Ehegattensplitting Rechner Deutschland

Der Ehegattensplitting Rechner ermittelt Ihren Splittingvorteil und vergleicht Zusammen- und Einzelveranlagung nach dem Einkommensteuertarif 2026.

Ehegattensplitting Rechner Deutschland
€
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Splittingvorteil —
Steuer bei Zusammenveranlagung —
Steuer bei Einzelveranlagung —
Einzelsteuer Partner A —
Einzelsteuer Partner B —
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Ehegattensplitting-Rechner zeigt den steuerlichen Vorteil der Zusammenveranlagung: Er vergleicht die Steuer nach dem Splittingverfahren mit der Summe zweier Einzelveranlagungen.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Progressionskoeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Progressionskoeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Steuer Splitting = 2 × ESt((zvE_A + zvE_B) / 2); Steuer Einzel = ESt(zvE_A) + ESt(zvE_B); Vorteil = max(0; Einzel − Splitting)

So funktioniert es

Er wendet den Einkommensteuertarif einmal auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens an und verdoppelt das Ergebnis, und stellt dem die Summe der beiden Einzelsteuern gegenüber.

Wo es verwendet wird

  • Splittingvorteil für ein Ehepaar abschätzen
  • Wirkung ungleicher Einkommen erkennen
  • Entscheidung über die Veranlagungsart vorbereiten

Rechenbeispiel

Bei Einkommen von 60.000,00 € und 20.000,00 € beträgt die Steuer im Splitting … gegenüber … bei Einzelveranlagung. Der Splittingvorteil liegt bei ….

Der Ehegattensplitting Rechner zeigt, wie viel ein Ehepaar durch die Zusammenveranlagung spart. Sie geben die zu versteuernden Einkommen beider Partner ein, und der Rechner vergleicht die Steuer nach dem Splittingverfahren mit der Summe zweier Einzelveranlagungen. Die Differenz ist der Splittingvorteil.

Wie das Splittingverfahren funktioniert

Statt jedes Einkommen einzeln zu besteuern, wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen rechnerisch geteilt. Auf die Hälfte wird der normale Einkommensteuertarif angewendet, die Steuer wird anschließend verdoppelt. Die Steuer ist also zweimal der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen.

Der Vorteil entsteht durch die Progression. Weil der Steuersatz mit dem Einkommen steigt, wird ein hohes Einzeleinkommen stärker belastet als zwei mittlere Einkommen. Das Splitting verteilt das gemeinsame Einkommen gedanklich gleichmäßig auf beide Partner und dämpft so die Progression. Je ungleicher die Einkommen, desto stärker wirkt das.

Wann sich der Vorteil einstellt

  • Verdienen beide Partner gleich viel, bringt das Splitting nichts. Die halbierte und wieder verdoppelte Steuer entspricht genau der Summe der Einzelsteuern.
  • Verdient nur ein Partner, ist der Vorteil am größten. Der Tarif wird auf die Hälfte eines Einkommens angewendet, das sonst voll der Progression unterläge, und auch der Grundfreibetrag des zweiten Partners wird genutzt.

Dazwischen liegt der Normalfall mit einem größeren und einem kleineren Verdienst. Variieren Sie im Rechner die beiden Einkommen, um zu sehen, wie sich der Vorteil verändert.

Rechenbeispiel

Partner A hat ein zu versteuerndes Einkommen von 60.000 Euro, Partner B von 20.000 Euro. Nach dem Tarif 2026 rechnet der Rechner so:

  • Gemeinsames Einkommen: 80.000 Euro, die Hälfte 40.000 Euro.
  • Steuer im Splitting: zweimal der Tarif auf 40.000 Euro, rund 14.419,27 Euro.
  • Einzelveranlagung: Steuer auf 60.000 Euro (rund 14.233,23 Euro) plus Steuer auf 20.000 Euro (rund 1.570,84 Euro), zusammen etwa 15.804,07 Euro.
  • Splittingvorteil: rund 1.384,80 Euro.

Verdienten beide je 40.000 Euro, wären Splitting und Einzelveranlagung gleich hoch. Verdient nur Partner A 45.000 Euro und Partner B nichts, wird der Tarif auf 22.500 Euro angewendet und verdoppelt. Beide Grundfreibeträge kommen zur Geltung, und der Vorteil steigt auf rund 4.435,80 Euro.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Tragen Sie das zu versteuernde Einkommen von Partner A ein.
  2. Tragen Sie das zu versteuernde Einkommen von Partner B ein.
  3. Lesen Sie die Steuer nach beiden Verfahren und den Splittingvorteil ab.

Für die meisten Paare ist die Zusammenveranlagung günstiger. Die Einzelveranlagung kann in Sonderfällen sinnvoll sein, etwa bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder bestimmten Verlusten.

Häufige Missverständnisse

  • Splitting und Steuerklasse verwechseln: Die Steuerklassen bestimmen nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Der Splittingvorteil entsteht erst bei der Jahresveranlagung.
  • Vorteil überschätzen: Verdienen beide ähnlich viel, bringt das Splitting kaum oder gar nichts.
  • Einzelveranlagung vorschnell ausschließen: Bei Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt oder bestimmten Verlusten kann sie günstiger sein.
  • Soli und Kirchensteuer mitrechnen: Der Rechner vergleicht nur die Einkommensteuer.

Finanzamt und Rechtsgrundlage

Das Splittingverfahren beruht auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung regeln die §§ 26 und 26b EStG: Die Partner müssen verheiratet oder verpartnert sein und dürfen nicht dauernd getrennt leben. Die Veranlagungsart wählen Sie in der Einkommensteuererklärung, die Sie über ELSTER übermitteln.

Praxistipps

Prüfen Sie mit dem Rechner, wie sich der Vorteil verändert, wenn ein Partner die Arbeitszeit reduziert oder erhöht. Wer im laufenden Jahr Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bezieht, sollte prüfen, ob der Progressionsvorbehalt die günstigere Veranlagungsart verschiebt.

Der Splittingvorteil verändert sich mit der Einkommensentwicklung beider Partner. Gleichen sich die Einkommen an, sinkt er und kann auf null fallen. Prüfen Sie ihn deshalb neu, wenn sich Ihre Einkommen verschieben.

Die Steuerklassenwahl verteilt die Belastung nur über das Jahr. Die Jahressteuer setzt das Finanzamt im Bescheid fest.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner vergleicht die reine Einkommensteuer nach Grundtarif und Splittingverfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben außen vor. Progressionsvorbehalt, außergewöhnliche Belastungen und die Verteilung von Werbungskosten und Sonderausgaben berücksichtigt er nicht.

Das Ergebnis ist eine Orientierung, verbindlich rechnet das Finanzamt im Steuerbescheid. Der Tarif nach § 32a wird jährlich angepasst und ist im Rechner als Parameter hinterlegt.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über diesen Ehegattensplitting Rechner

Nutzen Sie diesen Ehegattensplitting Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ehegattensplitting?
Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Steuertarif auf die Hälfte angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das mildert die Progression, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
Wann ist der Splittingvorteil am größten?
Der Vorteil wächst mit dem Einkommensunterschied und ist am größten, wenn nur ein Partner verdient. Verdienen beide gleich viel, entsteht kein Splittingvorteil.
Wer kann das Ehegattensplitting nutzen?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung wählen. Voraussetzung ist unter anderem, dass sie nicht dauernd getrennt leben.
Ist das Ehegattensplitting dasselbe wie die Steuerklasse III?
Nein. Das Splitting bestimmt die tatsächliche Jahressteuer bei der Veranlagung. Die Steuerklassen steuern nur den monatlichen Lohnsteuerabzug. Beides hängt zusammen, ist aber nicht dasselbe.
Berücksichtigt der Rechner Soli und Kirchensteuer?
Nein. Der Rechner vergleicht die reine Einkommensteuer nach Grundtarif und Splittingverfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bemessen sich anschließend an dieser Steuer.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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