Lohnsteuer Rechner Deutschland
Der Lohnsteuer Rechner schätzt die monatliche Lohnsteuer aus Ihrem Bruttolohn samt Soli und Kirchensteuer und vergleicht alle sechs Steuerklassen.

Wozu es dient
Der Lohnsteuer-Rechner schätzt die monatliche Lohnsteuer aus Ihrem Bruttolohn und Ihrer Steuerklasse. Er berücksichtigt die klassenspezifischen Freibeträge sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Welcher Kirchensteuersatz in welchem Land gilt: 8 % in Baden-Württemberg und Bayern, 9 % in den übrigen 14 Ländern. BW-MZ ist der zum Bistum Mainz gehörende Teil Baden-Württembergs (Bad Wimpfen, PLZ 74206), wo römisch-katholisch 9 % gilt. | Tarifstaffel | landesrecht-bw.de | Gültig ab 2026-01-01Auto-update: replaced dead source link |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Progressionskoeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Progressionskoeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten) | 1.230 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) | 4.260 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze (auf Steuer) | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Basis = Jahreslohn − Arbeitnehmer-Pauschbetrag; Klasse III = 2 × ESt(Basis/2); Klasse V/VI ohne Grundfreibetrag; Lohnsteuer = ESt(angepasste Basis); zzgl. Soli und Kirchensteuer
So funktioniert es
Er rechnet den Monatslohn aufs Jahr hoch, zieht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab und wendet den Einkommensteuertarif an, angepasst an die Freibeträge der Steuerklasse. Anschließend ergänzt er Soli und Kirchensteuer.
Wo es verwendet wird
- Monatliche Lohnsteuer je Steuerklasse abschätzen
- Wirkung der Steuerklasse auf das Netto erkennen
- Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer einbeziehen
Rechenbeispiel
Bei 4.000,00 € Monatslohn in Steuerklasse IV beträgt die Lohnsteuer … im Monat, also … im Jahr, bei einem effektiven Steuersatz von ….
Der Lohnsteuer Rechner zeigt Ihnen, wie die Steuerklasse den monatlichen Lohnsteuerabzug verändert. Sie geben Ihren Monatslohn, Ihre Steuerklasse und bei Bedarf die Kirchensteuerpflicht ein. Der Rechner schätzt Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer und das verbleibende Netto vor Sozialabgaben.
Was die Lohnsteuer ist
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuerart, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Ihr Arbeitgeber behält sie direkt vom Bruttolohn ein und führt sie an das Finanzamt ab. Über das Jahr summieren sich diese Abzüge zur gezahlten Lohnsteuer, die bei der Steuererklärung mit der tatsächlich geschuldeten Einkommensteuer verrechnet wird. Daraus ergibt sich später eine Erstattung oder eine Nachzahlung.
Weil die Lohnsteuer monatlich und ohne Kenntnis Ihrer persönlichen Verhältnisse einbehalten wird, arbeitet sie mit pauschalen Annahmen. Die wichtigste Stellschraube ist die Steuerklasse, die festlegt, welche Freibeträge schon beim Abzug greifen.
Die sechs Steuerklassen
Deutschland kennt sechs Lohnsteuerklassen für unterschiedliche Lebenssituationen:
- Klasse I gilt für Ledige und wendet den Grundtarif mit dem einfachen Grundfreibetrag an.
- Klasse II ist für Alleinerziehende und berücksichtigt zusätzlich den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro.
- Klasse III ist für den höher verdienenden Ehepartner gedacht und enthält über das Splittingverfahren den doppelten Grundfreibetrag.
- Klasse IV gilt für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen und entspricht im Abzug der Klasse I.
- Klasse V ergänzt Klasse III für den geringer verdienenden Partner und kommt praktisch ohne Grundfreibetrag aus, deshalb fällt der Abzug hoch aus.
- Klasse VI gilt für ein zweites Dienstverhältnis und kennt weder Grundfreibetrag noch Pauschbetrag.
Der Rechner bildet diese Profile nach, indem er die steuerliche Basis je Klasse anpasst und darauf den Einkommensteuertarif anwendet.
Rechenbeispiel
Angenommen, Sie verdienen 4.000 Euro brutto im Monat und sind in Steuerklasse IV. Der Rechner geht so vor:
- Jahreslohn: 48.000 Euro, abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleiben 46.770 Euro als Basis.
- Lohnsteuer: Der Tarif auf 46.770 Euro ergibt rund 9.765 Euro im Jahr, also etwa 814 Euro im Monat.
- Effektiver Steuersatz: rund 20,3 Prozent des Bruttolohns.
Weil der Rechner die Vorsorgepauschale nicht abzieht, ist dieser Wert eine Obergrenze. Nach den amtlichen Lohnsteuertabellen fällt der Abzug bei diesem Gehalt um einen dreistelligen Betrag im Monat niedriger aus, weil die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung die Bemessungsgrundlage um mehrere Tausend Euro im Jahr mindert. Für das genaue Netto nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner.
Im Vergleich der Klassen zeigt der Rechner bei gleichem Lohn in Klasse III rund 438 Euro im Monat, weil der Grundfreibetrag doppelt wirkt. In Klasse V steigt der Wert auf rund 1.170 Euro, weil der Grundfreibetrag fehlt. Die Jahressteuer des Haushalts bleibt davon unberührt, die Steuerklasse verschiebt nur den monatlichen Abzug.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie Ihren monatlichen Bruttolohn ein.
- Wählen Sie Ihre Steuerklasse.
- Geben Sie an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind, und wählen Sie Ihr Bundesland.
- Lesen Sie Lohnsteuer, Zuschläge und Netto vor Sozialabgaben ab.
Wechseln Sie die Steuerklasse, um die Wirkung auf den monatlichen Abzug zu sehen. So verstehen Sie, warum Ehepaare die Kombination III/V oder IV/IV wählen und was das für die Liquidität im Jahr bedeutet.
Ein zweites Rechenbeispiel: dasselbe Gehalt in Klasse III und V
Im Rechner liegt der Abzug für 4.000 Euro brutto in Klasse IV bei rund 814 Euro im Monat, in Klasse III bei rund 438 Euro und in Klasse V bei rund 1.170 Euro.
Der Wechsel von Klasse IV zu Klasse III entlastet also monatlich um rund 376 Euro, Klasse V bedeutet gegenüber Klasse IV rund 356 Euro mehr Abzug. Dieses Gefälle erklärt die Kombination III/V bei Ehepaaren mit sehr unterschiedlichem Verdienst: Der höher verdienende Partner wählt Klasse III und wird stark entlastet, der andere Klasse V mit hohem Abzug. Die Jahressteuer des Haushalts ändert sich dadurch nicht, die Steuerklasse verschiebt nur den Abzug im Laufe des Jahres.
Häufige Fehler beim Lohnsteuer Rechner
Rund um die Lohnsteuer halten sich einige Missverständnisse:
- Lohnsteuer für Netto halten: Der Rechner zeigt die Lohnsteuer samt Zuschlägen. Für das ausgezahlte Netto kommen die Sozialversicherungsbeiträge hinzu.
- Die Steuerklasse überschätzen: Sie verändert nur den monatlichen Abzug, nicht die endgültige Jahressteuer.
- Klasse V für sich bewerten: Der hohe Abzug in Klasse V gleicht sich bei der gemeinsamen Veranlagung mit Klasse III wieder aus.
- Freibeträge vergessen: Eingetragene Freibeträge aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen und Kinderfreibeträge bildet der Rechner nicht ab.
- Die Vorsorgepauschale übersehen: Die amtlichen Lohnsteuertabellen ziehen eine Vorsorgepauschale ab, die den Abzug deutlich senkt. Dieser Rechner tut das nicht.
Praxistipps zur Steuerklassenwahl
Ehepaare mit ähnlichem Einkommen fahren meist mit IV/IV gut, bei großem Einkommensunterschied kann sich III/V lohnen. Bedenken Sie, dass ein niedriger monatlicher Abzug über Klasse III zu einer Nachzahlung führen kann, ein hoher Abzug später zu einer Erstattung. Für das tatsächliche Netto kommen immer die Sozialabgaben hinzu. Ehepaare können außerdem das Faktorverfahren wählen, bei dem die Klassen IV/IV mit einem persönlichen Faktor kombiniert werden. Es verteilt den Abzug gerechter auf beide Partner und vermeidet den hohen Abzug der Klasse V. Wer im Laufe des Jahres heiratet, ein Kind bekommt oder den Arbeitgeber wechselt, sollte prüfen, ob eine andere Steuerklasse sinnvoll ist.
Lohnsteuerabzug, ELStAM und Finanzamt
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die Ihr Arbeitgeber monatlich einbehält und an das Finanzamt abführt. Grundlage sind Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), in denen unter anderem Steuerklasse und etwaige Freibeträge hinterlegt sind. Am Jahresende erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung mit gezahlter Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Über die Einkommensteuererklärung, die Sie beim Finanzamt oder über ELSTER einreichen, wird die Vorauszahlung mit der tatsächlich geschuldeten Steuer verrechnet. Daraus ergibt sich eine Erstattung oder eine Nachzahlung. Eine andere Steuerklasse beantragen Sie ebenfalls beim Finanzamt.
Annahmen und Grenzen
Der Rechner nutzt den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG und bildet die Freibeträge der Steuerklassen vereinfacht nach. Nicht abgebildet sind die Vorsorgepauschale der amtlichen Lohnsteuertabellen, die den Abzug spürbar senkt, eingetragene Freibeträge und Kinderfreibeträge. Den Solidaritätszuschlag setzt er oberhalb der Freigrenze sofort voll an, ohne Milderungszone. Und das Ergebnis ist die Lohnsteuer, nicht das ausgezahlte Netto: Die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kommen hinzu.
Behandeln Sie das Ergebnis als Orientierung für den Vergleich der Steuerklassen. Der monatliche Abzug ist eine Vorauszahlung, maßgeblich ist die spätere Veranlagung. Sätze und Freibeträge sind im Rechner als Parameter hinterlegt und werden bei Änderungen aktualisiert.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über diesen Lohnsteuer Rechner
Nutzen Sie diesen Lohnsteuer Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026


