Progressionsvorbehalt-Rechner Deutschland

Der Progressionsvorbehalt Rechner zeigt, wie Elterngeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld Ihren Steuersatz anheben und welche Nachzahlung folgt.

Progressionsvorbehalt-Rechner Deutschland
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Erweiterte Optionen
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Mehrsteuer durch den Progressionsvorbehalt —
Summe der Lohnersatzleistungen —
Gesamtsteuer ohne Progressionsvorbehalt —
Gesamtsteuer mit Progressionsvorbehalt —
Einkommensteuer ohne Progressionsvorbehalt —
Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt —
Besonderer Steuersatz nach § 32b EStG —
Durchschnittssatz ohne Progressionsvorbehalt —
Mehrsteuer bezogen auf die Leistungen —
Zusätzlicher Solidaritätszuschlag —
Zusätzliche Kirchensteuer —
Einkommen und Leistungen zusammen —
Verbleibendes Netto —
Effektive Belastung des Gesamtbetrags —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt, wie stark steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld den Steuersatz auf das übrige Einkommen anheben — und wie viel Steuer dadurch nachträglich fällig wird.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Grundfreibetrag12.348gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 obere Grenze17.799gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 obere Grenze69.878gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 obere Grenze277.825gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Progressionskoeffizient a914,51gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 2 Koeffizient b1.400gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Progressionskoeffizient a173,1gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Koeffizient b2.397gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 3 Konstante c1.034,87gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Grenzsteuersatz0,42gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 4 Subtrahend11.135,63gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Grenzsteuersatz0,45gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Zone 5 Subtrahend19.470,38gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Solidaritätszuschlag0,055gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Soli-Freigrenze (auf Steuer)20.350gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Kirchensteuer 8%0,08gesetze-bayern.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg.
Kirchensteuer 9%0,09kirchenrecht-ekhn.deGültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent.
Soli-Milderungszone Höchstsatz auf den Überhang0,119gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Besonderer Steuersatz = Steuer(zvE + Lohnersatzleistungen) ÷ (zvE + Lohnersatzleistungen); Steuer mit Progressionsvorbehalt = zvE × besonderer Steuersatz; Mehrsteuer = Steuer mit − Steuer ohne Progressionsvorbehalt

So funktioniert es

Der Rechner durchläuft den Tarif nach § 32a EStG zweimal. Im ersten Durchgang ermittelt er die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen allein. Im zweiten Durchgang addiert er die Lohnersatzleistungen hinzu, berechnet die Steuer auf diesen erhöhten Betrag und teilt sie durch ihn — das Ergebnis ist der besondere Steuersatz nach § 32b EStG. Diesen Satz wendet er anschließend auf das zu versteuernde Einkommen an, nicht auf die Leistungen selbst. Die Differenz beider Durchgänge ist die Mehrsteuer. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen der Einkommensteuer und werden deshalb ebenfalls doppelt gerechnet; beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt der Rechner Freigrenze und Milderungszone, beim Ehegattensplitting halbiert er die Bemessungsgrundlage und verdoppelt Ergebnis und Freigrenze.

Wo es verwendet wird

  • Die Steuernachzahlung nach einem Jahr mit Elterngeld oder Arbeitslosengeld abschätzen
  • Vor der Steuererklärung eine Rücklage in der richtigen Höhe bilden
  • Den besonderen Steuersatz nachvollziehen, den das Finanzamt im Bescheid ausweist

Rechenbeispiel

Ein Ehepaar wird zusammen veranlagt; das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beträgt 38.000,00 €. Im Elternjahr bezieht die Mutter 10.800,00 € Elterngeld. Ohne den Progressionsvorbehalt läge die Gesamtbelastung aus Einkommensteuer und Kirchensteuer bei …, der Durchschnittssatz bei …. Weil das Elterngeld den Tarif anhebt, steigt der Satz auf … und die Steuer auf …. Die Mehrsteuer beträgt …, davon … zusätzliche Kirchensteuer. Bezogen auf das steuerfreie Elterngeld sind das … — die Leistung ist also faktisch nicht ganz so steuerfrei, wie ihr Name verspricht. Von den insgesamt … bleiben nach Steuern …, was einer effektiven Belastung von … entspricht. Weil das Elterngeld unterjährig ohne Lohnsteuerabzug ausgezahlt wurde, wird die Mehrsteuer als Nachzahlung fällig.

Der Progressionsvorbehalt Rechner zeigt die Zahl, die im Elternjahr oder nach einer Phase Kurzarbeit oft überrascht: Die Leistung war steuerfrei, die Steuererklärung fordert trotzdem Geld nach. Dieser Rechner beziffert die Mehrsteuer, bevor der Bescheid kommt.

Wie der Progressionsvorbehalt wirkt

§ 32b EStG bestimmt, dass bestimmte steuerfreie Lohnersatzleistungen zwar nicht besteuert werden, aber den Steuersatz für alles andere erhöhen.

Deutschland besteuert progressiv: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den zusätzlichen Euro. Wäre eine Leistung wirklich vollständig steuerfrei, hätte jemand mit hohem Gehalt und Elterngeld denselben Steuersatz wie jemand mit demselben Gehalt ohne Elterngeld, obwohl er mehr zur Verfügung hatte. Der Progressionsvorbehalt schließt diese Lücke, ohne die Leistung selbst anzutasten.

Die Leistung fließt also nur in die Berechnung des Prozentsatzes ein, nicht in die Bemessungsgrundlage. Auf das Elterngeld zahlen Sie keine Steuer, auf Ihr Gehalt aber mehr, weil es Elterngeld gab.

So rechnet der Progressionsvorbehalt Rechner

Der Rechner durchläuft den Einkommensteuertarif zweimal, mit denselben Zonen und Koeffizienten wie der Einkommensteuer-Rechner.

Der erste Durchgang ermittelt die Steuer auf das zu versteuernde Einkommen allein. Das ist die Steuer, die ohne die Leistungen angefallen wäre.

Der zweite Durchgang addiert alle Lohnersatzleistungen zum zu versteuernden Einkommen, berechnet die Steuer auf diese erhöhte Summe und teilt sie durch dieselbe Summe. Das Ergebnis ist der besondere Steuersatz, also der Durchschnittssteuersatz, der sich ergäbe, wenn die Leistung ganz normal steuerpflichtig wäre.

Der dritte Schritt wendet diesen besonderen Steuersatz nur auf das zu versteuernde Einkommen an, weder auf die Summe noch auf die Leistung. Die Differenz zum ersten Durchgang ist die Mehrsteuer.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hängen an der Einkommensteuer und werden deshalb ebenfalls in beiden Varianten berechnet. Beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt der Rechner die Freigrenze und die Milderungszone, sodass er bei mittleren Einkommen bei null bleibt und erst oberhalb der Grenze von 20.350 Euro Einkommensteuer anfällt. Beim Ehegattensplitting wird die Bemessungsgrundlage halbiert, der Tarif angewendet, das Ergebnis verdoppelt und die Soli-Freigrenze ebenfalls verdoppelt.

Welche Leistungen Sie eintragen müssen

Die drei häufigsten haben ein eigenes Feld: Elterngeld, Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld. Alles Weitere gehört in das Sammelfeld der erweiterten Optionen: Krankengeld, Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, Verletztengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit und Elterngeld Plus.

Maßgeblich ist immer der Bruttobetrag des Kalenderjahres, wie ihn die Leistungsbescheinigung des Trägers ausweist. Diese Bescheinigung geht ohnehin elektronisch an das Finanzamt, die Beträge lassen sich also nicht weglassen.

Nicht in den Rechner gehören Leistungen ohne Progressionsvorbehalt: Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kindergeld, BAföG, Grundsicherung, Pflegegeld nach dem SGB XI und private Versicherungsleistungen wie Krankentagegeld, Pflegetagegeld oder eine Berufsunfähigkeitsrente aus einer privaten Police. Wer sie mitzählt, überschätzt die Nachzahlung erheblich.

Warum der Effekt bei mittleren Einkommen am stärksten wirkt

Die Zeile mit der Mehrsteuer bezogen auf die Leistungen sagt am meisten aus. Sie beantwortet die Frage, wie viel von der steuerfreien Leistung am Ende doch beim Staat landet.

Am größten ist dieser Anteil dort, wo der Tarif am steilsten steigt, also im mittleren Einkommensbereich unterhalb des Spitzensteuersatzes. Dort hebt jeder zusätzliche Euro Bemessungsgrundlage den Durchschnittssatz spürbar an. Liegt das Einkommen bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes, ist der Effekt schwächer, weil der Grenzsteuersatz dort konstant ist und der Durchschnittssatz nur noch langsam nachzieht.

Im unteren Bereich kehrt sich das Bild um: Bleibt die Summe aus Einkommen und Leistung unter dem Grundfreibetrag, ist der besondere Steuersatz null und es passiert gar nichts. Dazwischen liegt der typische Fall, in dem ein Elternjahr eine vierstellige Nachzahlung nach sich zieht.

Ein Rechengang Schritt für Schritt

An einem einfachen Fall lässt sich die Rechnung nachvollziehen. Angenommen, das zu versteuernde Einkommen beträgt 45.000 Euro und im selben Jahr wurden 9.000 Euro Elterngeld bezogen.

Zuerst rechnet der Tarif die Steuer auf die 45.000 Euro, das sind 8.835,71 Euro. Dieser Betrag stünde ohne die Leistung im Bescheid, der Durchschnittssatz liegt bei 19,63 Prozent.

Dann rechnet der Tarif dieselbe Formel auf 54.000 Euro, also auf Einkommen plus Elterngeld. Diese fiktive Steuer wird durch 54.000 geteilt, heraus kommt der besondere Steuersatz von 22,19 Prozent. Er liegt spürbar über dem Durchschnittssatz aus dem ersten Schritt, weil die Progression zwischen 45.000 und 54.000 Euro deutlich zulegt.

Zuletzt wird dieser höhere Prozentsatz auf die 45.000 Euro angewendet, nicht auf die 54.000. An dieser Stelle werden viele Erklärungen ungenau: Die Leistung erhöht die Bemessungsgrundlage nicht, sie erhöht nur den Prozentsatz. Die Steuer beträgt damit 9.983,96 Euro. Die Differenz zum ersten Schritt ist die Mehrsteuer von 1.148,25 Euro, das sind 12,76 Prozent des bezogenen Elterngeldes.

Rücklage bilden statt überrascht werden

Wer weiß, dass die Nachzahlung kommt, kann sie einplanen. Die Zeile mit der Mehrsteuer zeigt den Betrag, den Sie über das Jahr beiseitelegen sollten.

Zwei Zeitpunkte eignen sich für die Rechnung. Der erste ist der Beginn des Leistungsbezugs: Schätzen Sie das voraussichtliche Jahreseinkommen und den erwarteten Leistungsbetrag und legen Sie die Mehrsteuer auf ein separates Konto. Der zweite ist der Jahreswechsel, wenn die Leistungsbescheinigung vorliegt und beide Zahlen feststehen. Dann ist die Schätzung nur noch eine Kontrollrechnung.

Für Ehepaare lohnt zusätzlich ein Blick auf die Veranlagungsart. Bei der Zusammenveranlagung wirkt der Progressionsvorbehalt auf das gemeinsame Einkommen, bei der Einzelveranlagung nur auf das der Person, die die Leistung bezogen hat. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Einkommensgefälle zwischen beiden ab und lässt sich nur durch eine Vergleichsrechnung beider Fälle klären. Das Finanzamt prüft diesen Vergleich nicht von sich aus.

Das Diagramm lesen

Das Kreisdiagramm zerlegt die Summe aus zu versteuerndem Einkommen und Lohnersatzleistungen in drei Teile: die Steuer, die ohnehin angefallen wäre, die zusätzliche Steuer durch den Progressionsvorbehalt und das, was übrig bleibt.

Das mittlere Segment ist der Betrag, den Sie zurücklegen sollten, sobald der erste Leistungsbescheid im Briefkasten liegt, nicht erst, wenn der Steuerbescheid kommt.

Grenzen der Rechnung

Der Rechner geht vom zu versteuernden Einkommen aus, also von dem Betrag nach Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen. Wenn Sie stattdessen Ihr Bruttogehalt eintragen, fällt das Ergebnis zu hoch aus. Den passenden Ausgangswert liefert der Einkommensteuer-Rechner oder die Zeile im letzten Steuerbescheid.

Nicht abgebildet sind der Härteausgleich für geringe Nebeneinkünfte, die Fünftelregelung für Abfindungen im selben Jahr, ausländische Einkünfte unter Progressionsvorbehalt nach Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Abrundung des besonderen Steuersatzes durch das Finanzamt. Auch die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung rechnet dieses Werkzeug nicht durch. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann sie mehrere hundert Euro ausmachen.

Betrachten Sie die Ergebnisse als Schätzung für Ihre Planung. Verbindlich ist allein der Steuerbescheid Ihres Finanzamts. Dieser Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.

Über diesen Progressionsvorbehalt Rechner

Nutzen Sie diesen Progressionsvorbehalt Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Progressionsvorbehalt Rechner

Nutzen Sie diesen Progressionsvorbehalt Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was berechnet ein Progressionsvorbehalt Rechner?
Er ermittelt, um wie viel steuerfreie Lohnersatzleistungen den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen anheben und welche Mehrsteuer daraus entsteht. Ausgewiesen werden der besondere Steuersatz nach § 32b EStG, die Steuer mit und ohne Progressionsvorbehalt sowie der Differenzbetrag, mit dem Sie bei der Steuererklärung rechnen müssen.
Welche Leistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt?
Vor allem Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld und das Aufstockungsgeld bei Altersteilzeit. Nicht erfasst sind Bürgergeld, seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld, sowie Wohngeld, Kindergeld und Leistungen privater Versicherungen wie Krankentagegeld oder Pflegetagegeld.
Werden die Leistungen selbst besteuert?
Nein. Die Leistung bleibt steuerfrei und wird nicht zur Bemessungsgrundlage addiert. Sie dient ausschließlich dazu, den Steuersatz zu bestimmen, der anschließend auf das übrige Einkommen angewendet wird. Liegt das Einkommen unter dem Grundfreibetrag, kann trotzdem Steuer entstehen, sobald die Summe aus Einkommen und Leistung den Grundfreibetrag übersteigt. Bei 10.000 Euro Einkommen und 9.000 Euro Elterngeld sind das 697,50 Euro.
Warum kommt die Nachzahlung erst mit dem Steuerbescheid?
Die Träger zahlen die Leistung ohne Lohnsteuerabzug aus. Der Arbeitgeber hat für die Monate mit Gehalt bereits Lohnsteuer nach der normalen Tabelle einbehalten. Dass der Jahressteuersatz durch die Leistung steigt, zeigt sich erst in der Veranlagung. Diese Differenz ist die Nachzahlung.
Muss ich in diesem Fall eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Wer im Kalenderjahr mehr als 410 Euro an Leistungen mit Progressionsvorbehalt bezogen hat, ist nach § 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG zur Abgabe verpflichtet. Die Träger übermitteln die Beträge ohnehin elektronisch an das Finanzamt, sodass ein Weglassen auffällt.
Kann ich die Nachzahlung vermeiden oder verringern?
Vermeiden nicht, verringern schon. Wirksam sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, weil sie das zu versteuernde Einkommen senken, auf das der besondere Steuersatz trifft. Bei Ehepaaren lohnt zusätzlich der Vergleich von Zusammen- und Einzelveranlagung, und bei planbaren Leistungen wie dem Elterngeld hilft es, den Bezug über zwei Kalenderjahre zu verteilen.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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