VBL-Rechner (Zusatzversorgung öffentlicher Dienst) Deutschland

Der VBL Rechner schätzt Ihre Betriebsrente: Versorgungspunkte aus Entgelt und Altersfaktor, Messbetrag je Punkt, Umlage von Beschäftigten und Arbeitgeber.

VBL-Rechner (Zusatzversorgung öffentlicher Dienst) Deutschland
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Betriebsrente je Monat —
Versorgungspunkte bei Rentenbeginn —
Versorgungspunkte im ersten Jahr —
Altersfaktor im aktuellen Alter —
Betriebsrente je Jahr —
Eigener Umlagebeitrag je Monat —
Umlage des Arbeitgebers je Monat —
Eigene Umlagebeiträge bis zum Rentenbeginn —
Betriebsrente zum letzten Monatsentgelt —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der VBL-Rechner schätzt die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Er rechnet die jährlich gutgeschriebenen Versorgungspunkte bis zum Rentenbeginn hoch, bewertet sie mit dem Messbetrag und stellt daneben, was Beschäftigte und Arbeitgeber an Umlage dafür zahlen.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
VBL Referenzentgelt je Versorgungspunkt: 1.000 Euro (§ 36 Abs. 2 Satz 1 VBL-Satzung).1.000vbl.deGültig ab 2026-01-01Wert gegen § 36 Abs. 2 Satz 1 VBLS geprueft und bestaetigt; Quelle von der Startseite vbl.de auf die VBL-Satzung umgestellt, Quellenfeld von "deutsche-rentenversicherung" auf "vbl" korrigiert.
VBL Altersfaktor je Lebensalter (§ 36 Abs. 3 VBL-Satzung); der Tabellenwert für 64 gilt laut Satzung für 64 und älter.Tarifstaffelvbl.deGültig ab 2026-01-01Tabelle Zeile fuer Zeile gegen § 36 Abs. 3 VBLS geprueft und unveraendert bestaetigt; Quelle von der Startseite vbl.de auf die VBL-Satzung umgestellt, Quellenfeld von "deutsche-rentenversicherung" auf "vbl" korrigiert.
VBLklassik Umlagesatz Abrechnungsverband West: 6,90 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (§ 64 Abs. 2 Satz 1 VBL-Satzung, seit 1. Januar 2023).0,069vbl.deGültig ab 2026-01-01Korrigiert: die Zeile trug noch den vor 2023 geltenden Satz von 7,86 Prozent; § 64 Abs. 2 Satz 1 VBLS nennt seit 1. Januar 2023 6,90 Prozent. Quelle auf die VBL-Satzung umgestellt (zuvor Startseite vbl.de).
VBLklassik Umlage-Beitrag der Pflichtversicherten (West): 1,41 Prozent (§ 64 Abs. 3 Satz 1 VBL-Satzung). Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent nach § 64 Abs. 3a ist darin nicht enthalten.0,0141vbl.deGültig ab 2026-01-01Wert gegen § 64 Abs. 3 Satz 1 VBLS geprueft und bestaetigt; Quelle von der Startseite vbl.de auf die VBL-Satzung umgestellt, Quellenfeld von "deutsche-rentenversicherung" auf "vbl" korrigiert.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Versorgungspunkte je Jahr = (zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ÷ 12) ÷ Referenzentgelt × Altersfaktor; Betriebsrente je Monat = Summe aller Versorgungspunkte × Messbetrag

So funktioniert es

Für jedes Kalenderjahr entstehen Versorgungspunkte aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts zum Referenzentgelt von 1.000 €, multipliziert mit dem Altersfaktor des jeweiligen Lebensalters. Der Altersfaktor liegt als Tabelle in den Parametern und sinkt mit steigendem Alter, weil ein früh erworbener Punkt länger finanziert wird. Die Summe aller Punkte wird am Ende mit dem Messbetrag je Punkt multipliziert; dieser Betrag steht auf der jährlichen Versorgungsmitteilung und ist deshalb eine Eingabe und kein hinterlegter Wert. Die Finanzierung erfolgt über die Umlage von insgesamt 6,9% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, von der Beschäftigte 1,41% selbst tragen; der Rest entfällt auf den Arbeitgeber. Die Umlage begründet den Anspruch nicht, sie finanziert ihn, und wird deshalb getrennt ausgewiesen.

Wo es verwendet wird

  • Die spätere Betriebsrente aus der Zusatzversorgung überschlagen
  • Sehen, wie stark der Altersfaktor frühe Dienstjahre bevorzugt
  • Eigenen Umlagebeitrag und Arbeitgeberanteil gegenüberstellen

Rechenbeispiel

Eine Beschäftigte im kommunalen Dienst ist 30 Jahre alt, verdient 3.500,00 € im Monat und will mit 67 in Rente gehen. Im Alter von 30 liegt der Altersfaktor bei …, das erste Jahr bringt also … Versorgungspunkte. Bis zum Rentenbeginn summieren sich bei 2 Prozent jährlicher Entgeltsteigerung … Punkte, das ergibt eine Betriebsrente von … im Monat oder … im Jahr und damit … des letzten Monatsentgelts. Finanziert wird das über eine Umlage von … aus eigener Tasche und … vom Arbeitgeber je Monat; über die gesamte Zeit zahlt sie selbst … ein.

Der VBL Rechner übersetzt Dienstjahre im öffentlichen Dienst in eine konkrete Betriebsrente. Sie tragen Ihr zusatzversorgungspflichtiges Monatsentgelt, Ihr Alter und den geplanten Rentenbeginn ein und sehen, wie viele Versorgungspunkte sich bis dahin ansammeln, was daraus monatlich wird und wie viel Umlage Sie und Ihr Arbeitgeber dafür zahlen.

Was der VBL Rechner abbildet

Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes arbeitet seit der Systemumstellung nicht mehr mit einer Gesamtversorgung, sondern mit einem Punktemodell. Es kennt drei Größen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, den Altersfaktor und den Messbetrag je Punkt. Der Rechner setzt diese drei zusammen und liefert

  • die Versorgungspunkte des ersten Jahres und den zugehörigen Altersfaktor,
  • den Punktestand bei Rentenbeginn,
  • die Betriebsrente je Monat und je Jahr,
  • das Verhältnis der Rente zum letzten Monatsentgelt,
  • die eigene Umlage und den Arbeitgeberanteil je Monat sowie die Summe der eigenen Beiträge.

Die Punkteformel im Detail

Für jedes Kalenderjahr gilt: Ein Zwölftel des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts wird ins Verhältnis zum Referenzentgelt gesetzt, und das Ergebnis mit dem Altersfaktor multipliziert. Das Referenzentgelt beträgt 1.000 Euro. Verdient jemand 3.500 Euro im Monat, sind das dreieinhalb Referenzeinheiten, bei einem Altersfaktor von zwei ergeben sich daraus sieben Versorgungspunkte in diesem Jahr. Der jeweils gültige Wert des Referenzentgelts und die vollständige Altersfaktortabelle stehen in der Variablenliste unter dem Ergebnis.

Das Referenzentgelt ist bewusst eine feste Größe und wird nicht dynamisiert. Steigt Ihr Entgelt, steigen deshalb auch die jährlich gutgeschriebenen Punkte, anders als in der gesetzlichen Rente, in der ein Punkt immer den Durchschnittsverdienst abbildet und Ihr Punktewert deshalb bei einer allgemeinen Lohnsteigerung stehen bleibt. Beide Größen, Referenzentgelt und Altersfaktortabelle, liegen als Parameter hinter dem Rechner und werden dort gepflegt.

Der Altersfaktor macht junge Jahre wertvoll

Der Altersfaktor ist die auffälligste Eigenschaft des Modells. Er ist für sehr junge Beschäftigte am höchsten, mit 30 Jahren liegt er bei 2,0, mit 55 Jahren nur noch bei 1,0, und fällt bis zum Ende des Erwerbslebens weiter. Ein Jahr mit identischem Entgelt bringt am Anfang des Erwerbslebens deshalb ein Vielfaches der Punkte eines Jahres kurz vor der Rente.

Der Grund ist Zinsrechnung: Ein früh gutgeschriebener Punkt kann über Jahrzehnte finanziert werden, ein spät erworbener nicht. Ein Wechsel in den öffentlichen Dienst mit Mitte fünfzig bringt für die Zusatzversorgung deshalb deutlich weniger, als die Beitragshöhe vermuten lässt. Der Rechner zeigt diesen Effekt direkt, wenn Sie das Einstiegsalter variieren.

Was zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt zählt

Grundlage ist nicht das steuerliche Bruttoentgelt, sondern das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Es umfasst in der Regel das Tabellenentgelt, Zulagen und die Jahressonderzahlung, nicht dagegen Aufwandsentschädigungen, steuerfreie Reisekosten oder Entgeltbestandteile, die tariflich ausdrücklich ausgenommen sind. Auch Beträge oberhalb der maßgeblichen Grenze bleiben außen vor.

Weil die Jahressonderzahlung den Punktestand spürbar hebt, lässt sie sich im Rechner als Prozentsatz eines Monatsentgelts eintragen. Wer eine Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent eines Monatsgehalts erhält, rechnet damit statt zwölf effektiv 12,8 Monatsentgelte im Jahr.

Messbetrag, Umlage und Sanierungsgeld

Aus Punkten wird Rente durch den Messbetrag je Versorgungspunkt. Er ist eine feste Rechengröße der Zusatzversorgungskasse und steht auf der jährlichen Versorgungsmitteilung. Für diesen Betrag ist im System kein Parameter hinterlegt, deshalb ist er hier eine Eingabe, voreingestellt mit 4 Euro.

Die Finanzierung läuft in der Abrechnungsstelle West über eine Umlage auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Ein Teil davon wird direkt vom Entgelt der Beschäftigten einbehalten, der größere Teil trägt der Arbeitgeber. Hinterlegt sind 6,90 Prozent insgesamt, davon 1,41 Prozent für die Beschäftigten. Wichtig: Die Umlage bestimmt nicht die Höhe der Rente. Anders als bei einer klassischen Beitragszusage entsteht der Anspruch allein aus den Versorgungspunkten. Der Rechner weist die Beiträge deshalb getrennt aus und rechnet sie nicht in die Anwartschaft ein. Im Abrechnungsverband West wurde der Umlagesatz zum 1. Januar 2023 von 7,86 auf 6,90 Prozent gesenkt und das Sanierungsgeld entfällt seither. Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag von 0,4 Prozent nach § 64 Abs. 3a der Satzung bleibt hier außen vor, weil er kein Teil des Umlage-Beitrags ist.

Grenzen des Modells

Das Ergebnis ist eine Hochrechnung, keine Zusage. Nicht abgebildet sind Bonuspunkte aus Überschüssen, Startgutschriften aus der Zeit vor der Systemumstellung, Zeiten ohne Entgelt wie Elternzeit oder unbezahlter Urlaub sowie Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn. Auch die freiwillige Zusatzversicherung, mit der Beschäftigte über die Pflichtversicherung hinaus vorsorgen können, ist ein eigenes Produkt und hier nicht enthalten.

Wer bereits eine Versorgungsmitteilung hat, trägt den dortigen Punktestand in den erweiterten Angaben ein. Der Rechner rechnet dann nur die künftigen Jahre hinzu, was die Schätzung deutlich belastbarer macht als eine Hochrechnung von null an.

Was beim Wechsel des Arbeitgebers passiert

Ein Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes ist unproblematisch: Bleibt der neue Arbeitgeber an derselben oder einer anderen Zusatzversorgungskasse beteiligt, läuft das Versorgungskonto weiter oder wird übergeleitet, und die bereits erworbenen Punkte bleiben erhalten. Wer den öffentlichen Dienst dagegen verlässt, verliert die Anwartschaft nicht, sammelt aber keine neuen Punkte mehr. Das Konto wird beitragsfrei gestellt und die Rente später aus dem eingefrorenen Punktestand berechnet.

Für die Hochrechnung heißt das: Setzen Sie den geplanten Rentenbeginn nur dann auf 67, wenn Sie tatsächlich bis dahin im öffentlichen Dienst bleiben wollen. Andernfalls tragen Sie das Jahr des voraussichtlichen Ausscheidens ein und behandeln den Rest als eingefrorenen Bestand. Außerdem lohnt es sich, den vorhandenen Punktestand aus der Versorgungsmitteilung einzutragen, sobald eine vorliegt. Für Anwartschaften aus der Zeit vor der Systemumstellung gilt ohnehin eine gesonderte Startgutschrift, die dieser Rechner nicht nachbildet und die Sie ebenfalls als vorhandene Punkte übernehmen können.

Einordnung neben der gesetzlichen Rente

Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ersetzt die gesetzliche Rente nicht, sie ergänzt sie. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst deckt sie typischerweise einen mittleren einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentanteil des letzten Entgelts ab.

Ein Beispiel: Wer mit 30 Jahren bei 3.500 Euro Monatsentgelt beginnt, 2 Prozent Gehaltssteigerung im Jahr erhält und bis 67 bleibt, sammelt 225,44 Punkte. Beim Messbetrag von 4 Euro sind das 901,76 Euro Betriebsrente im Monat, 12,63 Prozent des letzten Entgelts. Die eigene Umlage beträgt anfangs 49,35 Euro im Monat, der Arbeitgeber zahlt 192,15 Euro. Wer erst mit 55 einsteigt, kommt mit denselben Annahmen nur auf 163,45 Euro.

Erst zusammen mit der gesetzlichen Rente und gegebenenfalls einer privaten Vorsorge ergibt sich das Bild, das für eine Rentenlückenrechnung taugt. Auf dieser Seite lässt sich das Ergebnis deshalb gut mit dem Rechner für die gesetzliche Rente und dem Rentenlücken-Rechner kombinieren.

Alle Werte sind eine Schätzung auf Basis der hinterlegten Parameter und Ihrer Eingaben und ersetzen weder die Auskunft der Zusatzversorgungskasse noch eine Beratung.

Über diesen VBL Rechner

Nutzen Sie diesen VBL Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen VBL Rechner

Nutzen Sie diesen VBL Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist die VBL überhaupt?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder führt die Zusatzversorgung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Sie ergänzt die gesetzliche Rente um eine Betriebsrente und ist für die meisten Tarifbeschäftigten Pflicht.
Wie entstehen Versorgungspunkte?
Für jedes Kalenderjahr wird ein Zwölftel des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts ins Verhältnis zum Referenzentgelt gesetzt und mit dem Altersfaktor multipliziert. Beide Größen liegen als Parameter hinter dem Rechner.
Warum ist der Altersfaktor für Jüngere so viel höher?
Ein Punkt, der mit 25 erworben wird, über vier Jahrzehnte verzinst finanziert werden kann, ein Punkt mit 60 dagegen nur wenige Jahre. Der Faktor gleicht diesen Zinsvorteil aus und begünstigt deshalb frühe Dienstjahre.
Woher bekomme ich den Messbetrag je Versorgungspunkt?
Er steht auf der jährlichen Versorgungsmitteilung der Zusatzversorgungskasse. Weil dafür kein Parameter hinterlegt ist, wird er im Rechner eingegeben. Voreingestellt sind 4 Euro je Punkt.
Zählt die Jahressonderzahlung mit?
Sie ist in der Regel zusatzversorgungspflichtig und erhöht damit die Punkte. Im Rechner tragen Sie sie als Prozentsatz eines Monatsentgelts in den erweiterten Angaben ein.
Ist die VBL-Rente steuerpflichtig?
Ja. Die umlagefinanzierte Betriebsrente wird als Versorgungsbezug beziehungsweise sonstige Einkunft besteuert, und auf sie fallen in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner an. Der Rechner zeigt den Bruttobetrag.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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