Rechtsschutzversicherung Rechner Deutschland

Der Rechtsschutzversicherung Rechner berechnet den Jahresbeitrag aus Bausteinen, Familienzuschlag und Selbstbeteiligung und stellt ihn der Leistung gegenüber.

Rechtsschutzversicherung Rechner Deutschland
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Erweiterte Optionen
Jahresbeitrag —
Monatsbeitrag —
Summe der gewählten Bausteine —
Familienzuschlag —
Beitrag vor Nachlass —
Nachlass für die Selbstbeteiligung —
Eigenanteil je Fall —
Erstattung je Fall —
Gedeckter Anteil der Fallkosten —
Erwartete Selbstbeteiligung pro Jahr —
Erwartete Gesamtkosten pro Jahr —
Erwartete Leistung pro Jahr —
Erwarteter Nettovorteil pro Jahr —
Break-even in Fällen pro Jahr —
Break-even: ein Fall alle … Jahre —
Beitrag über die Vertragslaufzeit —
Versicherte Monate im ersten Jahr —
Effektiver Monatsbeitrag im ersten Jahr —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Rechtsschutzversicherung-Rechner baut den Jahresbeitrag aus den gewählten Bausteinen, dem Familienzuschlag und dem Nachlass für die Selbstbeteiligung zusammen und stellt ihm gegenüber, was die Police im Schadenfall erwartbar leistet.

Datenquellen & Parameter

Dieser Rechner verwendet finanzmathematische Standardformeln und läuft vollständig in Ihrem Browser. Er benötigt keine externen Daten — Ihr Ergebnis wird allein aus den oben eingegebenen Werten berechnet.

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Jahresbeitrag = (Summe der Bausteine + Familienzuschlag) × (1 − Nachlass); Erstattung je Fall = max(0, Fallkosten − Selbstbeteiligung); erwartete Leistung = Fälle pro Jahr × Erstattung je Fall; Break-even in Jahren = Erstattung je Fall / Jahresbeitrag

So funktioniert es

Die Beiträge der Bausteine werden addiert, bei einem Familientarif um den angebotenen Zuschlag erhöht und um den Nachlass für die Selbstbeteiligung gekürzt. Für den Nutzenteil wird je Rechtsfall der Eigenanteil abgezogen und der Rest als Erstattung gewertet; multipliziert mit der erwarteten Fallhäufigkeit ergibt das die erwartete Jahresleistung. Der Break-even sagt, wie oft ein Fall eintreten müsste, damit sich der Beitrag rechnet.

Wo es verwendet wird

  • Ein Angebot Baustein für Baustein nachrechnen
  • Prüfen, ob sich der Nachlass für eine höhere Selbstbeteiligung lohnt
  • Den Beitrag gegen die erwartete Leistung stellen
  • Die Wartezeit in den effektiven Beitrag des ersten Jahres einrechnen

Rechenbeispiel

Eine Familie kombiniert alle vier Bausteine zu … und zahlt darauf … Familienzuschlag. Die Selbstbeteiligung von 300 € bringt … Nachlass, sodass der Jahresbeitrag bei … liegt, also … im Monat. Von einem Rechtsfall über 3.500 € trägt der Versicherer … und damit … der Kosten. Bei 0,25 erwarteten Fällen pro Jahr stehen einer erwarteten Leistung von … Gesamtkosten von … gegenüber; der Vertrag rechnet sich rechnerisch ab einem Fall alle … Jahre. Wegen der Wartezeit von 3 Monaten sind im ersten Jahr nur … Monate gedeckt, was den effektiven Monatsbeitrag auf … hebt.

Der Rechtsschutzversicherung Rechner setzt ein Angebot Baustein für Baustein zusammen, rechnet Familienzuschlag und Nachlass für die Selbstbeteiligung ein und stellt dem Jahresbeitrag gegenüber, was die Police im Schadenfall erwartbar leistet.

Warum dieser Rechner mit Ihren Zahlen arbeitet

Bei einem Steuerrechner stehen alle Sätze im Gesetz. Bei der Rechtsschutzversicherung ist es umgekehrt: Es gibt keinen vorgeschriebenen Beitrag, keine gesetzliche Selbstbeteiligung, keinen festgelegten Nachlass und keine amtliche Wartezeit. Jeder Versicherer kalkuliert eigenständig, nach eigenen Schadenstatistiken, eigenen Bausteinschnitten und eigener Zeichnungspolitik.

Zwei Haushalte mit identischer Lage bekommen deshalb völlig unterschiedliche Angebote, und Durchschnittsbeiträge aus Vergleichsportalen sagen über Ihr eigenes Angebot wenig aus. Dieser Rechner nennt daher keine eigenen Beiträge. Er nimmt die Zahlen aus Ihrem Angebot und macht daraus die Rechnung, die das Angebot selbst nicht zeigt.

Was der Rechtsschutzversicherung Rechner berechnet

Sie tragen die Jahresbeiträge der Bausteine ein, die Sie tatsächlich abschließen wollen: Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen. Dazu kommen die Selbstbeteiligung je Fall, der dafür gewährte Beitragsnachlass und bei einem Familientarif der Zuschlag, den der Anbieter dafür nennt.

Daraus entsteht der Jahresbeitrag: Summe der Bausteine, plus Familienzuschlag, minus Nachlass. Der Rechner weist jede dieser Stufen einzeln aus, sodass sichtbar wird, welcher Baustein den Preis treibt und wie viel der Nachlass tatsächlich wert ist.

Der zweite Teil bewertet die Leistungsseite. Aus den durchschnittlichen Kosten eines Rechtsfalls und der Selbstbeteiligung ergibt sich, wie viel der Versicherer je Fall trägt und wie viel bei Ihnen bleibt. Multipliziert mit der erwarteten Fallhäufigkeit ergeben sich daraus die erwartete Jahresleistung, die erwarteten Gesamtkosten und der erwartete Nettovorteil.

Zuletzt kommt der Break-even: wie oft ein Fall eintreten müsste, damit die Police den Beitrag wieder einspielt, ausgedrückt in Fällen pro Jahr und als ein Fall alle so und so viele Jahre.

Die vier Bausteine

Privat-Rechtsschutz deckt die Streitigkeiten des Alltags ab: Kaufverträge, Handwerker, Reise, Schadenersatz, Nachbarschaft ohne Mietbezug. Er ist der Kern jeder Police und in fast jedem Paket enthalten.

Berufs-Rechtsschutz greift beim Arbeitsverhältnis: Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, offene Lohnansprüche. Für Arbeitnehmer ist er oft der wertvollste Baustein, weil in arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz nach § 12a ArbGG jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt, auch wenn sie gewinnt.

Verkehrs-Rechtsschutz umfasst Unfall, Bußgeld, Führerschein und Streit mit Werkstatt oder Versicherer. Er lässt sich in der Regel auch einzeln abschließen und gilt meist für alle Fahrzeuge des Haushalts.

Wohnungs- und Mietrechtsschutz betrifft das Verhältnis zu Vermieter, Mieter oder Nachbarn: Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung, Kaution. Für Eigentümer und Vermieter gelten meist eigene Tarife.

Selbstbeteiligung: Nachlass gegen Risiko

Fast jeder Anbieter gewährt einen Beitragsnachlass, wenn Sie eine Selbstbeteiligung akzeptieren. Die Rechnung wird leicht übersehen, weil beide Seiten in unterschiedlichem Takt anfallen: Der Nachlass wirkt jedes Jahr, die Selbstbeteiligung nur im Schadenfall.

Wer statistisch alle zehn Jahre einen Rechtsfall hat, spart in dieser Zeit zehnmal den Nachlass und zahlt einmal die Selbstbeteiligung. Bei 85 Euro Nachlass pro Jahr und 300 Euro Selbstbeteiligung stehen 850 Euro Ersparnis 300 Euro Eigenanteil gegenüber, die Selbstbeteiligung lohnt sich also deutlich. Wer dagegen jedes zweite Jahr einen Fall hat, zahlt in zehn Jahren 1.500 Euro Eigenanteil und kommt schlechter weg.

Manche Tarife staffeln die Selbstbeteiligung zusätzlich: Sie sinkt, wenn mehrere Jahre schadenfrei bleiben, oder entfällt, wenn der Fall über die anbietereigene Rechtsberatung gelöst wird. Solche Klauseln lassen sich hier nicht abbilden, verschieben die Rechnung aber zugunsten der höheren Selbstbeteiligung.

Wartezeit und Vorvertraglichkeit

Der zweite Punkt, der in Angeboten regelmäßig untergeht, ist die Wartezeit. Die meisten Bausteine greifen erst nach drei Monaten. Im Arbeits-, Miet- und Sozialrecht setzen einige Anbieter längere Fristen an. Nur Verkehrs-Rechtsschutz ist häufig sofort wirksam.

Der Beitrag läuft dagegen ab dem ersten Tag. Im ersten Vertragsjahr zahlen Sie also zwölf Monate und sind neun gedeckt. Der effektive Monatsbeitrag liegt entsprechend höher, und diesen Wert weist der Rechner separat aus.

Noch wichtiger ist der Grundsatz der Vorvertraglichkeit: Versichert ist nur, was seinen Ursprung nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit hat. Wer bereits eine Abmahnung im Briefkasten hat oder eine strittige Nebenkostenabrechnung auf dem Tisch, ist für diesen Fall nicht mehr zu versichern. Rechtsschutz muss vor dem Konflikt bestehen, für einen laufenden Streit kommt er zu spät.

Rechenbeispiel

Eine Familie kombiniert alle vier Bausteine zu zusammen 340 Euro im Jahr. Der Familientarif kostet 25 Prozent Zuschlag, also 85 Euro. Für eine Selbstbeteiligung von 300 Euro je Fall gewährt der Anbieter 20 Prozent Nachlass, was 85 Euro ausmacht. Zuschlag und Nachlass heben sich hier zufällig auf. Der Jahresbeitrag liegt damit wieder bei 340 Euro, rund 28 Euro im Monat.

Von einem Rechtsfall über 3.500 Euro trägt der Versicherer 3.200 Euro, also gut 91 Prozent. Rechnet die Familie mit einem Fall alle vier Jahre, entspricht das 0,25 Fällen pro Jahr: einer erwarteten Leistung von 800 Euro stehen erwartete Gesamtkosten von 415 Euro gegenüber. Der erwartete Vorteil liegt damit bei 385 Euro im Jahr. Rechnerisch trägt sich der Vertrag ab einem Fall alle 9,41 Jahre.

Wegen der dreimonatigen Wartezeit sind im ersten Jahr allerdings nur neun Monate tatsächlich gedeckt. Der effektive Monatsbeitrag des ersten Jahres liegt deshalb bei 37,78 Euro statt bei 28,33 Euro.

Was der Rechner bewusst nicht bewertet

Er vergleicht Preise, nicht Bedingungen. Deckungssummen, Ausschlüsse, die Behandlung von Kapitalanlage- und Baurecht, die Frage der freien Anwaltswahl, eine mitversicherte telefonische Erstberatung und die Mediationsangebote der Anbieter entscheiden im Ernstfall häufig mehr als zwanzig Euro Beitragsunterschied. Diese Punkte lassen sich nicht rechnen, gehören aber in jeden Vergleich.

Ebenso wenig ist die erwartete Fallhäufigkeit eine belastbare Statistik. Sie ist Ihre eigene Einschätzung, und die tatsächliche Verteilung von Rechtsfällen ist stark schief: Die meisten Jahre passiert gar nichts, und dann kommt ein einzelner teurer Fall. Gegen dieses Muster versichert man sich. Der Break-even ist deshalb eine Kennzahl und allein kein Kaufargument.

Auch die Rechtsschutzversicherung selbst hat Grenzen: Vorsätzliche Straftaten, Streitigkeiten aus der Zeit vor Vertragsbeginn und in vielen Tarifen der Familien- und Erbrechtsbereich über die Erstberatung hinaus sind nicht gedeckt.

Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der von Ihnen eingegebenen Angebotsdaten. Es ist keine Versicherungsberatung und ersetzt die Prüfung der Versicherungsbedingungen nicht.

Über diesen Rechtsschutzversicherung Rechner

Nutzen Sie diesen Rechtsschutzversicherung Rechner, um sofort eine Schätzung auf Basis Ihrer eigenen Angaben zu erhalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

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Häufig gestellte Fragen

Warum nennt der Rechner keine Beiträge von sich aus?
Für die Rechtsschutzversicherung gibt es keinen gesetzlichen Tarif. Anders als bei Steuern oder Sozialabgaben ist kein Beitrag, kein Nachlass und keine Selbstbeteiligung irgendwo vorgeschrieben. Jeder Versicherer kalkuliert eigenständig, und derselbe Haushalt bekommt bei fünf Anbietern fünf verschiedene Preise. Der Rechner arbeitet deshalb mit den Zahlen aus Ihrem konkreten Angebot statt mit erfundenen Durchschnittswerten.
Welche Bausteine gibt es üblicherweise?
Vier sind Standard. Privat-Rechtsschutz deckt Streitigkeiten des Alltags, Berufs-Rechtsschutz das Arbeitsverhältnis, Verkehrs-Rechtsschutz alles rund um Fahrzeug und Führerschein, Wohnungs- und Mietrechtsschutz das Verhältnis zu Vermieter oder Nachbarn. Die meisten Anbieter verkaufen sie einzeln oder als Paket, wobei das Paket günstiger ist als die Summe der Einzelbausteine.
Lohnt sich eine höhere Selbstbeteiligung?
Das hängt davon ab, wie oft Sie mit einem Fall rechnen. Der Nachlass fällt jedes Jahr an, die Selbstbeteiligung nur im Schadenfall. Wer statistisch alle zehn Jahre einen Fall hat, spart über zehn Jahre zehn Nachlässe und zahlt einmal die Selbstbeteiligung. Der Rechner stellt beides nebeneinander, indem er den Nachlass in den Jahresbeitrag und die erwartete Selbstbeteiligung in die Gesamtkosten einrechnet.
Was bedeutet die Wartezeit?
Die meisten Bausteine greifen erst nach einer Wartezeit von üblicherweise drei Monaten, im Arbeits- und Mietrecht teils länger. Wer vorher schon einen Konflikt hat, ist für diesen Fall nicht gedeckt. Der Beitrag läuft trotzdem ab dem ersten Tag, weshalb der Rechner die tatsächlich versicherten Monate des ersten Jahres und den daraus folgenden effektiven Monatsbeitrag ausweist.
Was steckt hinter dem Break-even?
Er beantwortet die Frage, wie oft ein Rechtsfall eintreten müsste, damit die Police den Beitrag wieder einspielt. Rechnerisch ist es der Jahresbeitrag geteilt durch die Erstattung je Fall. Ein Break-even von einem Fall alle neun Jahre heißt: Wer häufiger streitet, fährt mit Versicherung günstiger. Der Wert ist eine Kennzahl und allein kein Grund für oder gegen den Abschluss, denn Rechtsschutz deckt vor allem den seltenen teuren Fall ab.
Was ist beim Vergleich sonst wichtig?
Der Preis allein sagt wenig. Wichtig sind auch Deckungssummen, Ausschlüsse, ob eine Erstberatung ohne Selbstbeteiligung enthalten ist, wie das Kapital- und Baurecht behandelt wird und ob die freie Anwaltswahl gilt. Diese Punkte lassen sich nicht in eine Zahl fassen und stehen deshalb nicht im Rechner, gehören aber in jeden Vergleich.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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