Kinderkrankengeld-Rechner Deutschland

Der Kinderkrankengeld Rechner nach § 45 SGB V zeigt Anspruchstage je Kind und Elternteil, Tagessatz, Höchstbetrag, Auszahlung und Einkommenslücke.

Kinderkrankengeld-Rechner Deutschland
€
Auszahlung nach Sozialabgaben —
Kinderkrankengeld brutto —
Tagessatz —
Gesetzlicher Höchstbetrag je Tag —
Anspruchstage in diesem Jahr —
Noch verfügbare Tage —
Tatsächlich bezahlte Tage —
Abgezogene Sozialabgaben —
Ausgefallenes Nettoentgelt —
Einkommenslücke —
Ersatzquote —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Kinderkrankengeld-Rechner beantwortet zwei getrennte Fragen: Wie viele Kinderkrankentage stehen Ihnen in diesem Jahr noch zu, und wie viel Geld kommt für die beantragten Tage tatsächlich an. Er zeigt den Tagessatz, den gesetzlichen Höchstbetrag, die Auszahlung nach Sozialabgaben und die verbleibende Einkommenslücke.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Kinderkrankengeld: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt durch die 70-Prozent-Bruttogrenze und den Höchstbetrag des § 47 SGB V (§ 45 Abs. 2 SGB V)0,9gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Kinderkrankengeld: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, begrenzt durch die 70-Prozent-Bruttogrenze und den Höchstbetrag des § 47 SGB V (§ 45 Abs. 2 SGB V)
Kinderkrankengeld: Anspruchstage je Kind und Elternteil, für Alleinerziehende und als Jahreshöchstgrenze nach § 45 SGB V, laufendes JahrTarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Kinderkrankengeld: 15 Tage je Kind und Elternteil (30 Tage für Alleinerziehende), im Jahr höchstens 35 Tage je Elternteil (70 Tage für Alleinerziehende), § 45 Abs. 2 SGB V
Krankengeld: 70 Prozent des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), § 47 Abs. 1 SGB V0,7gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Krankengeld: 70 Prozent des Regelentgelts (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt), § 47 Abs. 1 SGB V
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
Vom Krankengeld einbehaltener Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; auf Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an) – Näherungswert, gegen die Beitragssätze 2026 zu prüfen0,125gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Vom Krankengeld einbehaltener Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung; auf Krankengeld fällt kein Krankenversicherungsbeitrag an) – Näherungswert, gegen die Beitragssätze 2026 zu prüfen.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Anspruchstage = min(Kinder × Tage je Kind, Jahreshöchstzahl); Tagessatz = min(Nettomonat ÷ 30 × Anteil, Beitragsbemessungsgrenze × Bruttoanteil ÷ 360); Auszahlung = Tagessatz × bezahlte Tage − Sozialabgaben

So funktioniert es

Der Tagesanspruch ergibt sich aus der Zahl der Kinder mal den Tagen je Kind, begrenzt durch die Jahreshöchstzahl je Elternteil. Alleinerziehende erhalten die doppelten Werte. Aus dem Monatsnetto wird ein Kalendertagesentgelt gebildet, davon der gesetzliche Anteil als Tagessatz berechnet und dieser auf den Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Vom Bruttobetrag geht der Arbeitnehmeranteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Wo es verwendet wird

  • Vor dem Antrag sehen, wie viele Kinderkrankentage noch offen sind
  • Die Einkommenslücke eines Krankheitstags des Kindes beziffern
  • Prüfen, ob das eigene Einkommen über dem gesetzlichen Höchstbetrag liegt

Rechenbeispiel

Ein Vater mit zwei Kindern unter zwölf verdient 2.400 € netto im Monat. In diesem Jahr hat er noch keinen Kinderkrankentag genommen; sein Kontingent umfasst … Tage, alle … sind noch offen. Eine Magen-Darm-Welle kostet ihn 10 Arbeitstage. Aus dem Monatsnetto ergibt sich ein Tagessatz von …, deutlich unter dem gesetzlichen Höchstbetrag von …. Für die … bezahlten Tage zahlt die Krankenkasse … brutto. Davon gehen … an Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, es bleiben …. Verglichen mit dem ausgefallenen Nettoentgelt von … fehlen ihm …, die Ersatzquote liegt bei ….

Der Kinderkrankengeld Rechner zeigt in einem Durchgang, wie viele Kinderkrankentage in diesem Jahr noch offen sind und wie viel Geld für die beantragten Tage tatsächlich auf dem Konto landet. Dafür gelten unterschiedliche Regeln: Die Zahl der Tage hängt an der Zahl der Kinder, der Betrag am Nettoeinkommen und an einem gesetzlichen Höchstbetrag. Der Rechner beantwortet beide Fragen getrennt und stellt die Auszahlung dem tatsächlichen Entgeltausfall gegenüber.

Zwei Kontingente, die gleichzeitig gelten

Der Anspruch nach § 45 SGB V ist doppelt begrenzt, und beide Grenzen gelten nebeneinander.

Die erste Grenze gilt je Kind und je Elternteil. Für jedes gesetzlich versicherte Kind unter zwölf Jahren steht jedem Elternteil eine feste Zahl von Arbeitstagen im Kalenderjahr zu. Alleinerziehende erhalten diese Zahl verdoppelt.

Die zweite Grenze ist eine Jahreshöchstzahl je Elternteil, unabhängig von der Kinderzahl. Ab dem dritten Kind wächst der Anspruch deshalb nicht mehr im gleichen Maß. Ein Elternteil mit drei Kindern hat nicht den dreifachen Anspruch eines Elternteils mit einem Kind, sondern stößt an die Jahresobergrenze. Auch dieser Wert verdoppelt sich für Alleinerziehende.

Der Rechner wendet beide Grenzen an, zieht die bereits genommenen Tage ab und zeigt drei Zahlen: den Jahresanspruch, die noch verfügbaren Tage und die Tage Ihres Antrags, die tatsächlich bezahlt werden. Beantragen Sie mehr Tage, als übrig sind, rechnet der Rechner nur die verbleibenden ab, so wie die Kasse.

Was der Kinderkrankengeld Rechner beim Betrag macht

Die Leistung wird pro Kalendertag berechnet, nicht pro Arbeitstag. Deshalb bildet der Rechner aus dem Monatsnetto zuerst ein Tagesentgelt auf Basis eines Kalendermonats mit dreißig Tagen. Davon ersetzt die Kasse 90 Prozent.

Darüber liegt ein Höchstbetrag. Er beträgt 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, verteilt auf 360 Tage, 2026 also rund 135,63 Euro am Tag. Wer weniger verdient, bekommt den vollen Anteil seines Nettos. Wer mehr verdient, stößt an den Deckel, und mehr Gehalt erhöht die Leistung nicht weiter. Der Rechner zeigt beide Zahlen nebeneinander, damit Sie sehen, welche Regel bei Ihnen greift.

Am Ende steht der Abzug für die Sozialversicherung. Kinderkrankengeld ist kein Arbeitsentgelt, bleibt aber beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Kasse behält den Arbeitnehmeranteil ein und führt ihn ab, Beiträge zur Krankenversicherung fallen nicht an. Deshalb ist der überwiesene Betrag spürbar kleiner als die Bruttoleistung.

Rechenbeispiel

Ein Elternteil mit 2.400 Euro Monatsnetto und zwei Kindern beantragt zehn Tage. Das Tagesentgelt beträgt 80 Euro, davon 90 Prozent sind 72 Euro Kinderkrankengeld am Tag. Für zehn Tage sind das 720 Euro brutto. Nach rund 90 Euro Sozialabgaben werden 630 Euro überwiesen.

Ausgefallen sind 800 Euro Nettoentgelt. Die Lücke von 170 Euro tragen Sie selbst, die Ersatzquote liegt bei knapp 79 Prozent.

Die Einkommenslücke als wichtigste Zahl

Für die Haushaltsplanung zählt weniger der Bruttobetrag als die Differenz zum ausgefallenen Gehalt. Das ist die Ersatzquote im Ergebnis.

Der Rechner stellt drei Beträge gegenüber: das ausgefallene Nettoentgelt für die bezahlten Tage, die Bruttoleistung der Kasse und die Auszahlung nach Sozialabgaben. Die Differenz zwischen dem ersten und dem letzten Wert ist die Lücke, die Sie selbst tragen. Bei mittleren Einkommen liegt die Ersatzquote deutlich unter 90 Prozent, weil noch die Sozialabgaben abgehen. Bei hohen Einkommen sinkt sie weiter, sobald der Höchstbetrag greift.

Wenn beide Elternteile je eine Woche Betreuung im Jahr übernehmen, kommt so schnell ein dreistelliger Fehlbetrag zusammen. Planen Sie Ihren Notgroschen entsprechend.

Manche Arbeitgeber zahlen einen freiwilligen Zuschuss oder zahlen das Gehalt für einzelne Tage über die bezahlte Freistellung nach § 616 BGB weiter, wenn diese nicht arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen ist. Dann entsteht kein Kinderkrankengeld, weil das Entgelt weiterläuft. Ein Blick in den Arbeitsvertrag lohnt sich deshalb, bevor Sie einen Antrag bei der Kasse stellen. Der Rechner unterstellt immer den gesetzlichen Weg: Der Arbeitgeber stellt die Entgeltzahlung ein, und die Krankenkasse zahlt an seiner Stelle.

Voraussetzungen, die der Rechner unterstellt

Der Anspruch setzt vier Dinge gleichzeitig voraus:

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
  • Das Kind ist gesetzlich versichert und unter zwölf Jahre alt.
  • Eine ärztliche Bescheinigung belegt, dass Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege nötig ist.
  • Keine andere im Haushalt lebende Person kann die Betreuung übernehmen.

Für Kinder mit Behinderung entfällt die Altersgrenze. Privat versicherte Eltern, Beamte und Selbstständige ohne Krankengeldanspruch fallen nicht unter diese Regelung. Für sie gelten Wahltarife oder tarifliche Ansprüche, die der Rechner nicht abbildet.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie Ihr monatliches Nettoarbeitsentgelt ein, so wie es auf der Abrechnung steht.
  2. Geben Sie die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder unter zwölf Jahren an.
  3. Tragen Sie die Zahl der Tage ein, für die Sie Kinderkrankengeld beantragen wollen.
  4. Setzen Sie den Haken, wenn Sie alleinerziehend sind. Anspruch je Kind und Jahreshöchstzahl verdoppeln sich dann.
  5. In den erweiterten Optionen tragen Sie die bereits genommenen Tage ein und können den Sozialabgabenabzug abschalten, wenn Sie den Bruttowert sehen wollen.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung möglichst früh bei der Kasse ein. Der Arbeitgeber stellt für den Zeitraum die Entgeltzahlung ein und bescheinigt das Nettoentgelt.

Abgrenzung zum Krankengeld für Erwachsene

Kinderkrankengeld und Krankengeld sind zwei verschiedene Leistungen mit unterschiedlichen Bemessungsregeln. Beim eigenen Krankengeld nach § 47 SGB V werden 70 Prozent des Bruttoentgelts angesetzt, höchstens 90 Prozent des Nettos, und die Leistung läuft über Monate. Kinderkrankengeld knüpft direkt an das ausgefallene Nettoentgelt an, ist tageweise begrenzt und endet mit dem Kontingent. Gemeinsam sind beiden der Höchstbetrag aus der Beitragsbemessungsgrenze und der Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.

Grenzen der Berechnung

Der Rechner arbeitet mit einem gleichmäßigen Monatsnetto und einem Kalendermonat von dreißig Tagen. Er berücksichtigt keine Einmalzahlungen, die den Ersatzsatz erhöhen können, keine schwankenden Bezüge, keine Teilmonate und keine tariflichen oder arbeitsvertraglichen Zuschüsse des Arbeitgebers. Die Sonderregeln für schwerstkranke Kinder mit unbegrenztem Anspruch und die Übertragung von Tagen zwischen den Eltern bildet er nicht ab. Der zusammengefasste Abzugssatz für die Sozialversicherung ist ein Näherungswert.

Das Ergebnis ist eine Schätzung zur Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindlich rechnet allein Ihre Krankenkasse.

Über diesen Kinderkrankengeld Rechner

Nutzen Sie diesen Kinderkrankengeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Kinderkrankentage stehen mir zu?
Der Anspruch besteht je Kind und je Elternteil für eine gesetzlich festgelegte Zahl von Arbeitstagen im Kalenderjahr. Alleinerziehende erhalten die doppelte Zahl. Unabhängig von der Zahl der Kinder gilt zusätzlich eine Jahreshöchstzahl je Elternteil, für Alleinerziehende ebenfalls verdoppelt. Der Rechner wendet beide Regeln an und zeigt Anspruchstage, bereits genommene Tage und den Rest getrennt an.
Wie hoch ist Kinderkrankengeld genau?
Die Leistung ersetzt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, bezogen auf den Kalendertag. Der so ermittelte Tagessatz darf einen gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung ableitet, 2026 rund 135,63 Euro. Wer darüber verdient, bekommt relativ weniger ersetzt. Das zeigt der Rechner in der Ersatzquote.
Warum kommt weniger an, als der Bruttobetrag verspricht?
Kinderkrankengeld ist kein Arbeitsentgelt, der Bezug bleibt aber beitragspflichtig zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Krankenkasse behält den Arbeitnehmeranteil ein und führt ihn ab. Beiträge zur Krankenversicherung fallen auf die Leistung nicht an. Der Rechner weist den Abzug in einer eigenen Zeile aus, in den erweiterten Optionen können Sie ihn abschalten.
Wer kann den Anspruch geltend machen?
Voraussetzung sind eine eigene gesetzliche Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch, ein ebenfalls gesetzlich versichertes Kind unter zwölf Jahren, die ärztlich bescheinigte Notwendigkeit der Betreuung und dass keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann. Privat Versicherte und Beamte fallen nicht unter diese Regelung.
Können Eltern ihre Tage untereinander übertragen?
Ja, mit Zustimmung des Arbeitgebers können nicht benötigte Tage eines Elternteils auf den anderen übertragen werden. Der Rechner bildet immer nur die Sicht eines Elternteils ab. Rechnen Sie für die zweite Person getrennt, und addieren Sie die Ergebnisse, wenn Sie das Haushaltsbudget planen.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein. Der Rechner arbeitet mit einem gleichmäßigen Monatsnetto und einem Kalendermonat von dreißig Tagen. Einmalzahlungen, schwankende Bezüge, Teilmonate, Elternzeit, Beschäftigungsverbote und die Sonderregeln für schwerstkranke Kinder bleiben außen vor. Verbindlich rechnet allein Ihre Krankenkasse.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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