Hinzuverdienst neben Rente Rechner Deutschland
Der Rechner zur Hinzuverdienstgrenze Rente 2026 zeigt, wie viel Sie neben der Erwerbsminderungsrente verdienen dürfen und warum Altersrenten frei sind.

Wozu es dient
Der Rechner beantwortet die Frage, die jeder Rentner mit Arbeitsvertrag stellt: Wie viel darf ich neben meiner Rente verdienen, ohne dass die Deutsche Rentenversicherung kürzt? Er trennt dabei sauber die Renten, für die seit 2023 überhaupt keine Grenze mehr gilt, von den Erwerbsminderungsrenten, bei denen die Grenze weiterhin greift, und beziffert die Kürzung in Euro je Monat und Jahr.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Hinzuverdienstgrenze volle Erwerbsminderungsrente (jaehrlich, = 3/8 x 14 x Bezugsgroesse, §96a SGB VI) | 20.763,75 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert. |
| Bezugsgroesse (West) monatlich (§18 SGB IV) | 3.955 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert. |
| Minijob-Grenze (monatlich) | 603 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 geprüft: § 8 Abs. 1a SGB IV ergibt Mindestlohn × 130 / 3, aufgerundet; 13,90 Euro × 130 / 3 = 603 Euro. |
| Mindest-Hinzuverdienstgrenze teilweise EM-Rente (SGB VI § 96a Abs. 1c Nr. 1) | 41.527,5 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Gesetzliche Untergrenze der individuellen Hinzuverdienstgrenze; sie stand bisher nur als Eingabe-Vorgabe in der tool.json und wurde nicht neu berechnet, als sich die Bezugsgröße änderte. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Anrechnung = (Jahresverdienst − Hinzuverdienstgrenze) × Anrechnungssatz; Monatsrente neu = Monatsrente − Anrechnung / 12
So funktioniert es
Zuerst bestimmt der Rechner, ob Ihre Rentenart überhaupt eine Grenze kennt. Bei der Regelaltersrente und bei der vorgezogenen Altersrente lautet die Antwort seit dem 1. Januar 2023 nein, der Verdienst bleibt folgenlos. Bei der vollen Erwerbsminderungsrente setzt er die gesetzliche Jahresgrenze von 20.764 € an, die aus dem Achtelvielfachen der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 € abgeleitet ist. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Grenze individuell und steht in Ihrem Rentenbescheid, deshalb wird sie eingegeben. Übersteigt der Jahresverdienst die Grenze, wird der eingestellte Anteil des übersteigenden Betrags auf zwölf Monate verteilt und von der Monatsrente abgezogen; unter null kann die Rente nicht fallen.
Wo es verwendet wird
- Prüfen, ob eine Nebentätigkeit die Erwerbsminderungsrente kürzt
- Den verbleibenden Spielraum bis zur Jahresgrenze ablesen
- Sehen, dass die Altersrente seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen darf
Rechenbeispiel
Eine Bezieherin einer vollen Erwerbsminderungsrente erhält 1.150 € im Monat und nimmt eine Teilzeitstelle mit 26.400 € Jahresbrutto an. Die angesetzte Jahresgrenze beträgt …, der Verdienst liegt also … darüber. Angerechnet werden … im Jahr, das sind … im Monat oder … der Rente. Es bleiben … Monatsrente, im Jahr …, und zusammen mit dem Lohn ein Gesamteinkommen von …. Ein reiner Minijob mit … im Jahr wäre dagegen folgenlos geblieben.
Seit 2023 gilt die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente nur noch für einen Teil der Renten: Für Altersrenten wurde sie abgeschafft, für Erwerbsminderungsrenten gilt sie weiter. Dieser Rechner unterscheidet beide Fälle, setzt die passende Jahresgrenze an und zeigt, wie viel von Ihrer Monatsrente nach der Anrechnung übrig bleibt.
Hinzuverdienstgrenze Rente: wo sie noch gilt und wo nicht
Von 2017 bis 2019 durften Bezieher einer vorgezogenen Altersrente 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Von jedem Euro darüber wurden 40 Prozent angerechnet, und wer deutlich mehr verdiente, landete bei einer Teilrente. Viele hielten ihre Arbeitszeit deshalb künstlich klein. In den Jahren 2020 bis 2022 galten übergangsweise deutlich höhere Grenzen.
Zum 1. Januar 2023 ist diese Grenze ersatzlos entfallen. Seither gilt:
- Regelaltersrente: keine Grenze. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, konnte noch nie durch Hinzuverdienst gekürzt werden.
- Vorgezogene Altersrente, also die Rente für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte oder für schwerbehinderte Menschen: keine Grenze mehr.
- Volle Erwerbsminderungsrente: Die Grenze bleibt, ist aber an die Bezugsgröße gekoppelt und steigt mit ihr.
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: Die Grenze bleibt und ist individuell.
Der Rechner bildet diese vier Fälle ab. Wählen Sie eine Altersrente, weist er eine Grenze von null aus und rechnet nichts an. Das entspricht der geltenden Rechtslage.
Die beiden Grenzen bei Erwerbsminderung
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente gilt für alle derselbe Betrag: drei Achtel der vierzehnfachen monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Weil die Bezugsgröße jedes Jahr der Lohnentwicklung folgt, wächst auch die Grenze. 2026 beträgt die Bezugsgröße 3.955 Euro im Monat, die Grenze damit 20.763,75 Euro im Kalenderjahr, gut 1.730 Euro im Monatsdurchschnitt.
Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist die Grenze persönlich. Sie wird aus dem Kalenderjahr mit den höchsten Entgeltpunkten der letzten fünfzehn Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung abgeleitet und beträgt mindestens das Doppelte der Grenze für die volle Rente. Wer vor der Erkrankung überdurchschnittlich verdient hat, kommt deutlich höher heraus. Deshalb ist dieser Wert im Rechner ein Eingabefeld und kein Parameter. Sie finden ihn im Rentenbescheid.
So rechnet die Rentenversicherung
Die Prüfung läuft kalenderjährlich, nicht monatlich. Die Deutsche Rentenversicherung fragt zu Beginn des Jahres Ihre Prognose ab, rechnet auf dieser Grundlage vorläufig und vergleicht später mit dem tatsächlichen Verdienst. War die Prognose zu niedrig, kommt eine Rückforderung, war sie zu hoch, eine Nachzahlung. Der Rechner arbeitet deshalb mit Jahreswerten.
Die Rechnung selbst ist einfach: Vom Jahresverdienst wird die Grenze abgezogen, vom Rest werden 40 Prozent angerechnet. Dieser Jahresbetrag wird auf zwölf Monate verteilt und mindert die laufende Rente. Unter null fällt die Rente nicht, mehr als die volle Rente kann also nie einbehalten werden.
Ein Beispiel: 1.200 Euro Monatsrente, 30.000 Euro Jahresbrutto aus einer Teilzeitstelle. Über der Grenze liegen 9.236,25 Euro, 40 Prozent davon sind 3.694,50 Euro im Jahr oder 307,88 Euro im Monat. Es bleiben 892,13 Euro Rente, zusammen mit dem Lohn also gut 40.700 Euro im Jahr. Der Verdienst lohnt sich damit weiterhin deutlich, nur nicht Euro für Euro.
Die Stufe darunter: von der vollen zur teilweisen Rente
Würde die Anrechnung die volle Erwerbsminderungsrente vollständig aufzehren, endet die Prüfung nicht. Die Rentenversicherung prüft dann, ob wenigstens die halb so hohe Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Für diese gilt die eigene, deutlich höhere Grenze. Erst wenn auch diese überschritten ist und die Anrechnung die Rente aufzehrt, entfällt die Zahlung ganz.
Im Rechner spielen Sie diese Stufe nach, indem Sie die Rentenart auf teilweise Erwerbsminderung stellen, die Rentenhöhe halbieren und Ihre persönliche Grenze eintragen. Sie sehen dann, ob unter dem Strich noch etwas übrig bleibt.
Der Minijob als sichere Untergrenze
Für alle, die nur ein wenig dazuverdienen wollen, ist ein Minijob die einfachste Lösung. Bei 603 Euro im Monat sind das 7.236 Euro im Jahr. Das liegt weit unter der Grenze für die volle Erwerbsminderungsrente und hat auf die Rentenhöhe keine Folgen. Der Rechner weist diesen Jahresbetrag in einer eigenen Zeile aus, damit Sie ihn mit Ihrer Grenze vergleichen können.
Der Umfang der Arbeit zählt mit
Ein Punkt, den kein Rechner abbilden kann und der trotzdem besonders wichtig ist: Bei der Erwerbsminderungsrente zählt nicht nur der Betrag, sondern auch der Umfang der Tätigkeit. Die volle Rente setzt voraus, dass Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, die teilweise Rente weniger als sechs Stunden. Wer regelmäßig länger arbeitet, stellt die medizinische Grundlage seiner Rente selbst infrage, auch wenn der Verdienst unter der Grenze bleibt. Die Rentenversicherung darf den Fall dann neu begutachten.
Sprechen Sie eine geplante Tätigkeit deshalb vorher mit Ihrem Rentenversicherungsträger ab. Die Beratung ist kostenlos und erspart im Zweifel eine vierstellige Rückforderung.
Was nicht als Hinzuverdienst zählt
Angerechnet werden Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung, Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit und vergleichbares Einkommen. Nicht dazu gehören Kapitalerträge, Mieteinnahmen, private Rentenversicherungen und Betriebsrenten. Sozialleistungen wie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld folgen eigenen Anrechnungsregeln und gehören nicht in das Verdienstfeld dieses Rechners.
Bei der Witwen- und Witwerrente gilt eine andere Regel: Dort gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, sondern einen Freibetrag und eine Anrechnung von 40 Prozent des übersteigenden Nettoeinkommens. Auch Beamtinnen und Beamte im Ruhestand fallen unter eigene Regeln des Versorgungsrechts.
So nutzen Sie den Rechner
- Wählen Sie die Rentenart, die in Ihrem Bescheid steht.
- Tragen Sie die monatliche Bruttorente vor Abzügen ein.
- Geben Sie den erwarteten Jahresbruttoverdienst ein, nicht den Monatslohn.
- Bei teilweiser Erwerbsminderung ergänzen Sie unter den erweiterten Optionen Ihre persönliche Jahresgrenze.
- Lesen Sie Spielraum, Anrechnung und verbleibende Monatsrente ab. Die Grafik zeigt zusätzlich, wie sich Rente und Gesamteinkommen entwickeln, wenn der Verdienst steigt.
Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und der hinterlegten gesetzlichen Werte und ersetzen keine Rentenberatung. Verbindlich ist allein der Bescheid Ihres Rentenversicherungsträgers.
Über dieses Tool: Hinzuverdienstgrenze Rente
Hinzuverdienstgrenze Rente: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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