Kleinunternehmerregelung-Rechner (§ 19 UStG) Deutschland
Der Kleinunternehmerregelung Rechner nach § 19 UStG prüft Vorjahres- und Jahresgrenze, den Status im Folgejahr und den Effekt der Regelbesteuerung.

Wozu es dient
Der Kleinunternehmerregelung-Rechner prüft die beiden Umsatzgrenzen des § 19 UStG getrennt: die Vorjahresgrenze, die über den Status im laufenden Jahr entscheidet, und die Jahresgrenze, deren Überschreitung den Status sofort beendet. Zusätzlich beziffert er, was der Wechsel in die Regelbesteuerung im Jahr kostet oder bringt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze des Vorjahres von 25.000 Euro (§ 19 UStG, Reform 2025) | 25.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze des Vorjahres von 25.000 Euro (§ 19 UStG, Reform 2025) |
| Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze im laufenden Kalenderjahr von 100.000 Euro; bei Überschreiten entfällt der Status sofort (§ 19 UStG, Reform 2025) | 100.000 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Kleinunternehmerregelung: Umsatzgrenze im laufenden Kalenderjahr von 100.000 Euro; bei Überschreiten entfällt der Status sofort (§ 19 UStG, Reform 2025) |
| Mehrwertsteuer Regelsatz | 19 | gesetze-im-internet.de | — |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Status laufendes Jahr = (Vorjahresumsatz ≤ Vorjahresgrenze) und (Umsatz laufendes Jahr ≤ Jahresgrenze); Status Folgejahr = (Prognose ≤ Vorjahresgrenze); Jahreseffekt = Vorsteuer − im Preis enthaltene Umsatzsteuer × Privatkundenanteil
So funktioniert es
Der Status gilt im laufenden Jahr, solange der Gesamtumsatz des Vorjahres die Vorjahresgrenze nicht überschritten hat und der Umsatz des laufenden Jahres noch unter der Jahresgrenze liegt. Für das Folgejahr zählt der komplette Umsatz des laufenden Jahres gegen die Vorjahresgrenze. Danach rechnet der Rechner die Umsatzsteuer auf den Prognoseumsatz einmal als Aufschlag auf die Preise und einmal als Herausrechnung aus unveränderten Bruttopreisen und stellt der Belastung die abziehbare Vorsteuer gegenüber.
Wo es verwendet wird
- Prüfen, wie viel Umsatz bis zum Verlust der Kleinunternehmerregelung frei ist
- Den Statuswechsel zum Jahreswechsel vorher erkennen
- Beziffern, ob die Regelbesteuerung beim eigenen Kundenkreis teurer oder günstiger ist
Rechenbeispiel
Eine Grafikerin arbeitet fast ausschließlich für Privatkunden. Im Vorjahr hat sie 21.000 € in Rechnung gestellt, bis heute in diesem Jahr 14.000 €, und sie rechnet mit 23.000 € bis zum 31. Dezember. Bis zur Jahresgrenze bleiben ihr … Spielraum, der Status hält also durch. Eng wird es beim Folgejahr: Bis zur Vorjahresgrenze fehlen nur noch …. Ein einziger größerer Auftrag im Dezember kippt sie in die Regelbesteuerung. Was das kosten würde, zeigt die zweite Hälfte der Rechnung: Auf den Prognoseumsatz entfielen … Umsatzsteuer, wenn sie die Preise erhöht; bleiben die Preise stehen, stecken … in den bereits vereinbarten Beträgen und … davon gehen ihr als Umsatz verloren. Gegengerechnet mit 1.500 € abziehbarer Vorsteuer bleibt ein Jahreseffekt von …. Ihre Privatkunden müssten Preise um … akzeptieren, damit sie den Wechsel neutral übersteht.
Der Kleinunternehmerregelung Rechner prüft die beiden Umsatzgrenzen des § 19 UStG getrennt und zeigt in einem Durchgang, ob der Status im laufenden Jahr noch gilt, ob er das Folgejahr übersteht und was ein Wechsel in die Regelbesteuerung pro Jahr kosten oder bringen würde. Sie tragen drei Umsatzzahlen ein und wählen Ihren Kundenkreis, und der Rechner zeigt beide Spielräume als Euro-Beträge statt als Ja-oder-Nein-Antwort.
Zwei Grenzen, zwei verschiedene Fragen
Die Reform zum 1. Januar 2025 hat aus einer Prognoseregel ein System aus zwei festen Schwellen gemacht. Sie beantworten unterschiedliche Fragen, und wer sie verwechselt, stellt den falschen Betrag in Rechnung.
Die Vorjahresgrenze von 25.000 Euro schaut zurück. War der Gesamtumsatz des abgelaufenen Kalenderjahres klein genug, um die Regelung in diesem Jahr überhaupt anzuwenden? Diese Prüfung findet einmal statt, am 1. Januar, und ändert sich im Laufe des Jahres nicht mehr.
Die Jahresgrenze von 100.000 Euro begleitet Sie durch das laufende Jahr und beendet den Status in dem Moment, in dem der Umsatz sie überschreitet: mit genau dem Umsatz, der die Grenze überschreitet, nicht erst zum Quartalsende oder zum Jahreswechsel.
Eine dritte Frage steckt darin: Bleibt der Status im Folgejahr bestehen? Dafür wird der gesamte Umsatz des laufenden Jahres mit der Vorjahresgrenze verglichen. Hier scheitern die meisten Betriebe, weil die Vorjahresgrenze viel niedriger liegt als die Jahresgrenze und schon bei mäßigem Wachstum überschritten wird.
Was der Kleinunternehmerregelung Rechner ausgibt
Der Rechner zeigt beide Spielräume als Beträge, damit Sie sehen, wie viel Luft bleibt.
- Spielraum bis zur Jahresgrenze: der Umsatz, den Sie in diesem Jahr noch abrechnen können, bevor der Status sofort endet.
- Spielraum für das Folgejahr: die Differenz zwischen Ihrer Jahresprognose und der Vorjahresgrenze. Wird der Wert negativ, sind Sie ab dem 1. Januar regelbesteuert.
- Zwei Statusfelder mit dem Wert eins oder null, für das laufende Jahr und für das Folgejahr.
- Beide Grenzwerte, damit Sie sehen, mit welchen Zahlen gerechnet wurde.
Ein negativer Spielraum zeigt, um wie viel Sie über der Schwelle liegen, und damit auch, wie viel Umsatz Sie ins nächste Jahr verschieben müssten, um darunter zu bleiben.
Rechenbeispiel
Sie hatten im Vorjahr 21.000 Euro Umsatz, haben in diesem Jahr bereits 14.000 Euro abgerechnet und erwarten bis Jahresende 23.000 Euro. Bis zur Jahresgrenze bleiben 86.000 Euro, für das Folgejahr 2.000 Euro Spielraum. Sie bleiben in beiden Jahren Kleinunternehmer.
Würden Sie bei Privatkunden auf die Regelung verzichten und die Preise unverändert lassen, steckten in 23.000 Euro Umsatz rund 3.672 Euro Umsatzsteuer. Abzüglich 1.500 Euro abziehbarer Vorsteuer kostete der Wechsel rund 2.172 Euro im Jahr.
Der Statuswechsel kostet nicht überall gleich viel
Ob der Verlust der Regelung weh tut, hängt fast vollständig am Kundenkreis. Deshalb fragt der Rechner danach.
Bei Unternehmenskunden ist der Wechsel wirtschaftlich neutral bis positiv. Ihre Kunden ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab, für sie ändert sich der Nettopreis nicht. Sie selbst gewinnen dagegen den Vorsteuerabzug auf alle Eingangsrechnungen. Aus Wareneinkauf, Software, Miete, Fahrzeugkosten und Geräten wird ein spürbarer Rückfluss vom Finanzamt.
Bei Privatkunden ist es umgekehrt. Sie können den Preis um den Steuersatz erhöhen und riskieren, dass Kunden abspringen, oder Sie lassen den Preis stehen und rechnen die Steuer heraus. Im zweiten Fall verlieren Sie den herausgerechneten Anteil direkt an Umsatz. Der Rechner weist beide Wege getrennt aus: die Steuer als Aufschlag, die im Bruttopreis enthaltene Steuer und den daraus entstehenden Umsatzverlust.
Der Jahreseffekt fasst beides zusammen: abziehbare Vorsteuer minus dem Umsatz, den Sie bei unveränderten Preisen verlieren. Ist der Wert positiv, ist die Regelbesteuerung für Ihren Betrieb das bessere Geschäft. Ist er negativ, kostet der Wechsel Geld, und der Betrag zeigt, wie viel.
Abgrenzung: Kleinunternehmer ist nicht Ist-Versteuerung
Diese beiden Regeln werden oft verwechselt, obwohl sie nichts miteinander zu tun haben.
Die Kleinunternehmerregelung entscheidet, ob Sie überhaupt Umsatzsteuer ausweisen. Sie hängt an den Grenzen des § 19 UStG und schaltet die Steuer für Sie ganz ab, mitsamt dem Vorsteuerabzug.
Die Ist-Versteuerung entscheidet, wann Sie eine ausgewiesene Umsatzsteuer abführen: bei Zahlungseingang statt nach der Leistung. Sie hängt an einer eigenen, viel höheren Umsatzgrenze nach § 20 UStG und ist eine Frage des Zeitpunkts, nicht der Steuerpflicht. Wer die Kleinunternehmerregelung verliert, landet in der Regelbesteuerung und kann dort zusätzlich die Ist-Versteuerung beantragen. Beide Rechner beantworten also verschiedene Fragen, und beide können für denselben Betrieb wichtig sein.
Das Gründungsjahr
Im ersten Jahr gibt es kein Vorjahr. Nach der Reform gilt im Gründungsjahr deshalb die Grenze von 25.000 Euro für den Umsatz des laufenden Jahres. Überschreiten Sie sie, endet der Status mit diesem Umsatz. Der Rechner nimmt den Vorjahresumsatz im Gründungsjahr aus der Prüfung heraus, prüft den laufenden Umsatz aber gegen die Grenze von 100.000 Euro. Gleichen Sie Ihren Umsatz im Gründungsjahr deshalb selbst mit 25.000 Euro ab.
Wichtig ist auch die Folgewirkung. Ein starkes Gründungsjahr ist der Maßstab für das zweite Jahr. Wer im ersten Jahr über 25.000 Euro landet, ist im zweiten Jahr regelbesteuert, selbst wenn das Geschäft danach wieder kleiner wird. Dafür ist das Feld für die Jahresprognose gedacht: Es zeigt die Folge, bevor sie eintritt.
So nutzen Sie den Rechner
- Tragen Sie den Gesamtumsatz des Vorjahres ein, also die Summe Ihrer Ausgangsrechnungen.
- Tragen Sie ein, was Sie in diesem Jahr bereits abgerechnet haben.
- Schätzen Sie den Gesamtumsatz bis zum 31. Dezember. Der Rechner setzt die Prognose nie unter den bereits erreichten Wert.
- Wählen Sie den Kundenkreis. Die Option für gemischte Kundschaft rechnet mit einem Anteil von etwa der Hälfte.
- Öffnen Sie die erweiterten Optionen für das Gründungsjahr und die abziehbare Vorsteuer.
Die Vorsteuer schätzen Sie am einfachsten, indem Sie Ihre betrieblichen Eingangsrechnungen des Vorjahres addieren und den enthaltenen Steueranteil herausrechnen.
Typische Fehler
Der häufigste Fehler ist, nur auf die hohe Jahresgrenze zu schauen. Sie liegt bequem weit weg, aber an ihr scheitern die wenigsten Betriebe. Entscheidend für das nächste Jahr ist die niedrigere Vorjahresgrenze.
Der zweitgrößte Fehler ist, den Statuswechsel erst zu bemerken, wenn die erste Rechnung des neuen Jahres schon geschrieben ist. Wer den Status verliert, muss ab dem 1. Januar Umsatzsteuer ausweisen. Eine Rechnung ohne Steuerausweis muss später korrigiert werden, und die Steuer ist trotzdem fällig.
Der dritte Fehler betrifft die Bindungsfrist. Der freiwillige Verzicht auf die Regelung bindet fünf Kalenderjahre. Wer wegen eines einmaligen Großauftrags wechselt, kann nicht im Folgejahr zurück.
Grenzen der Berechnung
Der Rechner arbeitet mit dem Gesamtumsatz als einer Zahl. Er trennt keine steuerfreien Umsätze heraus und berücksichtigt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen, keine innergemeinschaftlichen Erwerbe, keine Umkehr der Steuerschuld und keine Differenzbesteuerung. Für den Kosteneffekt unterstellt er einen einheitlichen Steuersatz und einen gleichmäßigen Kundenmix über das Jahr. Im Gründungsjahr prüft er die Grenze von 25.000 Euro nicht.
Das Ergebnis ist eine Schätzung zur Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Über diesen Kleinunternehmerregelung Rechner
Nutzen Sie diesen Kleinunternehmerregelung Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Tax year 2026
