Teilzeit-Rechner Deutschland
Der Teilzeit Rechner zeigt, wie viel netto bei reduzierter Arbeitszeit übrig bleibt, und vergleicht das Teilzeit-Netto mit dem Vollzeit-Netto.

Wozu es dient
Der Teilzeit-Rechner ermittelt aus einem Vollzeit-Brutto und dem gewünschten Teilzeit-Anteil das Teilzeit-Brutto und das daraus folgende Nettoentgelt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.348 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 obere Grenze | 17.799 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 obere Grenze | 69.878 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 obere Grenze | 277.825 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient a | 914,51 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 2 Koeffizient b | 1.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient a | 173,1 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Koeffizient b | 2.397 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 3 Konstante c | 1.034,87 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Grenzsteuersatz | 0,42 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 4 Subtrahend | 11.135,63 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Grenzsteuersatz | 0,45 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Zone 5 Subtrahend | 19.470,38 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Solidaritätszuschlag | 0,055 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Soli-Freigrenze | 20.350 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Rentenversicherung (AN) | 0,093 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 0,013 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert. |
| Krankenversicherung (AN, inkl. halber Zusatzbeitrag) | 0,0875 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V. |
| Pflegeversicherung (AN) | 0,018 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| BBG Renten-/Arbeitslosenversicherung | 101.400 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war reiner Text ohne Link. Jetzt auf § 4 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| BBG Kranken-/Pflegeversicherung | 69.750 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "BMAS — Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 2 Absatz 2 SVBezGrV 2026; Wert unveraendert und dort geprueft. |
| Werbungskostenpauschale | 1.230 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Teilzeit-Brutto = Vollzeit-Brutto × Anteil; Teilzeit-Netto = Brutto − Sozialversicherung − Lohnsteuer
So funktioniert es
Er berechnet das anteilige Brutto, annualisiert es und zieht Sozialversicherung und Lohnsteuer ab; zum Vergleich weist er das Vollzeit-Netto aus.
Wo es verwendet wird
- Netto bei reduzierter Arbeitszeit schätzen
- Teilzeit- und Vollzeit-Netto vergleichen
- verschiedene Teilzeit-Anteile durchspielen
Rechenbeispiel
Bei 60 % eines Vollzeit-Bruttos von 4.000,00 € ergibt sich ein Teilzeit-Brutto von …, aus dem … netto im Monat werden.
Wer über eine Reduzierung der Arbeitszeit nachdenkt, will vor allem wissen, was bei Teilzeit netto übrig bleibt. Der Teilzeit Rechner beantwortet das. Sie geben Ihr Vollzeit-Brutto und den gewünschten Teilzeit-Anteil ein, und der Rechner ermittelt das anteilige Brutto sowie das daraus folgende Netto. Zum Vergleich zeigt er zusätzlich das Vollzeit-Netto, damit Sie den finanziellen Unterschied sehen.
Von der Arbeitszeit zum Teilzeit-Gehalt
Teilzeit bedeutet in der Regel, dass Sie einen festen Anteil der vollen Arbeitszeit leisten und im gleichen Verhältnis vergütet werden. Wer 60 Prozent arbeitet, erhält grundsätzlich 60 Prozent des Vollzeit-Bruttos. Der Rechner bildet diesen Schritt ab, indem er das Vollzeit-Brutto mit dem eingegebenen Anteil multipliziert. So entsteht das monatliche Teilzeit-Brutto, aus dem sich alles Weitere ergibt.
Diese anteilige Kürzung betrifft zunächst nur das Brutto. Für die tatsächlich verfügbare Summe kommt es aber auf das Netto an.
Warum das Netto nicht linear sinkt
Viele glauben, das Teilzeit-Netto sinke genau im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit. Tatsächlich ist der Zusammenhang günstiger, weil der Einkommensteuertarif progressiv ist. Mit dem geringeren Einkommen sinkt auch der durchschnittliche Steuersatz. Der auf das Teilzeitgehalt entfallende Steueranteil ist damit anteilig kleiner als bei Vollzeit.
Das bedeutet: Wer auf 60 Prozent reduziert, behält netto oft etwas mehr als 60 Prozent des Vollzeit-Nettos. Der Rechner macht diesen Effekt sichtbar, indem er beide Nettobeträge nebeneinanderstellt. So erkennen Sie, dass der finanzielle Verzicht bei Teilzeit geringer ausfällt, als die reine Prozentrechnung nahelegt.
So nutzen Sie den Rechner
Die Bedienung ist einfach:
- Geben Sie Ihr Vollzeit-Brutto pro Monat ein.
- Tragen Sie den gewünschten Teilzeit-Anteil in Prozent ein.
- Wählen Sie Ihre Steuerklasse.
- Lesen Sie Teilzeit-Brutto, Teilzeit-Netto und die Differenz zur Vollzeit ab.
Sie können verschiedene Anteile durchspielen, etwa 50, 60 oder 80 Prozent, und sehen, wie sich das verfügbare Einkommen verändert.
Rechenbeispiel
Nehmen wir ein Vollzeit-Brutto von 4.000 Euro im Monat und einen Teilzeit-Anteil von 60 Prozent. Das Teilzeit-Brutto beträgt 2.400 Euro. Nach Abzug von Sozialversicherung und Lohnsteuer bleiben in Steuerklasse I 1.730,73 Euro netto. Zum Vergleich liegt das Vollzeit-Netto bei 2.640,83 Euro. Die Reduzierung auf 60 Prozent der Arbeitszeit kostet also 910,10 Euro netto pro Monat. Bezogen auf das Netto behalten Sie damit rund 65,5 Prozent, obwohl Sie nur 60 Prozent arbeiten.
Teilzeit als Lebensentscheidung
Die Entscheidung für Teilzeit ist selten rein finanziell. Häufig geht es um mehr Zeit für Familie, Weiterbildung, Pflege von Angehörigen oder die eigene Gesundheit. Der Rechner ersetzt diese Abwägung nicht, liefert aber die finanzielle Grundlage dafür. Wenn Sie wissen, wie viel Netto Sie tatsächlich einbüßen, können Sie den Gewinn an freier Zeit dagegen abwägen.
Bedenken sollten Sie außerdem die langfristigen Folgen. Ein geringeres Bruttoeinkommen wirkt sich auch auf die spätere Rente und auf einkommensabhängige Leistungen aus. Im Beispiel sinken die Rentenpunkte von rund 0,92 auf 0,55 je Jahr. Für eine kurzfristige Entscheidung zählt das Netto, für die langfristige Planung lohnt der Blick auf diese weiteren Aspekte.
Annahmen und Grenzen
Der Rechner arbeitet mit einigen Vereinfachungen. Er unterstellt eine anteilige Vergütung ohne feste Bestandteile, die unabhängig von der Arbeitszeit gezahlt werden. Er setzt für die Klassen I, II, IV, V und VI den Grundtarif und für Klasse III das Splittingverfahren an. Individuelle Freibeträge, ein abweichender Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder Sonderzahlungen sind nicht abgebildet.
Das Ergebnis ist deshalb eine Schätzung und kein Ersatz für die Gehaltsabrechnung. Für verbindliche Zahlen bleiben die Lohnabrechnung und die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber maßgeblich.
Ein weiteres Rechenbeispiel: der Blick aufs Jahr
Betrachten wir die Zahlen aus dem ersten Beispiel noch einmal, diesmal auf das Jahr hochgerechnet. Ausgangspunkt bleibt ein Vollzeit-Brutto von 4.000 Euro im Monat und ein Teilzeit-Anteil von 60 Prozent, was einem Teilzeit-Brutto von 2.400 Euro entspricht. In Steuerklasse I ergibt sich daraus ein Teilzeit-Netto von 1.730,73 Euro, das Vollzeit-Netto liegt bei 2.640,83 Euro.
Multipliziert man diese Monatswerte mit den zwölf Monaten eines Jahres, wird der Unterschied greifbarer. Das Teilzeit-Netto summiert sich auf 20.768,76 Euro im Jahr, das Vollzeit-Netto auf 31.689,96 Euro. Die jährliche Netto-Differenz beträgt damit 10.921,20 Euro. Diesem Verzicht steht ein spürbarer Zeitgewinn gegenüber: Wer auf 60 Prozent reduziert, gewinnt umgerechnet rund zwei Arbeitstage Freizeit pro Woche. Der Teilzeit Rechner stellt beide Seiten dieser Rechnung nebeneinander, sodass Sie den jährlichen Einkommensverzicht bewusst gegen den gewonnenen Freiraum abwägen können. Netto behalten Sie dabei rund 65,5 Prozent des vollen Einkommens, obwohl Sie nur 60 Prozent der Zeit arbeiten.
Häufige Fehler bei der Teilzeit-Planung
Bei der Entscheidung für Teilzeit schleichen sich immer wieder dieselben Denkfehler ein:
- Lineare Rechnung: Viele nehmen an, das Netto sinke exakt im Verhältnis der Arbeitszeit. Tatsächlich behalten Sie anteilig mehr, weil der durchschnittliche Steuersatz mit dem Einkommen fällt.
- Nur die Monatssicht: Wer ausschließlich auf die monatliche Differenz schaut, unterschätzt leicht die Summe über das Jahr. Die Hochrechnung mit zwölf Monaten macht die Größenordnung deutlicher.
- Feste Gehaltsbestandteile: Zulagen oder Sachbezüge, die unabhängig von der Arbeitszeit gezahlt werden, lassen sich nicht einfach anteilig kürzen. Der Rechner unterstellt jedoch eine rein anteilige Vergütung.
- Langfristige Folgen ausgeblendet: Ein geringeres Brutto senkt auch die Beiträge zur Rentenversicherung und damit spätere Ansprüche. Ebenso können sich einkommensabhängige Leistungen verändern.
- Falsche Steuerklasse: Gerade bei Verheirateten beeinflusst die Steuerklassenkombination das Netto erheblich. Wird sie nicht mitbedacht, weicht das Ergebnis vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag ab.
Praxistipps für die Reduzierung
Einige Schritte helfen bei der Entscheidung:
- Spielen Sie mehrere Anteile durch, etwa 50, 60 und 80 Prozent, und vergleichen Sie die jeweiligen Nettobeträge nebeneinander.
- Rechnen Sie das Ergebnis zusätzlich auf das Jahr hoch, um den tatsächlichen Verzicht realistisch einzuordnen.
- Prüfen Sie bei einem hohen Vollzeitgehalt, ob Sie durch die Reduzierung unter eine Beitragsbemessungsgrenze fallen, denn das verändert die Sozialabgaben.
- Klären Sie mit dem Arbeitgeber, welche festen Bestandteile Ihres Gehalts erhalten bleiben und welche anteilig gekürzt werden.
- Gehen Sie mit konkreten Zahlen in das Gespräch über Teilzeit, statt sich auf grobe Schätzungen zu verlassen.
Bezug zu Finanzamt und Lohnabrechnung
Die im Rechner abgebildete Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Seine Progression ist der Grund dafür, dass das Netto nicht linear sinkt. Die laufende Lohnsteuer behält der Arbeitgeber nach den §§ 38 ff. EStG ein und führt sie an das Finanzamt ab. Grundlage sind Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die das Finanzamt bereitstellt.
Ändert sich mit der Teilzeit auch Ihre Lebenssituation, kann ein Wechsel der Steuerklasse sinnvoll sein. Verheiratete beantragen ihn beim Finanzamt, auch über ELSTER. Der Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitszeit ergibt sich arbeitsrechtlich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG), wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Die befristete Brückenteilzeit für ein bis fünf Jahre regelt § 9a TzBfG, sie gilt in Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten. Ob sich über die Einkommensteuererklärung am Jahresende noch eine Erstattung ergibt, hängt von Ihren individuellen Freibeträgen ab. Auch diese Erklärung reichen Sie über ELSTER ein. Die verbindlichen Beträge stehen am Ende jedoch immer auf Ihrer Lohnabrechnung.
Allgemeine Information, keine Finanz- oder Steuerberatung.
Über diesen Teilzeit Rechner
Nutzen Sie diesen Teilzeit Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Gesetze im Internet) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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