VBL-Rechner (Zusatzversorgung öffentlicher Dienst) Deutschland
Der VBL Rechner schätzt Ihre Betriebsrente: Versorgungspunkte aus Entgelt und Altersfaktor, Messbetrag je Punkt, Umlage von Beschäftigten und Arbeitgeber.

Wozu es dient
Der VBL-Rechner schätzt die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Er rechnet die jährlich gutgeschriebenen Versorgungspunkte bis zum Rentenbeginn hoch, bewertet sie mit dem Messbetrag und stellt daneben, was Beschäftigte und Arbeitgeber an Umlage dafür zahlen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| VBL Referenzentgelt je Versorgungspunkt: 1.000 Euro (§ 36 Abs. 2 Satz 1 VBL-Satzung). | 1.000 | vbl.de | Gültig ab 2026-01-01Wert gegen § 36 Abs. 2 Satz 1 VBLS geprueft und bestaetigt; Quelle von der Startseite vbl.de auf die VBL-Satzung umgestellt, Quellenfeld von "deutsche-rentenversicherung" auf "vbl" korrigiert. |
| VBL Altersfaktor je Lebensalter (§ 36 Abs. 3 VBL-Satzung); der Tabellenwert für 64 gilt laut Satzung für 64 und älter. | Tarifstaffel | vbl.de | Gültig ab 2026-01-01Tabelle Zeile fuer Zeile gegen § 36 Abs. 3 VBLS geprueft und unveraendert bestaetigt; Quelle von der Startseite vbl.de auf die VBL-Satzung umgestellt, Quellenfeld von "deutsche-rentenversicherung" auf "vbl" korrigiert. |
| VBLklassik Umlagesatz Abrechnungsverband West: 6,90 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (§ 64 Abs. 2 Satz 1 VBL-Satzung, seit 1. Januar 2023). | 0,069 | vbl.de | Gültig ab 2026-01-01Korrigiert: die Zeile trug noch den vor 2023 geltenden Satz von 7,86 Prozent; § 64 Abs. 2 Satz 1 VBLS nennt seit 1. Januar 2023 6,90 Prozent. Quelle auf die VBL-Satzung umgestellt (zuvor Startseite vbl.de). |
| VBLklassik Umlage-Beitrag der Pflichtversicherten (West): 1,41 Prozent (§ 64 Abs. 3 Satz 1 VBL-Satzung). Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag von 0,40 Prozent nach § 64 Abs. 3a ist darin nicht enthalten. | 0,0141 | vbl.de | Gültig ab 2026-01-01Wert gegen § 64 Abs. 3 Satz 1 VBLS geprueft und bestaetigt; Quelle von der Startseite vbl.de auf die VBL-Satzung umgestellt, Quellenfeld von "deutsche-rentenversicherung" auf "vbl" korrigiert. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Versorgungspunkte je Jahr = (zusatzversorgungspflichtiges Jahresentgelt ÷ 12) ÷ Referenzentgelt × Altersfaktor; Betriebsrente je Monat = Summe aller Versorgungspunkte × Messbetrag
So funktioniert es
Für jedes Kalenderjahr entstehen Versorgungspunkte aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts zum Referenzentgelt von 1.000 €, multipliziert mit dem Altersfaktor des jeweiligen Lebensalters. Der Altersfaktor liegt als Tabelle in den Parametern und sinkt mit steigendem Alter, weil ein früh erworbener Punkt länger finanziert wird. Die Summe aller Punkte wird am Ende mit dem Messbetrag je Punkt multipliziert; dieser Betrag steht auf der jährlichen Versorgungsmitteilung und ist deshalb eine Eingabe und kein hinterlegter Wert. Die Finanzierung erfolgt über die Umlage von insgesamt 6,9% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, von der Beschäftigte 1,41% selbst tragen; der Rest entfällt auf den Arbeitgeber. Die Umlage begründet den Anspruch nicht, sie finanziert ihn, und wird deshalb getrennt ausgewiesen.
Wo es verwendet wird
- Die spätere Betriebsrente aus der Zusatzversorgung überschlagen
- Sehen, wie stark der Altersfaktor frühe Dienstjahre bevorzugt
- Eigenen Umlagebeitrag und Arbeitgeberanteil gegenüberstellen
Rechenbeispiel
Eine Beschäftigte im kommunalen Dienst ist 30 Jahre alt, verdient 3.500,00 € im Monat und will mit 67 in Rente gehen. Im Alter von 30 liegt der Altersfaktor bei …, das erste Jahr bringt also … Versorgungspunkte. Bis zum Rentenbeginn summieren sich bei 2 Prozent jährlicher Entgeltsteigerung … Punkte, das ergibt eine Betriebsrente von … im Monat oder … im Jahr und damit … des letzten Monatsentgelts. Finanziert wird das über eine Umlage von … aus eigener Tasche und … vom Arbeitgeber je Monat; über die gesamte Zeit zahlt sie selbst … ein.
Der VBL Rechner übersetzt Dienstjahre im öffentlichen Dienst in eine konkrete Betriebsrente. Sie tragen Ihr zusatzversorgungspflichtiges Monatsentgelt, Ihr Alter und den geplanten Rentenbeginn ein und sehen, wie viele Versorgungspunkte sich bis dahin ansammeln, was daraus monatlich wird und wie viel Umlage Sie und Ihr Arbeitgeber dafür zahlen.
Was der VBL Rechner abbildet
Die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes arbeitet seit der Systemumstellung nicht mehr mit einer Gesamtversorgung, sondern mit einem Punktemodell. Es kennt drei Größen: das zusatzversorgungspflichtige Entgelt, den Altersfaktor und den Messbetrag je Punkt. Der Rechner setzt diese drei zusammen und liefert
- die Versorgungspunkte des ersten Jahres und den zugehörigen Altersfaktor,
- den Punktestand bei Rentenbeginn,
- die Betriebsrente je Monat und je Jahr,
- das Verhältnis der Rente zum letzten Monatsentgelt,
- die eigene Umlage und den Arbeitgeberanteil je Monat sowie die Summe der eigenen Beiträge.
Die Punkteformel im Detail
Für jedes Kalenderjahr gilt: Ein Zwölftel des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgelts wird ins Verhältnis zum Referenzentgelt gesetzt, und das Ergebnis mit dem Altersfaktor multipliziert. Das Referenzentgelt beträgt 1.000 Euro. Verdient jemand 3.500 Euro im Monat, sind das dreieinhalb Referenzeinheiten, bei einem Altersfaktor von zwei ergeben sich daraus sieben Versorgungspunkte in diesem Jahr. Der jeweils gültige Wert des Referenzentgelts und die vollständige Altersfaktortabelle stehen in der Variablenliste unter dem Ergebnis.
Das Referenzentgelt ist bewusst eine feste Größe und wird nicht dynamisiert. Steigt Ihr Entgelt, steigen deshalb auch die jährlich gutgeschriebenen Punkte, anders als in der gesetzlichen Rente, in der ein Punkt immer den Durchschnittsverdienst abbildet und Ihr Punktewert deshalb bei einer allgemeinen Lohnsteigerung stehen bleibt. Beide Größen, Referenzentgelt und Altersfaktortabelle, liegen als Parameter hinter dem Rechner und werden dort gepflegt.
Der Altersfaktor macht junge Jahre wertvoll
Der Altersfaktor ist die auffälligste Eigenschaft des Modells. Er ist für sehr junge Beschäftigte am höchsten, mit 30 Jahren liegt er bei 2,0, mit 55 Jahren nur noch bei 1,0, und fällt bis zum Ende des Erwerbslebens weiter. Ein Jahr mit identischem Entgelt bringt am Anfang des Erwerbslebens deshalb ein Vielfaches der Punkte eines Jahres kurz vor der Rente.
Der Grund ist Zinsrechnung: Ein früh gutgeschriebener Punkt kann über Jahrzehnte finanziert werden, ein spät erworbener nicht. Ein Wechsel in den öffentlichen Dienst mit Mitte fünfzig bringt für die Zusatzversorgung deshalb deutlich weniger, als die Beitragshöhe vermuten lässt. Der Rechner zeigt diesen Effekt direkt, wenn Sie das Einstiegsalter variieren.
Was zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt zählt
Grundlage ist nicht das steuerliche Bruttoentgelt, sondern das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Es umfasst in der Regel das Tabellenentgelt, Zulagen und die Jahressonderzahlung, nicht dagegen Aufwandsentschädigungen, steuerfreie Reisekosten oder Entgeltbestandteile, die tariflich ausdrücklich ausgenommen sind. Auch Beträge oberhalb der maßgeblichen Grenze bleiben außen vor.
Weil die Jahressonderzahlung den Punktestand spürbar hebt, lässt sie sich im Rechner als Prozentsatz eines Monatsentgelts eintragen. Wer eine Sonderzahlung in Höhe von 80 Prozent eines Monatsgehalts erhält, rechnet damit statt zwölf effektiv 12,8 Monatsentgelte im Jahr.
Messbetrag, Umlage und Sanierungsgeld
Aus Punkten wird Rente durch den Messbetrag je Versorgungspunkt. Er ist eine feste Rechengröße der Zusatzversorgungskasse und steht auf der jährlichen Versorgungsmitteilung. Für diesen Betrag ist im System kein Parameter hinterlegt, deshalb ist er hier eine Eingabe, voreingestellt mit 4 Euro.
Die Finanzierung läuft in der Abrechnungsstelle West über eine Umlage auf das zusatzversorgungspflichtige Entgelt. Ein Teil davon wird direkt vom Entgelt der Beschäftigten einbehalten, der größere Teil trägt der Arbeitgeber. Hinterlegt sind 6,90 Prozent insgesamt, davon 1,41 Prozent für die Beschäftigten. Wichtig: Die Umlage bestimmt nicht die Höhe der Rente. Anders als bei einer klassischen Beitragszusage entsteht der Anspruch allein aus den Versorgungspunkten. Der Rechner weist die Beiträge deshalb getrennt aus und rechnet sie nicht in die Anwartschaft ein. Im Abrechnungsverband West wurde der Umlagesatz zum 1. Januar 2023 von 7,86 auf 6,90 Prozent gesenkt und das Sanierungsgeld entfällt seither. Der zusätzliche Arbeitnehmerbeitrag von 0,4 Prozent nach § 64 Abs. 3a der Satzung bleibt hier außen vor, weil er kein Teil des Umlage-Beitrags ist.
Grenzen des Modells
Das Ergebnis ist eine Hochrechnung, keine Zusage. Nicht abgebildet sind Bonuspunkte aus Überschüssen, Startgutschriften aus der Zeit vor der Systemumstellung, Zeiten ohne Entgelt wie Elternzeit oder unbezahlter Urlaub sowie Abschläge bei einem vorgezogenen Rentenbeginn. Auch die freiwillige Zusatzversicherung, mit der Beschäftigte über die Pflichtversicherung hinaus vorsorgen können, ist ein eigenes Produkt und hier nicht enthalten.
Wer bereits eine Versorgungsmitteilung hat, trägt den dortigen Punktestand in den erweiterten Angaben ein. Der Rechner rechnet dann nur die künftigen Jahre hinzu, was die Schätzung deutlich belastbarer macht als eine Hochrechnung von null an.
Was beim Wechsel des Arbeitgebers passiert
Ein Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes ist unproblematisch: Bleibt der neue Arbeitgeber an derselben oder einer anderen Zusatzversorgungskasse beteiligt, läuft das Versorgungskonto weiter oder wird übergeleitet, und die bereits erworbenen Punkte bleiben erhalten. Wer den öffentlichen Dienst dagegen verlässt, verliert die Anwartschaft nicht, sammelt aber keine neuen Punkte mehr. Das Konto wird beitragsfrei gestellt und die Rente später aus dem eingefrorenen Punktestand berechnet.
Für die Hochrechnung heißt das: Setzen Sie den geplanten Rentenbeginn nur dann auf 67, wenn Sie tatsächlich bis dahin im öffentlichen Dienst bleiben wollen. Andernfalls tragen Sie das Jahr des voraussichtlichen Ausscheidens ein und behandeln den Rest als eingefrorenen Bestand. Außerdem lohnt es sich, den vorhandenen Punktestand aus der Versorgungsmitteilung einzutragen, sobald eine vorliegt. Für Anwartschaften aus der Zeit vor der Systemumstellung gilt ohnehin eine gesonderte Startgutschrift, die dieser Rechner nicht nachbildet und die Sie ebenfalls als vorhandene Punkte übernehmen können.
Einordnung neben der gesetzlichen Rente
Die Betriebsrente aus der Zusatzversorgung ersetzt die gesetzliche Rente nicht, sie ergänzt sie. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst deckt sie typischerweise einen mittleren einstelligen bis niedrigen zweistelligen Prozentanteil des letzten Entgelts ab.
Ein Beispiel: Wer mit 30 Jahren bei 3.500 Euro Monatsentgelt beginnt, 2 Prozent Gehaltssteigerung im Jahr erhält und bis 67 bleibt, sammelt 225,44 Punkte. Beim Messbetrag von 4 Euro sind das 901,76 Euro Betriebsrente im Monat, 12,63 Prozent des letzten Entgelts. Die eigene Umlage beträgt anfangs 49,35 Euro im Monat, der Arbeitgeber zahlt 192,15 Euro. Wer erst mit 55 einsteigt, kommt mit denselben Annahmen nur auf 163,45 Euro.
Erst zusammen mit der gesetzlichen Rente und gegebenenfalls einer privaten Vorsorge ergibt sich das Bild, das für eine Rentenlückenrechnung taugt. Auf dieser Seite lässt sich das Ergebnis deshalb gut mit dem Rechner für die gesetzliche Rente und dem Rentenlücken-Rechner kombinieren.
Alle Werte sind eine Schätzung auf Basis der hinterlegten Parameter und Ihrer Eingaben und ersetzen weder die Auskunft der Zusatzversorgungskasse noch eine Beratung.
Über diesen VBL Rechner
Nutzen Sie diesen VBL Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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