Rechtsschutzversicherung Rechner Deutschland
Der Rechtsschutzversicherung Rechner berechnet den Jahresbeitrag aus Bausteinen, Familienzuschlag und Selbstbeteiligung und stellt ihn der Leistung gegenüber.

Wozu es dient
Der Rechtsschutzversicherung-Rechner baut den Jahresbeitrag aus den gewählten Bausteinen, dem Familienzuschlag und dem Nachlass für die Selbstbeteiligung zusammen und stellt ihm gegenüber, was die Police im Schadenfall erwartbar leistet.
Datenquellen & Parameter
Dieser Rechner verwendet finanzmathematische Standardformeln und läuft vollständig in Ihrem Browser. Er benötigt keine externen Daten — Ihr Ergebnis wird allein aus den oben eingegebenen Werten berechnet.
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Jahresbeitrag = (Summe der Bausteine + Familienzuschlag) × (1 − Nachlass); Erstattung je Fall = max(0, Fallkosten − Selbstbeteiligung); erwartete Leistung = Fälle pro Jahr × Erstattung je Fall; Break-even in Jahren = Erstattung je Fall / Jahresbeitrag
So funktioniert es
Die Beiträge der Bausteine werden addiert, bei einem Familientarif um den angebotenen Zuschlag erhöht und um den Nachlass für die Selbstbeteiligung gekürzt. Für den Nutzenteil wird je Rechtsfall der Eigenanteil abgezogen und der Rest als Erstattung gewertet; multipliziert mit der erwarteten Fallhäufigkeit ergibt das die erwartete Jahresleistung. Der Break-even sagt, wie oft ein Fall eintreten müsste, damit sich der Beitrag rechnet.
Wo es verwendet wird
- Ein Angebot Baustein für Baustein nachrechnen
- Prüfen, ob sich der Nachlass für eine höhere Selbstbeteiligung lohnt
- Den Beitrag gegen die erwartete Leistung stellen
- Die Wartezeit in den effektiven Beitrag des ersten Jahres einrechnen
Rechenbeispiel
Eine Familie kombiniert alle vier Bausteine zu … und zahlt darauf … Familienzuschlag. Die Selbstbeteiligung von 300 € bringt … Nachlass, sodass der Jahresbeitrag bei … liegt, also … im Monat. Von einem Rechtsfall über 3.500 € trägt der Versicherer … und damit … der Kosten. Bei 0,25 erwarteten Fällen pro Jahr stehen einer erwarteten Leistung von … Gesamtkosten von … gegenüber; der Vertrag rechnet sich rechnerisch ab einem Fall alle … Jahre. Wegen der Wartezeit von 3 Monaten sind im ersten Jahr nur … Monate gedeckt, was den effektiven Monatsbeitrag auf … hebt.
Der Rechtsschutzversicherung Rechner setzt ein Angebot Baustein für Baustein zusammen, rechnet Familienzuschlag und Nachlass für die Selbstbeteiligung ein und stellt dem Jahresbeitrag gegenüber, was die Police im Schadenfall erwartbar leistet.
Warum dieser Rechner mit Ihren Zahlen arbeitet
Bei einem Steuerrechner stehen alle Sätze im Gesetz. Bei der Rechtsschutzversicherung ist es umgekehrt: Es gibt keinen vorgeschriebenen Beitrag, keine gesetzliche Selbstbeteiligung, keinen festgelegten Nachlass und keine amtliche Wartezeit. Jeder Versicherer kalkuliert eigenständig, nach eigenen Schadenstatistiken, eigenen Bausteinschnitten und eigener Zeichnungspolitik.
Zwei Haushalte mit identischer Lage bekommen deshalb völlig unterschiedliche Angebote, und Durchschnittsbeiträge aus Vergleichsportalen sagen über Ihr eigenes Angebot wenig aus. Dieser Rechner nennt daher keine eigenen Beiträge. Er nimmt die Zahlen aus Ihrem Angebot und macht daraus die Rechnung, die das Angebot selbst nicht zeigt.
Was der Rechtsschutzversicherung Rechner berechnet
Sie tragen die Jahresbeiträge der Bausteine ein, die Sie tatsächlich abschließen wollen: Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen. Dazu kommen die Selbstbeteiligung je Fall, der dafür gewährte Beitragsnachlass und bei einem Familientarif der Zuschlag, den der Anbieter dafür nennt.
Daraus entsteht der Jahresbeitrag: Summe der Bausteine, plus Familienzuschlag, minus Nachlass. Der Rechner weist jede dieser Stufen einzeln aus, sodass sichtbar wird, welcher Baustein den Preis treibt und wie viel der Nachlass tatsächlich wert ist.
Der zweite Teil bewertet die Leistungsseite. Aus den durchschnittlichen Kosten eines Rechtsfalls und der Selbstbeteiligung ergibt sich, wie viel der Versicherer je Fall trägt und wie viel bei Ihnen bleibt. Multipliziert mit der erwarteten Fallhäufigkeit ergeben sich daraus die erwartete Jahresleistung, die erwarteten Gesamtkosten und der erwartete Nettovorteil.
Zuletzt kommt der Break-even: wie oft ein Fall eintreten müsste, damit die Police den Beitrag wieder einspielt, ausgedrückt in Fällen pro Jahr und als ein Fall alle so und so viele Jahre.
Die vier Bausteine
Privat-Rechtsschutz deckt die Streitigkeiten des Alltags ab: Kaufverträge, Handwerker, Reise, Schadenersatz, Nachbarschaft ohne Mietbezug. Er ist der Kern jeder Police und in fast jedem Paket enthalten.
Berufs-Rechtsschutz greift beim Arbeitsverhältnis: Kündigung, Abmahnung, Zeugnis, offene Lohnansprüche. Für Arbeitnehmer ist er oft der wertvollste Baustein, weil in arbeitsgerichtlichen Verfahren der ersten Instanz nach § 12a ArbGG jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt, auch wenn sie gewinnt.
Verkehrs-Rechtsschutz umfasst Unfall, Bußgeld, Führerschein und Streit mit Werkstatt oder Versicherer. Er lässt sich in der Regel auch einzeln abschließen und gilt meist für alle Fahrzeuge des Haushalts.
Wohnungs- und Mietrechtsschutz betrifft das Verhältnis zu Vermieter, Mieter oder Nachbarn: Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Kündigung, Kaution. Für Eigentümer und Vermieter gelten meist eigene Tarife.
Selbstbeteiligung: Nachlass gegen Risiko
Fast jeder Anbieter gewährt einen Beitragsnachlass, wenn Sie eine Selbstbeteiligung akzeptieren. Die Rechnung wird leicht übersehen, weil beide Seiten in unterschiedlichem Takt anfallen: Der Nachlass wirkt jedes Jahr, die Selbstbeteiligung nur im Schadenfall.
Wer statistisch alle zehn Jahre einen Rechtsfall hat, spart in dieser Zeit zehnmal den Nachlass und zahlt einmal die Selbstbeteiligung. Bei 85 Euro Nachlass pro Jahr und 300 Euro Selbstbeteiligung stehen 850 Euro Ersparnis 300 Euro Eigenanteil gegenüber, die Selbstbeteiligung lohnt sich also deutlich. Wer dagegen jedes zweite Jahr einen Fall hat, zahlt in zehn Jahren 1.500 Euro Eigenanteil und kommt schlechter weg.
Manche Tarife staffeln die Selbstbeteiligung zusätzlich: Sie sinkt, wenn mehrere Jahre schadenfrei bleiben, oder entfällt, wenn der Fall über die anbietereigene Rechtsberatung gelöst wird. Solche Klauseln lassen sich hier nicht abbilden, verschieben die Rechnung aber zugunsten der höheren Selbstbeteiligung.
Wartezeit und Vorvertraglichkeit
Der zweite Punkt, der in Angeboten regelmäßig untergeht, ist die Wartezeit. Die meisten Bausteine greifen erst nach drei Monaten. Im Arbeits-, Miet- und Sozialrecht setzen einige Anbieter längere Fristen an. Nur Verkehrs-Rechtsschutz ist häufig sofort wirksam.
Der Beitrag läuft dagegen ab dem ersten Tag. Im ersten Vertragsjahr zahlen Sie also zwölf Monate und sind neun gedeckt. Der effektive Monatsbeitrag liegt entsprechend höher, und diesen Wert weist der Rechner separat aus.
Noch wichtiger ist der Grundsatz der Vorvertraglichkeit: Versichert ist nur, was seinen Ursprung nach Vertragsbeginn und nach Ablauf der Wartezeit hat. Wer bereits eine Abmahnung im Briefkasten hat oder eine strittige Nebenkostenabrechnung auf dem Tisch, ist für diesen Fall nicht mehr zu versichern. Rechtsschutz muss vor dem Konflikt bestehen, für einen laufenden Streit kommt er zu spät.
Rechenbeispiel
Eine Familie kombiniert alle vier Bausteine zu zusammen 340 Euro im Jahr. Der Familientarif kostet 25 Prozent Zuschlag, also 85 Euro. Für eine Selbstbeteiligung von 300 Euro je Fall gewährt der Anbieter 20 Prozent Nachlass, was 85 Euro ausmacht. Zuschlag und Nachlass heben sich hier zufällig auf. Der Jahresbeitrag liegt damit wieder bei 340 Euro, rund 28 Euro im Monat.
Von einem Rechtsfall über 3.500 Euro trägt der Versicherer 3.200 Euro, also gut 91 Prozent. Rechnet die Familie mit einem Fall alle vier Jahre, entspricht das 0,25 Fällen pro Jahr: einer erwarteten Leistung von 800 Euro stehen erwartete Gesamtkosten von 415 Euro gegenüber. Der erwartete Vorteil liegt damit bei 385 Euro im Jahr. Rechnerisch trägt sich der Vertrag ab einem Fall alle 9,41 Jahre.
Wegen der dreimonatigen Wartezeit sind im ersten Jahr allerdings nur neun Monate tatsächlich gedeckt. Der effektive Monatsbeitrag des ersten Jahres liegt deshalb bei 37,78 Euro statt bei 28,33 Euro.
Was der Rechner bewusst nicht bewertet
Er vergleicht Preise, nicht Bedingungen. Deckungssummen, Ausschlüsse, die Behandlung von Kapitalanlage- und Baurecht, die Frage der freien Anwaltswahl, eine mitversicherte telefonische Erstberatung und die Mediationsangebote der Anbieter entscheiden im Ernstfall häufig mehr als zwanzig Euro Beitragsunterschied. Diese Punkte lassen sich nicht rechnen, gehören aber in jeden Vergleich.
Ebenso wenig ist die erwartete Fallhäufigkeit eine belastbare Statistik. Sie ist Ihre eigene Einschätzung, und die tatsächliche Verteilung von Rechtsfällen ist stark schief: Die meisten Jahre passiert gar nichts, und dann kommt ein einzelner teurer Fall. Gegen dieses Muster versichert man sich. Der Break-even ist deshalb eine Kennzahl und allein kein Kaufargument.
Auch die Rechtsschutzversicherung selbst hat Grenzen: Vorsätzliche Straftaten, Streitigkeiten aus der Zeit vor Vertragsbeginn und in vielen Tarifen der Familien- und Erbrechtsbereich über die Erstberatung hinaus sind nicht gedeckt.
Das Ergebnis ist eine Schätzung auf Basis der von Ihnen eingegebenen Angebotsdaten. Es ist keine Versicherungsberatung und ersetzt die Prüfung der Versicherungsbedingungen nicht.
Über diesen Rechtsschutzversicherung Rechner
Nutzen Sie diesen Rechtsschutzversicherung Rechner, um sofort eine Schätzung auf Basis Ihrer eigenen Angaben zu erhalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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