Urlaubsgeld-Rechner Deutschland
Der Urlaubsgeld Rechner zeigt die Lohnsteuer per Differenzmethode und Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, samt Kirchensteuer und Pflegezuschlag.

Wozu es dient
Der Urlaubsgeld-Rechner zeigt, wie viel von einer zusätzlichen Urlaubszahlung nach Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung tatsächlich auf dem Konto ankommt. Er behandelt das Urlaubsgeld als sonstigen Bezug und rechnet die Belastung mit der Differenzmethode, nicht mit einem pauschalen Steuersatz.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Kirchensteuer 8% | 0,08 | gesetze-bayern.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 8 % in Bayern (Art. 8 Abs. 1 BayKirchStG: Umlagesatz höchstens zehn v.H.; Steuertipps des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen: Kirchensteuersatz 8 Prozent) und in Baden-Württemberg. |
| Kirchensteuer 9% | 0,09 | kirchenrecht-ekhn.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 9 % in den übrigen Ländern, z. B. Landeskirchensteuerbeschluss der EKHN für 2026 vom 26.11.2025 (ABl. 2026 S. 5 Nr. 2): Zuschlag von neun Prozent. |
| Rentenversicherung (AN) | 0,093 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 0,013 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert. |
| Krankenversicherung (AN, inkl. halber Zusatzbeitrag) | 0,0875 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V. |
| Pflegeversicherung (AN) | 0,018 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Pflege Kinderlosenzuschlag | 0,006 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Pflege Beitragsabschlag je Kind (2.–5. Kind) | 0,0025 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| Werbungskostenpauschale | 1.230 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Netto-Urlaubsgeld = Urlaubsgeld − Sozialversicherung auf den Restraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze − (Jahressteuer mit Urlaubsgeld − Jahressteuer ohne Urlaubsgeld) − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer
So funktioniert es
Zuerst wird die Sozialversicherung auf das laufende Jahresbrutto ermittelt und daraus das zu versteuernde Einkommen ohne Urlaubsgeld abgeleitet. Anschließend wird das Urlaubsgeld aufgeschlagen: Beiträge fallen nur auf den Teil an, der noch unter den Beitragsbemessungsgrenzen von 101.400 € in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und 69.750 € in der Kranken- und Pflegeversicherung Platz findet. Die Lohnsteuer ist die Differenz zwischen der Jahressteuer mit und ohne die Zahlung; Steuerklasse III wird dabei nach dem Splittingtarif bewertet. Auf die so ermittelte Lohnsteuer kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5% oberhalb der Freigrenze und, falls gewählt, die Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Der Pflegebeitrag wird an die Familiensituation angepasst: kinderlos steigt er um 0,6%, ab dem zweiten Kind unter 25 sinkt er je Kind um 0,25%.
Wo es verwendet wird
- Das Netto einer tariflichen oder freiwilligen Urlaubszahlung im Voraus kennen
- Sehen, ab welchem Gehalt das Urlaubsgeld beitragsfrei, aber voll steuerpflichtig ist
- Den Effekt von Steuerklasse, Kirchensteuer und Kinderzahl auf die Zahlung vergleichen
Rechenbeispiel
Eine Angestellte in Steuerklasse I verdient laufend 48.000,00 € im Jahr und erhält im Juni ein tarifliches Urlaubsgeld von 2.400,00 €. Auf die Zahlung entfallen … Sozialversicherung und … Lohnsteuer; Solidaritätszuschlag fällt bei … an, Kirchensteuer bei …. Von den Abzügen in Höhe von … bleibt ein Netto-Urlaubsgeld von …, also eine Nettoquote von … bei einer Gesamtbelastung von …. Der angewendete Pflegebeitragssatz liegt bei ….
Der Urlaubsgeld Rechner beantwortet die Frage, die sich jedes Jahr im Frühsommer stellt: Wie viel von der zugesagten Bruttozahlung kommt wirklich an? Sie tragen Ihr laufendes Jahresbrutto, die Höhe des Urlaubsgeldes, Ihre Steuerklasse und Ihre Kirchenzugehörigkeit ein und sehen die Zahlung in ihre Bestandteile zerlegt: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherung und den Rest, der übrig bleibt.
Was der Urlaubsgeld Rechner berechnet
Der Rechner behandelt das Urlaubsgeld so, wie die Lohnabrechnung es behandelt: als sonstigen Bezug. Er ermittelt
- die Sozialversicherungsbeiträge auf die Zahlung,
- die zusätzliche Lohnsteuer nach der Differenzmethode,
- den Solidaritätszuschlag oberhalb der Freigrenze,
- die Kirchensteuer als Zuschlag auf die Lohnsteuer,
- das verbleibende Netto sowie Nettoquote und Gesamtbelastung.
Weil er dabei den kompletten Jahressteuertarif nachrechnet und nicht mit einem geschätzten Prozentsatz arbeitet, reagiert das Ergebnis auf jede Änderung des laufenden Gehalts. Zwei Beschäftigte mit demselben Urlaubsgeld, aber unterschiedlichem Grundgehalt erhalten unterschiedliche Nettobeträge.
Ein Beispiel: Bei 48.000 Euro Jahresbrutto in Steuerklasse I ohne Kirchensteuer gehen von 2.400 Euro Urlaubsgeld 507,60 Euro Sozialversicherung und 583,10 Euro Lohnsteuer ab. Netto bleiben 1.309,30 Euro, also 54,55 Prozent.
Urlaubsgeld ist eine Leistung des Arbeitgebers, keine des Gesetzes
Viele glauben, das Bundesurlaubsgesetz sehe ein Urlaubsgeld vor. Es regelt aber lediglich, dass das Entgelt während des Urlaubs weitergezahlt wird, das sogenannte Urlaubsentgelt. Das zusätzliche Urlaubsgeld ist etwas anderes. Es beruht immer auf einer eigenen Rechtsgrundlage: einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung, die entsteht, wenn der Arbeitgeber die Zahlung mehrere Jahre vorbehaltlos leistet.
Für die Rechnung ist das ohne Belang, steuerlich und sozialversicherungsrechtlich wird jede dieser Varianten gleich behandelt. Für die Erwartungshaltung zählt es aber: Wer keinen Tarifvertrag im Rücken hat, sollte im Arbeitsvertrag nachsehen, ob die Zahlung unter einem Freiwilligkeitsvorbehalt steht.
Die Differenzmethode nach Paragraf 39b Absatz 3 EStG
Sonstige Bezüge lassen sich keinem einzelnen Lohnzahlungszeitraum zuordnen. Deshalb schreibt das Gesetz ein zweistufiges Verfahren vor. Zuerst wird die Jahreslohnsteuer auf den voraussichtlichen laufenden Arbeitslohn berechnet. Dann wird dieselbe Rechnung mit dem hinzugerechneten sonstigen Bezug wiederholt. Die Differenz beider Beträge ist die Lohnsteuer auf das Urlaubsgeld.
Das Ergebnis ist der persönliche Grenzsteuersatz und nicht ein pauschaler Abzug. Deshalb schrumpft die Zahlung so stark: Das laufende Gehalt hat den Grundfreibetrag und die unteren Tarifzonen längst verbraucht, das Urlaubsgeld fällt vollständig in die oberste erreichte Zone. Bei mittleren Einkommen liegt die Belastung deshalb im oberen Bereich der Progressionszone, bei höheren Einkommen beim Satz der linearen Tarifzone, den die Variablenliste unter dem Ergebnis ausweist.
Der Solidaritätszuschlag folgt derselben Logik. Er wird auf die Jahressteuer mit und ohne Zahlung berechnet, aber nur, wenn die Steuer die gesetzliche Freigrenze übersteigt. Für die große Mehrheit der Beschäftigten fällt er deshalb nicht mehr an, erst im oberen Einkommensbereich taucht er im Ergebnis auf. Bei 110.000 Euro Jahresbrutto sind es auf 2.400 Euro Urlaubsgeld 55,44 Euro, Sozialbeiträge fallen dort keine mehr an.
Sozialversicherung: die Einmalzahlungsregel entscheidet
Bei den Beiträgen gilt eine eigene Regel, die den größten Unterschied zwischen zwei ähnlich verdienenden Beschäftigten ausmacht. Einmalzahlungen sind nur so weit beitragspflichtig, wie die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist. Der Rechner bildet das ab, indem er den Raum zwischen dem laufenden Jahresbrutto und der jeweiligen Grenze bestimmt und die Beiträge nur auf diesen Raum erhebt.
Weil Renten- und Arbeitslosenversicherung eine deutlich höhere Grenze haben als Kranken- und Pflegeversicherung, kann ein Urlaubsgeld in der Krankenversicherung bereits beitragsfrei sein, während in der Rentenversicherung noch voll abgerechnet wird. Bei sehr hohen Gehältern liegt die Zahlung oberhalb beider Grenzen: Dann fallen keinerlei Beiträge an, die Steuerlast bleibt aber unverändert hoch. Beide Grenzen stehen als Parameter hinter dem Rechner und werden dort gepflegt.
Der Auszahlungszeitpunkt kann den Nettobetrag verschieben
Bei der Steuer spielt der Monat der Auszahlung keine Rolle, weil die Differenzmethode ohnehin auf das ganze Jahr abstellt. Bei den Beiträgen sieht es anders aus. Maßgeblich ist die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis zum Monat der Auszahlung, und diese Anteilsrechnung kann dazu führen, dass dieselbe Zahlung im März beitragspflichtig, im Dezember aber teilweise beitragsfrei ist. Der Rechner arbeitet mit der vollen Jahresgrenze und damit mit der Situation am Jahresende. Für ein Urlaubsgeld im Frühsommer bei einem Gehalt knapp unterhalb der Grenze setzt er deshalb eher zu viele Beiträge an, das tatsächliche Netto kann höher liegen. Wer den genauen Abrechnungsmonat abbilden will, findet die anteilige Berechnung in der Lohnabrechnung selbst.
Ein zweiter Punkt betrifft die Jahressteuererklärung. Ist im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer einbehalten worden, etwa weil das prognostizierte Jahresbrutto zu hoch angesetzt war, gleicht die Veranlagung das aus. Das Urlaubsgeld ist dann zwar zunächst hoch belastet, ein Teil davon kommt aber über die Erstattung zurück.
Kirchensteuer und der Pflegebeitrag nach Familienstand
Zwei Stellschrauben, die viele Rechner weglassen, sind hier eingebaut. Die Kirchensteuer ist kein Zuschlag auf das Brutto, sondern auf die Lohnsteuer, und sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent. Sie wirkt deshalb genau dort, wo die Steuer hoch ist, und gar nicht, wenn keine Lohnsteuer anfällt.
Der Beitrag zur Pflegeversicherung hängt seit der Reform von der Kinderzahl ab. Kinderlose Beschäftigte über 23 Jahre zahlen einen Zuschlag. Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Beitragssatz dagegen für jedes weitere Kind, bis zum fünften. Der Rechner zeigt den tatsächlich angewendeten Satz als eigenes Ergebnisfeld, damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt.
Steuerklasse, Splittingtarif und die Grenzen des Modells
Steuerklasse III wird nach dem Splittingtarif bewertet: Das zu versteuernde Einkommen wird halbiert, der Tarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das senkt die Belastung des Urlaubsgeldes spürbar. Die Klassen I, II und IV rechnen nach dem Grundtarif.
Für die Klassen V und VI verwendet die Lohnsteuerberechnung in der Praxis ein eigenes Verfahren mit erhöhten Bemessungsgrundlagen. Der Rechner nähert diese Fälle mit dem Grundtarif an, das tatsächliche Ergebnis in der Abrechnung fällt dort in der Regel ungünstiger aus. Auch Kinderfreibeträge, Freibeträge aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen und die Vorsorgepauschale bleiben außen vor, weil sie individuell hinterlegt sind. Wer beides berücksichtigen will, gleicht das Ergebnis mit der Einkommensteuererklärung ab, in der zu viel gezahlte Lohnsteuer ohnehin zurückfließt.
Abgrenzung zum Weihnachtsgeld
Die steuerliche Behandlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist identisch, beides sind sonstige Bezüge, beides wird mit der Differenzmethode gerechnet. Der Weihnachtsgeld-Rechner auf dieser Seite deckt denselben Mechanismus für die Jahresendzahlung ab. Dieser Rechner ergänzt ihn um die Kirchensteuer und um den familienabhängigen Pflegebeitrag und ist auf die typische Situation im Sommer zugeschnitten, in der das laufende Gehalt noch nicht durch eine weitere Sonderzahlung erhöht wurde. Wer im selben Jahr beides erhält, rechnet die zweite Zahlung am besten mit dem bereits um die erste erhöhten Jahresbrutto.
Alle Ergebnisse sind eine Schätzung auf Basis der hinterlegten Parameter und ersetzen weder die Lohnabrechnung noch eine steuerliche Beratung.
Über diesen Urlaubsgeld Rechner
Nutzen Sie diesen Urlaubsgeld Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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