Steuerfreie SFN-Zuschläge Rechner Deutschland
Der SFN Zuschläge Rechner zeigt den steuerfreien Anteil von Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen, den beitragsfreien Anteil und den Nettowert.

Wozu es dient
Der SFN Zuschläge Rechner beziffert, wie viel von Ihren Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen nach § 3b EStG steuerfrei bleibt, welcher Teil sozialversicherungsfrei ist und was am Ende netto übrig bleibt.
Datenquellen & Parameter
Die folgenden Werte steuern diesen Rechner. Wir halten sie mit den aktuellen offiziellen Vorgaben im Einklang, und jedes Ergebnis wird bei jeder Änderung automatisch neu berechnet.
| Parameter | Wert | Quelle | Zuletzt aktualisiert |
|---|---|---|---|
| Steuerfreier Nachtzuschlag: höchstens 25 Prozent des Grundlohns (20 bis 6 Uhr), § 3b EStG | 0,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Steuerfreier Nachtzuschlag: höchstens 25 Prozent des Grundlohns (20 bis 6 Uhr), § 3b EStG |
| Erhöhter steuerfreier Nachtzuschlag: 40 Prozent für 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen wurde (§ 3b EStG) | 0,4 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Erhöhter steuerfreier Nachtzuschlag: 40 Prozent für 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen wurde (§ 3b EStG) |
| Steuerfreier Sonntagszuschlag: höchstens 50 Prozent des Grundlohns (§ 3b EStG) | 0,5 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Steuerfreier Sonntagszuschlag: höchstens 50 Prozent des Grundlohns (§ 3b EStG) |
| Steuerfreier Feiertagszuschlag: höchstens 125 Prozent des Grundlohns (einschließlich 31. Dezember ab 14 Uhr), § 3b EStG | 1,25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Steuerfreier Feiertagszuschlag: höchstens 125 Prozent des Grundlohns (einschließlich 31. Dezember ab 14 Uhr), § 3b EStG |
| Erhöhter steuerfreier Feiertagszuschlag: 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember sowie den 1. Mai (§ 3b EStG) | 1,5 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Erhöhter steuerfreier Feiertagszuschlag: 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember sowie den 1. Mai (§ 3b EStG) |
| Höchster Grundlohn je Stunde für steuerfreie SFN-Zuschläge: 50 Euro (§ 3b Abs. 2 EStG) | 50 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Wert und Bezeichnung waren mit der beitragsfreien Grenze vertauscht. § 3b Abs. 2 EStG begrenzt den Grundlohn für die Steuerfreiheit auf 50 Euro je Stunde, nicht auf 25 Euro. |
| Höchster Grundlohn je Stunde für beitragsfreie SFN-Zuschläge: 25 Euro (§ 1 SvEV) | 25 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Wert und Bezeichnung waren mit der steuerfreien Grenze vertauscht. § 1 SvEV begrenzt den Grundlohn für die Beitragsfreiheit auf 25 Euro je Stunde. |
| Krankenversicherung (AN, inkl. halber Zusatzbeitrag) | 0,0875 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz (§ 241 SGB V) plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026 (BMG-Bekanntmachung vom 7.11.2025, BAnz AT 10.11.2025 B7); Hälfte nach § 249 Abs. 1 SGB V. |
| Rentenversicherung (AN) | 0,093 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Geprüft: Beitragssatz 2026 in der allgemeinen Rentenversicherung 18,6 % (RVBeitrSBek 2026, BGBl. 2025 I Nr. 291); Arbeitnehmeranteil die Hälfte nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI. |
| Arbeitslosenversicherung (AN) | 0,013 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01Zitat ersetzt: der bisherige Verweis war der reine Text "Bundesagentur fuer Arbeit — Beitragssatz Arbeitslosenversicherung" ohne Link. Jetzt auf § 341 Absatz 2 SGB III; Beitragssatz dort als 2,6 Prozent gelesen, Wert unveraendert. |
| Pflegeversicherung (AN) | 0,018 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
| Pflege Kinderlosenzuschlag | 0,006 | gesetze-im-internet.de | Gültig ab 2026-01-01 |
Wir bemühen uns stets, für jede Variable die aktuellsten Daten zu verwenden, damit unsere Ergebnisse und Berichte so genau wie möglich sind. Dennoch sind Fehler möglich — verlassen Sie sich nicht allein auf dieses Tool oder seinen Bericht. Für Entscheidungen auf dieser Grundlage übernehmen wir keine Haftung.
Die Formel
Zuschlag = Grundlohn × Höchstsatz × Stunden; steuerfrei = gekappter Grundlohn × Höchstsatz × Stunden; netto = Zuschlag − Lohnsteuer auf den steuerpflichtigen Teil − Sozialabgaben auf den beitragspflichtigen Teil
So funktioniert es
Für jede Zuschlagsart gilt ein eigener Höchstsatz auf den Grundlohn: nachts ein Viertel, in den Kernnachtstunden zwei Fünftel, sonntags die Hälfte, an Feiertagen das Anderthalbfache und an den besonderen Tagen noch mehr. Der Rechner bewertet jede Stundengruppe mit ihrem Satz, kappt den Grundlohn für die Steuerfreiheit nach § 3b Abs. 2 EStG und getrennt davon, deutlich niedriger, für die Beitragsfreiheit nach § 1 SvEV, und stellt dem Ergebnis den Fall gegenüber, in dem derselbe Zuschlag ganz normal versteuert würde.
Wo es verwendet wird
- Den steuerfreien Anteil der Schichtzuschläge vor der Lohnabrechnung prüfen
- Sehen, ab welchem Grundlohn die Beitragsfreiheit wegfällt, die Steuerfreiheit aber bleibt
- Den Nettowert einer Nacht- oder Feiertagsschicht mit einer normalen Schicht vergleichen
Rechenbeispiel
Eine Intensivpflegerin hat einen Grundlohn von 32,00 € je Stunde und im Monat … Zuschlagsstunden: 45 Nachtstunden zwischen 20 und 6 Uhr, 15 Stunden im Kernnachtzeitraum, 20 Sonntagsstunden, 12 Feiertagsstunden und 8 Stunden an den besonders begünstigten Tagen. Zusammen ergibt das … an Zuschlägen: … nachts, … im Kernnachtzeitraum, … sonntags, … an Feiertagen und … an den besonderen Tagen. Für die Steuerfreiheit zählt der Grundlohn mit … voll mit, deshalb bleiben alle … steuerfrei und es fällt keine Lohnsteuer an. Bei der Sozialversicherung greift dagegen die niedrigere Kappung: dort wird der Grundlohn nur mit … angesetzt, sodass … beitragsfrei bleiben und … beitragspflichtig werden. Bei einem Arbeitnehmeranteil von … kostet das …. Netto bleiben …, also … des Zuschlags. Wären dieselben Zuschläge ganz normaler Arbeitslohn, blieben bei einem Grenzsteuersatz von 32 Prozent nur … übrig — die Begünstigung ist also … im Monat wert.
SFN Zuschläge Rechner: was er berechnet
Der SFN Zuschläge Rechner beantwortet die Frage, die auf jeder Lohnabrechnung mit Schichtarbeit steht: Wie viel von den Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen bleibt wirklich beim Arbeitnehmer? Sie geben Ihren Grundlohn je Stunde und Ihre Zuschlagsstunden nach Art getrennt ein. Heraus kommt der steuerfreie Anteil nach § 3b EStG, der davon abweichende beitragsfreie Anteil nach § 1 SvEV, die Lohnsteuer und die Sozialabgaben auf den Rest sowie der Nettowert des gesamten Zuschlags.
Für viele Beschäftigte in Pflege, Produktion, Gastronomie und Sicherheitsgewerbe sind Zuschläge ein fester Bestandteil des Monatseinkommens. Weil sie anders belastet werden als der Grundlohn, sagt der Bruttobetrag auf der Abrechnung wenig darüber aus, was am Monatsende auf dem Konto landet.
Die Höchstsätze des § 3b EStG
Das Gesetz begünstigt nicht den Zuschlag als solchen, sondern einen Prozentsatz des Grundlohns je geleisteter Stunde. Diese Sätze sind gestaffelt:
- Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr: 25 Prozent des Grundlohns.
- Kernnachtzeit von 0 bis 4 Uhr: 40 Prozent, aber nur, wenn die Arbeit vor Mitternacht aufgenommen wurde. Wer erst um ein Uhr anfängt, bleibt beim niedrigeren Satz.
- Sonntagsarbeit: 50 Prozent des Grundlohns.
- Gesetzliche Feiertage und der 31. Dezember ab 14 Uhr: 125 Prozent.
- 24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember, 1. Mai: 150 Prozent, der höchste Satz.
Alle diese Sätze sind im Rechner als Parameter hinterlegt und nicht im Code vergraben. Ändert der Gesetzgeber einen davon, wird nur der Parameter angepasst.
In bestimmten Fällen addieren sich die Sätze. Sonntagsarbeit in der Nacht darf mit dem Sonntagssatz und dem Nachtsatz zusammen begünstigt werden. Feiertags- und Sonntagszuschläge dagegen schließen einander aus: Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, gilt der Feiertagssatz. Der Rechner erwartet deshalb, dass Sie Ihre Stunden bereits der richtigen Kategorie zugeordnet haben. Die Zuordnung selbst ergibt sich aus dem Dienstplan.
Zwei Kappungsgrenzen, die ständig verwechselt werden
Für die Begünstigung wird nicht der tatsächliche Grundlohn angesetzt, sondern ein gekappter, und es gibt zwei verschiedene Kappungen:
Die steuerliche Grenze nach § 3b Abs. 2 EStG liegt bei 50 Euro je Stunde. Bis dahin wird der Grundlohn voll berücksichtigt. Verdient jemand mehr, rechnet das Finanzamt trotzdem nur mit dem gekappten Wert, und der darüber liegende Teil des Zuschlags wird steuerpflichtig.
Die sozialversicherungsrechtliche Grenze nach § 1 SvEV liegt mit 25 Euro je Stunde deutlich darunter. Sie ist der Grund, warum eine Fachkraft mit ordentlichem Stundenlohn ihren Nachtzuschlag zwar steuerfrei bekommt, darauf aber trotzdem Beiträge zahlt.
Zwischen den beiden Grenzen entsteht ein Bereich, in dem der Zuschlag steuerlich unangetastet bleibt und sozialversicherungsrechtlich anteilig belastet wird. Der Rechner weist beide gekappten Grundlöhne aus, damit Sie sehen, welche der beiden Grenzen bei Ihnen greift. Beide Werte stehen als Parameter in der Datenquellen-Box unter dem Rechner, mit Link auf die jeweilige Vorschrift.
Was der Zuschlag netto wert ist
Der letzte Teil der Rechnung übersetzt das Ergebnis in Euro. Auf den steuerpflichtigen Teil wird Ihr persönlicher Grenzsteuersatz angewandt, auf den beitragspflichtigen Teil der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, also Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, bei Kinderlosen ab 23 zuzüglich des Zuschlags in der Pflegeversicherung.
Der Grenzsteuersatz ist eine Eingabe und kein Parameter. Er hängt vom gesamten Jahreseinkommen ab, von der Steuerklasse, von Freibeträgen und vom Familienstand. Wer ihn nicht kennt, findet ihn mit dem Grenzsteuersatz-Rechner auf dieser Seite.
Zum Vergleich zeigt der Rechner außerdem, was von demselben Betrag übrig bliebe, wenn er ganz normaler Arbeitslohn wäre. Die Differenz ist der Wert der Begünstigung in Euro, bei mittleren Einkommen und vielen Nachtstunden oft ein dreistelliger Betrag pro Monat. Das Diagramm daneben zerlegt den gezahlten Zuschlag nach Zuschlagsart. Wenige Feiertagsstunden können wegen ihres hohen Satzes so viel ausmachen wie viele Nachtstunden.
Ein Beispiel bei 20 Euro Grundlohn, 30 Prozent Grenzsteuersatz und voll gezahlten Höchstsätzen: 40 Nachtstunden bringen 200 Euro, 20 Kernnachtstunden 160 Euro, 16 Sonntagsstunden 160 Euro und 8 Feiertagsstunden 200 Euro. Die 720 Euro sind vollständig steuer- und beitragsfrei. Als normaler Arbeitslohn blieben davon nur 351,72 Euro, die Begünstigung ist also 368,28 Euro wert. Bei 30 Euro Grundlohn sind von 1.080 Euro Zuschlag zwar alle steuerfrei, aber 180 Euro beitragspflichtig, weil die Grenze der SvEV bei 25 Euro liegt.
Die Stunden richtig zuordnen
Falsche Ergebnisse entstehen meist durch eine falsche Zuordnung der Stunden. Eine Nachtschicht von 22 bis 6 Uhr enthält acht begünstigte Nachtstunden, davon vier im Kernnachtzeitraum, weil die Schicht vor Mitternacht begonnen hat. Dieselbe Schicht von 1 bis 9 Uhr enthält fünf begünstigte Nachtstunden zum niedrigeren Satz und keine einzige zum höheren. Beginnt die Schicht am Samstagabend und endet am Sonntagmorgen, sind die Stunden ab Mitternacht zusätzlich Sonntagsstunden. Beginnt eine Schicht am Sonntag vor Mitternacht und endet am Montagmorgen, gelten nach § 3b Abs. 3 Nr. 2 EStG die Stunden von 0 bis 4 Uhr am Montag ebenfalls noch als Sonntagsarbeit.
Wer den Dienstplan sauber in diese Kategorien zerlegt, bekommt aus dem Rechner eine belastbare Zahl. Wer dagegen alle Nachtstunden pauschal in ein Feld schreibt, unterschätzt den begünstigten Betrag regelmäßig, weil die höher bewerteten Stunden verloren gehen. Die Aufteilung lohnt sich für die Prüfung durch das Finanzamt und schon für die eigene Kontrolle der Abrechnung.
Wo die Rechnung an ihre Grenzen stößt
Drei Dinge bildet der Rechner bewusst nicht ab. Erstens die Beitragsbemessungsgrenzen: Wer ohnehin darüber liegt, zahlt auf zusätzliche Entgeltbestandteile keine weiteren Beiträge mehr, was den beitragspflichtigen Teil des Zuschlags rechnerisch entwertet. Zweitens Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die auf die Lohnsteuer aufsetzen und den steuerpflichtigen Teil geringfügig teurer machen. Drittens den Progressionseffekt: Ein hoher Zuschlagsanteil kann den Grenzsteuersatz selbst verschieben.
Ein rechtlicher Punkt kostet in der Praxis mehr Geld als jede dieser Vereinfachungen: Die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die begünstigten Stunden tatsächlich geleistet und einzeln aufgezeichnet wurden. Ein pauschaler Zuschlag ohne Abrechnung nach Zeiträumen wird in der Lohnsteuer-Außenprüfung regelmäßig nachversteuert, und zwar für alle offenen Jahre.
Alle Ergebnisse sind Schätzwerte auf Grundlage Ihrer Eingaben und der hinterlegten Parameter und ersetzen keine Lohnabrechnung und keine Steuerberatung.
Über diesen SFN Zuschläge Rechner
Nutzen Sie diesen SFN Zuschläge Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
Über diesen SFN Zuschläge Rechner
Nutzen Sie diesen SFN Zuschläge Rechner, um sofort eine genaue Schätzung zu erhalten. Die Werte folgen den offiziellen Vorgaben (Deutsche Rentenversicherung) und werden für 2026 aktuell gehalten. Passen Sie die Eingaben oben an Ihre Situation an oder sehen Sie sich alle unsere Rechner an, um den nächsten Schritt zu planen.
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