Thesaurierend vs. Ausschüttend Vergleich Deutschland

Der Rechner vergleicht thesaurierende und ausschüttende Fonds nach Vorabpauschale, Teilfreistellung, Abgeltungsteuer und Sparer-Pauschbetrag.

Thesaurierend vs. Ausschüttend Vergleich Deutschland
€
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Jahre
Erweiterte Optionen
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Vorteil des thesaurierenden Fonds —
Thesaurierend nach allen Steuern —
Ausschüttend nach allen Steuern —
Thesaurierend vor der Verkaufssteuer —
Ausschüttend vor der Verkaufssteuer —
Laufende Steuer thesaurierend —
Laufende Steuer ausschüttend —
Steuer beim Verkauf, thesaurierend —
Steuer beim Verkauf, ausschüttend —
Steuer gesamt thesaurierend —
Steuer gesamt ausschüttend —
Versteuerte Vorabpauschalen insgesamt —
Erhaltene Ausschüttungen insgesamt —
Genutzter Pauschbetrag thesaurierend —
Genutzter Pauschbetrag ausschüttend —
Angewandte Teilfreistellungsquote —
Vorteil in Prozent —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Vergleich zeigt, wie viel von einer Anlage in einen thesaurierenden und in einen ausschüttenden Fonds bei gleicher Gesamtrendite nach allen Steuern übrig bleibt.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Basiszins für die Vorabpauschale0,032bundesfinanzministerium.deGültig ab 2026-01-01Basiszins Vorabpauschale 2026 = 3,20%
Teilfreistellung Aktienfonds 30%0,3gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Teilfreistellung Aktienfonds 30%
Teilfreistellung je Fondsart (§ 20 InvStG): Aktienfonds 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent, Immobilienfonds 60 Prozent, Immobilienfonds mit Schwerpunkt ausländische Immobilien 80 Prozent (Werte als Dezimalanteile des freigestellten Ertrags)Tarifstaffelgesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Teilfreistellung je Fondsart (§ 20 InvStG): Aktienfonds 30 Prozent, Mischfonds 15 Prozent, Immobilienfonds 60 Prozent, Immobilienfonds mit Schwerpunkt ausländische Immobilien 80 Prozent (Werte als Dezimalanteile des freigestellten Ertrags)
Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)0,25gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Abgeltungsteuer 25% (zzgl. Soli/Kirche)
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)1.000gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Sparerpauschbetrag (1000 einzeln / 2000 zusammen)
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.
Basisertragsfaktor der Vorabpauschale (70 % des Basiszinses)0,7gesetze-im-internet.deGültig ab 2018-01-01Aus zwei Rechnern in die Parameterebene überführt; gesetzlicher Faktor, keine Modellannahme.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Basisertrag = Fondswert × 3,2% × 70 %; Vorabpauschale = min(Wertsteigerung; Basisertrag − Ausschüttung); Steuer = (Ausschüttung + Vorabpauschale) × (1 − Teilfreistellung) − Pauschbetrag, besteuert mit 25% zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag; Verkaufsgewinn = Endwert − Anschaffungskosten − bereits versteuerte Vorabpauschalen

So funktioniert es

Er rechnet Jahr für Jahr: beim thesaurierenden Fonds die Vorabpauschale, beim ausschüttenden Fonds die Ausschüttung und die um sie gekürzte Vorabpauschale. Beide werden nach Teilfreistellung gegen den Sparer-Pauschbetrag gerechnet und besteuert, am Ende folgt die Steuer auf den Verkaufsgewinn.

Wo es verwendet wird

  • Thesaurierende und ausschüttende ETFs über die gesamte Haltedauer vergleichen
  • Den Steuerstundungseffekt der Thesaurierung beziffern
  • Prüfen, ob der Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 € pro Jahr besser durch Ausschüttungen ausgenutzt wird
  • Die Wirkung des Basiszinses auf die jährliche Steuerlast einschätzen

Rechenbeispiel

Eine Anlegerin investiert 50.000,00 € in einen Aktienfonds mit 6 % Gesamtrendite pro Jahr und hält ihn 20 Jahre. Der ausschüttende Fonds zahlt davon 3 % jährlich aus. Die thesaurierende Variante versteuert über die Laufzeit … Vorabpauschale und zahlt dafür laufend …. Die ausschüttende Variante erhält … an Ausschüttungen und zahlt dafür laufend …. Beim Verkauf fallen … beziehungsweise … an. Nach allen Steuern bleiben … gegenüber … — ein Vorsprung der Thesaurierung von … oder ….

Was der Vergleich thesaurierend vs ausschüttend zeigt

Ob ein Fonds thesauriert oder ausschüttet, ändert nicht seine Rendite, wohl aber den Zeitpunkt der Besteuerung. Zwei ansonsten identische ETFs auf denselben Index erwirtschaften dieselbe Gesamtrendite. Der eine legt seine Erträge automatisch wieder an, der andere überweist sie auf Ihr Konto. Das Finanzamt greift deshalb zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu, und über zwanzig oder dreißig Jahre summiert sich dieser Unterschied.

Der Rechner simuliert beide Varianten Jahr für Jahr mit denselben Annahmen und weist am Ende aus, was nach allen Steuern tatsächlich übrig bleibt. Sie geben Anlagebetrag, Gesamtrendite, Ausschüttungsrendite und Anlagedauer ein und wählen die Fondsart, die Veranlagung und die Kirchensteuer.

Wie ein thesaurierender Fonds besteuert wird

Ohne besondere Regel könnte ein thesaurierender Fonds die Steuer bis zum Verkauf vollständig aufschieben. Deshalb gibt es die Vorabpauschale. Sie besteuert jedes Jahr einen fiktiven Mindestertrag: den Fondswert zu Jahresbeginn multipliziert mit dem Basiszins des Bundesfinanzministeriums und einem gesetzlichen Faktor von 70 Prozent. Ist der Fonds im Jahr weniger stark gestiegen, wird die Pauschale auf die tatsächliche Wertsteigerung begrenzt. Ist er gefallen, entfällt sie ganz.

Der so ermittelte Betrag wird um die Teilfreistellung gekürzt, gegen den Sparer-Pauschbetrag gerechnet und mit Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Die Bank zieht die Steuer aus dem Depot ein. Diesen Bremseffekt macht der Rechner sichtbar: Geld, das an das Finanzamt geht, kann nicht weiter arbeiten.

Wie ein ausschüttender Fonds besteuert wird

Beim ausschüttenden Fonds ist der steuerpflichtige Vorgang die Ausschüttung selbst. Sie wird im Jahr des Zuflusses nach Teilfreistellung besteuert. Der Rechner unterstellt, dass die Netto-Ausschüttung sofort wieder in denselben Fonds fließt, damit beide Varianten wirklich vergleichbar bleiben. Diese Wiederanlage erhöht die Anschaffungskosten und mindert damit den späteren Verkaufsgewinn.

Oft übersehen wird eine Regel: Die Vorabpauschale wird um die Ausschüttungen des Jahres gekürzt. Ein Fonds, der mehr ausschüttet als seinen Basisertrag, schuldet gar keine Vorabpauschale mehr. Liegt die Ausschüttung dagegen unter dem Basisertrag, füllt die Vorabpauschale genau bis zu diesem Betrag auf. In diesem Bereich sind beide Varianten Jahr für Jahr steuerlich identisch, was viele Vergleichsartikel unterschlagen.

Wann welche Variante vorne liegt

Daraus ergeben sich drei Fälle:

  • Ausschüttung unter dem Basisertrag: Beide Varianten zahlen dieselbe Steuer im selben Jahr. Der Endwert ist gleich, die Wahl ist steuerlich neutral.
  • Ausschüttung deutlich über dem Basisertrag: Der ausschüttende Fonds zieht Steuer vor. Das entzogene Kapital fehlt in der Verzinsung, weshalb die thesaurierende Variante über lange Zeiträume vorne liegt.
  • Kleines Depot mit freiem Sparer-Pauschbetrag: Hier dreht sich das Bild. Ausschüttungen verteilen die steuerpflichtigen Erträge auf viele Jahre, in denen der Freibetrag sie jedes Mal aufs Neue abdeckt. Der thesaurierende Fonds bündelt dagegen viel Ertrag im Verkaufsjahr, wo nur ein einziger Freibetrag zur Verfügung steht.

Der letzte Punkt ist in der Praxis wichtig. Mit den Annahmen aus dem folgenden Beispiel liegt die ausschüttende Variante bei 10.000 bis 30.000 Euro Anlagebetrag vorn, bei 20.000 Euro etwa um 831,90 Euro. Ab etwa 50.000 Euro gewinnt die Thesaurierung.

Ein Rechenbeispiel

Eine Anlegerin legt 50.000 Euro in einen Aktienfonds an, rechnet mit 6 Prozent Gesamtrendite pro Jahr und hält 20 Jahre durch. Die ausschüttende Variante zahlt davon 3 Prozent jährlich aus. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro steht jedes Jahr voll zur Verfügung, Kirchensteuer fällt nicht an.

Die thesaurierende Variante versteuert über die Laufzeit 40.919,69 Euro Vorabpauschale und zahlt dafür laufend 2.432,91 Euro Steuer. Die ausschüttende Variante erhält 54.134,25 Euro Ausschüttungen und zahlt dafür laufend 4.719,54 Euro. Beim Verkauf werden 12.681,27 Euro beziehungsweise 9.994,54 Euro fällig. Nach allen Steuern bleiben 144.492,14 Euro gegenüber 143.554,43 Euro, ein Vorsprung der Thesaurierung von 937,71 Euro oder 0,65 Prozent.

Der Unterschied wirkt klein, wächst aber mit der Laufzeit, mit der Ausschüttungsrendite und vor allem dann, wenn der Sparer-Pauschbetrag bereits anderweitig ausgeschöpft ist. Bei 30 Jahren, 7 Prozent Rendite und ohne freien Pauschbetrag steigt der Vorsprung im Rechner auf 6.177,42 Euro.

Die Rolle der Teilfreistellung

Die Teilfreistellung nach Paragraf 20 des Investmentsteuergesetzes wirkt in beiden Varianten gleich, aber sie verändert die Größenordnung des Unterschieds erheblich. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent jedes Ertrags steuerfrei, bei einem Mischfonds 15 Prozent, bei einem Immobilienfonds 60 Prozent und bei einem Immobilienfonds mit Schwerpunkt im Ausland sogar 80 Prozent.

Je höher die Quote, desto kleiner die steuerpflichtige Basis und desto seltener wird der Sparer-Pauschbetrag überhaupt überschritten. Bei einem Immobilienfonds mit 80 Prozent Freistellung deckt der Freibetrag rechnerisch das Fünffache an Ertrag ab, das bei einem voll steuerpflichtigen Zinsprodukt möglich wäre. Wählen Sie im Rechner deshalb die Fondsart, die in den Anlagebedingungen Ihres Fonds tatsächlich vereinbart ist, und nicht die, die der Name nahelegt.

Was der Rechner ausgibt

Neben den beiden Endwerten nach Steuern zeigt er die Bruttowerte vor der Verkaufssteuer, die laufende Steuer beider Varianten, die Steuer beim Verkauf, die Gesamtsteuer, die insgesamt versteuerte Vorabpauschale, die erhaltenen Ausschüttungen, den je Variante genutzten Sparer-Pauschbetrag und die angewandte Teilfreistellungsquote. Das Diagramm zeichnet beide Depotwerte über die Jahre und macht sichtbar, ab wann sich die Kurven trennen.

Grenzen des Vergleichs

Der Rechner unterstellt eine konstante Rendite, eine konstante Ausschüttungsrendite, eine unveränderte Rechtslage und keine Transaktionskosten. In der Realität schwanken Kurse, ein negatives Jahr setzt die Vorabpauschale aus, und der Basiszins ändert sich jährlich. Ordergebühren für die Wiederanlage der Ausschüttungen bleiben ebenso unberücksichtigt wie Verlustverrechnungstöpfe, ausländische Quellensteuern und ein möglicher Depotübertrag.

Auch die praktischen Argumente jenseits der Steuer fehlen bewusst: Ein thesaurierender Fonds spart Aufwand, ein ausschüttender liefert Liquidität ohne Anteilsverkauf und passt besser in die Entnahmephase. Wer den Pauschbetrag gezielt jedes Jahr ausschöpfen will, kann bei einem thesaurierenden Fonds auch selbst kleine Anteile verkaufen und erreicht damit ein ähnliches Ergebnis.

Alle Ergebnisse sind Schätzwerte auf Basis Ihrer Annahmen und der hinterlegten gesetzlichen Parameter. Sie ersetzen keine Steuer- oder Anlageberatung.

Über dieses Tool: thesaurierend vs ausschüttend

Thesaurierend vs ausschüttend: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen thesaurierend und ausschüttend?
Ein thesaurierender Fonds legt seine Erträge automatisch wieder an, ein ausschüttender zahlt sie auf das Verrechnungskonto aus. Die Anlagestrategie und die Gesamtrendite sind bei sonst identischen Fonds gleich. Es unterscheidet sich nur, wann die Erträge beim Anleger ankommen und wann darauf Steuer fällig wird.
Warum zahlt auch ein thesaurierender Fonds jährlich Steuer?
Die Vorabpauschale greift. Sie besteuert einen fiktiven Mindestertrag, damit die Steuer nicht unbegrenzt bis zum Verkauf aufgeschoben werden kann. Der Betrag ergibt sich aus dem Fondswert zu Jahresbeginn, dem jährlich festgelegten Basiszins, im Rechner 3,2 Prozent, und einem gesetzlichen Faktor von 70 Prozent, begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung.
Wird ein ausschüttender Fonds zusätzlich mit der Vorabpauschale belastet?
Nur soweit die Ausschüttung kleiner ist als der Basisertrag. Paragraf 18 Absatz 3 des Investmentsteuergesetzes kürzt die Vorabpauschale um die Ausschüttungen des Jahres. Zahlt der Fonds mehr aus als den Basisertrag, bleibt keine Vorabpauschale übrig. Der Rechner bildet diese Kürzung ab.
Welche Variante ist steuerlich besser?
Das hängt von der Ausschüttungshöhe und vom Sparer-Pauschbetrag ab. Liegt die Ausschüttung unter dem Basisertrag, werden beide Varianten in jedem Jahr gleich besteuert. Liegt sie darüber, zieht der ausschüttende Fonds Steuer vor, was den Zinseszins bremst. Ist der Pauschbetrag dagegen groß genug, um die Ausschüttungen jedes Jahr abzudecken, gewinnt die ausschüttende Variante.
Wie wird eine doppelte Besteuerung beim Verkauf vermieden?
Beim Verkauf werden die über die Jahre bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Beim ausschüttenden Fonds erhöhen die wieder angelegten Netto-Ausschüttungen die Anschaffungskosten. In beiden Fällen wird also nur besteuert, was noch nicht besteuert wurde.
Sind meine Eingaben sicher?
Ja. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Beträge an einen Server gesendet oder gespeichert.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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