Renten Brutto-Netto-Rechner Deutschland

Der Renten Brutto Netto Rechner zeigt, wie viel von der Bruttorente nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer netto übrig bleibt.

Renten Brutto-Netto-Rechner Deutschland
€
Nettorente (monatlich) —
Nettorente (jährlich) —
Besteuerungsanteil —
Einkommensteuer (jährlich) —
Krankenversicherung (monatlich) —
Pflegeversicherung (monatlich) —
Abzüge gesamt (monatlich) —
Bruttorente (jährlich) —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Renten Brutto-Netto-Rechner ermittelt aus der Bruttorente die Nettorente nach Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuer auf den steuerpflichtigen Anteil.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Besteuerungsanteil Rentenbeginn 20230,825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Besteuerungsanteil (Wachstumschancengesetz", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde.
Anstieg Besteuerungsanteil pro Jahr0,005gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Besteuerungsanteil (Wachstumschancengesetz", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde.
Mindest-Besteuerungsanteil0,5gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat getrennt: die Quellenangabe enthielt hinter der URL noch den Text "Besteuerungsanteil (Kohorte 2005", wodurch sie als reiner Text und nicht als Link ausgegeben wurde.
Krankenversicherung (Rentner-Anteil, inkl. halber Zusatzbeitrag)0,0875gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V.
Pflegeversicherung (halber Satz)0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Freigrenze20.350gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Nettorente = Bruttorente − Krankenversicherung − Pflegeversicherung − Steuer auf den Besteuerungsanteil

So funktioniert es

Er zieht die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab und berechnet die Einkommensteuer auf den vom Rentenbeginn abhängigen Besteuerungsanteil.

Wo es verwendet wird

  • Nettorente aus der Bruttorente schätzen
  • Wirkung des Besteuerungsanteils erkennen
  • Ruhestand finanziell planen

Rechenbeispiel

Aus einer Bruttorente von 1.500,00 € bei Rentenbeginn 2.026 ergibt sich eine Nettorente von rund … im Monat.

Auch die gesetzliche Rente wird nicht ungeschmälert ausgezahlt. Zwischen Bruttorente und Nettorente liegen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und unter Umständen die Einkommensteuer. Der Renten Brutto Netto Rechner zeigt, wie viel von Ihrer Bruttorente übrig bleibt, und hilft Ihnen, den Ruhestand realistisch zu planen.

Warum die Rente nicht brutto gleich netto ist

Im Ruhestand zahlen Sie weiter Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Bei der Krankenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte, ähnlich wie ein Arbeitgeber. Den Beitrag zur Pflegeversicherung tragen Rentnerinnen und Rentner dagegen voll selbst. Beide Beiträge werden direkt von der Rente einbehalten.

Dazu kommt die Einkommensteuer. Sie fällt nur auf den steuerpflichtigen Teil der Rente an, den Besteuerungsanteil. Erst wenn dieser Teil zusammen mit weiteren Einkünften den Grundfreibetrag übersteigt, entsteht eine Steuerlast.

Der Besteuerungsanteil

Der Besteuerungsanteil legt fest, welcher Prozentsatz der Rente steuerpflichtig ist. Er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Mit der schrittweisen Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung steigt er von Jahrgang zu Jahrgang: 82,5 Prozent für einen Rentenbeginn 2023, danach 0,5 Prozentpunkte mehr pro Jahr, für 2026 also 84 Prozent.

Der steuerfreie Teil der Rente wird nach dem ersten vollen Rentenjahr als Eurobetrag festgeschrieben und bleibt dann gleich. Spätere Rentenerhöhungen werden deshalb voll besteuert. Der Rechner ermittelt den Anteil aus dem eingegebenen Jahr des Rentenbeginns und wendet ihn auf die Jahresrente an.

So nutzen Sie den Rechner

  1. Geben Sie Ihre monatliche Bruttorente ein.
  2. Tragen Sie das Jahr Ihres Rentenbeginns ein.
  3. Geben Sie an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
  4. Lesen Sie Nettorente, Besteuerungsanteil und die einzelnen Abzüge ab.

Wenn Sie verschiedene Rentenhöhen und Beginnjahre durchspielen, sehen Sie, wie sich die Nettorente verändert.

Rechenbeispiel

Eine Bruttorente von 1.500 Euro im Monat, Rentenbeginn 2026, ohne Kirchensteuer: Aufs Jahr gerechnet sind das 18.000 Euro. Davon gehen rund 1.575 Euro an die Krankenversicherung und 648 Euro an die Pflegeversicherung. Der Besteuerungsanteil liegt bei 84 Prozent, rund 15.120 Euro sind also steuerpflichtig. Der Rechner setzt darauf eine Einkommensteuer von ungefähr 458 Euro an. Netto bleiben damit etwa 15.319 Euro im Jahr, rund 1.277 Euro im Monat.

Von 1.500 Euro brutto bleiben so etwa 85 Prozent. Die Abzüge von rund 223 Euro im Monat bestehen zum größten Teil aus den Kranken- und Pflegebeiträgen, zusammen etwa 185 Euro. Die Steuer macht rund 38 Euro im Monat aus. Bei höheren Renten oder zusätzlichen Einkünften wächst der Steueranteil, weil das Einkommen stärker in die Progression kommt.

Die Rente richtig einplanen

Wer im Ruhestand mit der Bruttorente plant, überschätzt sein verfügbares Einkommen. Wichtig ist das besonders bei zusätzlichen Einkünften, etwa aus einer Betriebsrente, aus Kapitalerträgen oder aus Vermietung. Sie erhöhen das zu versteuernde Einkommen und die Steuer.

Prüfen Sie frühzeitig, ob eine ergänzende private oder betriebliche Vorsorge sinnvoll ist. Je genauer Sie Ihre spätere Nettorente kennen, desto gezielter können Sie eine Versorgungslücke schließen.

Häufige Fehler

Oft wird die Bruttorente mit dem verfügbaren Einkommen gleichgesetzt. Im Beispiel gehen von einer mittleren Rente rund 15 Prozent für Beiträge und Steuer ab.

Auch die Wirkung von Rentenerhöhungen wird unterschätzt. Weil der steuerfreie Betrag festgeschrieben ist, werden Erhöhungen voll besteuert, und der steuerpflichtige Anteil steigt über die Jahre. Weitere Einkünfte wie eine Betriebsrente, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen können dazu führen, dass überhaupt erst Steuer anfällt und eine Pflicht zur Steuererklärung entsteht.

Rente und Finanzamt

Verbindlich setzt das Finanzamt die Steuer fest. Grundlage ist die nachgelagerte Besteuerung der Renten nach § 22 Einkommensteuergesetz. Die Deutsche Rentenversicherung meldet Ihre Rentendaten mit einer Rentenbezugsmitteilung elektronisch an die Finanzverwaltung.

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner regelt das Sozialgesetzbuch. In der Krankenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitrags und des Zusatzbeitrags, den Pflegebeitrag tragen Sie voll. Sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet, können Sie sie über ELSTER einreichen und die Kranken- und Pflegebeiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Praxistipps

Rechnen Sie mit der Nettorente, nicht mit dem Bruttobetrag. Wenn von 1.500 Euro brutto rund 1.277 Euro netto bleiben, ist das die Grundlage für Ihr Budget im Alter.

Behalten Sie den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse im Blick, weil er die Abzüge verändert, ebenso künftige Rentenerhöhungen, die voll steuerpflichtig sind.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner betrachtet die gesetzliche Rente. Er wendet den Steuertarif direkt auf den Besteuerungsanteil an und zieht weder die Kranken- und Pflegebeiträge als Vorsorgeaufwendungen noch die Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben ab. Die tatsächliche Steuer fällt deshalb meist niedriger aus als angezeigt. Im Beispiel läge sie nach diesen Abzügen eher unter 100 Euro im Jahr, die Nettorente also etwas höher.

Der Pflegebeitrag ist ohne Zuschlag für Kinderlose angesetzt. Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr. Der Rechner richtet sich vor allem an Personen mit Rentenbeginn ab 2023, für die der reformierte Anstieg des Besteuerungsanteils gilt. Für frühere Jahrgänge kann der tatsächliche Anteil abweichen. Weitere Einkünfte, individuelle Freibeträge, der Altersentlastungsbetrag und ein abweichender Zusatzbeitrag sind nicht abgebildet.

Das Ergebnis ist eine Schätzung und keine verbindliche Festsetzung. Bei komplexeren Verhältnissen hilft ein Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über dieses Tool: Renten brutto netto Rechner

Renten brutto netto Rechner: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Welche Abzüge fallen auf die gesetzliche Rente an?
Rentnerinnen und Rentner zahlen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Dazu kann Einkommensteuer kommen, wenn der steuerpflichtige Teil der Rente zusammen mit anderen Einkünften über dem Grundfreibetrag liegt.
Was ist der Besteuerungsanteil?
Er bestimmt, welcher Teil der Rente steuerpflichtig ist, und hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer später in Rente geht, hat einen höheren steuerpflichtigen Anteil. Für einen Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent. Der steuerfreie Teil wird danach als fester Eurobetrag festgeschrieben.
Muss ich als Rentner überhaupt Steuern zahlen?
Das hängt von der Höhe der Rente und weiteren Einkünften ab. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), fällt keine Steuer an. Bei höheren Renten oder zusätzlichen Einkünften kann Steuer entstehen.
Zahlen Rentner die Pflegeversicherung allein?
Ja. Anders als Beschäftigte tragen Rentnerinnen und Rentner den Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe selbst. Bei der Krankenversicherung übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein, es ist eine Schätzung zur Orientierung. Weitere Einkünfte, Freibeträge, Kinderlosigkeit oder ein abweichender Zusatzbeitrag der Krankenkasse können die Nettorente verschieben.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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