KVdR-Beitragsrechner für Rentner Deutschland

Der KVdR Rechner zeigt Kranken- und Pflegebeitrag auf gesetzliche Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen, mit Freibetrag und Beitragsbemessungsgrenze.

KVdR-Beitragsrechner für Rentner Deutschland
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Beitrag insgesamt (monatlich) —
Davon Krankenversicherung —
Davon Pflegeversicherung —
Beitrag auf die gesetzliche Rente —
Beitrag auf die Versorgungsbezüge —
Beitrag auf das Arbeitseinkommen —
Beitragspflichtige Einnahmen (Krankenversicherung) —
Wirksamer Freibetrag auf die Versorgungsbezüge —
Bruttoeinkommen insgesamt —
Einkommen nach Beiträgen (vor Steuer) —
Effektive Beitragsbelastung —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der KVdR-Rechner ermittelt, wie viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag ein Rentner in der Krankenversicherung der Rentner monatlich zahlt — auf die gesetzliche Rente, auf Versorgungsbezüge wie eine Betriebsrente oder eine Direktversicherung und auf Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Er zeigt den Beitrag je Einkommensart, den wirksamen Freibetrag und das, was nach Beiträgen vor Steuer bleibt.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Krankenversicherung (Rentner-Anteil, inkl. halber Zusatzbeitrag)0,0875gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V.
GKV allgemeiner Beitragssatz0,146gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
GKV durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz0,029gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V); Satz noch zu bestätigen.
Pflegeversicherung (halber Satz)0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pflege Kinderlosenzuschlag0,006gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
KVdR Freibetrag auf Versorgungsbezuege/Betriebsrente monatlich (= Bezugsgroesse / 20, §226 SGB V)197,75gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 27.08.2026 gegen die amtliche Quelle geprüft und korrigiert.
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Beitrag = halber KV-Satz × Rente + voller KV-Satz × (Versorgungsbezüge − Freibetrag) + voller KV-Satz × Arbeitseinkommen + voller PV-Satz × (Rente + Versorgungsbezüge + Arbeitseinkommen), sämtliche Bemessungsgrundlagen begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze

So funktioniert es

Auf die gesetzliche Rente zahlt der Rentner den halben Krankenversicherungsbeitrag — die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung —, den Pflegebeitrag dagegen allein und in voller Höhe. Auf Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen trägt er beide Beiträge in voller Höhe. Diese beiden Einkommensarten bleiben allerdings vollständig beitragsfrei, solange sie zusammen die Freigrenze nach Paragraf 226 SGB V nicht überschreiten; oberhalb davon wird von den Versorgungsbezügen zusätzlich ein Freibetrag in gleicher Höhe abgezogen — allerdings nur in der Krankenversicherung, nicht in der Pflegeversicherung. Zum Schluss begrenzt der Rechner die beitragspflichtigen Einnahmen auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze und belastet dabei zuerst die Rente, dann die Versorgungsbezüge, dann das Arbeitseinkommen.

Wo es verwendet wird

  • Die tatsächliche Beitragsbelastung im Ruhestand vor dem Rentenbeginn abschätzen
  • Erkennen, wie stark eine Betriebsrente durch den vollen Beitragssatz gemindert wird
  • Den Effekt des Freibetrags auf Versorgungsbezüge beziffern
  • Eine beitragsfreie private Rente gegen eine beitragspflichtige Betriebsrente stellen

Rechenbeispiel

Ein Rentner bezieht 1.500,00 € gesetzliche Rente und 400,00 € Betriebsrente, zusammen … im Monat. Auf die gesetzliche Rente entfallen … Beitrag, weil er dort nur den halben Krankenversicherungsbeitrag trägt. Die Betriebsrente liegt über der Freigrenze, ist also beitragspflichtig — in der Krankenversicherung allerdings erst oberhalb des Freibetrags von …. Daraus ergeben sich …. Insgesamt zahlt er … im Monat, davon … Krankenversicherung und … Pflegeversicherung. Seine beitragspflichtigen Einnahmen in der Krankenversicherung betragen …, die effektive Belastung …. Vor Steuern bleiben ihm ….

Wer den KVdR Beitrag vor dem Rentenbeginn überschlagen will, merkt schnell, dass es nicht einen Beitragssatz gibt, sondern mehrere. Welcher gilt, hängt davon ab, woher das Geld kommt. Die gesetzliche Rente wird anders belastet als eine Betriebsrente, eine private Rente gar nicht. Dieser Rechner nimmt die Einkommensarten getrennt entgegen und zeigt, was am Ende an die Krankenkasse geht.

Wer in der Krankenversicherung der Rentner ist

Die Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, ist eine Pflichtversicherung. Ob Sie dazugehören, entscheidet die sogenannte Vorversicherungszeit: In der zweiten Hälfte der Zeit zwischen der ersten Erwerbstätigkeit und dem Rentenantrag müssen Sie mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein, als Pflichtmitglied, als Familienversicherter oder als freiwilliges Mitglied.

Wer diese Hürde nimmt, ist pflichtversicherter Rentner und zahlt nach den Regeln, die dieser Rechner abbildet. Wer sie verfehlt, bleibt freiwillig versichert und zahlt Beiträge auf seine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, also auch auf Mieteinnahmen und Kapitalerträge, die ein KVdR-Mitglied beitragsfrei bezieht. Dieser Unterschied ist finanziell erheblich, und vor dem Rentenantrag lässt sich daran manchmal noch etwas ändern.

Drei Einkommensarten, drei Regeln

Die gesetzliche Rente: Hier teilen sich Rentner und Rentenversicherung den Krankenversicherungsbeitrag. Sie zahlen den halben allgemeinen Beitragssatz plus den halben Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, die Deutsche Rentenversicherung überweist die andere Hälfte direkt. Bei der Pflegeversicherung gibt es diese Teilung seit 2004 nicht mehr: Den vollen Satz tragen Sie allein, und wer kinderlos ist, zahlt zusätzlich den Kinderlosenzuschlag.

Versorgungsbezüge: Darunter fallen Betriebsrenten, Direktversicherungen, Pensionskassen- und Unterstützungskassenrenten und Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auf sie tragen Sie den vollen Kranken- und den vollen Pflegebeitrag. Der Satz ist damit rund doppelt so hoch wie auf die gesetzliche Rente, was viele Betriebsrentner bei der ersten Abrechnung überrascht.

Arbeitseinkommen: Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit wird wie ein Versorgungsbezug behandelt, mit vollem Satz in beiden Zweigen, allerdings ohne Freibetrag.

Nicht beitragspflichtig sind in der KVdR dagegen Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Renten aus rein privaten Verträgen. Für Letztere hat der Rechner ein eigenes Eingabefeld, damit Sie sehen, wie sich eine beitragsfreie Einkommensquelle auf die effektive Belastung auswirkt.

Rechenbeispiel

Eine Rentnerin mit Kind bezieht 1.500 Euro gesetzliche Rente und 400 Euro Betriebsrente. Auf die gesetzliche Rente zahlt sie 8,75 Prozent Krankenversicherung, also 131,25 Euro, und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, also 54 Euro. Von der Betriebsrente werden für die Krankenversicherung zuerst 197,75 Euro Freibetrag abgezogen. Auf die verbleibenden 202,25 Euro fallen 17,5 Prozent an, rund 35,39 Euro. Die Pflegeversicherung berechnet sich auf die vollen 400 Euro, das sind 14,40 Euro. Insgesamt zahlt sie rund 235 Euro im Monat.

Freigrenze und Freibetrag: zwei Begriffe, ein Betrag

Hier rechnen viele Überschlagsrechnungen falsch.

§ 226 SGB V arbeitet mit einem einzigen Betrag, einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, in zwei verschiedenen Rollen.

Als Freigrenze entscheidet er, ob überhaupt Beiträge anfallen: Nur wenn Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zusammen darüber liegen, sind sie beitragspflichtig. Bleiben sie darunter, sind sie vollständig frei. Wird die Freigrenze um einen Euro überschritten, ist der ganze Betrag beitragspflichtig.

Als Freibetrag entscheidet derselbe Betrag über die Höhe, aber nur in der Krankenversicherung und nur bei Versorgungsbezügen. Seit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 wird er von der monatlichen Betriebsrente abgezogen, bevor der Krankenversicherungsbeitrag berechnet wird. In der Pflegeversicherung gibt es diesen Abzug nicht, dort zählt die Betriebsrente in voller Höhe.

Der Rechner bildet beide Rollen getrennt ab und weist den wirksamen Freibetrag in einer eigenen Zeile aus, damit der Unterschied zwischen Kranken- und Pflegebemessungsgrundlage sichtbar bleibt.

Wie der KVdR Beitrag an der Beitragsbemessungsgrenze endet

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, 2026 also bis 5.812,50 Euro im Monat. Bei mehreren Einkommensquellen ist entscheidend, welche Quelle die Grenze zuerst ausfüllt, denn was nicht mehr hineinpasst, bleibt beitragsfrei.

Das Gesetz gibt die Reihenfolge vor: zuerst die gesetzliche Rente, dann die Versorgungsbezüge, dann das Arbeitseinkommen. Der Rechner folgt dieser Reihenfolge. Bei einer hohen gesetzlichen Rente kann eine Betriebsrente deshalb ganz beitragsfrei bleiben, und zwar weil die Grenze bereits erreicht ist, nicht wegen des Freibetrags.

Was die Rechnung für die Vorsorgeplanung bedeutet

Die Beitragsregeln der KVdR wirken auf die Ansparphase zurück, deutlicher als es die reine Steuerbetrachtung vermuten lässt.

Eine Betriebsrente wird in der Auszahlungsphase mit dem vollen Kranken- und Pflegesatz belastet. Rechnet man diesen Abzug in die Rendite einer Entgeltumwandlung ein, schrumpft der Vorteil aus der Steuer- und Beitragsersparnis der Ansparphase spürbar. Der Freibetrag mildert das ab, ist aber ein fester Monatsbetrag. Je höher die Betriebsrente, desto kleiner sein Gewicht. Bei einer Betriebsrente knapp über der Freigrenze trägt er fast die ganze Last, bei einer hohen Betriebsrente kaum noch.

Eine private Rentenversicherung außerhalb des Betriebs bleibt dagegen beitragsfrei. Sie wird in der Ansparphase steuerlich schlechter behandelt, kommt in der Auszahlungsphase aber ohne Beitragsabzug an. Welcher Weg besser abschneidet, hängt vom persönlichen Steuersatz in beiden Phasen und von der Höhe der erwarteten Betriebsrente ab. Der Beitragssatz aus diesem Rechner liefert dafür den fehlenden Baustein.

Wer neben der Rente selbstständig tätig bleibt, erhöht damit direkt die Bemessungsgrundlage, solange die Beitragsbemessungsgrenze nicht ausgeschöpft ist. Auch das lässt sich mit dem Rechner beziffern: einmal mit und einmal ohne Arbeitseinkommen.

Was der Rechner ausweist und was nicht

Ausgewiesen werden der Gesamtbeitrag, seine Aufteilung auf Kranken- und Pflegeversicherung, der Beitrag je Einkommensart, die beitragspflichtigen Einnahmen, der wirksame Freibetrag und die effektive Beitragsbelastung in Prozent des Bruttoeinkommens. Diese Prozentzahl ist die aussagekräftigste Größe, weil sie den Mischsatz aus halbem und vollem Beitrag in einer Zahl zusammenfasst.

Ohne eigene Eingabe rechnet der Rechner mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Weicht der Satz Ihrer Kasse ab, tragen Sie ihn unter den erweiterten Optionen ein. Nicht abgebildet ist der Beitragsabschlag für Mitglieder mit mehreren Kindern unter 25 Jahren, der bei Rentnern selten greift. Kapitalauszahlungen aus einer Direktversicherung gelten über zehn Jahre verteilt als Versorgungsbezug. Wer eine solche Auszahlung erhalten hat, trägt ein Hundertzwanzigstel davon als monatlichen Betrag in das Feld für Versorgungsbezüge ein.

Die Steuer ist nicht enthalten. Der Rechner endet beim Einkommen nach Beiträgen und vor Steuer. Wie viel nach der Rentenbesteuerung übrig bleibt, rechnet der Renten-Brutto-Netto-Rechner.

Alle Ergebnisse sind Schätzwerte auf Basis Ihrer Eingaben und ersetzen weder den Beitragsbescheid Ihrer Krankenkasse noch eine steuerliche oder rechtliche Beratung.

Über dieses Tool: KVdR Beitrag

KVdR Beitrag: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der KVdR Beitrag auf die gesetzliche Rente?
Auf die gesetzliche Rente zahlen Sie den halben allgemeinen Beitragssatz plus den halben Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte trägt die Deutsche Rentenversicherung und überweist sie direkt an Ihre Krankenkasse. Den Pflegebeitrag tragen Sie dagegen allein und in voller Höhe.
Warum ist der Beitrag auf die Betriebsrente so viel höher?
Weil es dort niemanden gibt, der die Hälfte übernimmt. Auf Versorgungsbezüge wie eine Betriebsrente, eine Direktversicherung oder eine Pensionskassenrente tragen Sie den vollen Kranken- und den vollen Pflegebeitrag selbst. Der Satz ist damit etwa doppelt so hoch wie auf die gesetzliche Rente.
Was ist der Freibetrag auf Versorgungsbezüge?
Seit 2020 wird von der monatlichen Betriebsrente ein Freibetrag abgezogen, bevor der Krankenversicherungsbeitrag berechnet wird. Er entspricht einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 197,75 Euro. In der Pflegeversicherung gilt er nicht, dort bleibt es bei der reinen Freigrenze.
Ab welcher Betriebsrente fallen überhaupt Beiträge an?
Erst wenn Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen zusammen die Freigrenze von 197,75 Euro überschreiten. Bleiben sie darunter, sind sie vollständig beitragsfrei. Wird die Grenze überschritten, greift für die Krankenversicherung zusätzlich der Freibetrag, für die Pflegeversicherung nicht.
Ist eine private Rentenversicherung beitragspflichtig?
Nein. Renten aus einem privaten Vertrag ohne betrieblichen Bezug bleiben in der Krankenversicherung der Rentner beitragsfrei. Deshalb gibt es im Rechner ein eigenes Feld dafür: Der Betrag erhöht Ihr Einkommen, aber nicht Ihre Beitragslast.
Was passiert bei einer sehr hohen Rente?
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Ist diese schon durch die gesetzliche Rente ausgeschöpft, bleiben Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragsfrei. Der Rechner belastet die Einkommensarten in der gesetzlichen Reihenfolge und weist die verbleibende Bemessungsgrundlage aus.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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