Kinderkrankengeld-Rechner Deutschland
Der Kinderkrankengeld Rechner nach § 45 SGB V zeigt Anspruchstage je Kind und Elternteil, Tagessatz, Höchstbetrag, Auszahlung und Einkommenslücke.

Wozu es dient
Der Kinderkrankengeld-Rechner beantwortet zwei getrennte Fragen: Wie viele Kinderkrankentage stehen Ihnen in diesem Jahr noch zu, und wie viel Geld kommt für die beantragten Tage tatsächlich an. Er zeigt den Tagessatz, den gesetzlichen Höchstbetrag, die Auszahlung nach Sozialabgaben und die verbleibende Einkommenslücke.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Kinderkrankengeld: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt durch die 70-Prozent-Bruttogrenze und den Höchstbetrag des § 47 SGB V (§ 45 Abs. 2 SGB V) | 0,9 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kinderkrankengeld: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt durch die 70-Prozent-Bruttogrenze und den Höchstbetrag des § 47 SGB V (§ 45 Abs. 2 SGB V) |
| Kinderkrankengeld: Anspruchstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende und als Jahreshöchstgrenze nach § 45 SGB V, laufendes Jahr | Tarifstaffel | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kinderkrankengeld: 15 Tage je Kind und Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende), im Jahr höchstens 35 Tage je Elternteil (70 Tage für Alleinerziehende), § 45 Abs. 2 SGB V |
| Krankengeld: 70 Prozent des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), § 47 Abs. 1 SGB V | 0,7 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Krankengeld: 70 Prozent des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), § 47 Abs. 1 SGB V |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| Vom Krankengeld einbehaltener Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; auf Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an) – Näherungswert, gegen die Beitragssätze 2026 zu prüfen | 0,125 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Vom Krankengeld einbehaltener Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; auf Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an) – Näherungswert, gegen die Beitragssätze 2026 zu prüfen. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Anspruchstage = min(Kinder × Tage je Kind, Jahreshöchstzahl); Tagessatz = min(Nettomonat ÷ 30 × Anteil, Beitragsbemessungsgrenze × Bruttoanteil ÷ 360); Auszahlung = Tagessatz × bezahlte Tage − Sozialabgaben
So funktioniert es
Der Tagesanspruch ergibt sich aus der Zahl der Kinder mal den Tagen je Kind, begrenzt durch die Jahreshöchstzahl je Elternteil. Alleinerziehende erhalten die doppelten Werte. Aus dem Monatsnetto wird ein Kalendertagesentgelt gebildet, davon der gesetzliche Anteil als Tagessatz berechnet und dieser auf den Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Vom Bruttobetrag geht der Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Wo es verwendet wird
- Vor dem Antrag sehen, wie viele Kinderkrankentage noch offen sind
- Die Einkommenslücke eines Krankheitstags des Kindes beziffern
- Prüfen, ob das eigene Einkommen über dem gesetzlichen Höchstbetrag liegt
Rechenbeispiel
Ein Vater mit zwei Kindern unter zwölf verdient 2.400 € netto im Monat. In diesem Jahr hat er noch keinen Kinderkrankentag genommen; sein Kontingent umfasst … Tage, alle … sind noch offen. Eine Magen-Darm-Welle kostet ihn 10 Arbeitstage. Aus dem Monatsnetto ergibt sich ein Tagessatz von …, deutlich unter dem gesetzlichen Höchstbetrag von …. Für die … bezahlten Tage zahlt die Krankenkasse … brutto. Davon gehen … an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, es bleiben …. Verglichen mit dem ausgefallenen Nettoentgelt von … fehlen ihm …, die Ersatzquote liegt bei ….
Der Kinderkrankengeld Rechner zeigt in einem Durchgang, wie viele Kinderkrankentage in diesem Jahr noch offen sind und wie viel Geld für die beantragten Tage tatsächlich auf dem Konto landet. Dafür gelten unterschiedliche Regeln: Die Zahl der Tage hängt an der Zahl der Kinder, der Betrag am Nettoeinkommen und an einem gesetzlichen Höchstbetrag. Der Rechner beantwortet beide Fragen getrennt und stellt die Auszahlung dem tatsächlichen Entgeltausfall gegenüber.
Zwei Kontingente, die gleichzeitig gelten
Der Anspruch nach § 45 SGB V ist doppelt begrenzt, und beide Grenzen gelten nebeneinander.
Die erste Grenze gilt je Kind und je Elternteil. Für jedes gesetzlich versicherte Kind unter zwölf Jahren steht jedem Elternteil eine feste Zahl von Arbeitstagen im Kalenderjahr zu. Alleinerziehende erhalten diese Zahl verdoppelt.
Die zweite Grenze ist eine Jahreshöchstzahl je Elternteil, unabhängig von der Kinderzahl. Ab dem dritten Kind wächst der Anspruch deshalb nicht mehr im gleichen Maß. Ein Elternteil mit drei Kindern hat nicht den dreifachen Anspruch eines Elternteils mit einem Kind, sondern stößt an die Jahresobergrenze. Auch dieser Wert verdoppelt sich für Alleinerziehende.
Der Rechner wendet beide Grenzen an, zieht die bereits genommenen Tage ab und zeigt drei Zahlen: den Jahresanspruch, die noch verfügbaren Tage und die Tage Ihres Antrags, die tatsächlich bezahlt werden. Beantragen Sie mehr Tage, als übrig sind, rechnet der Rechner nur die verbleibenden ab, so wie die Kasse.
Was der Kinderkrankengeld Rechner beim Betrag macht
Die Leistung wird pro Kalendertag berechnet, nicht pro Arbeitstag. Deshalb bildet der Rechner aus dem Monatsnetto zuerst ein Tagesentgelt auf Basis eines Kalendermonats mit dreißig Tagen. Davon ersetzt die Kasse 90 Prozent.
Darüber liegt ein Höchstbetrag. Er beträgt 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, verteilt auf 360 Tage, 2026 also rund 135,63 Euro am Tag. Wer weniger verdient, bekommt den vollen Anteil seines Nettos. Wer mehr verdient, stößt an den Deckel, und mehr Gehalt erhöht die Leistung nicht weiter. Der Rechner zeigt beide Zahlen nebeneinander, damit Sie sehen, welche Regel bei Ihnen greift.
Am Ende steht der Abzug für die Sozialversicherung. Kinderkrankengeld ist kein Arbeitsentgelt, bleibt aber beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Kasse behält den Arbeitnehmeranteil ein und führt ihn ab, Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an. Deshalb ist der überwiesene Betrag spürbar kleiner als die Bruttoleistung.
Rechenbeispiel
Ein Elternteil mit 2.400 Euro Monatsnetto und zwei Kindern beantragt zehn Tage. Das Tagesentgelt beträgt 80 Euro, davon 90 Prozent sind 72 Euro Kinderkrankengeld am Tag. Für zehn Tage sind das 720 Euro brutto. Nach rund 90 Euro Sozialabgaben werden 630 Euro überwiesen.
Ausgefallen sind 800 Euro Nettoentgelt. Die Lücke von 170 Euro tragen Sie selbst, die Ersatzquote liegt bei knapp 79 Prozent.
Die Einkommenslücke als wichtigste Zahl
Für die Haushaltsplanung zählt weniger der Bruttobetrag als die Differenz zum ausgefallenen Gehalt. Das ist die Ersatzquote im Ergebnis.
Der Rechner stellt drei Beträge gegenüber: das ausgefallene Nettoentgelt für die bezahlten Tage, die Bruttoleistung der Kasse und die Auszahlung nach Sozialabgaben. Die Differenz zwischen dem ersten und dem letzten Wert ist die Lücke, die Sie selbst tragen. Bei mittleren Einkommen liegt die Ersatzquote deutlich unter 90 Prozent, weil noch die Sozialabgaben abgehen. Bei hohen Einkommen sinkt sie weiter, sobald der Höchstbetrag greift.
Wenn beide Elternteile je eine Woche Betreuung im Jahr übernehmen, kommt so schnell ein dreistelliger Fehlbetrag zusammen. Planen Sie Ihren Notgroschen entsprechend.
Manche Arbeitgeber zahlen einen freiwilligen Zuschuss oder zahlen das Gehalt für einzelne Tage über die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB weiter, wenn diese nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist. Dann entsteht kein Kinderkrankengeld, weil das Entgelt weiterläuft. Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich deshalb, bevor Sie einen Antrag bei der Kasse stellen. Der Rechner unterstellt immer den gesetzlichen Weg: Der Arbeitgeber stellt die Entgeltzahlung ein, und die Krankenkasse zahlt an seiner Stelle.
Voraussetzungen, die der Rechner unterstellt
Der Anspruch setzt vier Dinge gleichzeitig voraus:
- Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
- Das Kind ist gesetzlich versichert und unter zwölf Jahre alt.
- Eine ärztliche Bescheinigung belegt, dass Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege nötig ist.
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung übernehmen.
Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersgrenze. Privat versicherte Eltern, Beamte und Selbstständige ohne Krankengeldanspruch fallen nicht unter diese Regelung. Für sie gelten Wahltarife oder tarifliche Ansprüche, die der Rechner nicht abbildet.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie Ihr monatliches Nettoarbeitsentgelt ein, so wie es auf der Abrechnung steht.
- Geben Sie die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder unter zwölf Jahren an.
- Tragen Sie die Zahl der Tage ein, für die Sie Kinderkrankengeld beantragen wollen.
- Setzen Sie den Haken, wenn Sie alleinerziehend sind. Anspruch je Kind und Jahreshöchstzahl verdoppeln sich dann.
- In den erweiterten Optionen tragen Sie die bereits genommenen Tage ein und können den Sozialabgabenabzug abschalten, wenn Sie den Bruttowert sehen wollen.
Reichen Sie den Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung möglichst früh bei der Kasse ein. Der Arbeitgeber stellt für den Zeitraum die Entgeltzahlung ein und bescheinigt das Nettoentgelt.
Abgrenzung zum Krankengeld für Erwachsene
Kinderkrankengeld und Krankengeld sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Bemessungsregeln. Beim eigenen Krankengeld nach § 47 SGB V werden 70 Prozent des Bruttoentgelts angesetzt, höchstens 90 Prozent des Nettos, und die Leistung läuft über Monate. Kinderkrankengeld knüpft direkt an das ausgefallene Nettoentgelt an, ist tageweise begrenzt und endet mit dem Kontingent. Gemeinsam sind beiden der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.
Grenzen der Berechnung
Der Rechner arbeitet mit einem gleichmäßigen Monatsnetto und einem Kalendermonat von dreißig Tagen. Er berücksichtigt keine Einmalzahlungen, die den Ersatzsatz erhöhen können, keine schwankenden Bezüge, keine Teilmonate und keine tariflichen oder arbeitsvertraglichen Zuschüsse des Arbeitgebers. Die Sonderregeln für schwerstkranke Kinder mit unbegrenztem Anspruch und die Übertragung von Tagen zwischen den Eltern bildet er nicht ab. Der zusammengefasste Abzugssatz für die Sozialversicherung ist ein Näherungswert.
Das Ergebnis ist eine Schätzung zur Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich rechnet allein Ihre Krankenkasse.
Über diesen Kinderkrankengeld Rechner
Nutzen Sie diesen Kinderkrankengeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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