Entnahmestrategie Rechner Deutschland
Der Entnahmestrategie Rechner zeigt die tragfähige Jahresentnahme, die Entnahmerate, die Steuer aus Depot und Rente und das Risiko, dass das Geld vorher endet.

Wozu es dient
Der Entnahmestrategie-Rechner projiziert Ihren Ruhestand Jahr für Jahr über Depot, Tagesgeld und gesetzliche Rente hinweg und zeigt, welche jährliche Entnahme das Vermögen über den Planungshorizont trägt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche) |
| Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) | 1.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen) |
| Teilfreistellung Aktienfonds 30% | 0,3 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Teilfreistellung Aktienfonds 30% |
| Besteuerungsanteil Rentenbeginn 2023 | 0,825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Besteuerungsanteil (Wachstumschancengesetz", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Anstieg Besteuerungsanteil pro Jahr | 0,005 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Besteuerungsanteil (Wachstumschancengesetz", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Mindest-Besteuerungsanteil | 0,5 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Besteuerungsanteil (Kohorte 2005", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde. |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Bruttoentnahme = (Ziel − Sparerpauschbetrag × Steuersatz) ÷ (1 − Gewinnanteil × (1 − Teilfreistellung) × Steuersatz); Entnahmerate = tragfähige Entnahme ÷ Portfolio
So funktioniert es
Er verrechnet zuerst die Nettorente mit dem Ausgabenziel, entnimmt den Rest in der gewählten Reihenfolge aus den Töpfen, rechnet die Abgeltungsteuer auf den anteiligen Kursgewinn nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag hoch und ermittelt daraus die tragfähige Entnahme sowie das Risiko einer vorzeitigen Erschöpfung.
Wo es verwendet wird
- Die tragfähige Jahresentnahme und die Entnahmerate für den eigenen Horizont bestimmen
- Entnahmereihenfolgen aus Depot und Tagesgeld steuerlich vergleichen
- Das Risiko abschätzen, dass das Vermögen vor dem Planungshorizont endet
Rechenbeispiel
Mit 300.000,00 € im Depot und 50.000,00 € auf dem Tagesgeldkonto trägt der Plan eine jährliche Entnahme von … über 30 Jahre — das entspricht … im Monat und einer Entnahmerate von …. Die gewünschten 24.000,00 € pro Jahr reichen dagegen nur … Jahre; das Risiko einer vorzeitigen Erschöpfung liegt bei …. Über den gesamten Plan fallen … Abgeltungsteuer an.
Wie lange reicht das Vermögen?
Wie viel dürfen Sie im Ruhestand jedes Jahr entnehmen, ohne dass das Geld ausgeht? Der Entnahmestrategie Rechner rechnet Depot, Tagesgeld und gesetzliche Rente Jahr für Jahr hoch und berücksichtigt die deutsche Besteuerung jedes Topfes. Er liefert die tragfähige Jahresentnahme, die daraus abgeleitete Entnahmerate und die Wahrscheinlichkeit, dass das Vermögen vorzeitig aufgebraucht ist.
Die bekannte Vier-Prozent-Regel hilft dabei nur begrenzt. Sie stammt aus amerikanischen Untersuchungen mit steuerfreien Altersvorsorgekonten. Wer in Deutschland aus einem Depot entnimmt, zahlt auf jeden realisierten Kursgewinn Abgeltungsteuer, hat aber meist eine gesetzliche Rente, die den Bedarf aus dem Portfolio erheblich senkt. Beide Effekte wirken gegeneinander, und ihr Zusammenspiel bestimmt die passende Rate.
Drei Töpfe, drei Steuerregeln
- Depot mit Aktien oder ETFs: Steuerpflichtig ist nur der anteilige Kursgewinn einer Entnahme. Bei Aktienfonds bleiben davon 30 Prozent über die Teilfreistellung frei, der Sparerpauschbetrag wird jedes Jahr neu angerechnet, und auf den Rest fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
- Tagesgeld und Festgeld: Das Kapital ist bereits versteuert, eine Entnahme ist steuerfrei. Im Modell wird es nicht verzinst, es dient als Liquiditätspuffer.
- Gesetzliche Rente: Steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil Ihres Rentenbeginnjahrs, besteuert nach dem progressiven Tarif des § 32a EStG.
Weil die Kirchensteuer bei Kapitalerträgen ihre eigene Bemessungsgrundlage mindert, rechnet der Rechner nach der Formel des § 32d Abs. 1 EStG. Der Steuersatz ergibt sich dort aus Abgeltungsteuersatz und Kirchensteuersatz.
Wie hoch die Bruttoentnahme sein muss
Wer 24.000 Euro netto braucht, muss aus dem Depot mehr als 24.000 Euro entnehmen, weil ein Teil sofort als Steuer abgeht. Der Rechner ermittelt die nötige Bruttoentnahme direkt aus Nettoziel, Gewinnanteil im Depot, Teilfreistellung und verbleibendem Sparerpauschbetrag.
Danach sinkt der Einstandswert des Depots anteilig mit der Entnahme, und der Gewinnanteil wächst über die Jahre mit. Deshalb werden spätere Entnahmen steuerlich teurer als frühe, und die Entnahmereihenfolgen führen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Die Entnahmereihenfolge
- Zuerst Tagesgeld: schont das Depot, verschiebt die Steuer nach hinten und lässt das Anlagekapital länger arbeiten. Der Preis ist der unverzinste Puffer.
- Zuerst Depot: nutzt jedes Jahr den Sparerpauschbetrag und baut stille Reserven früh ab, entzieht dem Portfolio aber Kapital.
- Anteilig aus beiden Töpfen: hält das Verhältnis konstant und liegt bei Steuerlast und Reichweite zwischen den beiden anderen Varianten.
Welche Variante vorn liegt, hängt von Gewinnanteil, Renditeerwartung und Horizont ab. Der Rechner zeigt für jede Reichweite, Gesamtsteuer und Restvermögen in Euro.
Rechenbeispiel
Ein Depot von 300.000 Euro mit 40 Prozent unrealisierten Gewinnen und 50.000 Euro Tagesgeld trägt bei fünf Prozent erwarteter Rendite, 14 Prozent Schwankung, zwei Prozent Inflation und 30 Jahren Horizont eine Entnahme von rund 15.400 Euro im Jahr, eine Entnahmerate von etwa 4,4 Prozent. Wer stattdessen 24.000 Euro entnimmt, kommt nur rund 16 Jahre weit, und das Erschöpfungsrisiko steigt auf über 95 Prozent. Mit einer gesetzlichen Rente sieht das Bild anders aus, weil der Bedarf aus dem Portfolio um die Nettorente sinkt.
Wie das Erschöpfungsrisiko entsteht
Der Rechner zieht keine Zufallspfade, sondern geht in zwei Schritten vor:
- Er sucht die gleichbleibende Rendite, bei der Ihre Wunschentnahme das Vermögen genau bis zum Horizont trägt.
- Er bestimmt über eine Lognormalverteilung mit Ihrer Renditeerwartung und Schwankung, wie wahrscheinlich es ist, dass die durchschnittliche Jahresrendite darunter bleibt.
Bei gleichen Eingaben kommt immer dasselbe Ergebnis heraus. Bewertet wird aber nur die Streuung der Durchschnittsrendite. Das Reihenfolgerisiko, also dass schwache Jahre zu Beginn der Entnahmephase härter treffen als dieselben Jahre am Ende, ist nicht enthalten. Rechnen Sie deshalb mit einem Sicherheitsabschlag, wenn das Ergebnis knapp ist.
Das Ergebnis lesen
Die tragfähige Jahresentnahme bringt das Vermögen am Ende des Horizonts genau auf null. Wer etwas vererben oder einen Puffer für Pflegekosten halten möchte, sollte deutlich darunter bleiben. Die Entnahmerate misst diesen Betrag am Portfolio, nachdem die Nettorente abgezogen wurde, und ist so mit den bekannten Faustformeln vergleichbar.
Die Reichweite der Wunschentnahme zeigt, wie viele Jahre Ihr Betrag reicht. Liegt sie unter dem Horizont, weist der Rechner zusätzlich die ungedeckte Lücke aus, also die Summe aller Beträge, die später nicht mehr aus dem Vermögen kommen. Restvermögen und die Endstände von Depot und Tagesgeld zeigen, welcher Topf zuerst leer ist.
Die Grafik zeigt beide Töpfe und die Summe über den gesamten Zeitraum. Knickt der Verlauf früh ab, ist die Entnahme zu hoch angesetzt.
Nominal gerechnet
Die Projektion läuft in nominalen Euro. Entnahme und Rente steigen mit der Inflation. Der Einkommensteuertarif gilt als inflationsindexiert, weil er in Deutschland regelmäßig gegen die kalte Progression angepasst wird. Der Sparerpauschbetrag bleibt dagegen nominal gleich, weil er gesetzlich nicht indexiert ist. Seine reale Wirkung nimmt über einen langen Horizont ab.
Eingaben und Annahmen
Depotwert, Gewinnanteil, Tagesgeld, Ausgabenziel, Rentenhöhe und Rentenbeginn sind Ihre Daten. Rendite, Schwankung, Inflation und Planungshorizont sind Annahmen, für die es keinen gesetzlichen Wert gibt. Alle steuerlichen Größen, also Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag, Einkommensteuertarif und Besteuerungsanteil, sind zentral hinterlegt und werden bei Gesetzesänderungen gepflegt.
Nicht abgebildet sind Verlustverrechnungstöpfe, die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds, private Renten- und Riester-Verträge sowie die Kranken- und Pflegebeiträge der Rentner. Die Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzen keine Anlage- oder Steuerberatung.
Über diesen Entnahmestrategie Rechner
Nutzen Sie diesen Entnahmestrategie Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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