Wohn-Riester-Rechner Deutschland

Der Wohn Riester Rechner berechnet die jährlichen Grund- und Kinderzulagen der Eigenheimrente für die Tilgung samt Kürzung beim Mindesteigenbeitrag.

Wohn-Riester-Rechner Deutschland
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Jährliche Förderung —
Grundzulage —
Kinderzulage —
Förderquote auf die Tilgung —
Mindesteigenbeitrag —

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Wozu es dient

Der Wohn-Riester-Rechner schätzt die jährlichen Riester-Zulagen, die die Eigenheimrente für die Tilgung eines selbst genutzten Wohneigentums gewährt: die Grundzulage sowie eine Kinderzulage je Kind.

Datenquellen & Parameter

Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.

ParameterWertQuelleZuletzt aktualisiert
Riester Kinderzulage (Geburt vor 2008)185gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Riester Kinderzulage 185 EUR (Kind vor 2008)
Riester Höchstbetrag (jährlich)2.100gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Mindesteigenbeitrag (Anteil des Vorjahresbrutto)0,04gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Riester Sockelbetrag (jährlicher Mindestbeitrag)60gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01
Riester Grundzulage175gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Riester Grundzulage 175 EUR
Riester Kinderzulage (Kind ab 2008)300gesetze-im-internet.deGültig ab 2026-01-01Riester Kinderzulage 300 EUR (Kind ab 2008)

Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.

Die Formel

Jährliche Förderung = Grundzulage + Anzahl Kinder × Kinderzulage

So funktioniert es

Bei ausreichender eigener Tilgung erhalten Sie die Grundzulage. Je Kind mit Kindergeldbezug kommt die Kinderzulage hinzu. Die Summe ist die jährliche Förderung; die Förderquote setzt sie ins Verhältnis zur Tilgung.

Wo es verwendet wird

  • Riester-Zulagen für die Immobilienfinanzierung abschätzen
  • Wirkung der Kinderzulagen erkennen
  • Förderquote auf die Tilgung ermitteln

Was der Wohn-Riester-Rechner macht

Der Wohn-Riester-Rechner zeigt, welche staatlichen Zulagen die Eigenheimrente für die Finanzierung Ihres selbst genutzten Wohneigentums bereithält. Aus Ihrer jährlichen Tilgung, Ihrem Vorjahreseinkommen und der Zahl Ihrer Kinder ermittelt er die jährliche Förderung, aufgeteilt in Grundzulage und Kinderzulage, und weist zusätzlich die Förderquote auf die Tilgung aus.

Wohn-Riester ist eine besondere Form der Riester-Förderung. Während die klassische Riester-Rente Kapital für den Ruhestand aufbaut, fließt die Förderung beim Wohn-Riester direkt in die Tilgung Ihres Immobiliendarlehens. Das senkt die Schuldenlast schneller und ermöglicht mietfreies Wohnen im Alter, wovon besonders Familien mit Kindern profitieren.

Warum sich Wohn-Riester lohnen kann

Die Zulagen wirken wie ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer Tilgung. Gerade Familien mit mehreren Kindern profitieren, weil die Kinderzulage je Kind gewährt wird. Die jährliche Förderung kann einen großen Teil der Tilgung ausmachen.

Der Rechner zeigt:

  • die jährliche Förderung,
  • Grund- und Kinderzulage getrennt,
  • die Förderquote, also den Anteil der Tilgung, den der Staat übernimmt.

So funktioniert die Berechnung

Der Rechner arbeitet mit zwei Bausteinen. Die Grundzulage von 175 Euro wird gewährt, sofern Sie eine eigene Tilgung leisten. Die Kinderzulage kommt für jedes Kind hinzu, für das Kindergeld bezogen wird. Beide Beträge sind gesetzlich festgelegt und im Rechner als Parameter hinterlegt.

Die Summe aus Grund- und Kinderzulage ist die jährliche Förderung. Setzt man sie ins Verhältnis zur Tilgung, entsteht die Förderquote. Liegt Ihre Tilgung unter dem Mindesteigenbeitrag, kürzt der Rechner die Zulagen anteilig. Leisten Sie keine Tilgung, entfällt die Förderung.

Rechenbeispiel

Angenommen, Sie tilgen im Jahr 2.100 EUR und haben ein Kind, für das Sie Kindergeld erhalten. Sie bekommen die Grundzulage von 175 EUR sowie die Kinderzulage von 300 EUR. Die jährliche Förderung beträgt damit 475 EUR. Bezogen auf die Tilgung von 2.100 EUR entspricht das einer Förderquote von rund 22,6 %.

Haben Sie zwei Kinder, steigt die Kinderzulage auf 600 EUR und die jährliche Förderung auf 775 EUR. Die Kinderzulagen beeinflussen das Ergebnis also stark.

Bei einem Vorjahreseinkommen von 60.000 Euro und einem Kind liegt der Mindesteigenbeitrag bei 2.100 Euro minus 475 Euro Zulagen, also 1.625 Euro. Tilgen Sie nur 1.000 Euro, werden die Zulagen im Verhältnis 1.000 zu 1.625 gekürzt, und Sie erhalten 292,31 Euro statt 475 Euro.

Was Sie eingeben

Halten Sie diese Angaben bereit:

  • die Tilgung pro Jahr, also den Betrag, den Sie jährlich zur Rückführung des Darlehens leisten,
  • die Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeld erhalten, getrennt nach Geburt ab 2008 und davor,
  • Ihr rentenversicherungspflichtiges Vorjahreseinkommen für den Mindesteigenbeitrag.

Daraus ermittelt der Rechner die jährliche Förderung samt Aufschlüsselung und Förderquote.

Das Ergebnis lesen

Sie erhalten vier Werte: die jährliche Förderung als zentrale Größe, die Grundzulage, die Kinderzulage und die Förderquote. Das Diagramm zeigt, wie sich die Förderung auf Grund- und Kinderzulage verteilt.

Die Förderquote zeigt, welchen Anteil Ihrer Tilgung der Staat trägt. Je mehr geförderte Kinder, desto höher ist sie. So erkennen Sie, ob sich der zusätzliche Verwaltungsaufwand eines Wohn-Riester-Vertrags in Ihrer Situation lohnt.

Annahmen und Grenzen

Der Rechner schätzt die jährlichen Zulagen und ersetzt keine vollständige Beratung. Er berücksichtigt den Mindesteigenbeitrag, nicht aber die nachgelagerte Besteuerung des Wohnförderkontos im Rentenalter, den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro und den Sonderausgabenabzug. Diese spätere Steuer mindert den Nettovorteil und sollte in die Gesamtplanung einfließen.

Zudem ist Wohn-Riester an Bedingungen geknüpft, etwa an die Selbstnutzung der Immobilie. Wird die Wohnung später vermietet oder verkauft, können Nachversteuerungen oder Rückforderungen entstehen. Für eine verlässliche Entscheidung sollten Sie die Zahlen mit einem Anbieter und gegebenenfalls einem Steuerberater abgleichen.

Zweites Rechenbeispiel: die Wirkung von zwei Kindern

Das erste Beispiel geht von einem Kind aus. Bei zwei Kindern und weiterhin 2.100 EUR Tilgung im Jahr sieht es so aus: Die Grundzulage beträgt weiterhin 175 EUR, die Kinderzulage steigt bei zwei Kindern auf 600 EUR. Die jährliche Förderung summiert sich damit auf 775 EUR.

Setzt man diese 775 EUR ins Verhältnis zur Tilgung von 2.100 EUR, ergibt sich eine Förderquote von rund 36,9 %. Der Staat übernimmt in diesem Fall also gut ein Drittel Ihrer jährlichen Tilgung. Im Ein-Kind-Beispiel lag die Quote bei rund 22,6 %.

Häufige Fehler bei Wohn-Riester

  • Mindesteigenbeitrag unterschätzen: Für die volle Zulage ist ein Mindesteigenbeitrag nötig, der sich am Vorjahreseinkommen orientiert. Wer zu wenig tilgt, erhält die Zulagen nur gekürzt.
  • Nachgelagerte Besteuerung ausblenden: Die geförderten Beträge werden im Wohnförderkonto erfasst und im Rentenalter besteuert. Diese spätere Steuer mindert den Nettovorteil.
  • Selbstnutzung nicht beachten: Wird die Immobilie vermietet oder verkauft, drohen Nachversteuerung oder Rückforderung.
  • Zulagenantrag vergessen: Ohne Antrag fließt keine Zulage. Ein Dauerzulagenantrag beim Anbieter verhindert, dass Sie die Förderung Jahr für Jahr neu beantragen müssen.

ZfA und Wohnförderkonto

Der Wohn-Riester Rechner schätzt die jährlichen Zulagen. Ausgezahlt werden diese von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Den Zulagenantrag stellen Sie in der Regel über Ihren Anbieter, der ihn an die ZfA weiterleitet. Die Eigenheimrente und die Zulagen sind im Einkommensteuergesetz geregelt, unter anderem in den §§ 84 und 85 zur Grund- und Kinderzulage sowie in § 92a zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung.

Zusätzlich zu den Zulagen kann sich über die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ein Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro ergeben. Das Finanzamt prüft im Rahmen einer Günstigerprüfung, ob dieser über die Zulagen hinaus einen Vorteil bringt. Die im Wohnförderkonto fortgeschriebenen Beträge werden im Rentenalter nachgelagert besteuert. Diese spätere Besteuerung bildet der Rechner bewusst nicht ab.

Praxistipps und Grenzen

Richten Sie einen Dauerzulagenantrag ein und melden Sie Änderungen bei Kindern oder Einkommen zeitnah, damit die Zulagen korrekt fließen. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss die Kosten des Wohn-Riester-Produkts, da diese den Fördervorteil schmälern können. Achten Sie zudem darauf, dass die Selbstnutzung dauerhaft gesichert ist, denn nur dann bleibt die Förderung ungeschmälert erhalten.

Rechnen Sie verschiedene Kinderzahlen und Tilgungshöhen durch, um zu sehen, wie sich Kinderzulage und Förderquote in Ihrer Situation verändern.

Der Rechner berücksichtigt weder die nachgelagerte Besteuerung noch mögliche Rückforderungen bei Aufgabe der Selbstnutzung. Er dient als Orientierung über die Höhe der Zulagen und ersetzt keine vollständige Vorsorge- oder Finanzierungsberatung. Für eine verlässliche Entscheidung sollten Sie die Zahlen mit einem Anbieter und gegebenenfalls einem Steuerberater abgleichen.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Finanzberatung dar.

Über diesen Wohn Riester Rechner

Nutzen Sie diesen Wohn Riester Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Über diesen Wohn Riester Rechner

Nutzen Sie diesen Wohn Riester Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.

Tax year 2026

Häufig gestellte Fragen

Was ist Wohn-Riester?
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente, ist eine staatlich geförderte Variante der Riester-Rente. Statt Kapital für die Rente anzusparen, fließt die Förderung in die Finanzierung eines selbst genutzten Wohneigentums. Die Zulagen fließen in die Tilgung des Darlehens und beschleunigen so die Entschuldung.
Wie hoch sind die Zulagen?
Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr. Dazu kommt für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, eine Kinderzulage von 300 Euro, für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro. Der Rechner addiert beide Bestandteile zur jährlichen Förderung. Die Beträge sind als Parameter hinterlegt.
Muss ich selbst etwas einzahlen?
Ja. Für die volle Förderung ist ein Mindesteigenbeitrag nötig, der über die Tilgung erbracht wird: 4 Prozent des Vorjahreseinkommens, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens aber 60 Euro. Tilgen Sie weniger, kürzt der Rechner die Zulagen im selben Verhältnis. Ohne eigene Tilgung gibt es keine Zulagen.
Was ist das Wohnförderkonto?
Die gewährten Zulagen und die geförderten Tilgungsbeträge werden in einem Wohnförderkonto erfasst und dort fortgeschrieben. Im Rentenalter wird dieses Konto nachgelagert besteuert. Der Rechner schätzt die jährlichen Zulagen, nicht die spätere Besteuerung. Diese sollten Sie bei der Gesamtplanung mitdenken.
Sind meine Eingaben sicher?
Ja. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es wird nichts hochgeladen, gespeichert oder weitergegeben.

Über den Autor

Taha Kheirandish

Verfasst und geprüft von

Taha Kheirandish

Wirtschaftsstudent und unabhängiger Forscher

Taha Kheirandish liest Steuergesetze so, wie andere Landkarten lesen: um herauszufinden, wohin ein System tatsächlich führt — nicht, wohin es zu führen behauptet.

Er studiert Volkswirtschaftslehre, und seine Arbeit hier ist von Grund auf vergleichend angelegt. Der Zuschlag für einen späteren Rentenbeginn in Québec, die Entfernungspauschale in Deutschland, die Mietpreisbegrenzung in den Niederlanden: Jede dieser Regeln ist eine Entscheidung darüber, wie Geld fließen soll — und jede liest sich anders, sobald acht weitere danebenliegen. Er baut und prüft die Rechner dieser Seite für neun Märkte anhand der Primärquellen: das Gesetz statt einer Zusammenfassung, das Rundschreiben des Ministeriums statt einer Meldung darüber.

Das ist zugleich der redaktionelle Maßstab dieser Seite. Jeder Satz, jede Grenze und jede Stufe trägt hier das Dokument, aus dem sie stammt, und das Datum ihres Inkrafttretens — und wird überprüft, wenn sich das Recht ändert, nicht erst, wenn es jemandem auffällt.

Er ist Forscher, kein zugelassener Berater; nichts auf dieser Seite ist eine persönliche Finanzberatung. Es ist sorgfältig gerechnete Arithmetik mit offengelegten Quellen — damit Sie sie nachprüfen und mit ihr zu jemandem gehen können, der beraten darf.

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