P2P-Kredite Rendite-Rechner Deutschland
Der P2P Rendite Rechner zieht vom Bruttozins Kreditausfälle, Plattformgebühren, Abgeltungsteuer und Soli ab, mit Sparerpauschbetrag und Wiederanlage.

Wozu es dient
Der Rechner zeigt, was von einer P2P-Anlage nach Kreditausfällen, Plattformgebühren und deutscher Kapitalertragsteuer tatsächlich übrig bleibt. Er rechnet Jahr für Jahr mit Wiederanlage, stellt die beworbene Bruttoverzinsung der realisierten Nettorendite gegenüber und weist Ausfälle, Gebühren und Steuer getrennt aus.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) |
| Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Nettoertrag = Zinsen − Gebühren − (Ausfälle × (1 − Rückgewinnungsquote)) − Steuer; Steuer = max(0; Zinsen − verrechnete Ausfälle − Sparerpauschbetrag) × Abgeltungsteuersatz × (1 + Soli + Kirchensteuer)
So funktioniert es
Auf das eingesetzte Kapital fallen Bruttozinsen an. Davon gehen die Ausfälle des Jahres ab, gemindert um die Rückgewinnungsquote, dazu die Plattformgebühr. Steuerlich zählt der Zins in voller Höhe als Ertrag aus einer sonstigen Kapitalforderung; eine Teilfreistellung wie bei Fondsanteilen gibt es hier nicht. Vom steuerpflichtigen Ertrag geht der noch freie Sparerpauschbetrag von 1.000 € ab, auf den Rest fallen 25% Abgeltungsteuer, darauf 5,5% Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer. Der Nettoertrag wird wieder angelegt, sodass sich der Zinseszins auf das tatsächlich verbliebene Kapital bezieht.
Wo es verwendet wird
- Die beworbene Bruttoverzinsung einer Plattform auf eine realistische Nettorendite herunterrechnen
- Zeigen, ab welcher Ausfallquote eine P2P-Anlage schlechter läuft als Festgeld
- Die Steuerlast einschätzen, wenn ausgefallene Kredite nicht verrechnet werden können
Rechenbeispiel
Eine Anlegerin investiert 15.000 € auf einer Plattform, die 9,5 Prozent Zins bewirbt, und rechnet mit 4 Prozent Ausfällen im Jahr. Über 6 Jahre vereinnahmt sie … an Bruttozinsen. Davon gehen … an Ausfällen nach Rückflüssen ab, … an Plattformgebühren und … an Steuer. Übrig bleiben …, also ein Nettogewinn von … und eine Nettorendite von … pro Jahr statt der beworbenen 9,5 Prozent. Im ersten Jahr fließen ihr … zu; die Steuer entspricht … der vereinnahmten Zinsen.
Die P2P Rendite einer Plattform steht in der Werbung als eine einzige große Zahl. Was tatsächlich ankommt, hängt von drei Dingen ab: an den ausgefallenen Krediten, an den Gebühren und am deutschen Finanzamt. Dieser Rechner führt die drei zusammen und stellt den beworbenen Bruttozins der Rendite gegenüber, die am Ende auf dem Konto liegt.
P2P Rendite: von der Bruttoverzinsung zum Nettoergebnis
Peer-to-Peer-Kredite sind Darlehen an Privatpersonen oder kleine Unternehmen, vermittelt über eine Plattform. Der Anleger erwirbt Forderungen, keine Anteile. Das hat Folgen für Rendite und Steuer, die in der Werbung selten vorkommen.
Der Rechner arbeitet mit vier Bausteinen, die er Jahr für Jahr abarbeitet:
- Zinsen: Auf das jeweils investierte Kapital fällt der Bruttozins an.
- Ausfälle: Ein Anteil des Portfolios fällt jedes Jahr aus. Ein Teil davon kommt über Inkasso, Sicherheiten oder eine Rückkaufgarantie zurück, der Rest ist verloren.
- Gebühren: Viele Plattformen berechnen eine laufende Gebühr auf das verwaltete Vermögen oder behalten einen Teil des Zinses ein.
- Steuer: Auf den Zins fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer an, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.
Der Nettoertrag wird jeweils wieder angelegt. Das ist realistisch, weil die meisten P2P-Anleger den Zufluss automatisch reinvestieren lassen. So wird der Abstand zwischen Brutto- und Nettoverlauf über die Jahre sichtbar.
Ein Beispiel: 10.000 Euro zu zehn Prozent Zins, drei Prozent Ausfall mit 30 Prozent Rückfluss und einem Prozent Gebühr. Im ersten Jahr bleiben von 1.000 Euro Zins nach 210 Euro Nettoausfall und 100 Euro Gebühr 690 Euro. Nach fünf Jahren stehen 13.951,75 Euro im Depot, eine Nettorendite von 6,89 Prozent im Jahr. Steuer fällt fast keine an, weil der freie Sparerpauschbetrag die Zinsen nach Verrechnung der Ausfälle abdeckt.
Warum Ausfälle härter treffen als ein Kursrückgang
Ein Kursverlust bei einer Aktie ist ein Buchverlust: Der Kurs kann zurückkommen. Ein ausgefallener Kredit ist ein echter Kapitalverlust. Das eingesetzte Geld ist weg und mit ihm die Zinsen, die es künftig verdient hätte.
Deshalb zieht der Rechner die Ausfälle vom Kapital ab und behandelt sie nicht als bloßen Renditeabschlag. Bei zehn Prozent Zins und vier Prozent Ausfall mit einer Rückgewinnungsquote von einem Viertel verliert das Portfolio drei Prozent des Kapitals im Jahr. Von den zehn Prozent Zins bleiben vor Gebühren und Steuern sieben. Über mehrere Jahre wächst dieser Unterschied durch den entgangenen Zinseszins weiter.
Die Rückgewinnungsquote verdient dabei einen skeptischen Blick. Rückkaufgarantien sind nur so viel wert wie der Kreditanbahner dahinter, und in einer Krise fallen typischerweise Kredite und Garantiegeber zugleich aus. Wer ein belastbares Bild will, rechnet den Fall ohne Rückflüsse zusätzlich durch.
Die Steuer: keine Teilfreistellung
Dieser Punkt wird am häufigsten übersehen. Zinsen aus P2P-Krediten sind Erträge aus einer sonstigen Kapitalforderung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Sie werden mit dem gesonderten Steuersatz von 25 Prozent belastet, dazu kommt der Solidaritätszuschlag auf die Steuer und für Kirchenmitglieder die Kirchensteuer.
Eine Teilfreistellung, wie sie Anleger von Aktien- oder Immobilienfonds kennen, gibt es hier nicht. Die Teilfreistellung ist eine Regel des Investmentsteuergesetzes und setzt einen Investmentfonds voraus. Eine Kreditforderung ist kein Fondsanteil. Der Zins wird also ungekürzt besteuert.
Zwei weitere Besonderheiten gelten bei P2P:
Ausländische Plattformen führen keine Steuer ab. Fast alle bekannten Anbieter sitzen im europäischen Ausland. Es gibt keinen Steuerabzug an der Quelle und keine Jahressteuerbescheinigung nach deutschem Muster. Die Erträge gehören in die Anlage KAP, und die Umrechnung der Zuflüsse ist Aufgabe des Anlegers.
Gebühren mindern die Steuer nicht. § 20 Abs. 9 EStG verbietet den Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitaleinkünften, abgegolten ist alles durch den Sparerpauschbetrag. Die Plattformgebühr senkt daher die Rendite, aber nicht die Bemessungsgrundlage. Der Rechner behandelt sie ebenso, deshalb kann die effektive Steuerquote auf den Nettoertrag über dem nominellen Satz liegen.
Der Streitpunkt: Verrechnung ausgefallener Forderungen
Ob der Ausfall eines Kredits steuerlich überhaupt zählt, war jahrelang umstritten. Inzwischen ist geklärt, dass der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung zu einem Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führt, und die Beschränkung, die solche Verluste nur bis 20.000 Euro im Jahr verrechenbar machte, ist mit dem Jahressteuergesetz 2024 gestrichen worden.
In der Praxis scheitert es trotzdem oft an der Bescheinigung. Verrechnet werden kann nur, was das Finanzamt anerkennt, und dafür braucht es einen Nachweis über den endgültigen Ausfall, den viele Plattformen in dieser Form nicht liefern. Ein noch laufendes Inkassoverfahren reicht nicht.
Deshalb ist die Verrechnung im Rechner ein Schalter. Eingeschaltet mindern die Ausfälle des Jahres die steuerpflichtigen Zinsen, und ein Überhang wird als Verlustvortrag in die Folgejahre getragen. Ausgeschaltet zeigt der Rechner den ungünstigen Fall: volle Steuer auf den Bruttozins, während das Kapital gleichzeitig schrumpft. Ist der Sparerpauschbetrag schon verbraucht, kostet das im Beispiel oben über fünf Jahre 1.436,07 Euro Steuer statt 1.147,12 Euro. Bei hohen Ausfallquoten wird der Abstand deutlich größer. Prüfen Sie deshalb vor der ersten Einzahlung, wie die Plattform Ausfälle bescheinigt.
Der Sparerpauschbetrag und die Reihenfolge
Der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro, für zusammenveranlagte Paare 2.000 Euro, steht jedem Anleger einmal pro Jahr zu und deckt alle Kapitalerträge zusammen ab, nicht jede Anlage einzeln. Wer ihn schon über einen Freistellungsauftrag bei der Depotbank verbraucht hat, kann ihn für die P2P-Zinsen nicht ein zweites Mal nutzen. Dafür gibt es im Rechner das Feld für den bereits genutzten Teil.
Bei kleinen Beständen macht das viel aus. Ein Portfolio von zehntausend Euro zu zehn Prozent wirft tausend Euro Zins im Jahr ab, und liegt der Pauschbetrag noch ganz frei, bleibt davon nach Verrechnung der Ausfälle häufig gar keine Steuer übrig. Erst bei größeren Beträgen wird der Steuerblock zum dominierenden Kostenfaktor.
Der Vergleich, auf den es ankommt
Entscheidend ist, ob das Ergebnis nach allen Abzügen die zusätzlichen Risiken bezahlt. Ein Festgeldkonto innerhalb der Einlagensicherung liefert eine niedrigere, aber verbindlich zugesagte Verzinsung. Ein P2P-Portfolio liefert eine höhere Verzinsung mit Ausfallrisiko, Plattformrisiko und deutlich schlechterer Verfügbarkeit.
Rechnen Sie deshalb beide Wege im selben Steuerrahmen durch. Zinsen aus Festgeld und Zinsen aus P2P-Krediten werden identisch besteuert, beide zehren am selben Sparerpauschbetrag, und beide profitieren nicht von einer Teilfreistellung. Der Unterschied liegt nur bei den Ausfällen und den Gebühren. Wenn die Nettorendite eines Portfolios nach diesen beiden Posten nur noch ein bis zwei Prozentpunkte über dem Festgeldzins liegt, ist die Zusatzrendite als Bezahlung für das Risiko dünn. Der Rechner zeigt diese Differenz, die in der beworbenen Bruttozahl nicht auftaucht.
Was der Rechner vereinfacht
Er unterstellt, dass das Kapital durchgehend vollständig investiert ist. Liquidität, die auf eine Wiederanlage wartet, verdient in Wirklichkeit nichts, was die tatsächliche Rendite weiter drückt. Ausfälle werden gleichmäßig über die Jahre verteilt statt in Wellen, wie sie eine Rezession auslöst. Währungsrisiken bei Krediten außerhalb des Euroraums, Quellensteuern einzelner Staaten und die Insolvenz der Plattform selbst bleiben außen vor. Letzteres ist das größte Einzelrisiko dieser Anlageklasse und lässt sich nicht als Prozentsatz abbilden.
Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Annahmen und der hinterlegten Steuerparameter und stellen keine Anlage- oder Steuerberatung dar.
Über dieses Tool: P2P Rendite
P2P Rendite: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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