Teilfreistellung-Rechner Deutschland
Der Teilfreistellung Rechner ermittelt die steuerfreie Quote Ihres Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds und die Steuer auf den verbleibenden Ertrag.

Wozu es dient
Der Teilfreistellung-Rechner zeigt, wie viel von einem Fondsertrag nach der Teilfreistellung des § 20 InvStG steuerfrei bleibt und welche Steuer auf den verbleibenden Anteil entfällt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Teilfreistellung Aktienfonds 30% | 0,3 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Teilfreistellung Aktienfonds 30% |
| Teilfreistellung je Fondsart (§ 20 InvStG): Aktienfonds 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent, Immobilienfonds 60 Prozent, Immobilienfonds mit Schwerpunkt ausländische Immobilien 80 Prozent (Werte als Dezimalanteile des freigestellten Ertrags) | Tarifstaffel | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Teilfreistellung je Fondsart (§ 20 InvStG): Aktienfonds 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent, Immobilienfonds 60 Prozent, Immobilienfonds mit Schwerpunkt ausländische Immobilien 80 Prozent (Werte als Dezimalanteile des freigestellten Ertrags) |
| Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Steuerfrei = Ertrag × Teilfreistellungsquote; Bemessungsgrundlage = Ertrag − Steuerfrei − Sparer-Pauschbetrag; Kapitalertragsteuer = Bemessungsgrundlage × 25% ÷ (1 + Kirchensteuersatz × 25%); Steuer gesamt = Kapitalertragsteuer × (1 + 5,5% + Kirchensteuersatz)
So funktioniert es
Er ordnet der gewählten Fondsart die gesetzliche Freistellungsquote zu, rechnet den steuerpflichtigen Rest gegen den freien Sparer-Pauschbetrag und wendet darauf Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer an.
Wo es verwendet wird
- Die steuerfreie Quote eines Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds bestimmen
- Die tatsächliche Steuer auf eine Ausschüttung oder einen Verkaufsgewinn berechnen
- Den Effekt des Sparer-Pauschbetrags von 1.000,00 € auf den Ertrag sehen
- Abgeltungsteuer und Günstigerprüfung mit dem persönlichen Satz vergleichen
Rechenbeispiel
Ein Anleger realisiert mit einem Aktienfonds einen Ertrag von 10.000,00 €. Die Teilfreistellungsquote beträgt …, also bleiben … von vornherein steuerfrei. Steuerpflichtig sind zunächst …; davon zieht der Rechner … Sparer-Pauschbetrag ab, sodass … als Bemessungsgrundlage übrig bleiben. Die Kapitalertragsteuer beläuft sich auf …, dazu kommen … Solidaritätszuschlag. Die Steuer gesamt beträgt …, netto verbleiben …. Ohne die Teilfreistellung wären … mehr fällig gewesen.
Was der Teilfreistellung Rechner macht
Der Teilfreistellung Rechner ermittelt, welcher Anteil eines Fondsertrags steuerfrei bleibt und welche Steuer auf den Rest tatsächlich anfällt. Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlt ein Fonds auf bestimmte Erträge bereits selbst Steuern. Damit derselbe Ertrag beim Anleger nicht ein zweites Mal voll besteuert wird, stellt das Gesetz einen festen Prozentsatz frei. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt allein von der Fondsart ab.
Sie geben den Ertrag ein, wählen die Fondsart und legen fest, ob Kirchensteuer anfällt und wie viel Ihres Sparer-Pauschbetrags noch frei ist. Der Rechner zeigt anschließend die freigestellte Summe, die Bemessungsgrundlage, die einzelnen Steuerpositionen und den Nettoertrag. Zusätzlich weist er aus, wie viel Steuer die Teilfreistellung Ihnen konkret erspart.
Warum es die Teilfreistellung überhaupt gibt
Vor 2018 wurden Investmentfonds in Deutschland weitgehend transparent besteuert: Der Fonds selbst zahlte kaum Steuern, dafür wurden die Erträge dem Anleger unmittelbar zugerechnet. Dieses Modell war international schwer zu handhaben und benachteiligte ausländische Fonds. Seither zahlt ein Fonds auf inländische Dividenden und inländische Immobilienerträge 15 Prozent Körperschaftsteuer.
Diese Vorbelastung trägt wirtschaftlich der Anleger, ohne sie sehen zu können. Der Gesetzgeber gleicht sie deshalb pauschal aus, indem er einen Teil der Erträge beim Anleger freistellt. Die Höhe der Quote orientiert sich daran, wie stark der jeweilige Fondstyp typischerweise vorbelastet ist. Aktienfonds halten viele Dividendentitel und erhalten daher 30 Prozent. Immobilienfonds sind noch stärker vorbelastet, weshalb dort 60 beziehungsweise 80 Prozent freigestellt werden.
Für Sie als Anleger bedeutet das: Der nominale Steuersatz von 25 Prozent sagt wenig darüber aus, was am Ende wirklich abgeht. Erst die Quote entscheidet über die effektive Belastung.
Die Quoten der einzelnen Fondsarten
Der Rechner arbeitet mit vier Klassen, die das Investmentsteuergesetz unterscheidet:
- Aktienfonds: mindestens 51 Prozent Aktien, Freistellung 30 Prozent.
- Mischfonds: mindestens 25 Prozent Aktien, Freistellung 15 Prozent.
- Immobilienfonds: mindestens 51 Prozent Immobilien, Freistellung 60 Prozent.
- Immobilienfonds Ausland: mindestens 51 Prozent ausländische Immobilien, Freistellung 80 Prozent.
Entscheidend ist nicht der Name des Fonds, sondern die in den Anlagebedingungen festgeschriebene Mindestquote. Ein Fonds, der faktisch 60 Prozent Aktien hält, aber keine Mindestquote vereinbart hat, wird von der Depotbank in der Regel nicht als Aktienfonds behandelt. Die Quote steht im Jahresbericht des Fonds und in der Steuerbescheinigung der Depotbank. Alle genannten Werte gelten für Anteile im Privatvermögen, im Betriebsvermögen sind die Quoten höher.
So rechnet der Rechner
Zuerst wird der eingegebene Ertrag mit der Freistellungsquote multipliziert. Dieser Anteil ist endgültig steuerfrei und taucht in keiner weiteren Rechnung mehr auf. Vom verbleibenden steuerpflichtigen Betrag zieht der Rechner den noch freien Sparer-Pauschbetrag ab. Haben Sie bereits einen Teil davon durch Zinsen oder Dividenden verbraucht, tragen Sie diesen Betrag in den erweiterten Optionen ein.
Was danach übrig bleibt, ist die Bemessungsgrundlage. Darauf entfällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer. Wählen Sie Kirchensteuer, greift eine Besonderheit: Die Kirchensteuer mindert ihre eigene Bemessungsgrundlage. Die Kapitalertragsteuer beträgt deshalb die Bemessungsgrundlage geteilt durch 4,09 bei 9 Prozent Kirchensteuer, also rund 24,45 Prozent statt 25 Prozent, oder geteilt durch 4,08 bei 8 Prozent. Der Rechner setzt diese gesetzliche Formel um.
Wer einen niedrigen persönlichen Steuersatz hat, kann die Günstigerprüfung beantragen. Dann wird statt der Abgeltungsteuer der persönliche Grenzsteuersatz angewendet. Schalten Sie die Option in den erweiterten Einstellungen ein und tragen Sie Ihren Satz ein. Der Rechner vergleicht dann direkt die Belastung.
Ein Rechenbeispiel
Ein Anleger verkauft Anteile eines Aktienfonds und realisiert einen Gewinn von 10.000 Euro. Er ist ledig, nicht kirchensteuerpflichtig und hat seinen Sparer-Pauschbetrag noch nicht genutzt.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent stellt 3.000 Euro steuerfrei. Steuerpflichtig bleiben 7.000 Euro. Davon geht der volle Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ab, sodass 6.000 Euro als Bemessungsgrundlage übrig bleiben. Darauf entfallen 1.500 Euro Kapitalertragsteuer und 82,50 Euro Solidaritätszuschlag, zusammen also 1.582,50 Euro. Netto verbleiben 8.417,50 Euro.
Ohne die Teilfreistellung wäre die Bemessungsgrundlage auf 9.000 Euro gestiegen, die Steuer auf 2.373,75 Euro. Die Regelung spart in diesem Fall also 791,25 Euro. Die effektive Steuerbelastung des Gesamtertrags sinkt von 23,7 auf 15,8 Prozent.
Was Sie eingeben und was der Rechner liefert
Nötig sind vier Angaben: der Ertrag, die Fondsart, die Veranlagungsart und die Kirchensteuerpflicht. In den erweiterten Optionen kommen der bereits genutzte Sparer-Pauschbetrag, die Günstigerprüfung und der persönliche Grenzsteuersatz hinzu.
Ausgegeben werden der steuerfreie Anteil, der steuerpflichtige Betrag vor und nach Freibetrag, die Kapitalertragsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer, die Gesamtsteuer, der Nettoertrag, die angewandte Quote, die effektive Steuerbelastung und die Ersparnis durch die Teilfreistellung. Das Diagramm zerlegt den Ertrag in vier Teile: freigestellt, durch den Pauschbetrag geschützt, an das Finanzamt abgeführt und tatsächlich verbleibend.
Wie Sie die Quote Ihres Fonds prüfen
Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, sobald sie die Fondsart kennt. Fehler entstehen vor allem bei ausländischen Fonds, bei Depotüberträgen und bei Fonds, die ihre Anlagebedingungen im Laufe des Jahres geändert haben. In diesen Fällen kann eine falsche oder gar keine Quote angesetzt werden.
Prüfen lässt sich das an drei Stellen. Erstens weist die jährliche Steuerbescheinigung die freigestellten Beträge getrennt aus. Zweitens nennen die Anlagebedingungen im Verkaufsprospekt die vereinbarte Mindestaktienquote. Drittens veröffentlichen die Kapitalverwaltungsgesellschaften eine Übersicht der steuerlichen Einordnung ihrer Fonds. Weicht die Bescheinigung von der erwarteten Quote ab, lässt sich die Differenz über die Anlage KAP in der Steuererklärung korrigieren. Der Rechner hilft dabei, die erwartete Größenordnung vorab zu bestimmen.
Grenzen des Rechners
Der Rechner betrachtet einen einzelnen Ertrag im Privatvermögen. Nicht abgebildet sind Verlustverrechnungstöpfe, ausländische Quellensteuern, die Anrechnung bereits versteuerter Vorabpauschalen beim Verkauf sowie Anteile in einer fondsgebundenen Versicherung, für die eigene Regeln gelten. Auch die Übergangsregelung für Altanteile aus der Zeit vor 2009 bleibt außen vor.
Wer mehrere Depots oder Erträge aus verschiedenen Quellen hat, sollte die Beträge zusammenführen, weil der Sparer-Pauschbetrag nur einmal pro Jahr zur Verfügung steht. Für die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds gibt es einen eigenen Rechner, der die Freistellung ebenfalls berücksichtigt.
Alle Ergebnisse sind Schätzwerte auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Parameter. Sie ersetzen keine Steuerberatung.
Über diesen Teilfreistellung Rechner
Nutzen Sie diesen Teilfreistellung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Über diesen Teilfreistellung Rechner
Nutzen Sie diesen Teilfreistellung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026
