechnerisch sind das bis zu 80 Euro Zulage im Jahr, sofern das zu versteuernde Einkommen höchstens 40.000 Euro beträgt, bei Ehepaaren 80.000 Euro.

Wichtig ist die Höchstgrenze: Gefördert werden höchstens 400 Euro pro Jahr, auch wenn mehr eingezahlt wird. Zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen also bereits 480 Euro im Jahr ein, wird die Zulage dennoch nur auf 400 Euro berechnet. Der Rechner berücksichtigt diese Deckelung automatisch und setzt die Zulage der Einfachheit halber ohne eigene Verzinsung an.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner geht in drei Schritten vor:

  1. Eingezahlte Summe: Arbeitgeberzuschuss und Eigenanteil werden addiert, mit zwölf Monaten und der Laufzeit in Jahren multipliziert.
  2. Verzinsung: Die monatlichen Beiträge werden über die Laufzeit monatlich verzinst. Aus dem Endwert der Beiträge abzüglich der eingezahlten Summe ergibt sich der Zinsertrag.
  3. Zulage: Auf den geförderten Jahresbetrag von höchstens 400 Euro wird der Zulagensatz angewandt und mit der Anzahl der Jahre multipliziert.

Am Ende steht das Endkapital: die verzinsten Beiträge plus die Arbeitnehmersparzulage. Jeder Baustein wird einzeln ausgewiesen.

Rechenbeispiel

Angenommen, der Arbeitgeber zahlt 40 Euro und Sie selbst 40 Euro im Monat, die Laufzeit beträgt sechs Jahre und der Zinssatz 3 Prozent pro Jahr.

  • Monatliche Sparrate: 80 Euro, über sechs Jahre also 72 Einzahlungen.
  • Eingezahlt: 80 Euro × 72 = 5.760 Euro.
  • Endwert der verzinsten Beiträge: 6.302,35 Euro, der Zinsertrag also 542,35 Euro.
  • Geförderter Jahresbetrag: 960 Euro im Jahr, gedeckelt auf 400 Euro. Zulage: 400 Euro × 20 Prozent × 6 Jahre = 480 Euro.
  • Endkapital: 6.302,35 Euro + 480 Euro = 6.782,35 Euro.

Aus 5.760 Euro eigener und betrieblicher Einzahlung werden so 6.782,35 Euro.

Warum sich VL lohnen

Bei vermögenswirksamen Leistungen zahlen andere mit. Der Arbeitgeberzuschuss ist praktisch geschenktes Kapital, und die Arbeitnehmersparzulage legt bei berechtigten Sparern noch etwas obendrauf. Selbst kleine monatliche Beträge summieren sich über mehrere Jahre zu einem ordentlichen Betrag.

Wer den Zuschuss nicht abruft, verschenkt Geld. Es lohnt sich daher, im Arbeitsvertrag oder bei der Personalabteilung nachzufragen, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt. Der Rechner hilft, den Effekt vorab realistisch einzuschätzen und verschiedene Sparraten und Laufzeiten zu vergleichen.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner arbeitet mit einer gleichmäßigen monatlichen Verzinsung und einem konstanten Zinssatz. In der Praxis schwanken Renditen, es können Gebühren anfallen, und bei Fonds bestehen Kursrisiken. Die Arbeitnehmersparzulage wird vereinfachend ohne eigene Verzinsung angesetzt und setzt voraus, dass die Einkommensgrenze eingehalten und eine Beteiligungs-Anlageform gewählt wird.

Ebenfalls unberücksichtigt bleiben Sperr- und Ruhefristen, die vertraglichen Details der jeweiligen Anlage sowie steuerliche Besonderheiten bei der späteren Auszahlung. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung, kein garantierter Auszahlungsbetrag. Üblich ist eine Sperrfrist von sieben Jahren ab dem ersten Januar des Jahres der ersten Einzahlung. Für eine verbindliche Beratung sollten Sie die Bedingungen Ihres konkreten Vertrags prüfen und bei Bedarf fachlichen Rat einholen.

Ein weiteres Rechenbeispiel: ohne Eigenanteil

Wie sich das Ergebnis verändert, wenn Sie keinen Eigenanteil einzahlen, zeigt eine zweite Rechnung mit denselben Rahmenwerten wie oben: Zinssatz 3 Prozent pro Jahr, Laufzeit sechs Jahre, Zulagensatz 20 Prozent auf höchstens 400 Euro pro Jahr. Diesmal zahlt nur der Arbeitgeber 40 Euro im Monat, Ihr Eigenanteil beträgt 0 Euro.

  • Monatliche Sparrate: 40 Euro, über sechs Jahre also 72 Einzahlungen.
  • Eingezahlt: 40 Euro × 72 = 2.880 Euro.
  • Da alle Beträge halb so hoch sind wie im ersten Beispiel, halbiert sich auch der verzinste Endwert auf 3.151,18 Euro, der Zinsertrag liegt bei 271,18 Euro.
  • Geförderter Jahresbetrag: 480 Euro im Jahr, gedeckelt auf 400 Euro. Zulage: 400 Euro × 20 Prozent × 6 Jahre = 480 Euro.

Das Endkapital beträgt damit 3.151,18 Euro + 480 Euro = 3.631,18 Euro. Auffällig ist: Obwohl Sie hier nur die Hälfte einzahlen, bleibt die Arbeitnehmersparzulage mit 480 Euro gleich hoch wie im ersten Beispiel. Der Grund ist der geförderte Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr, der bereits durch den Arbeitgeberzuschuss allein ausgeschöpft wird. Ein zusätzlicher Eigenanteil erhöht in diesem Fall zwar das angesparte Kapital und die Zinsen, bringt aber keine höhere staatliche Zulage mehr.

Häufige Fehler bei vermögenswirksamen Leistungen

Rund um die VL werden immer wieder dieselben Chancen verschenkt oder Zahlen falsch eingeordnet:

  • Den Zuschuss gar nicht abrufen: Wer keinen VL-Vertrag abschließt, lässt den Arbeitgeberzuschuss ungenutzt verfallen.
  • Den Höchstbetrag falsch einschätzen: Gefördert werden höchstens 400 Euro pro Jahr. Oberhalb der Grenze steigt die Zulage nicht weiter, ein hoher Eigenanteil bringt also keine zusätzliche Zulage.
  • Die Einkommensgrenze übersehen: Die Arbeitnehmersparzulage gibt es nur bis 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Ohne diese Voraussetzung fällt die Förderung im realen Vertrag weg.
  • Sperrfristen ignorieren: VL-Verträge sind über mehrere Jahre gebunden. Wer vorzeitig über das Geld verfügen will, kann die Förderung verlieren.
  • Angenommene mit garantierter Rendite verwechseln: Bei einem Fondssparplan ist die im Rechner angesetzte Verzinsung nur eine Annahme, die tatsächliche Rendite schwankt und kann auch negativ sein.

Praxistipps für die optimale Nutzung

Prüfen Sie zuerst in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen besteht, und fragen Sie im Zweifel in der Personalabteilung nach. Reicht der Arbeitgeberzuschuss allein nicht aus, um den geförderten Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr auszuschöpfen, kann ein passender Eigenanteil sinnvoll sein, um die volle Zulage mitzunehmen.

Spielen Sie mit dem VL Rechner verschiedene Kombinationen aus Zuschuss, Eigenanteil und Laufzeit durch, bevor Sie sich für eine Anlageform entscheiden. Achten Sie beim konkreten Vertrag zusätzlich auf Kosten und Gebühren, die der Rechner nicht abbildet, und wählen Sie die Anlageform bewusst. Nur eine Beteiligungs-Anlage wie ein Aktienfondssparplan ermöglicht die hier angesetzte Zulage von 20 Prozent.

Bezug zu Finanzamt und Behörden

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht automatisch mit dem Sparvertrag ausgezahlt. Sie beantragen sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung, in der Regel über ELSTER, und weisen die eingezahlten Leistungen über die Bescheinigung Ihres Anbieters nach. Das Finanzamt setzt die Zulage anschließend fest. Ausgezahlt wird sie meist erst nach Ablauf der Sperrfrist zusammen mit dem angesparten Kapital.

Die gesetzliche Grundlage für die Förderung bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz. Ob im Einzelfall Anspruch besteht, hängt von der gewählten Anlageform und der Einhaltung der Einkommensgrenze ab. Das Ergebnis des Rechners ist deshalb eine Orientierung, die verbindliche Festsetzung der Zulage trifft Ihr Finanzamt.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.

Über diesen VL Rechner

Nutzen Sie diesen VL Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder VwL, sind eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, die in einen Sparvertrag fließt. Viele Tarif- und Arbeitsverträge sehen einen monatlichen Zuschuss vor, oft bis zu rund 40 Euro. Der Betrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern angelegt und baut über die Jahre ein kleines Vermögen auf.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Bei einer Anlage in Beteiligungen, etwa einem Aktienfondssparplan, beträgt die Arbeitnehmersparzulage im Rechner 20 Prozent auf einen geförderten Betrag von höchstens 400 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Satz und Höchstbetrag stammen aus hinterlegten Parametern.
Muss ich selbst etwas dazuzahlen?
Nein, ein Eigenanteil ist nicht zwingend. Sie können den vollen Arbeitgeberzuschuss nutzen, ohne selbst einzuzahlen. Ein freiwilliger Eigenanteil erhöht jedoch die eingezahlte Summe und kann helfen, den geförderten Höchstbetrag auszuschöpfen. Im Rechner lässt sich beides frei einstellen.
Warum weicht mein tatsächliches Ergebnis ab?
Der Rechner nutzt eine gleichmäßige monatliche Verzinsung und einen konstanten Zinssatz. Reale Verträge haben oft schwankende Renditen, Gebühren oder Kursrisiken bei Fonds. Auch Sperrfristen und die Auszahlung der Zulage nach Ablauf spielen eine Rolle. Das Ergebnis ist daher eine Schätzung, kein garantierter Betrag.
Sind meine Eingaben sicher?
Ja. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts hochgeladen, gespeichert oder weitergegeben.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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