Ehegattensplitting Rechner Deutschland
Der Ehegattensplitting Rechner ermittelt Ihren Splittingvorteil und vergleicht Zusammen- und Einzelveranlagung nach dem Einkommensteuertarif 2026.

Wozu es dient
Der Ehegattensplitting-Rechner zeigt den steuerlichen Vorteil der Zusammenveranlagung: Er vergleicht die Steuer nach dem Splittingverfahren mit der Summe zweier Einzelveranlagungen.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Progressionskoeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Progressionskoeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Steuer Splitting = 2 × ESt((zvE_A + zvE_B) / 2); Steuer Einzel = ESt(zvE_A) + ESt(zvE_B); Vorteil = max(0; Einzel − Splitting)
So funktioniert es
Er wendet den Einkommensteuertarif einmal auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens an und verdoppelt das Ergebnis, und stellt dem die Summe der beiden Einzelsteuern gegenüber.
Wo es verwendet wird
- Splittingvorteil für ein Ehepaar abschätzen
- Wirkung ungleicher Einkommen erkennen
- Entscheidung über die Veranlagungsart vorbereiten
Rechenbeispiel
Bei Einkommen von 60.000,00 € und 20.000,00 € beträgt die Steuer im Splitting … gegenüber … bei Einzelveranlagung. Der Splittingvorteil liegt bei ….
Der Ehegattensplitting Rechner zeigt, wie viel ein Ehepaar durch die Zusammenveranlagung spart. Sie geben die zu versteuernden Einkommen beider Partner ein, und der Rechner vergleicht die Steuer nach dem Splittingverfahren mit der Summe zweier Einzelveranlagungen. Die Differenz ist der Splittingvorteil.
Wie das Splittingverfahren funktioniert
Statt jedes Einkommen einzeln zu besteuern, wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen rechnerisch geteilt. Auf die Hälfte wird der normale Einkommensteuertarif angewendet, die Steuer wird anschließend verdoppelt. Die Steuer ist also zweimal der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen.
Der Vorteil entsteht durch die Progression. Weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt, wird ein hohes Einzeleinkommen stärker belastet als zwei mittlere Einkommen. Das Splitting verteilt das gemeinsame Einkommen gedanklich gleichmäßig auf beide Partner und dämpft so die Progression. Je ungleicher die Einkommen, desto stärker wirkt das.
Wann sich der Vorteil einstellt
- Verdienen beide Partner gleich viel, bringt das Splitting nichts. Die halbierte und wieder verdoppelte Steuer entspricht genau der Summe der Einzelsteuern.
- Verdient nur ein Partner, ist der Vorteil am größten. Der Tarif wird auf die Hälfte eines Einkommens angewendet, das sonst voll der Progression unterläge, und auch der Grundfreibetrag des zweiten Partners wird genutzt.
Dazwischen liegt der Normalfall mit einem größeren und einem kleineren Verdienst. Variieren Sie im Rechner die beiden Einkommen, um zu sehen, wie sich der Vorteil verändert.
Rechenbeispiel
Partner A hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro, Partner B von 20.000 Euro. Nach dem Tarif 2026 rechnet der Rechner so:
- Gemeinsames Einkommen: 80.000 Euro, die Hälfte 40.000 Euro.
- Steuer im Splitting: zweimal der Tarif auf 40.000 Euro, rund 14.419,27 Euro.
- Einzelveranlagung: Steuer auf 60.000 Euro (rund 14.233,23 Euro) plus Steuer auf 20.000 Euro (rund 1.570,84 Euro), zusammen etwa 15.804,07 Euro.
- Splittingvorteil: rund 1.384,80 Euro.
Verdienten beide je 40.000 Euro, wären Splitting und Einzelveranlagung gleich hoch. Verdient nur Partner A 45.000 Euro und Partner B nichts, wird der Tarif auf 22.500 Euro angewendet und verdoppelt. Beide Grundfreibeträge kommen zur Geltung, und der Vorteil steigt auf rund 4.435,80 Euro.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie das zu versteuernde Einkommen von Partner A ein.
- Tragen Sie das zu versteuernde Einkommen von Partner B ein.
- Lesen Sie die Steuer nach beiden Verfahren und den Splittingvorteil ab.
Für die meisten Paare ist die Zusammenveranlagung günstiger. Die Einzelveranlagung kann in Sonderfällen sinnvoll sein, etwa bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder bestimmten Verlusten.
Häufige Missverständnisse
- Splitting und Steuerklasse verwechseln: Die Steuerklassen bestimmen nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Der Splittingvorteil entsteht erst bei der Jahresveranlagung.
- Vorteil überschätzen: Verdienen beide ähnlich viel, bringt das Splitting kaum oder gar nichts.
- Einzelveranlagung vorschnell ausschließen: Bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder bestimmten Verlusten kann sie günstiger sein.
- Soli und Kirchensteuer mitrechnen: Der Rechner vergleicht nur die Einkommensteuer.
Finanzamt und Rechtsgrundlage
Das Splittingverfahren beruht auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung regeln die §§ 26 und 26b EStG: Die Partner müssen verheiratet oder verpartnert sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Die Veranlagungsart wählen Sie in der Einkommensteuererklärung, die Sie über ELSTER übermitteln.
Praxistipps
Prüfen Sie mit dem Rechner, wie sich der Vorteil verändert, wenn ein Partner die Arbeitszeit reduziert oder erhöht. Wer im laufenden Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezieht, sollte prüfen, ob der Progressionsvorbehalt die günstigere Veranlagungsart verschiebt.
Der Splittingvorteil verändert sich mit der Einkommensentwicklung beider Partner. Gleichen sich die Einkommen an, sinkt er und kann auf null fallen. Prüfen Sie ihn deshalb neu, wenn sich Ihre Einkommen verschieben.
Die Steuerklassenwahl verteilt die Belastung nur über das Jahr. Die Jahressteuer setzt das Finanzamt im Bescheid fest.
Annahmen und Grenzen
Der Rechner vergleicht die reine Einkommensteuer nach Grundtarif und Splittingverfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben außen vor. Progressionsvorbehalt, außergewöhnliche Belastungen und die Verteilung von Werbungskosten und Sonderausgaben berücksichtigt er nicht.
Das Ergebnis ist eine Orientierung, verbindlich rechnet das Finanzamt im Steuerbescheid. Der Tarif nach § 32a wird jährlich angepasst und ist im Rechner als Parameter hinterlegt.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über diesen Ehegattensplitting Rechner
Nutzen Sie diesen Ehegattensplitting Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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