Witwenrente Rechner Deutschland

Der Witwenrente Rechner berechnet die monatliche Witwen- oder Witwerrente als Anteil der Rente des Verstorbenen einschließlich Einkommensanrechnung.

Witwenrente Rechner Deutschland
€
€
Monatliche Witwenrente —
Bruttoanspruch vor Anrechnung —
Einkommensanrechnung —
Jahresrente —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Witwenrente Rechner schätzt die monatliche Witwen- oder Witwerrente als Anteil der Versichertenrente des Verstorbenen und berücksichtigt die Einkommensanrechnung auf eigenes Einkommen oberhalb des Freibetrags.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Satz große Witwen-/Witwerrente0,55gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Witwen- und Witwerrente (SGB VI § 46", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde.
Satz kleine Witwen-/Witwerrente0,25gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Witwen- und Witwerrente (SGB VI § 46", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde.
Einkommensfreibetrag Witwenrente (monatlich, West)1.122,53gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Neu ab 01.07.2026 (audit 2026-09-23): 26,4 × aktueller Rentenwert 42,52 € = 1.122,53 € monatlich. Quelle: § 97 Abs. 2 SGB VI, § 1 RWBestV 2026.
Anrechnungssatz auf Einkommen über dem Freibetrag0,4gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (SGB VI § 97", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde.
Erhöhung des Freibetrags je Kind (Vielfaches des aktuellen Rentenwerts)5,6gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Aktueller Rentenwert West (monatlich)42,52gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-07-01Geprüft an § 1 RWBestV 2026: der aktuelle Rentenwert beträgt ab 1. Juli 2026 42,52 Euro.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Bruttoanspruch = Satz × Rente des Verstorbenen; Anrechnung = 40 % × (Einkommen − Freibetrag); Witwenrente = Bruttoanspruch − Anrechnung

So funktioniert es

Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent, die kleine 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Eigenes Einkommen über dem monatlichen Freibetrag wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet und mindert die Auszahlung.

Wo es verwendet wird

  • Schätzung der Hinterbliebenenversorgung
  • Einschätzung der Einkommensanrechnung
  • Planung nach dem Tod des Partners

Rechenbeispiel

Bei einer Rente des Verstorbenen von 1.500,00 € ergibt die große Witwenrente einen Bruttoanspruch von … und nach Anrechnung eine monatliche Witwenrente von ….

Was der Witwenrente Rechner macht

Der Witwenrente Rechner schätzt die monatliche Witwen- oder Witwerrente, die Hinterbliebene nach dem Tod eines gesetzlich versicherten Partners erhalten können. Er zeigt sowohl den Bruttoanspruch als Anteil der Rente des Verstorbenen als auch die Höhe nach der Einkommensanrechnung. So können Sie Ihre voraussichtliche Hinterbliebenenversorgung einschätzen.

Nach dem Tod des Partners kommt zum persönlichen Verlust oft eine große finanzielle Unsicherheit. Die gesetzliche Witwenrente soll einen Teil des wegfallenden Einkommens ausgleichen. Wer die ungefähre Höhe kennt, kann seine finanzielle Lage realistischer einschätzen und die weitere Planung darauf aufbauen.

Große und kleine Witwenrente

Das Gesetz unterscheidet zwei Formen der Hinterbliebenenrente. Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Rente, die der Verstorbene bezogen hat oder bezogen hätte. Sie wird gezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa das Erreichen einer Altersgrenze, eine Erwerbsminderung oder die Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren. Die Altersgrenze steigt bis 2029 schrittweise auf 47 Jahre.

Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und kommt in Betracht, wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen. Sie wird nach neuem Recht höchstens 24 Kalendermonate gezahlt. Über den Schalter im Rechner können Sie zwischen beiden Varianten wechseln und sehen unmittelbar, wie sich der Satz auf den Anspruch auswirkt.

Die Einkommensanrechnung

Bei der Witwenrente wird eigenes Einkommen angerechnet. Anders als bei der eigenen Altersrente wird bei der Hinterbliebenenrente geprüft, ob und wie viel die hinterbliebene Person selbst verdient. Bis zu einem monatlichen Freibetrag bleibt das Einkommen vollständig anrechnungsfrei. Seit Juli 2026 liegt er bei 1.122,53 Euro, für jedes waisenrentenberechtigte Kind kommen 238,11 Euro hinzu.

Übersteigt das anrechenbare Einkommen den Freibetrag, wird vom übersteigenden Teil ein Anteil auf die Rente angerechnet. Das sind 40 Prozent des Betrags oberhalb des Freibetrags. Dieser Betrag mindert die ausgezahlte Witwenrente. Der Rechner weist die Anrechnung gesondert aus.

Rechenbeispiel

Angenommen, der verstorbene Partner hätte eine monatliche Rente von 1.500 Euro bezogen. Bei der großen Witwenrente ergibt sich ein Bruttoanspruch von 55 Prozent, also 825 Euro. Verdient die hinterbliebene Person kein eigenes anrechenbares Einkommen, wird dieser Betrag ungekürzt gezahlt.

Kommt ein eigenes Nettoeinkommen hinzu, das den Freibetrag übersteigt, verringert sich die Auszahlung. Liegt das Einkommen beispielsweise 500 Euro über dem Freibetrag, werden davon 40 Prozent, also 200 Euro, angerechnet. Die Witwenrente sinkt dann von 825 Euro auf 625 Euro. Eigenes Einkommen mindert den Anspruch also, zehrt ihn in diesem Fall aber nicht auf.

Das Sterbevierteljahr

Unmittelbar nach dem Tod gilt eine Sonderregel. In den ersten drei Kalendermonaten, dem sogenannten Sterbevierteljahr, wird die Witwenrente in voller Höhe der Rente des Verstorbenen gezahlt, und zwar ohne Einkommensanrechnung. Diese Übergangszeit soll die erste, oft finanziell angespannte Phase überbrücken.

Der Rechner bildet die Zeit nach dem Sterbevierteljahr ab, in der der reguläre Rentensatz und die Einkommensanrechnung greifen. Für die ersten drei Monate sollten Sie daher mit einem höheren Betrag rechnen, als der Rechner für den Dauerzustand ausweist.

Warum eine frühe Einschätzung hilft

Von der Hinterbliebenenversorgung hängt mit ab, ob der gewohnte Lebensstandard nach dem Tod des Partners gehalten werden kann. Eine Schätzung hilft Ihnen dabei,

  • die zu erwartende monatliche Witwenrente realistisch einzuordnen,
  • die Auswirkung eigenen Einkommens auf die Rente zu verstehen,
  • eine mögliche Versorgungslücke frühzeitig zu erkennen,
  • den Bedarf an zusätzlicher Vorsorge einzuschätzen.

Je früher diese Fragen geklärt sind, desto besser lässt sich die finanzielle Absicherung der Familie planen, etwa durch ergänzende private Vorsorge.

Annahmen und Grenzen der Schätzung

Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen. Er rechnet mit dem hinterlegten Freibetrag und dem Anrechnungssatz von 40 Prozent auf das Einkommen oberhalb des Freibetrags. Der Freibetrag folgt dem aktuellen Rentenwert und wird deshalb jeweils zum 1. Juli angepasst. Seit Juli 2023 gilt er bundesweit einheitlich.

Nicht abgebildet sind besondere Konstellationen wie das Rentensplitting unter Ehegatten, die Anrechnung mehrerer Einkommensarten oder Übergangsregelungen bei älteren Ehen. Auch die genaue Ermittlung des anrechenbaren Nettoeinkommens folgt im Einzelfall komplexen Regeln. Betrachten Sie das Ergebnis daher als Orientierung.

Die Witwenrente im Gesamtbild

Die gesetzliche Witwenrente deckt den Bedarf häufig nicht vollständig. Sie ersetzt nur einen Teil des wegfallenden Einkommens und wird durch eigene Ansprüche, betriebliche Leistungen und private Vorsorge ergänzt.

Für ein vollständiges Bild sollten Sie die geschätzte Witwenrente mit Ihren übrigen Einkünften und Ansprüchen zusammenführen. So erkennen Sie, ob die Absicherung ausreicht, und können rechtzeitig gegensteuern. Die maßgeblichen Sätze und Werte werden von der zuständigen Stelle festgelegt und können sich ändern. Für eine verbindliche Auskunft über Ihre individuellen Ansprüche wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.

Zweites Rechenbeispiel: die kleine Witwenrente

Nun die kleine Witwenrente bei gleichen Ausgangswerten. Der verstorbene Partner hätte weiterhin eine monatliche Rente von 1.500 Euro bezogen. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent davon, also 375 Euro.

Verdient die hinterbliebene Person ein eigenes Einkommen, das den Freibetrag um 500 Euro übersteigt, werden davon wie zuvor 40 Prozent angerechnet, das sind 200 Euro. Die kleine Witwenrente sinkt damit von 375 Euro auf 175 Euro. Der Vergleich mit dem ersten Beispiel zeigt zweierlei: Der Rentensatz von 25 statt 55 Prozent macht den größten Unterschied, und dieselbe Einkommensanrechnung wirkt bei der kleineren Rente prozentual deutlich stärker.

Häufige Missverständnisse

  • Sterbevierteljahr übersehen: In den ersten drei Monaten wird die volle Rente des Verstorbenen ohne Anrechnung gezahlt. Der Rechner bildet erst die Zeit danach ab.
  • Brutto und Netto verwechseln: Angerechnet wird das anrechenbare Nettoeinkommen, nicht das Bruttogehalt. Vom Arbeitsentgelt werden dafür pauschal 40 Prozent abgezogen.
  • Kinderzuschlag zum Freibetrag vergessen: Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag. Tragen Sie die Kinder im Rechner ein.
  • Eigene Rente falsch einschätzen: Auch eine eigene Rente zählt als Einkommen und mindert die Witwenrente. Bei sehr hohem eigenem Einkommen kann sie ganz entfallen.

Der Witwenrente Rechner und die Deutsche Rentenversicherung

Der Witwenrente Rechner liefert eine Orientierung, die verbindliche Auskunft erteilt jedoch allein die Deutsche Rentenversicherung. Die Hinterbliebenenrente ist im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch geregelt, die Anspruchsvoraussetzungen finden sich in § 46 SGB VI, die Einkommensanrechnung in § 97 SGB VI.

Die Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen, sie wird nicht automatisch gezahlt. Den Antrag stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, unterstützt von den örtlichen Auskunfts- und Beratungsstellen sowie den Versichertenältesten. Halten Sie Sterbeurkunde, Rentenunterlagen des Verstorbenen und Nachweise zum eigenen Einkommen bereit. Um die Zahlung im Sterbevierteljahr zu beschleunigen, kann ein Rentenvorschuss beantragt werden.

Praxistipps und Grenzen

Rechnen Sie verschiedene Einkommenshöhen durch, um eine mögliche Versorgungslücke früh zu erkennen. Führen Sie die geschätzte Witwenrente mit eigenen Ansprüchen, betrieblichen Leistungen und privater Vorsorge zusammen, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Der Rechner arbeitet mit vereinfachten Annahmen: ein hinterlegter Freibetrag, ein fester Anrechnungssatz und ein einheitlicher Rentensatz. Besondere Konstellationen wie das Rentensplitting, mehrere Einkommensarten oder Übergangsregelungen bei älteren Ehen sind nicht abgebildet. Der Freibetrag wird jährlich angepasst. Betrachten Sie das Ergebnis daher als Näherung.

Dies sind allgemeine Informationen und keine Finanzberatung.

Über diesen Witwenrente Rechner

Nutzen Sie diesen Witwenrente Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Witwenrente Rechner

Nutzen Sie diesen Witwenrente Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen großer und kleiner Witwenrente?
Die große Witwenrente beträgt 55 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen und wird unter anderem gezahlt, wenn die hinterbliebene Person ein bestimmtes Alter erreicht hat, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Die kleine Witwenrente beträgt 25 Prozent und wird nach neuem Recht höchstens 24 Monate gezahlt. Für Ehen, die vor 2002 geschlossen wurden und bei denen ein Partner vor 1962 geboren ist, gelten 60 Prozent und keine Befristung.
Wie wirkt sich eigenes Einkommen auf die Witwenrente aus?
Eigenes Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet, soweit es einen monatlichen Freibetrag übersteigt. Er beträgt das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwerts, seit Juli 2026 also 1.122,53 Euro. Vom übersteigenden Betrag werden vereinfacht 40 Prozent auf die Rente angerechnet und mindern die Auszahlung. Bis zur Höhe des Freibetrags bleibt das Einkommen anrechnungsfrei.
Erhöht sich der Freibetrag durch Kinder?
Ja. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um das 5,6-Fache des aktuellen Rentenwerts, seit Juli 2026 um 238,11 Euro. Tragen Sie im Rechner die Zahl dieser Kinder ein, dann wird der Zuschlag berücksichtigt.
Gibt es zu Beginn ein sogenanntes Sterbevierteljahr?
Ja. In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die Witwenrente in voller Höhe der Versichertenrente gezahlt und ohne Einkommensanrechnung. Dieser Rechner bildet die Zeit danach ab, in der der Rentensatz und die Einkommensanrechnung gelten.
Sind die berechneten Werte verbindlich?
Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung auf Basis vereinfachter Annahmen. Die tatsächliche Höhe hängt vom Versicherungsverlauf des Verstorbenen und Ihrem anrechenbaren Einkommen ab. Verbindliche Auskünfte erteilt nur der zuständige Rentenversicherungsträger.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert