Kinderfreibetrag oder Kindergeld: Günstigerprüfung Deutschland
Kinderfreibetrag oder Kindergeld? Der Rechner zur Günstigerprüfung vergleicht Steuerersparnis und Kindergeld und zeigt, was für Sie günstiger ist.

Wozu es dient
Der Rechner zur Günstigerprüfung vergleicht, ob für Sie der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist, und zeigt die Differenz zu Ihren Gunsten.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Kinderfreibetrag je Kind (jährlich, inkl. BEA) | 9.756 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kinderfreibetrag einschließlich BEA-Freibetrag 2026 – genauer Betrag noch zu bestätigen. |
| Kindergeld je Kind (monatlich) | 259 | bmbfsfj.bund.de | Gültig ab 2026-01-01Am 05.09.2026 gegen § 66 Abs. 1 EStG geprüft: 259 Euro je Kind und Monat. Quellenlink erneuert (audit 2026-09-23): die alte BMFSFJ-Seite leitete auf die Startseite des BMBFSFJ um. |
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Steuerersparnis = Einkommensteuer(zvE) − Einkommensteuer(zvE − Kinder × Kinderfreibetrag); Kindergeld pro Jahr = Kindergeld je Kind × 12 × Anzahl der Kinder; Differenz = Steuerersparnis − Kindergeld
So funktioniert es
Er berechnet die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag nach dem Einkommensteuertarif, stellt sie dem Jahres-Kindergeld gegenüber und weist die günstigere Variante aus.
Wo es verwendet wird
- Prüfen, ob Kinderfreibetrag oder Kindergeld günstiger ist
- Steuervorteil durch den Kinderfreibetrag abschätzen
- Familienbudget und mögliche Steuererstattung planen
Rechenbeispiel
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 und 2 Kindern beträgt der Vorteil des Kinderfreibetrags gegenüber dem Kindergeld rund ….
Der Rechner zur Günstigerprüfung beantwortet eine häufige Frage von Familien: Kinderfreibetrag oder Kindergeld, was ist für Sie günstiger? Sie geben Ihr zu versteuerndes Einkommen und die Zahl Ihrer Kinder ein. Der Rechner ermittelt die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag, stellt sie dem gezahlten Kindergeld gegenüber und zeigt die Differenz.
Wie die Günstigerprüfung funktioniert
Der Staat fördert Familien auf zwei Wegen, die einander ausschließen. Entweder erhalten Sie das monatliche Kindergeld, oder das Finanzamt zieht den Kinderfreibetrag von Ihrem Einkommen ab. Beides zugleich gibt es nicht. Damit niemand benachteiligt wird, führt das Finanzamt bei jeder Einkommensteuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung durch.
Verglichen wird, welche Variante Ihnen mehr bringt:
- die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag oder
- das im Laufe des Jahres ausgezahlte Kindergeld.
Sie bekommen immer die günstigere Lösung. Ist der Freibetrag vorteilhafter, wird das bereits gezahlte Kindergeld mit der Steuerersparnis verrechnet, sodass nur der Unterschiedsbetrag übrig bleibt. Einen gesonderten Antrag brauchen Sie dafür nicht, die Prüfung läuft automatisch.
So rechnet der Günstigerprüfung-Rechner
Der Rechner bildet die Systematik des Finanzamts nach. Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ergibt sich aus der Differenz zweier Steuerberechnungen nach dem Einkommensteuertarif des § 32a EStG:
Steuerersparnis = Einkommensteuer(zvE) − Einkommensteuer(zvE − Kinder × Kinderfreibetrag)
Zuerst wird die Steuer auf Ihr volles zu versteuerndes Einkommen berechnet. Dann wird der Kinderfreibetrag von 9.756 Euro je Kind vom Einkommen abgezogen und die Steuer auf den niedrigeren Betrag ermittelt. Die Differenz ist die Ersparnis durch den Freibetrag.
Das Jahres-Kindergeld berechnet sich einfach:
Kindergeld pro Jahr = Kindergeld je Kind × 12 × Anzahl der Kinder
2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro je Kind und Monat. Zum Schluss stellt der Rechner beide Werte gegenüber und weist die Differenz aus. Ist die Steuerersparnis höher als das Kindergeld, ist der Kinderfreibetrag günstiger, andernfalls das Kindergeld.
Rechenbeispiel: 80.000 Euro Einkommen, zwei Kinder
Angenommen, eine Person hat ein zu versteuerndes Einkommen von 80.000 Euro, zwei Kinder und erhält die vollen Freibeträge, wie es bei Alleinerziehenden nach Übertragung möglich ist.
- Die Einkommensteuer auf das volle Einkommen wird nach dem Grundtarif berechnet.
- Dann werden zwei Kinderfreibeträge von zusammen 19.512 Euro abgezogen, und die Steuer wird erneut berechnet.
- Die Differenz beider Steuerbeträge ergibt eine Steuerersparnis von rund 8.042 Euro.
Dem steht das Kindergeld gegenüber: zwei Kinder über zwölf Monate ergeben 6.216 Euro im Jahr. Der Vorteil des Freibetrags beträgt in diesem Beispiel rund {{r:differenz}}, also etwa 1.826 Euro. Für diesen Fall ist der Kinderfreibetrag die günstigere Variante, und das Finanzamt setzt ihn automatisch an.
Für ein zusammen veranlagtes Ehepaar mit 80.000 Euro gemeinsamem Einkommen sieht es anders aus. Mit dem Splittingtarif bringt derselbe Freibetrag nur rund 5.850 Euro, also weniger als das Kindergeld. Hier bleibt es beim Kindergeld. Der Rechner rechnet mit dem Grundtarif und zeigt für Ehepaare deshalb eine zu hohe Ersparnis.
Warum der Freibetrag erst bei höherem Einkommen lohnt
Entscheidend ist der Grenzsteuersatz. Der Kinderfreibetrag senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen, und die Ersparnis hängt davon ab, wie hoch der Steuersatz auf den abgezogenen Betrag ist. Bei niedrigem und mittlerem Einkommen ist dieser Satz vergleichsweise gering, und die Steuerersparnis bleibt unter dem Kindergeld.
Erst wenn das Einkommen steigt und der Grenzsteuersatz sich dem Spitzensteuersatz nähert, übersteigt die Ersparnis das Kindergeld. Deshalb profitieren höhere Einkommen vom Kinderfreibetrag, während Familien mit mittlerem Einkommen in aller Regel mit dem Kindergeld besser fahren.
Der Gesamtfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem eigentlichen Kinderfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Beide zusammen werden bei der Prüfung vom Einkommen abgezogen. Jedem Elternteil steht die Hälfte zu, bei zusammen veranlagten Eltern zählt deshalb der volle Betrag je Kind.
Der Unterschied in der Auszahlung
Kindergeld und Kinderfreibetrag wirken zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das Kindergeld zahlt die Familienkasse monatlich aus, es steht sofort für laufende Ausgaben zur Verfügung. Der Kinderfreibetrag wirkt erst im Steuerbescheid, also nach Abgabe der Steuererklärung im Folgejahr.
Auch wenn der Freibetrag am Ende günstiger ist, erhalten Sie zunächst das Kindergeld als monatliche Zahlung. Der zusätzliche Vorteil des Freibetrags kommt später über die Steuererstattung hinzu. Für die Haushaltsplanung sollten Sie diesen zeitlichen Unterschied kennen.
Annahmen und Grenzen des Rechners
Der Rechner bildet den Regelfall der Günstigerprüfung ab und stützt sich auf den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG und hinterlegte Werte für Freibetrag und Kindergeld. Diese Beträge werden gesetzlich festgelegt und regelmäßig angepasst.
Er rechnet mit dem Grundtarif und dem vollen Freibetrag je Kind. Für zusammen veranlagte Ehepaare, bei denen der Splittingtarif gilt, ist die angezeigte Ersparnis deshalb zu hoch. Nicht abgebildet sind außerdem die Geburt eines Kindes im Laufe des Jahres, getrennt lebende Eltern mit hälftiger Aufteilung und die Wirkung auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Für diese beiden werden die Kinderfreibeträge übrigens immer abgezogen, auch wenn es beim Kindergeld bleibt.
Behandeln Sie das Ergebnis deshalb als Orientierung und nicht als Bescheid. Die tatsächliche Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt anhand Ihrer vollständigen Angaben vor. Bei komplexen Konstellationen helfen ergänzend der Kindergeld-Rechner und der Einkommensteuer-Rechner.
Ein zweites Rechenbeispiel: der Vorteil pro Monat
Das erste Beispiel ergab eine Steuerersparnis von rund 8.042 Euro gegenüber 6.216 Euro Kindergeld im Jahr, also einen Vorteil von etwa 1.826 Euro.
Das Kindergeld entspricht 518 Euro im Monat, die die Familienkasse laufend auszahlt. Der zusätzliche Vorteil des Freibetrags sind umgerechnet etwa 152 Euro pro Monat, allerdings nicht als monatliche Zahlung, sondern erst später über den Steuerbescheid. Die laufende Liquidität stammt also aus dem Kindergeld, der Freibetrag erhöht den Gesamtvorteil nachträglich.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld: häufige Fehler
Rund um die Günstigerprüfung halten sich einige Missverständnisse:
- Beides gleichzeitig erwarten: Kinderfreibetrag und Kindergeld schließen einander aus. Das Finanzamt setzt immer nur die günstigere Variante an.
- Die Prüfung selbst beantragen wollen: Sie läuft automatisch mit der Einkommensteuererklärung, ein gesonderter Antrag ist nicht nötig.
- Den Splittingtarif übersehen: Bei Ehepaaren ist die Ersparnis durch den Freibetrag kleiner als bei gleichem Einkommen im Grundtarif.
- Kindergeld nicht beantragen: Wer trotz erwarteten Freibetragsvorteils kein Kindergeld beantragt, verzichtet auf die monatliche Zahlung.
Praxistipps zur Günstigerprüfung
Beantragen Sie immer zuerst das Kindergeld bei der Familienkasse, damit Ihnen die monatliche Zahlung sicher ist. Nutzen Sie den Rechner, um abzuschätzen, ab welchem Einkommen sich der Freibetrag lohnt, und geben Sie in der Steuererklärung alle Kinder vollständig an. Bei getrennt lebenden oder unverheirateten Eltern lohnt der Blick darauf, wie der Freibetrag aufgeteilt wird. Für ein vollständiges Bild nutzen Sie ergänzend den Kindergeld-Rechner und einen Einkommensteuer-Rechner.
Steuererklärung, ELSTER und Familienkasse
Die beiden Förderwege liegen bei unterschiedlichen Stellen. Das Kindergeld beantragen und erhalten Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die es monatlich auszahlt. Der Kinderfreibetrag wird erst mit der Einkommensteuererklärung berücksichtigt, die Sie über ELSTER oder auf Papier beim Finanzamt einreichen. Dort tragen Sie Ihre Kinder in der Anlage Kind ein. Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG durch und setzt automatisch die günstigere Variante an. Bewahren Sie die Kindergeldbescheide auf, weil das gezahlte Kindergeld mit einer etwaigen Steuerersparnis verrechnet wird.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über dieses Tool: Kinderfreibetrag oder Kindergeld
Kinderfreibetrag oder Kindergeld: Mit diesem Tool erhalten Sie sofort eine genaue Schätzung. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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