Altersvorsorge Vergleich Rechner Deutschland
Der Altersvorsorge Vergleich rechnet Riester, Rürup, Betriebsrente und ETF-Depot mit gleichem Beitrag durch: Nettokapital, Eigenaufwand und Faktor.

Wozu es dient
Der Altersvorsorge Vergleich stellt Riester-Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge und ein ETF-Depot mit demselben Jahresbeitrag und derselben Renditeerwartung nebeneinander. Unterschiedlich ist nur, was Steuerrecht und Sozialversicherung mit dem jeweiligen Weg anstellen – beim Einzahlen und beim Auszahlen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Riester Grundzulage (jährlich) | 175 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Riester Grundzulage 175 EUR |
| Riester Kinderzulage (Geburt ab 2008) | 300 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Riester Kinderzulage 300 EUR (Kind ab 2008) |
| Mindesteigenbeitrag (Anteil des Vorjahresbrutto) | 0,04 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Riester Höchstbetrag (jährlich) | 2.100 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Riester Sockelbetrag (jährlicher Mindestbeitrag) | 60 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen (Basisrente, jährlich) | 30.826 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-012026 statt 2025: Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung 124.800 Euro (SVBezGrV 2026 § 4) mal 24,7 % (BSV 2018), aufgerundet 30.826 Euro. Zuvor stand der Wert 2025 (29.344 Euro). |
| Entgeltumwandlung bAV steuerfrei bis 8% der BBG-RV (§3 Nr. 63 EStG) | 0,08 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Entgeltumwandlung bAV steuerfrei bis 8% der BBG-RV (§3 Nr. 63 EStG) |
| Entgeltumwandlung bAV sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-RV (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) | 0,04 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Entgeltumwandlung bAV sozialversicherungsfrei bis 4% der BBG-RV (§1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV) |
| Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss (Entgeltumwandlung) | 0,15 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| Krankenversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,0875 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V. |
| Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,018 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,093 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. |
| Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil | 0,013 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert. |
| GKV allgemeiner Beitragssatz | 0,146 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| GKV durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 0,029 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V); Satz noch zu bestätigen. |
| KVdR Freibetrag auf Versorgungsbezuege/Betriebsrente monatlich (= Bezugsgroesse / 20, §226 SGB V) | 197,75 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert. |
| Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Teilfreistellung Aktienfonds 30% | 0,3 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Teilfreistellung Aktienfonds 30% |
| Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Kapital = Bruttobeitrag × ((1 + Rendite − Kosten)^Jahre − 1) ÷ (Rendite − Kosten); Netto = Kapital − Steuer in der Rentenphase − Kranken- und Pflegebeiträge; Faktor = Netto ÷ (Eigenaufwand × Jahre)
So funktioniert es
Für jeden Weg berechnet der Rechner drei Größen: den Eigenaufwand nach allen Förderungen, das Nettokapital am Ende nach Steuern und gegebenenfalls Kranken- und Pflegebeiträgen, sowie den Faktor Netto je Euro Eigenaufwand. Riester bekommt Zulagen und den gekürzten Sonderausgabenabzug, Rürup den vollen Sonderausgabenabzug bis zum Höchstbetrag, die bAV Steuer- und Sozialversicherungsersparnis plus Arbeitgeberzuschuss, das ETF-Depot gar nichts. In der Auszahlungsphase kehrt sich das Bild teilweise um: Riester und Rürup werden voll besteuert, die Betriebsrente zusätzlich mit vollen Kranken- und Pflegebeiträgen oberhalb des Freibetrags belastet, das Depot nur mit Abgeltungsteuer auf den Gewinn nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag.
Wo es verwendet wird
- Die Förderung von Riester und Rürup gegen die Flexibilität eines ETF-Depots abwägen
- Den Effekt der vollen Kranken- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrente sichtbar machen
- Prüfen, wie stark Kinderzulagen und ein niedriges Einkommen das Ergebnis drehen
Rechenbeispiel
Ein Angestellter mit 60.000,00 € Bruttoeinkommen legt 1.800,00 € im Jahr zurück, 30 Jahre lang, bei 5 % erwarteter Rendite. Sein Grenzsteuersatz liegt heute bei 42 %, in der Rente rechnet er mit 30 %. Am Ende steht Riester bei … netto, Rürup bei …, die Betriebsrente bei … und das ETF-Depot bei …. Absolut gewinnt das Depot mit … und einem Vorsprung von …. Gemessen am Eigenaufwand kippt das Urteil: Das Depot kostet ihn … aus versteuertem Einkommen und liefert … Euro je eingesetztem Euro, die Entgeltumwandlung nur … und liefert …. Der Preis dafür sind … an Kranken- und Pflegebeiträgen auf die Betriebsrente. Riester steuert über die Jahre … an Zulagen bei, der Arbeitgeber … an Zuschuss.
Der Altersvorsorge Vergleich zeigt, was am Ende übrig bleibt, wenn Riester, Rürup, betriebliche Altersvorsorge und ein ETF-Depot denselben Jahresbeitrag und dieselbe Rendite bekommen. Der Rechner stellt alle vier Wege nebeneinander, mit dem Nettokapital nach Steuern, dem tatsächlichen Eigenaufwand und dem Verhältnis der beiden.
Warum Rendite allein nicht reicht
Alle vier Wege legen dasselbe Geld an denselben Kapitalmärkten an. Unterschiede entstehen nur an zwei Stellen: beim Einzahlen, wo Zulagen, Sonderausgabenabzug und ersparte Sozialbeiträge den Eigenaufwand senken, und beim Auszahlen, wo Steuer und Beiträge wieder zugreifen. Ein Vergleich der Bruttorenditen übersieht beides.
Der Rechner weist deshalb je Weg drei Zahlen aus:
- Nettokapital: was nach Steuern und Beiträgen tatsächlich verfügbar ist.
- Eigenaufwand: was Sie über alle Jahre aus eigener Tasche gezahlt haben, nach Abzug aller Förderungen.
- Faktor: Nettokapital je Euro Eigenaufwand. Nur diese Kennzahl rechnet die Förderung fair ein.
So erklärt sich, warum zwei Produkte gleichzeitig vorn liegen können. In der Grundeinstellung liefert das Depot das höchste absolute Kapital, die Entgeltumwandlung den besten Faktor. Welche Zahl für Sie zählt, hängt davon ab, ob Ihr Budget oder Ihr Anlagebetrag die Grenze setzt.
Riester: Es kommt auf die Zulagen an
Bei der Riester-Rente zählen feste Beträge. Grundzulage und Kinderzulage fließen unabhängig vom Einkommen, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag erreichen: 4 Prozent des Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen, mindestens aber den Sockelbetrag. Zahlen Sie weniger, kürzt der Staat die Zulagen anteilig. Diese Kürzung bildet der Rechner ab.
Der zusätzliche Sonderausgabenabzug ist gedeckelt und wird um die bereits gewährten Zulagen gemindert. Es bleibt nur der Steuervorteil, der über die Zulagen hinausgeht. Bei zwei Kindern und mittlerem Einkommen sind die Zulagen fast immer der größere Teil der Förderung, und der Riester-Faktor fällt entsprechend hoch aus. Ohne Kinder und mit hohem Einkommen bleibt wenig, weil der Höchstbetrag im Verhältnis zum Beitrag klein wird.
In der Rente ist die Auszahlung voll steuerpflichtig. Wer in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert ist, zahlt auf eine private Riester-Rente aber keine Kranken- und Pflegebeiträge. Im Vergleich zur Betriebsrente wird dieser Vorteil oft übersehen.
Rürup: hoher Abzug für Gutverdiener
Die Basisrente ist das Gegenstück für alle ohne Zulagenanspruch, vor allem für Selbstständige. Beiträge sind bis zum Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen vollständig als Sonderausgaben abziehbar, und dieser liegt weit über dem, was Riester zulässt. Der Steuervorteil entsteht direkt zum Grenzsteuersatz.
Dafür ist Rürup unwiderruflich: keine Kapitalauszahlung, keine Kündigung und keine Vererbung außerhalb enger Zusatzvereinbarungen. In der Rentenphase greift der Besteuerungsanteil, der für spätere Rentenbeginne den vollen Satz erreicht. Wer früher in Rente geht, trägt einen etwas niedrigeren Anteil. Dafür gibt es unter den erweiterten Optionen ein eigenes Feld.
Betriebliche Altersvorsorge: stark beim Einzahlen, teuer beim Auszahlen
Die Entgeltumwandlung ist der einzige Weg mit drei Vorteilen auf einmal. Der umgewandelte Betrag bleibt bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung steuerfrei und bis zu 4 Prozent auch beitragsfrei. Außerdem muss der Arbeitgeber einen Zuschuss von 15 Prozent leisten, soweit er selbst Sozialbeiträge spart. In der Grundeinstellung des Rechners sinkt der Eigenaufwand dadurch auf gut ein Drittel des Bruttobeitrags.
Der Rechner ermittelt die Ersparnis auf dem Teil des Gehalts, der tatsächlich beitragspflichtig wäre. Liegt Ihr Gehalt schon über den Beitragsbemessungsgrenzen, spart die Umwandlung keine Sozialbeiträge, und der Arbeitgeberzuschuss entfällt. In Beratungsgesprächen kommt dieser Fall oft zu kurz.
In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig und trägt den vollen Kranken- und Pflegebeitrag, nicht den halben wie im Arbeitsleben. Nur ein monatlicher Freibetrag bleibt verschont. Kleine Betriebsrenten unter diesem Freibetrag sind beitragsfrei. Bei größeren gehen die Beiträge in einen zweistelligen Prozentsatz des Kapitals. Der Rechner weist diesen Betrag in einer eigenen Zeile aus.
ETF-Depot: keine Förderung, volle Freiheit
Ins Depot zahlen Sie aus versteuertem Einkommen, der Eigenaufwand entspricht genau dem Beitrag. Dafür ist die Besteuerung am Ende milde: Erfasst wird nur der Gewinn, bei Aktienfonds sind davon 30 Prozent freigestellt, ein Sparerpauschbetrag bleibt außen vor, und der Rest trägt die Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag.
Dazu kommt die Verfügbarkeit. Sie können jederzeit verkaufen, die Sparrate ändern, den Anbieter wechseln oder das Depot vererben. Diese Flexibilität hat im Rechner keinen Preis, im Leben aber schon.
Die Vorabpauschale bildet der Rechner nicht ab. Sie zieht Steuer zeitlich nach vorn, erhöht die Gesamtbelastung aber nicht, weil sie beim Verkauf angerechnet wird. Die ausgewiesene Steuer ist deshalb der Endbetrag und nicht die Summe der Jahreszahlungen.
Produktkosten
Riester- und Rürup-Verträge sowie viele Direktversicherungen haben Abschluss- und Verwaltungskosten, die die Kosten eines ETF-Sparplans um ein Vielfaches übersteigen. Weil diese Kosten je Angebot sehr verschieden sind, setzt der Rechner keinen Wert an. Sie tragen sie selbst ein, getrennt für die geförderten Verträge und für das Depot. Die Zahlen finden Sie im Produktinformationsblatt Ihres Anbieters unter den Effektivkosten.
Setzen Sie realistische Werte ein, bevor Sie entscheiden. Ein Prozentpunkt mehr Kosten pro Jahr kostet bei 30 Jahren Sparplan rund ein Sechstel des Endkapitals und kann jeden Vergleich drehen.
Grenzen der Rechnung
Die Beiträge fließen jeweils zum Jahresende, das Kapital wird gleichmäßig über die Auszahlungsdauer entnommen, Erträge in der Rentenphase bleiben unberücksichtigt. Nicht abgebildet sind die geringere gesetzliche Rente infolge der Entgeltumwandlung, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsbausteine, Wohn-Riester, die Kirchensteuer, die Günstigerprüfung bei niedrigen Kapitalerträgen und die Anrechnung von Kapitaleinkünften auf Sozialleistungen.
Alle gesetzlichen Beträge und Sätze stammen aus gepflegten Parametern. Rendite, Kosten und die beiden Steuersätze sind Annahmen über die Zukunft. Behandeln Sie das Ergebnis entsprechend.
Der Vergleich ist eine Schätzung zur Orientierung und keine Anlage- oder Steuerberatung.
Über diesen Altersvorsorge Vergleich
Nutzen Sie diesen Altersvorsorge Vergleich, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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