Werbungskosten-Rechner Deutschland
Der Werbungskosten Rechner stellt Pendlerpauschale, Homeoffice, Zweitwohnung und Sachkosten dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gegenüber, samt Steuerersparnis.

Wozu es dient
Der Werbungskosten-Rechner addiert alle beruflich veranlassten Ausgaben eines Arbeitnehmers und stellt sie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 € gegenüber. Er beantwortet damit die einzige Frage, die für die Steuererklärung zählt: Übersteigen die Einzelposten den Pauschbetrag – und wenn ja, wie viel Steuer bringt der Überhang tatsächlich zurück?
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Werbungskostenpauschale | 1.230 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Entfernungspauschale Kilometer 1-20 (EUR/km) | 0,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Entfernungspauschale ab Kilometer 21 (EUR/km) | 0,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Wert unverändert bei 0,38 Euro je Kilometer; Bezeichnung und Begründung korrigiert, der Satz gilt jetzt für jeden Kilometer. |
| Homeoffice-Pauschale 6 EUR/Tag | 6 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 1 EStG geprüft: 6 Euro je Homeoffice-Tag. |
| Homeoffice-Pauschale Höchstbetrag 1260 EUR | 1.260 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 1 EStG geprüft: höchstens 1.260 Euro im Jahr. |
| Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer: 1.260 Euro (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG) | 1.260 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 3 EStG geprüft: Jahrespauschale von 1.260 Euro. |
| Doppelte Haushaltsführung: Höchstbetrag für Unterkunftskosten im Inland von 1.000 Euro monatlich (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG geprüft: höchstens 1.000 Euro im Monat für eine Zweitwohnung im Inland. |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Milderungszone Höchstsatz auf den Überhang | 0,119 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
| Stufengrenze der Entfernungspauschale (km) | 20 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Aus vier Rechnern in die Parameterebene überführt; ab 2026 betragen beide Sätze 0,38 Euro je Kilometer, die Stufengrenze trennt daher nur noch die Darstellung. |
| Hoechstbetrag der Entfernungspauschale je Kalenderjahr | 4.500 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gesetzlicher Hoechstbetrag, der in keinem Rechner angewandt wurde; ohne eigenen Pkw wurde die Pauschale unbegrenzt angesetzt. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Abzug = max(Summe der Werbungskosten; Arbeitnehmer-Pauschbetrag); Ersparnis = Steuer(Einkommen − Pauschbetrag) − Steuer(Einkommen − Abzug)
So funktioniert es
Zuerst werden die Posten einzeln bewertet: die Entfernungspauschale je Arbeitstag, die Homeoffice-Pauschale bis zu ihrem Jahreshöchstbetrag oder alternativ die Arbeitszimmer-Jahrespauschale, die gedeckelten Unterkunftskosten einer doppelten Haushaltsführung sowie Arbeitsmittel, Fortbildung, Berufsverbandsbeiträge und Bewerbungskosten. Die Summe tritt gegen den Pauschbetrag an. Anschließend rechnet der Rechner die Einkommensteuer nach § 32a EStG samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zweimal: einmal nur mit dem Pauschbetrag und einmal mit dem tatsächlichen Abzug. Die Differenz ist die Steuerersparnis.
Wo es verwendet wird
- Prüfen, ob sich der Einzelnachweis der Werbungskosten gegenüber dem Pauschbetrag überhaupt lohnt
- Die Steuerersparnis je Euro über dem Pauschbetrag beziffern
- Entfernungspauschale, Homeoffice und doppelte Haushaltsführung in einer Summe zusammenführen
- Vor dem Kauf eines Arbeitsmittels abschätzen, wie viel davon der Fiskus trägt
Rechenbeispiel
Eine Angestellte mit 45.000,00 € zu versteuerndem Einkommen fährt an 190 Tagen 25 Kilometer ins Büro und arbeitet an 30 Tagen von zu Hause. Daraus werden … Entfernungspauschale und … Homeoffice-Pauschale. Mit 300,00 € für Arbeitsmittel kommt sie auf … und liegt damit … über dem Pauschbetrag von …. Die Steuer sinkt von … auf … – eine Ersparnis von …, also … des Überhangs bei einer Grenzbelastung von ….
Der Werbungskosten Rechner addiert alle beruflich veranlassten Ausgaben eines Jahres und stellt sie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag gegenüber. Er beantwortet damit die Frage, an der jede Steuererklärung hängt: Lohnt sich der Einzelnachweis überhaupt, und wie viel Steuer bringt er wirklich zurück?
Warum der Werbungskosten Rechner beim Pauschbetrag ansetzt
Das Finanzamt zieht jedem Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, ohne dass ein Beleg eingereicht werden muss. Wer Werbungskosten einzeln aufschreibt, ersetzt diesen Pauschbetrag, er wird nicht zusätzlich gewährt. Die ersten 1.230 Euro der eigenen Aufstellung bringen deshalb keinen Steuervorteil. Erst der Betrag oberhalb des Pauschbetrags senkt das zu versteuernde Einkommen.
Hier liegen die meisten Fehleinschätzungen. Eine Fortbildung für 400 Euro klingt nach einer spürbaren Steuerersparnis, bringt aber nichts, solange die Gesamtsumme unter dem Pauschbetrag bleibt. Umgekehrt wirkt bei einer bereits hohen Summe jeder weitere Euro sofort mit dem vollen Grenzsteuersatz. Der Rechner macht diese Schwelle sichtbar und zeigt entweder den Überhang oder den Fehlbetrag, der noch bis zum Pauschbetrag fehlt.
Die Entfernungspauschale
Der Arbeitsweg ist bei den meisten Arbeitnehmern der größte Einzelposten. Angesetzt wird die einfache Entfernung, also nicht Hin- und Rückweg. Seit 2026 trägt jeder volle Entfernungskilometer denselben Satz von 0,38 Euro. Die frühere Staffelung mit 0,30 Euro für die ersten zwanzig Kilometer ist entfallen. Multipliziert wird mit der Zahl der Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind.
Wichtig ist die realistische Zahl der Arbeitstage. Nach Abzug von Urlaub und Feiertagen bleiben in einem Vollzeitjahr je nach Bundesland etwa 220 Arbeitstage. Davon gehen Krankheitstage und Homeoffice-Tage ab. Das Finanzamt akzeptiert bei einer Fünf-Tage-Woche in der Regel bis zu 230 Fahrten ohne Rückfragen, verlangt bei deutlich höheren Angaben aber Nachweise. Wer viel im Homeoffice arbeitet, trägt hier weniger Tage ein und gewinnt sie auf der anderen Seite über die Homeoffice-Pauschale zurück. Die Feinheiten der Wegstrecke behandelt der eigene Pendlerpauschale-Rechner.
Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer
Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend zu Hause arbeiten, gibt es 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr, also für 210 Tage. Sie setzt kein eigenes Zimmer voraus, der Küchentisch genügt. Für denselben Tag darf allerdings keine Entfernungspauschale angesetzt werden, Bürotag und Homeoffice-Tag schließen einander aus.
Wer ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, kann stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 Euro wählen oder die tatsächlichen Kosten des Raums abrechnen. Im Rechner schalten Sie das über eine Option um: Dann ersetzt die Jahrespauschale die Tagespauschale, statt sie zu ergänzen. Welche Variante günstiger ist und wann sich der Einzelnachweis der Raumkosten lohnt, klärt der Arbeitszimmer-Rechner.
Doppelte Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält und daneben den eigenen Hausstand am Lebensmittelpunkt behält, kann die Unterkunftskosten absetzen. Der Abzug ist auf 1.000 Euro im Monat gedeckelt, darin sind Miete, Nebenkosten, Stellplatz und Rundfunkbeitrag zusammengefasst. Im Rechner geben Sie die Zahl der Monate und die tatsächlichen Kosten je Monat ein, die Deckelung setzt das Tool selbst.
Nicht enthalten sind hier die Verpflegungspauschalen der ersten drei Monate, die wöchentlichen Familienheimfahrten und die Umzugskosten. Diese Posten kommen zusätzlich in Betracht und werden im Rechner zur doppelten Haushaltsführung im Detail behandelt.
Die übrigen Posten
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie so gut wie ausschließlich beruflich nutzen: Fachliteratur, Werkzeug, Büromöbel, Computer und Zubehör. Geringwertige Anschaffungen dürfen Sie im Jahr des Kaufs in voller Höhe absetzen, teurere Gegenstände werden über ihre Nutzungsdauer verteilt. Nutzen Sie ein Gerät gemischt, ist der berufliche Anteil zu schätzen.
Fortbildungskosten umfassen Kursgebühren, Lernmittel, Fahrten und Übernachtungen, solange die Maßnahme dem ausgeübten oder angestrebten Beruf dient. Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden sind in voller Höhe abziehbar. Bewerbungskosten wie Porto, Mappen und Fahrten zum Vorstellungsgespräch zählen ebenfalls, und zwar unabhängig davon, ob die Bewerbung Erfolg hatte. Alle diese Posten geben Sie im Rechner als Jahresbetrag ein, weil es dafür keine gesetzlichen Höchstbeträge gibt.
Vom Überhang zur Steuerersparnis
Die Summe der Werbungskosten ist noch nicht die Ersparnis. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen, und was daraus an Steuer zurückkommt, hängt vom Grenzsteuersatz ab. Der Rechner ermittelt die Einkommensteuer nach dem geltenden Tarif zweimal, einmal nur mit dem Pauschbetrag und einmal mit dem vollen Abzug, und weist die Differenz aus. Solidaritätszuschlag samt Milderungszone und, falls gewählt, die Kirchensteuer sind dabei eingerechnet.
Bei einem mittleren Einkommen bringt ein Euro Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags rund dreißig bis vierzig Cent zurück. Bei hohen Einkommen mit Kirchensteuer können es über fünfzig Cent sein. Der Rechner gibt diese Größe als Ersparnis je Euro über dem Pauschbetrag an, direkt neben der Grenzbelastung.
Rechenbeispiel
Eine Angestellte mit 45.000 Euro Einkünften vor Werbungskosten fährt an 190 Tagen 25 Kilometer ins Büro und arbeitet an 30 Tagen von zu Hause. Aus dem Arbeitsweg werden 1.805 Euro, aus den Homeoffice-Tagen 180 Euro. Mit 300 Euro für Arbeitsmittel kommt sie auf 2.285 Euro und liegt damit 1.055 Euro über dem Pauschbetrag.
Die Einkommensteuer sinkt von 8.427,67 Euro auf 8.081,85 Euro. Die Ersparnis beträgt also 345,81 Euro, rund 33 Prozent des Überhangs. Hätte sie stattdessen nur vier Kilometer Arbeitsweg und keine Arbeitsmittel, bliebe die Summe unter dem Pauschbetrag und die Ersparnis läge bei null, egal wie sorgfältig sie sammelt.
Häufige Fehler bei der Aufstellung
Der teuerste Fehler ist die Doppelzählung von Tagen. Wer 220 Fahrten zur Arbeit und zusätzlich 100 Homeoffice-Tage einträgt, kommt auf 320 Arbeitstage im Jahr, und das akzeptiert kein Finanzamt. Bürotage und Homeoffice-Tage müssen sich zu einer realistischen Jahresarbeitszeit addieren.
Der zweithäufigste Fehler betrifft die Entfernung. Angesetzt wird die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, und zwar einfach, nicht für Hin- und Rückweg. Eine längere Strecke ist nur dann ansetzbar, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Wer die doppelte Kilometerzahl einträgt, verdoppelt auch das Ergebnis und wundert sich später über den abweichenden Bescheid.
Drittens werden Erstattungen häufig vergessen. Ein steuerfreies Jobticket, ein Fahrtkostenzuschuss oder ein vom Arbeitgeber gestellter Laptop mindern die abziehbaren Werbungskosten. Tragen Sie in den Rechner also nur den Teil ein, den Sie tatsächlich selbst getragen haben. Und viertens: Kosten für die private Lebensführung bleiben außen vor, auch wenn sie beruflich mitveranlasst sind. Der klassische Anzug wird regelmäßig gestrichen.
So bereiten Sie die Zahlen vor
Sammeln Sie zunächst die vier Blöcke, die der Rechner abfragt: Arbeitsweg, häusliche Arbeit, Zweitwohnung und Sachkosten. Für den Arbeitsweg brauchen Sie die Entfernung in Kilometern und eine verlässliche Zahl der Bürotage. Ein Blick in den Kalender oder in die Zeiterfassung reicht meist aus. Für die häusliche Arbeit zählen Sie die Homeoffice-Tage oder entscheiden sich für die Arbeitszimmer-Variante.
Für die Zweitwohnung nehmen Sie die Monatsmiete inklusive Nebenkosten und die Zahl der Monate. Bei den Sachkosten hilft ein Blick auf das Konto: Fachliteratur, Software, Büromöbel, Kursgebühren und Verbandsbeiträge des Jahres. Mit diesen Angaben wissen Sie vor dem Ausfüllen der Anlage N, ob sich der Aufwand lohnt.
Was der Rechner nicht abbildet
Er behandelt ausschließlich Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit. Sonderausgaben wie Vorsorgeaufwendungen, Spenden oder Kirchensteuer als Abzugsposten, außergewöhnliche Belastungen und die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen bleiben außen vor. Dafür gibt es eigene Rechner. Auch steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers, etwa ein Jobticket oder ein steuerfreier Auslagenersatz, mindern die abziehbaren Werbungskosten und müssen von Ihren Eingaben bereits abgezogen sein.
Alle Werte sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten Steuerparameter. Verbindlich ist ausschließlich der Steuerbescheid des Finanzamts. Dieser Rechner ersetzt keine Steuerberatung.
Über diesen Werbungskosten Rechner
Nutzen Sie diesen Werbungskosten Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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