Minijob-Rechner Deutschland

Der Minijob Rechner prüft die abgabenfreie Auszahlung, den Abstand zur Minijob-Grenze von 603 Euro und die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers.

Minijob-Rechner Deutschland
€
Auszahlung (netto = brutto) —
Pauschale Abgaben (Arbeitgeber) —
Arbeitgeberkosten gesamt —
Jahresverdienst —
Minijob-Grenze —
Luft bis zur Grenze —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Minijob-Rechner zeigt, dass die Auszahlung eines Minijobs bis zur Minijob-Grenze steuer- und abgabenfrei dem Brutto entspricht, und beziffert die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Minijob-Grenze (monatlich)603gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 geprüft: § 8 Abs. 1a SGB IV ergibt Mindestlohn × 130 / 3, aufgerundet; 13,90 Euro × 130 / 3 = 603 Euro.
Pauschale Krankenversicherung (AG)0,13gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pauschale Rentenversicherung (AG)0,15gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Pauschale Lohnsteuer (AG)0,02gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Netto = Verdienst (bis zur Grenze); Arbeitgeberpauschale = Verdienst × (KV-Pauschale + RV-Pauschale + Pauschsteuer)

So funktioniert es

Bis zur Minijob-Grenze bleibt der Verdienst für den Beschäftigten netto gleich brutto; der Arbeitgeber zahlt pauschale Kranken- und Rentenversicherung sowie die Pauschsteuer.

Wo es verwendet wird

  • Auszahlung eines Minijobs prüfen
  • Arbeitgeberkosten eines Minijobs schätzen
  • Abstand zur Minijob-Grenze erkennen

Rechenbeispiel

Bei einem Monatsverdienst von 550,00 € werden … ausgezahlt, während der Arbeitgeber zusätzlich … an pauschalen Abgaben trägt.

Der Minijob Rechner klärt die wichtigste Frage rund um die geringfügige Beschäftigung: Wie viel bleibt übrig? Die Antwort ist einfach. Bis zur Minijob-Grenze ist der Verdienst für den Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei. Das ausgezahlte Netto entspricht dem vereinbarten Brutto. Der Rechner bestätigt das und zeigt zugleich, welche pauschalen Abgaben der Arbeitgeber zusätzlich trägt.

Was einen Minijob ausmacht

Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Sein Kennzeichen ist die Verdienstgrenze, die sogenannte Minijob-Grenze. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und steigt, wenn der Mindestlohn erhöht wird. Solange der regelmäßige Monatsverdienst diese Grenze nicht überschreitet, gilt die Beschäftigung als Minijob mit allen damit verbundenen Vorteilen.

Für den Beschäftigten liegt der Vorteil auf der Hand: keine Lohnsteuer und keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge auf den Verdienst. Damit ist der Minijob besonders attraktiv als Nebenverdienst, für Schülerinnen und Studierende, für Menschen in der Familienphase oder als Zuverdienst in der Rente.

Netto gleich brutto

Weil der Minijob innerhalb der Grenze abgabenfrei ist, gilt eine einfache Regel: Netto ist gleich brutto. Wer 550 Euro im Monat vereinbart, bekommt 550 Euro ausgezahlt. Es gibt keine Abzüge für Steuer, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Der Rechner weist deshalb die volle Auszahlung aus und macht deutlich, dass der Minijob für den Beschäftigten frei von den üblichen Belastungen bleibt.

Eine Ausnahme betrifft die Rentenversicherung. Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 Prozent, der eigene Rentenansprüche aufbaut. Bei 550 Euro sind das 19,80 Euro im Monat. Sie können sich davon auf Antrag befreien lassen. Der Rechner unterstellt diese Befreiung und zeigt die ungekürzte Auszahlung. Wer Rentenansprüche aufbauen möchte, rechnet den Eigenanteil ein.

Die Kosten des Arbeitgebers

Für den Arbeitgeber ist der Minijob nicht abgabenfrei. Er trägt pauschale Beiträge, die zusätzlich zum ausgezahlten Verdienst anfallen. Dazu gehören bei einem gewerblichen Minijob 13 Prozent Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, 15 Prozent zur Rentenversicherung und 2 Prozent einheitliche Pauschsteuer. Der Rechner summiert diese Positionen und zeigt die gesamten Arbeitgeberkosten. So erkennen auch kleine Betriebe und Privathaushalte, was ein Minijob tatsächlich kostet.

Die pauschalen Abgaben sind spürbar. Für den Arbeitgeber ist der Minijob trotzdem oft die unkomplizierteste Form der Beschäftigung, weil die Abrechnung vergleichsweise einfach ist und über die Minijob-Zentrale läuft.

Rechenbeispiel

Nehmen wir einen Monatsverdienst von 550 Euro. Für den Beschäftigten bleibt es bei einer Auszahlung von 550 Euro, denn Netto ist gleich brutto. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich pauschale Abgaben von 165 Euro, also 30 Prozent des Verdienstes. Die gesamten Arbeitgeberkosten liegen damit bei ungefähr 715 Euro im Monat. Bis zur Minijob-Grenze bleiben in diesem Beispiel 53 Euro Luft für weitere Arbeitsstunden. Hinzu kommen beim Arbeitgeber noch Umlagen und der Beitrag zur Unfallversicherung, die der Rechner nicht abbildet.

Die Grenze im Blick behalten

Der Rechner zeigt nicht nur die Auszahlung, sondern auch den Abstand zur Minijob-Grenze. Diese Angabe ist praktisch, weil ein dauerhaftes Überschreiten der Grenze die Beschäftigung in einen Midijob verwandelt. Im Übergangsbereich fallen dann für den Beschäftigten wieder Sozialbeiträge an, die mit steigendem Verdienst zunehmen. Wer knapp unter der Grenze bleiben möchte, kann anhand der ausgewiesenen Luft die Arbeitszeit passend steuern.

Gelegentliche Überschreitungen sind in engen Grenzen zulässig, etwa bei unvorhersehbarer Mehrarbeit in höchstens zwei Monaten im Jahr. Ein regelmäßiges Überschreiten führt jedoch zum Wechsel in den Übergangsbereich.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner unterstellt einen gewerblichen Minijob mit den üblichen pauschalen Beitragssätzen und geht von der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aus. Für Minijobs in Privathaushalten gelten niedrigere Pauschalsätze von je 5 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung. Ebenfalls nicht abgebildet sind Umlagen und individuelle Sonderfälle. Das Ergebnis ist deshalb eine Orientierung und ersetzt nicht die verbindliche Abrechnung über die Minijob-Zentrale.

Für Beschäftigte bleibt die Kernaussage bestehen: Innerhalb der Minijob-Grenze ist der Verdienst abgabenfrei, und die Auszahlung entspricht dem vereinbarten Betrag.

So nutzen Sie den Minijob Rechner

Am meisten bringt der Rechner im Vergleich verschiedener Fälle. Verändern Sie den vereinbarten Monatsverdienst schrittweise und beobachten Sie, wie sich der Abstand zur Minijob-Grenze und die pauschalen Arbeitgeberkosten entwickeln. Wer eine Lohnerhöhung oder zusätzliche Arbeitsstunden erwägt, erkennt so frühzeitig, ob die Beschäftigung im geringfügigen Bereich bleibt. Halten Sie außerdem den vereinbarten Stundenlohn und die geleisteten Stunden bereit. Multipliziert ergeben sie den Monatsverdienst, den Sie eingeben. Weil die Minijob-Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist, lohnt es sich, die Eingaben nach jeder Mindestlohnanhebung erneut zu prüfen und die verfügbare Stundenzahl entsprechend anzupassen. Denken Sie auch an schwankende Monate: Wer im Sommer mehr und im Winter weniger arbeitet, sollte den Jahresdurchschnitt im Blick behalten, weil für die Einordnung als Minijob der regelmäßige Verdienst maßgeblich ist. Der Rechner eignet sich zudem, um vor einer Gehaltsverhandlung zu prüfen, wie viel Spielraum bis zur Grenze bleibt, bevor die Beschäftigung in den Übergangsbereich rutscht und wieder Beiträge anfallen.

Ein zweites Rechenbeispiel im Jahresverlauf

Betrachten wir denselben Minijob mit 550 Euro Monatsverdienst über ein ganzes Jahr. Für den Beschäftigten summiert sich die abgabenfreie Auszahlung auf 6.600 Euro, denn Netto bleibt gleich Brutto. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zu den rund 165 Euro pauschalen Abgaben pro Monat über zwölf Monate etwa 1.980 Euro, sodass seine Gesamtkosten bei ungefähr 8.580 Euro im Jahr liegen. Die Belastung des Arbeitgebers ist also spürbar, aber gut planbar, während der Verdienst des Beschäftigten ungeschmälert ankommt.

Häufige Fehler bei der Minijob-Planung

Ein verbreiteter Fehler ist es, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zu übersehen. Vertraglich zugesagte Sonderzahlungen zählen zum regelmäßigen Verdienst und können die Jahresgrenze von 7.236 Euro überschreiten, auch wenn der Monatslohn scheinbar noch Luft lässt. Ebenso unterschätzt wird die Wirkung mehrerer Minijobs nebeneinander, denn die Verdienste werden zusammengerechnet. Wer zusätzlich in einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung steht, sollte beachten, dass ein zweiter Minijob beitragspflichtig werden kann. Schließlich verzichten manche vorschnell auf den Aufbau eigener Rentenansprüche, ohne den geringen Eigenanteil gegen den späteren Zuwachs an Anwartschaften abzuwägen. Wer zudem nur den ausgezahlten Betrag betrachtet, übersieht die pauschalen Arbeitgeberkosten, die für die Gesamtbetrachtung einer Stelle ebenfalls von Bedeutung sind.

Formulare, Meldungen und rechtlicher Rahmen

Rechtlich stützt sich der Minijob auf § 8 SGB IV, der die geringfügige Beschäftigung definiert; für Privathaushalte gilt § 8a SGB IV. Die Anmeldung und Abrechnung läuft über die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die pauschalen Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ergeben sich aus § 249b SGB V und § 172 SGB VI, die einheitliche Pauschsteuer aus § 40a EStG. Wer sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen möchte, stellt einen schriftlichen Antrag nach § 6 Abs. 1b SGB VI beim Arbeitgeber, der die Befreiung an die Minijob-Zentrale meldet. Überschreiten Sie die Grenze dauerhaft, greift der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Diese Vorschriften bilden den verbindlichen Rahmen, den der Rechner vereinfacht abbildet.

Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.

Über diesen Minijob Rechner

Nutzen Sie diesen Minijob Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Minijob Rechner

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Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Wie viel bleibt beim Minijob netto übrig?
Bis zur Minijob-Grenze ist der Verdienst für den Beschäftigten steuer- und sozialabgabenfrei. Das Netto entspricht deshalb dem Brutto, der ausgezahlte Betrag ist gleich dem vereinbarten Verdienst.
Wo liegt die Minijob-Grenze?
Die Minijob-Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Der Rechner verwendet den hinterlegten Grenzwert und zeigt, wie viel Luft bis zu dieser Grenze noch bleibt.
Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber trägt bei einem gewerblichen Minijob 13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent Pauschsteuer. Diese Kosten entstehen zusätzlich zum ausgezahlten Verdienst.
Was passiert, wenn ich mehr als die Grenze verdiene?
Überschreiten Sie die Minijob-Grenze regelmäßig, wird aus dem Minijob ein Midijob im Übergangsbereich. Dann fallen für den Beschäftigten reduzierte Sozialbeiträge an, die mit steigendem Verdienst zunehmen.
Muss ich als Minijobber in die Rentenversicherung einzahlen?
Grundsätzlich besteht Rentenversicherungspflicht mit einem Eigenanteil von 3,6 Prozent, von dem Sie sich auf Antrag befreien lassen können. Der Rechner geht von der Befreiung aus, sodass die volle Auszahlung ausgewiesen wird.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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