Arbeitgeberbrutto Rechner Deutschland

Der Arbeitgeberbrutto Rechner zeigt die echten Personalkosten: Bruttogehalt, Arbeitgeberanteil, Umlagen U1 bis U3 und Unfallversicherung.

Arbeitgeberbrutto Rechner Deutschland
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Arbeitgeberbrutto pro Jahr —
Arbeitgeberbrutto pro Monat —
Lohnnebenkosten —
Lohnnebenkostenquote —
Sozialversicherung Arbeitgeberanteil —
Krankenversicherung (AG) —
Pflegeversicherung (AG) —
Rentenversicherung (AG) —
Arbeitslosenversicherung (AG) —
Umlagen U1, U2 und U3 —
Umlage U1 (Krankheit) —
Umlage U2 (Mutterschaft) —
Umlage U3 (Insolvenzgeld) —
Gesetzliche Unfallversicherung —
Beitragspflichtiges Entgelt KV/PV —
Beitragspflichtiges Entgelt RV/AV —
Arbeitgeberanteil KV-Satz —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Arbeitgeberbrutto Rechner zeigt, was eine Stelle den Betrieb wirklich kostet: Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteil an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, plus die Umlagen U1, U2 und U3, plus gesetzliche Unfallversicherung und weitere Arbeitgeberkosten.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
GKV allgemeiner Beitragssatz0,146gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
GKV durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz0,029gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz (§ 242a SGB V); Satz noch zu bestätigen.
Pflegeversicherung Arbeitnehmeranteil0,018gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Rentenversicherung Arbeitnehmeranteil0,093gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI.
Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmeranteil0,013gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert.
BBG Kranken-/Pflegeversicherung69.750gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung101.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft.
Jahresarbeitsentgeltgrenze / Versicherungspflichtgrenze GKV (allgemein, jaehrlich, §6 SGB V)77.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Jahresarbeitsentgeltgrenze und Versicherungspflichtgrenze der GKV (allgemein, jährlich, § 6 SGB V); Wert noch zu bestätigen.
Insolvenzgeldumlage (U3) des Arbeitgebers: 0,15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (§ 358 SGB III)0,0015gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Insolvenzgeldumlage (U3) des Arbeitgebers: 0,15 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (§ 358 SGB III); Satz noch zu bestätigen.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Arbeitgeberbrutto = Bruttogehalt + KV/PV auf min(Brutto, BBG KV) + RV/AV auf min(Brutto, BBG RV) + (U1 + U2 + U3) × min(Brutto, BBG RV) + Unfallversicherung + weitere Kosten

So funktioniert es

Jeder Zweig wird auf seiner eigenen Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt: Kranken- und Pflegeversicherung an der BBG KV, Renten- und Arbeitslosenversicherung an der BBG RV. Der Krankenkassensatz ist der allgemeine Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags, hälftig geteilt. Bei privat Versicherten oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze tritt an die Stelle des Beitrags der Arbeitgeberzuschuss: die Hälfte der Prämie, höchstens der Betrag, der auf die BBG KV entfallen würde. Die Umlagen laufen auf dem rentenversicherungspflichtigen Entgelt.

Wo es verwendet wird

  • Eine Stelle kalkulieren, bevor das Gehaltsangebot herausgeht
  • Stundensätze und Projektpreise auf echten Personalkosten aufbauen
  • Die Lohnnebenkostenquote bei Einmalzahlungen und über den Beitragsbemessungsgrenzen prüfen

Rechenbeispiel

Ein Handwerksbetrieb will eine Fachkraft mit 60.000,00 € Bruttojahresgehalt einstellen. Auf das Gehalt kommen … Krankenversicherung, … Pflegeversicherung, … Rentenversicherung und … Arbeitslosenversicherung, zusammen … Arbeitgeberanteil. Dazu treten die Umlagen: … für U1, … für U2 und … für die Insolvenzgeldumlage, in Summe …. Das Arbeitgeberbrutto liegt damit bei … im Jahr oder … im Monat. Die Lohnnebenkosten betragen …, also eine Quote von … auf das Bruttogehalt.

Der Arbeitgeberbrutto Rechner übersetzt ein Gehaltsangebot in die Zahl, die im Budget tatsächlich auftaucht. Zwischen dem Brutto auf der Gehaltsabrechnung und der Belastung des Betriebs liegen der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, drei Umlagen und die gesetzliche Unfallversicherung. Sie geben Gehalt, Zusatzbeitrag und Umlagesätze ein und erhalten die Jahres- und Monatskosten mit vollständiger Aufschlüsselung.

Was der Rechner zusammenrechnet

Auf das vereinbarte Bruttogehalt kommen vier Versicherungszweige, drei Umlagen und die Unfallversicherung:

  • Krankenversicherung: der allgemeine Beitragssatz plus der Zusatzbeitrag der Kasse, je zur Hälfte von Betrieb und Beschäftigten getragen.
  • Pflegeversicherung: Außerhalb Sachsens trägt der Betrieb denselben Basissatz wie die Beschäftigten. Der Zuschlag für Kinderlose trifft nur die Arbeitnehmerseite und erscheint im Arbeitgeberbrutto nicht.
  • Rentenversicherung: der größte Einzelposten, ebenfalls hälftig geteilt.
  • Arbeitslosenversicherung: der kleinste der vier Zweige, hälftig geteilt.
  • Umlagen U1, U2 und U3: Sie trägt der Betrieb allein.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: der Beitrag zur Berufsgenossenschaft, ebenfalls voll vom Betrieb getragen.

Der Rechner weist jeden Posten einzeln aus und zeigt die Lohnnebenkostenquote, also den Aufschlag auf das Bruttogehalt in Prozent. Mit dieser Quote lassen sich Angebote, Standorte und Beschäftigungsformen vergleichen.

Die Beitragsbemessungsgrenzen

Sozialbeiträge werden nur bis zu einer Grenze je Zweig erhoben. Kranken- und Pflegeversicherung enden an der niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 Euro im Jahr), Renten- und Arbeitslosenversicherung an der höheren (101.400 Euro). Jeder Euro darüber kostet den Betrieb nur sich selbst.

Eine Erhöhung von 55.000 auf 60.000 Euro kostet den Betrieb deshalb gut 6.000 Euro, noch ohne U1, U2 und Unfallversicherung. Dieselbe Erhöhung von 130.000 auf 135.000 Euro kostet nur die 5.000 Euro plus Unfallversicherung, weil alle Sozialbeiträge schon gedeckelt sind. Für die Planung von Gehaltsbändern ist dieser Knick wichtig.

Der Rechner zeigt das beitragspflichtige Entgelt für beide Grenzen getrennt. Liegen diese Werte unter Ihrem Bruttogehalt, sind Sie im gedeckelten Bereich.

Die Umlagen U1, U2 und U3

Die drei Umlagen werden oft übersehen, obwohl sie zusammen leicht ein bis drei Prozent des Gehalts ausmachen.

U1 betrifft die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Betriebe mit in der Regel nicht mehr als dreißig Beschäftigten nehmen am Ausgleichsverfahren teil, bekommen einen Teil der Lohnfortzahlung erstattet und zahlen dafür die U1-Umlage. Größere Betriebe zahlen sie nicht und tragen das Risiko selbst. Tragen Sie in diesem Fall null ein.

U2 betrifft die Mutterschaft und gilt für jeden Betrieb, unabhängig von der Größe. Erstattet werden der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das Arbeitsentgelt während eines Beschäftigungsverbots.

U3 ist die Insolvenzgeldumlage. Aus ihr zahlt die Bundesagentur für Arbeit rückständige Löhne, wenn ein Betrieb insolvent wird. Der Satz ist bundesweit gesetzlich festgelegt und im Rechner als Parameter hinterlegt.

U1 und U2 legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest, oft mit mehreren Erstattungsstufen. Deshalb tragen Sie beide Sätze selbst ein. Sie finden sie im Beitragssatzverzeichnis Ihrer Krankenkasse oder auf dem Beitragsnachweis. Alle drei Umlagen werden auf das rentenversicherungspflichtige Entgelt erhoben und an derselben Grenze gedeckelt.

Gesetzliche Unfallversicherung

Der Beitrag zur Berufsgenossenschaft hängt von Branche, Gefahrtarif und Gefahrklasse ab. Er reicht von wenigen Zehntel Prozent im Büro bis zu mehreren Prozent auf dem Bau. Einen allgemeingültigen Satz gibt es nicht, deshalb ist er eine Eingabe. Ihren Beitragsfuß finden Sie im Beitragsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft.

Privat versicherte Beschäftigte

Oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2026: 77.400 Euro) dürfen Beschäftigte die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Der Betrieb zahlt dann einen Zuschuss: die Hälfte der Prämie für Kranken- und Pflegepflichtversicherung, höchstens den Betrag, der bei gesetzlicher Versicherung auf die Beitragsbemessungsgrenze entfallen wäre. Eine günstige Police kostet den Betrieb also weniger als ein gesetzlich versicherter Kollege mit gleichem Gehalt, eine teure nie mehr.

Wählen Sie private Versicherung, obwohl das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht erreicht, rechnet der Rechner mit der gesetzlichen Variante weiter, weil die Wahl rechtlich nicht offensteht.

Einmalzahlungen

Bonus, Weihnachtsgeld und ein dreizehntes Monatsgehalt sind beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und erhöhen das Arbeitgeberbrutto wie laufendes Gehalt, bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze. Tragen Sie sie im Feld für Einmalzahlungen ein, damit das Jahresbudget stimmt. Liegt das laufende Gehalt schon nahe an der Grenze, kostet ein Bonus den Betrieb weniger als sein Nennwert vermuten lässt, weil ein Teil davon beitragsfrei bleibt.

Unter weiteren Arbeitgeberkosten erfassen Sie alles, was Geld kostet, aber kein Arbeitsentgelt ist: Zuschüsse zum Jobticket, Arbeitsplatzausstattung, Weiterbildung, Verpflegungszuschüsse oder betriebliche Zusatzversicherungen.

Vom Arbeitgeberbrutto zum Stundensatz

Für Angebote und Projektpreise zählt der Preis einer produktiven Stunde. Teilen Sie das Arbeitgeberbrutto dafür durch die tatsächlich verfügbaren Stunden statt durch die vertragliche Jahresarbeitszeit. Von den rund 2.080 Stunden einer Vollzeitstelle gehen Urlaub, Feiertage, Krankheitstage und Fortbildung ab. Je nach Branche bleiben realistisch 1.600 bis 1.750 Stunden. Interne Zeiten für Verwaltung, Angebote und Teamtermine verkleinern die verrechenbare Basis weiter.

Ein Stundensatz aus Bruttogehalt geteilt durch Sollstunden ist deshalb zu niedrig. Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten erhöhen ihn schnell um die Hälfte, bevor Raumkosten, Software, Fahrzeuge oder Gewinn eingerechnet sind. Der Rechner liefert dafür die vollständige Personalkostenzahl als Ausgangspunkt.

Was der Rechner nicht abbildet

Die Nettoseite der Beschäftigten, also Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Arbeitnehmeranteile, berechnet der Brutto-Netto-Rechner. Nicht enthalten sind außerdem die abweichende Beitragsverteilung in Sachsen, Minijob-Pauschalen, die Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte, Beiträge zu Versorgungswerken und der Höchstjahresarbeitsverdienst der Berufsgenossenschaft.

Beitragssätze, Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze und Insolvenzgeldumlage stammen aus gepflegten Parametern und werden zu jedem Jahreswechsel aktualisiert. Die Umlagesätze Ihrer Kasse und den Beitragsfuß der Berufsgenossenschaft geben Sie selbst an.

Das Ergebnis ist eine Schätzung für die Kalkulation und ersetzt weder die Entgeltabrechnung noch die Beratung durch Steuerberatung oder Lohnbüro.

Über diesen Arbeitgeberbrutto Rechner

Nutzen Sie diesen Arbeitgeberbrutto Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Arbeitgeberbrutto?
Die Summe aller Kosten einer Stelle: das Bruttogehalt plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, die Umlagen U1, U2 und U3, die gesetzliche Unfallversicherung und alle weiteren Arbeitgeberaufwendungen.
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Deutschland?
Bei einem Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegen sie meist zwischen 21 und 25 Prozent des Bruttogehalts, je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse und den Umlagesätzen. Oberhalb der Grenzen sinkt die Quote, weil die Beiträge nicht weiter mitwachsen.
Warum sinkt die Lohnnebenkostenquote bei hohen Gehältern?
Jede Versicherung erhebt Beiträge nur bis zu ihrer Beitragsbemessungsgrenze. Jeder Euro darüber kostet den Betrieb nur sich selbst. Das sehen Sie im Rechner, wenn Sie das Gehalt schrittweise erhöhen.
Wofür stehen U1, U2 und U3?
U1 erstattet dem Betrieb einen Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gilt nur für kleinere Betriebe. U2 finanziert die Erstattung bei Mutterschaft und ist für jeden Betrieb verpflichtend. U3 ist die Insolvenzgeldumlage, aus der die Bundesagentur für Arbeit ausstehende Löhne bei einer Insolvenz zahlt.
Warum muss ich die Umlagesätze U1 und U2 selbst eintragen?
Jede Krankenkasse legt diese Sätze in ihrer Satzung selbst fest, teils mit mehreren Erstattungsstufen zur Wahl. Einen bundesweit einheitlichen Wert gibt es nicht, deshalb rechnet der Rechner mit Ihrer Eingabe.
Was kostet ein privat versicherter Mitarbeiter den Betrieb?
Der Betrieb zahlt statt des Beitrags einen Zuschuss von der Hälfte der Prämie, höchstens den Arbeitgeberanteil, der bei gesetzlicher Versicherung auf die Beitragsbemessungsgrenze entfallen wäre. Liegt das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist die private Versicherung nicht möglich.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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